Sonntag, 27. Mai 2018

Europäische Datenschutz- Grundverordnung: Kein wirksamer Datenschutz für die Massen


Am gestrigen 25. Mai trat für den gesamten Bereich der Europäischen Union die „Datenschutz-Grundverordnung“ (DSGVO) in Kraft. Die Verordnung selbst ist ein bürokratisches Monster in elf Kapiteln mit 99 Paragrafen. Suggeriert wird eine qualitative Verbesserung der Datensicherheit für die Massen.
Wut und Empörung gibt es zu Recht bei vielen Menschen über den Datenskandal bei Facebook, über Spam, Phishing und kriminellen Datenklau im Internet. Auch als Überwachungsmedium werden elektronische Daten von den „Sicherheitsbehörden“ aller Länder missbraucht: Milliarden an Daten werden mit Großrechnern von den Geheimdiensten gefiltert und „Gefährder-Dateien“ angelegt. Der sozialimperialistische chinesische Staatsapparat organisiert gerade eine Massenüberwachung über flächendeckende Videoaufnahmen, Gesichtserkennung und Datenbespitzelung. Daraus resultieren dann „Kreditpunkte“, die über Wohnungsvermietung, Arbeitsstelle und sogar das Recht auf ein Zugticket entscheiden.
Vollmundig gibt die Datenschutz-Grundverordnung jetzt jedem EU-Bürger ein Recht auf Datensicherheit, Information über gespeicherte Daten, Recht auf Datenlöschung und „Vergessenwerden“ im Netz. Verstöße gegen das Gesetz werden mit Strafen bis zu 4 Prozent des Weltumsatzes oder 20 Millionen Euro bedroht.

Als Beschwerde- und Aufsichtsinstanzen fungieren in Deutschland die Landes-Datenschutzbeauftragten, denen auch ein Recht auf unangemeldete Kontrollen zusteht.

Keine Sicherheit vor Geheimdiensten

Geschützt gegen Staatsapparat und Internet-Monopolkonzerne wie Facebook, Amazon oder Google ist deswegen jedoch niemand. Die Geheimdienste sammeln, wie schon der Namen sagt, ihre Daten im Geheimen. Andere Datensammlungen werden durch Gesetze wie das Polizeiaufgabengesetz ausdrücklich genehmigt. Die Internet-Konzerne stellen schöne Datenschutzerklärungen auf ihre Webseiten, die man zur Kenntnis nehmen und ihnen zustimmen muss, um die Webseite weiter nutzen zu dürfen. Damit erklärt sich der Nutzer dann auch mit Datenabgriffen einverstanden, die „selbstverständlich“ nur zu seinem Wohl und der Verbesserung der Webseite durchgeführt werden.

Für Kleinbetriebe, Sportvereine, Arztpraxen usw. bedeutet das Gesetzesmonstrum einen ungeheuren Aufwand: Erstellung von Datenschutzplänen, Bestellung eigener oder externer Datenschutzbeauftragter, teils immense Investitionen in Verschlüsselungstechnologien, Datenspeicherung etc. Streng genommen muss jeder Sportverein, der eine Mannschaftsaufstellung öffentlich herausgibt, erst einmal die Betroffenen um ihr Einverständnis bitten. Gegenüber Selbstorganisationen, linke und revolutionäre Parteien und Organisationen gibt das Gesetz dem Staatsapparat neue Schnüffel- und Zugriffsrechte unter dem Vorwand der Kontrolle der „Datensicherheit“.

Die MLPD und ihr Jugendverband Rebell haben schon seit Jahren immer wieder darauf hingewiesen, gerade als politisch linker aktiver Mensch sehr restriktiv mit eigenen Daten und dem Nutzen von Facebook und Co. umzugehen. Dafür wurden sie hin und wieder belächelt - zu Unrecht, wie sich zeigt. Alle Entwicklungen in diesem Bereich bestätigen die Einschätzungen der MLPD!

Gesundheitsdaten waren noch nie so unsicher

Im Gesundheitswesen wird mit elektronischer Gesundheitskarte, verbindlicher Telematik-Infrastruktur, „Online-Sprechstunden“ und Telemedizin ein Milliarden-Profitgeschäft für EDV-Konzerne aufgelegt – auf Kosten der Patienten und Kassenärzte. Gesundheitsdaten waren noch nie so unsicher wie heute – aber mit der Datenschutz-Grundverordnung liegt der schwarze Peter dann bei den Kassenärzten und Kliniken, wenn es dabei zu Missbrauch und Abgriffen kommt.

Der Kampf gegen den Rechtsruck der Regierung und Datenmissbrauch durch die Monopole ist ein wichtiger Bestandteil des Kampfes gegen den Abbau demokratischer Rechte. Hierfür kann man vielleicht einzelne Paragrafen der DSGVO ausnutzen, den Kampf dafür muss man dennoch selbst und breit organisieren – am besten gemeinsam im Internationalistischen Bündnis!

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