Samstag, 31. August 2013
Inge Hannemann: Einigung mit Jobcenter ist nicht in Sicht
Interview mit Inge Hannemann, der Arbeitsvermittlerin und Hartz-IV-Kritikerin
Am Mittwoch begann die Arbeitsgerichtsverhandlung, in der die Arbeitsvermittlerin und Hartz-IV-Kritikerin Inge Hannemann, die im April aufgrund ihrer Kritik vom Jobcenter Team Arbeit Hamburg suspendiert wurde, um ihre Weiterbeschäftigung kämpft. Nach dem Gütetermin zum Prozessauftakt sprach Folke Havekost für »neues deutschland« mit der 45-Jährigen.
nd: Das Arbeitsgericht hat beide Seiten aufgefordert, sich bis zum 9. September zu Einigungsmöglichkeiten zu äußern. Wie groß ist Ihre Hoffnung diesbezüglich?
Hannemann: Ich biete Gesprächsbereitschaft an: bezogen auf meinen alten Arbeitsplatz, von dem ich wegen meiner Blogeinträge suspendiert wurde. Diese Tätigkeit als Arbeitsvermittlerin für Jugendliche mache ich seit acht Jahren sehr gerne. Meine Zeugnisse bescheinigen mir auch, dass ich dort an der richtigen Stelle bin.
Denken Sie, Ihr Arbeitgeber beurteilt das ähnlich?
Auch im Güteverfahren hat sich gezeigt, die Gegenseite sieht es wohl nicht so. Wenn man Kritik an Hartz IV übt, soll es nicht möglich sein, im Jobcenter zu arbeiten.
Man wirft Ihnen vor, Sie wollten das »System Hartz IV von innen angreifen«, womit die Grundlage einer Weiterbeschäftigung nicht gegeben sei.
Ich habe immer von Reformieren gesprochen. Manche Medien formulieren das anders, weil es ihnen darum geht, den Leser zu wecken. Aber das sind nicht meine Äußerungen.
Haben Sie versucht, dabei den »Dienstweg« einzuhalten?
Es gibt ja das Remonstrationsrecht beziehungsweise die Remonstrationspflicht, dass Beamte ihre Handlungen auf Rechtmäßigkeit überprüfen müssen, was auch für die Angestellten im öffentlichen Dienst gilt. Da habe ich ganz klein bei meiner Teamleitung angefangen, habe später auch von meinem Arbeitsplatz aus an die Bundesagentur geschrieben, damit erkennbar ist, dass ich eine Mitarbeiterin bin. Ich habe aber nie eine Antwort bekommen. Da blieb mir nur die Pflicht, mich an die Öffentlichkeit zu wenden.
Stichwort EU: Das Urteil wird im November erwartet. Würden Sie danach bis zum Europäischen Gerichtshof nach Straßburg gehen?
Je nach Urteil, ja. Wenn mein Arbeitgeber mir keine Tätigkeit als Arbeitsvermittlerin oder auch Fallmanagerin anbietet, ist der Gang nach Karlsruhe und Straßburg denkbar.
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