Samstag, 31. August 2013
Bremen: Hartz-IV-Empfänger müssen warten
Von Christina Schmidt
Bremen.Bundesweit sollte die Software aktualisiert werden, mit der Jobcenter Geldleistungen überweisen. Doch weil es dabei zu einem Ausfall kam, könnte das Geld bei einigen Leistungsbeziehern nicht pünktlich ankommen. „Das Jobcenter rechnet damit, dass es auch in Bremen Leistungsfälle geben wird, die ihre Zahlung nicht erhalten“, heißt es in einer Mitteilung. Wie groß die Zahl der Betroffenen ist, sei indes noch nicht prognostizierbar.
Üblicherweise erhalten Empfänger ihr Arbeitslosengeld II spätestens am ersten eines Monats. Wer vom Softwarefehler betroffen ist, muss einige Tage länger warten:„Im besten Fall ist es bereits mit einem Tag Verzögerung da, nach drei bis fünf Tagen aber in jedem Fall“, sagt Katrin Demedts, Sprecherin des Bremer Jobcenters. Nicht alle Leistungsbezieher können so lange warten. „In solchen Fällen ist eine persönliche Vorsprache notwendig“, sagt Demedts. Vorort könne dann im System nachvollzogen werden, ob das Geld schon überwiesen wurde, auch Bargeldauszahlungen seien möglich.
Trotzdem bittet sie diejenigen, die nicht dringend auf das Geld angewiesen sind, abzuwarten. Denn üblicherweise ist der Andrang zu Beginn eines Monats ohnehin hoch. Zusätzliche Schalter oder Personal werde es nicht geben.
Thomas Beninde von der Aktionsgemeinschaft arbeitsloser Bürgerinnen und Bürger (Agab) findet diese Regelung nicht ausreichend: „Das ist nicht das erste Mal, dass das Geld nicht pünktlich kommt.“ Er kritisiert, dass es häufiger Probleme mit der Software gäbe – und immer die Kunden diejenigen seien, die sich kümmern müssten. Der Aufwand dafür sei groß: „Die Warteschlangen sind ja normalerweise schon so, dass die Leute zwei bis drei Stunden warten müssen.“ Auch das Chipkartensystem, mit dem Bargeld an hauseigenen Automaten abgeholt werden kann, sei nicht auf größeren Ansturm ausgelegt. „Das dauert dann dort alles seine Zeit.“
Darüber hinaus kritisiert Beninde, dass Empfänger mögliche Folgenkosten selbst tragen müssen, beispielsweise wenn Rechnungen nicht abgebucht werden konnten und dadurch Bearbeitungsgebühren anfallen. Das Jobcenter verweist darauf, dass solche Einzelfälle geklärt werden könnten.
Nach Angaben der Jobcenter musste die Software aktualisiert werden, um die Überweisungen auf das europaweit gültige SEPA-Verfahren umzustellen. Immer wenn gesetzliche Regelungen geschaffen oder verändert werden, müssen die Mitarbeiter der Jobcenter auch das interne System anpassen. „Inzwischen ist das ein aufgeblähtes Computerprogramm“, sagt Jobcenter-Sprecherin Demedts. Updates seien daher immer ein Risiko.
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