“Am 1. Januar 2019 treten neue Gesetze und Regelungen in Kraft. Der Mindestlohn steigt, es gibt Neuerungen bei der Rente und endlich zahlen die Arbeitgeber wieder den gleichen Anteil für den Beitrag zur Gesetzlichen Krankenversicherung. Was ändert sich noch für Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Versicherte?” Eine Übersicht des DGB “Das ändert sich 2019 für Arbeitnehmer und Versicherte” vom 17.12.2018 , siehe weitere Informationen zum Sozialrecht:
- Alles auf einen Blick: Neue Regelleistungen und andere Leistungssätze im Sozialrecht im Jahr 2019
“Zur übersichtlichen Information gibt der Verein Tacheles immer ein Infoblatt „Alles auf einen Blick“ heraus. Dort stehen die aktuellen Leistungssätze im Sozialrecht, so die Regelbedarfe im SGB II/SGB XII; die Mehrbedarfe, Kindergeld, UVG und die Werte für die Unterkunftskosten drin. Das Dokument veröffentliche ich als rtf-Datei , so kann jede/r für seine Stadt Änderungen darin vornehmen…” Aus dem Thomé Newsletter 46/2018 vom 15.12.2018
Siehe auch unser Dossier: Es gibt sogar welche, die das als Erfolg verkaufen möchten: Mindestlohn steigt. Um 50 Cent – bis 2020
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen