Das OLG bestätigte in dem Revisionsverfahren dennoch das Urteil des Amtsgerichts Freising. Es hatte einen ausreisepflichtigen Nigerianer freigesprochen, der sich 2016 in Freising in Kirchenasyl begeben hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte Revision beantragt und wollte damit den juristischen Streit erstmals obergerichtlich klären lassen.
»Ein bloßer Eintritt in das Kirchenasyl und das Nichtstun der Behörden führt zu keiner Straffreiheit«, erklärte der Richter. Der angeklagte Mann sei aber für seine Zeit im Kirchenasyl nicht strafbar zu machen, weil das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf Grundlage einer Vereinbarung mit der katholischen und evangelischen Kirche eine Einzelfallprüfung eingeleitet hatte - das stellte demnach ein rechtliches Abschiebehindernis dar. In dieser Zeit habe sich der Mann nicht wegen illegalen Aufenthalts strafbar gemacht – nicht aber wegen des Kirchenasyls an sich, sondern lediglich wegen der Prüfung durch das BAMF.
Die Vereinbarung zwischen BAMF und den beiden christlichen Kirchen wurde 2015 geschlossen. Dennoch haben laut katholischer Kirche seit Ende 2016 die Strafverfahren gegen Flüchtlinge im Kirchenasyl zugenommen. »Seither haben wir auf eine Klärung gehofft und dazu trägt das heutige Urteil sicherlich bei«, erklärte Bettina Nickel vom Katholischen Büro Bayern. Im vergangenen Jahr hatten sich ihren Angaben zufolge 357 Menschen im Kirchenasyl aufgehalten, darunter 189 in katholischen Pfarreien.
Auch die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) hat das Urteil begrüßt. »Ich bin dankbar für die Klarstellung, dass Kirchenasyl kein illegaler Aufenthalt ist«, erklärte die Migrationsbeauftragte der EKM, Petra Albert, am Donnerstag in einer Mitteilung. Das Urteil bestätige die zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und den Kirchen getroffene Absprache zum Umgang mit Kirchenasyl, sagte Albert. Agenturen/nd
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen