Samstag, 31. August 2013
Landgericht sieht „Indizien“ für Kreditboykott der Sparkasse Gelsenkirchen
29.08.13 - Heute fand vor dem Bankensenat des Landgerichts Essen der erste Verhandlungstag im Prozess des Vermögensverwaltungsvereins Horster Mitte e.V. (VVV) gegen die Sparkasse Gelsenkirchen statt. Der VVV fordert Schadenersatz wegen verweigerter Durchleitung eines Kreditantrags an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für die Errichtung einer Photovoltaikanlage.
Der VVV hatte in der ausführlichen Klageschrift dargelegt, dass die Sparkasse dabei allein aus antikommunistischen Motiven heraus gehandelt hat.
Das Essener Landgericht unter dem Vorsitz von Dr. Ostheide führte ausführlich und detailliert in den Gegenstand des Verfahrens ein. Der Vortrag des VVV sei zunächst schlüssig und substantiiert. Ob das Gericht eine grob sittenwidrige Schädigung bejahen wird, hänge davon ab, ob die Aussagen des VVV bei einer umfassenden Zeugenvernehmung bestätigt werden.
Den Vergleichsvorschlag des Landgerichts – die Sparkasse zahlt an den VVV 4. bis 6.000 Euro – lehnte die Sparkasse strikt ab. Oder wie es im Protokoll des Gerichts heißt: „Vergleichsverhandlungen scheiterten am Widerstand der Beklagten.“ Am 28. Oktober 2013 wird nun ab 9 Uhr eine ganztägige Zeugenvernehmung vor dem Landgericht Essen stattfinden; geladen sind Zeugen des VVV und der Sparkasse Gelsenkirchen.
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