“Der Ausbau von Abschiebungshafteinrichtungen stagniert, insgesamt gibt es nur 427 Plätze für rückzuführende Migranten. Die Bundesländer planen deshalb, betroffene Zuwanderer wieder in regulären Gefängnissen unterzubringen. Die Bundesländer wollen Abschiebungshäftlinge wieder in gesonderten Trakten regulärer Justizvollzugsanstalten unterbringen. 2014 hatten EU-Richter diese bis dahin in Deutschland gängige Praxis als Verstoß gegen die EU-Rückführungsrichtlinie beurteilt; seither müssen solche Migranten grundsätzlich in speziellen Einrichtungen untergebracht werden. Die 16 Ministerpräsidenten der Bundesländer wollen nun „im Rahmen der Anpassung der EU-Rückführungsrichtlinie auf Veränderungen im Bereich der Abschiebehaft“ hinwirken, wie es im WELT vorliegenden Beschluss der Konferenz der 16 Ministerpräsidenten von Anfang Dezember heißt…” Artikel von Marcel Leubecher vom 20.12.2018 bei der Welt online
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