Freitag, 23. August 2013

Der Flüchtling Banga bleibt in Berlin!

Am 29. August findet in Gera der Prozess gegen Bangas Wohnsitzauflage statt. Banga verlor 2004 durch Polizeibrutalität sein linkes Auge und ist seit 2009 vollständig erblindet. Seit 2011 lebt er in Berlin, soll nun aber wieder nach Thüringen zurückziehen, obwohl er dort keinerlei Unterstützung hat. Pressemitteilung und Aufruf im Anhang . Banga bleibt in Berlin! Kundgebung und Prozess gegen die Wohnsitzauflage von Banga (Bamkali Konateh), der als in Deutschland durch die Gewalt staatlicher Institutionen erblindeter Geflüchteter noch immer um sein Recht kämpfen muss, in Berlin wohnen bleiben zu können. Dass die Verhältnisse, in denen wir gezwungen sind, dass, das uns an Leben geblieben ist, zu ertragen, verdammt hässlich sind, wollen mehr oder weniger Menschen wahrhaben. Dass für manche Leute dass Leben noch viel hässlicher sein kann, schockiert manche mehr, manche weniger. Bangas Geschichte ist eine, die schockieren könnte. Durch Polizeibrutalität und Knastrealität erblindet, streuben sich deutsche Behörden noch immer, ihm sein Recht zu geben. Als Asylbewerber ohne Rechte einer Odyssee nach ärztlicher Versorgung ausgesetzt, wurde das von Pfefferspray verätzte Auge viel zu spät behandelt. Am Tag vor der Nachsorgeuntersuchung wurde er im ihm zugeteilten Heim von Polizisten aufgesucht, die ihn zuerst zum Richter und dann in den Knast brachten, wo ihm das Auge illegalerweise durch ein Glasauge ersetzt wurde. Das geschah 2004. 2009 verlor er durch Diabetes und den Krankenhausalltag weisser Kittel unter ökonomischen Zwängen sein verbliebenes Augenlicht. Nachdem er sich als 25-jähriger gegen die Unterbringung in Senioren-Wohnstiften wehrte, musste er 2 Jahre lang blind, in völliger Dunkelheit, alleingelassen von den Verantwortlichen, die ihn nach eigener Interpretation sterben sehen lassen wollten: „They make a party, when I'm die.“, die Unerträglichkeiten dessen hinnehmen, auf dem Weg zur Dusche im Keller zu stürzen, auf dem WC sich in die Scheisse Anderer zu setzen, die sich einen Spass machen wollten, keine Unterstützung gereicht zu bekommen, mit der plötzlichen Blindheit lernen, umgehen zu können und der Willkür der Behörden ausgesetzt zu sein, die ihm manchen Brief vorlesen wollten, anderen auch nicht wirklich. Dass ihm erzählt worden wäre, dass er sein Blindengeld an das Verwaltungsamt abgeben wollte, kann er sich z.B. nicht erinnern. Als 2010 „The Voice“ auf ihn und seine Geschichte aufmerksam wurde, die institutionellen Rassismus in Deutschland fast schon versinnbildlicht, erkämpfte ein Anwalt ihm seinen Aufenthaltstitel. Kurz danach warf ihn die Ausländerbehörde, deren aggressivster Vertreter an ausgeübter Unmenschlichkeit gegenüber vielen anderen Asylbewerbern Bangas Meinung nach Herr Müller war, auf die Strasse. Einem blinden, diabeteskranken Menschen wurde die Essensversorgung durch eine Cateringfirma und die medizinisch notwendige Versorgung durch eine Sozialstation eiskalt gekündigt, mit den Worten, er habe binnen 2 Tagen auszuziehen, oder würde der Polizei übergeben. Ein Glück fand sich eine Unterstützungsgruppe, die ihm eine Wohnung in einer kleinen Gemeinschaft verschaffte und sich um sein Wohl kümmerte. Doch nachdem er legal nach Berlin umzog, wo er Niemanden kannte, wollten ihn 3 Monate später die Ausländerbehörden Berlin und Wartburgkreis wieder zurück nach Thüringen verbringen. Eine Wohnsitzauflage schwebte wie eine Guilloutine über seinem Kopf, gerade dann, als er sich eingelebt hatte, Freunde fand, denen er vertrauen konnte, ein Zuhause gestalten, sich engagieren und der lähmenden Langeweile entsagen konnte. Das war 2011. Am 29. August 2013 findet in Gera nun der Prozess in der Klage gegen die Wohnsitzauflage statt. Obwohl Banga in Berlin regelmässige Arzt – und Klinikbesuche wahrnehmen muss, um seine Gesundheit nicht weiter zu gefährden, seit 2 Jahren endlich eine Blindenschule besuchen könnte, wäre sein Aufenthalsstatus mal hinreichend gewährt, er einen Kreis von Freunden um sich schert, die ihn so schätzen und liebgewonnen haben, soll er dorthin zurück, wo er nur Missgunst vor sich fand und soviel Elend erfahren musste. Kundgebung für das Recht, Rechte zu haben. Als anerkannter Asylbewerber in Deutschland, wo Banga sein Augenlicht verlor. 10:30 vor dem Verwaltungsgericht in Gera (Rudolf-Diener-Straße 1). The Freedom of movement is everybody's right! Pressemiteilung (19.08.13) Erblindeter Geflüchteter kämpft um sein Recht Gera. Vor dem Verwaltungsgericht in Gera findet am 29. August 2013 um 11 Uhr der entscheidende Prozess in der Klage gegen die Wohnsitzauflage von Bamkali Konateh, genannt Banga, statt. Unterstützer rufen parallel zu einer Kundgebung ab 10:30 Uhr vor dem Gerichtsgebäude auf. Der 29-jährige lebt seit Juli 2011 in Berlin. Nachdem er aufgrund seiner Blindheit einen Aufenthaltstitel gewährt bekam, zog er legal von seinem Asylbewerberheim in Thüringen in die Hauptstadt. „Eines Tages kam der Hausmeister zu ihm und teilte ihm mit, dass er binnen 2 Tagen aus dem Heim auszuziehen habe. Banga ist blind und diabeteskrank. Anstatt ihm zu helfen, eine neue Wohnung zu finden, wurde ihm die Essensversorgung und die medizinische Versorgung gekündigt und angedroht, notfalls durch Polizeikräfte geräumt zu werden.“, erzählt Marta Kosiç, eine Unterstützerin. „Wir konnten ihm eine kleine Wohnung in Berlin anbieten und ohne eine andere Chance zu haben, willigte er ein, dorthin umzuziehen. Also fuhren wir nach Gerstungen und holten ihn ab. Zunächst spritzten wir ihm sein Insulin und verabreichten ihm die benötigten Augentropfen. Dann kümmerten wir uns um eine Krankenversicherung, seine ärztliche Versorgung und einen Sozialdienst und begleiteten ihn zum Jobcenter.“ 3 Monate später wurde ihm von der zuständigen Ausländerbehörde Wartburgkreis eine Wohnsitzauflage für das Bundesland Thüringen erteilt. Ein Mittel, um die fiskalische Belastung der einzelnen Länder auszugleichen. Bamkali Konateh legte Widerspruch ein. „Ich will nicht wieder zurück nach Thüringen. Hier habe ich Freunde, die mir helfen und denen ich vertrauen kann. Dort habe ich Niemanden.“, erklärt er und fügt hinzu: „Ich will eine Blindenschule besuchen und endlich lernen selbständig zu sein.“ Prozesstermin: 29. August 2013 um 11 Uhr, Verwaltungsgericht Gera, Rudolf-Diener-Straße 1, Haus 2, Sitzungssaal 109 Pressekontakt: Bangas Unterstützungsgruppe Marta Kosiç 0157 77092610 blindbanga@gmx.de

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