Samstag, 21. September 2019

Informationen zu Musa Aşoğlu und Erdal Gökoğlu


20.09.19
70389158 398709387499493_756968323559718912_nIm UG HH befinden sich auch 2 Gefangene, die wegen §129b eingesperrt sind.

Musa Aşoğlu
Musa , verhaftet im Dezember 2016, wurde im Frühjahr 2019 zu 6 Jahre nd 9 Monate Knast verurteilt. Es war ein Gesinnungsprozess, legitimiert durch die Hetze der bürgerlichen Presse ("Terrorfürst" etc.), einzig und allein dazu, ein Exempel zu statuieren.
Justiz und Medien werfen ihm vor, Mitglied der DHKP-C, einer revolutionären Partei aus der Türkei, zu sein. Sie ist hier seit 1998 verboten und ihre (vermeintlichen) Mitglieder können mittels des Paragraphen 129b (Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland) zu langjährigen Haftstrafen verurteilt werden, ohne dass man ihnen mehr als öffentliche Vereinsarbeit vorwerfen kann.
Zu seinen Bedingungen schreibt er:
"Ich bin jetzt seit 33 Monaten in der sogenannten Sicherheitsabteilung. Bis heute ist nur ein deutscher Gefangener in diesen Trakt gesteckt worden. Ich denke, das diese Isolation ein Ausdruck für eine rassistische Praxis der Klassenjustiz in Deutschland ist."
Erdal Gökoğlu
Auch Erdal befindet sich seit Dezember 2017 hier im Knast und war lange in Totalisolation. Eine weitere Methode, mit der die Justiz versucht ihn zu foltern, ist die medizinische Behandlung. Er ist ein Veteran des Todesfastens in den Gefängnissen der Türkei und trug bleibende gesundheitliche Schäden davon. Diese äußern sich häufig in Migräne -Anfällen. Als Ärzte eine MRT- Untersuchung durchführen wollten bestanden Justizbeamte darauf, dass er gefesselt in die Röhre müsse, was er verständlicherweise verweigerte. Ein Antrag seiner Anwält*innen, eine MRT- Untersuchung ohne Fesselung durchzuführen, wurde abgelehnt.
Ende Juni verurteilte das Oberlandesgericht Hamburg Erdal zu einer fünfjährigen Haftstrafe. Er wurde nach dem Paragrafen 129b wegen Mitgliedschaft in der linken türkischen Organisation DHKP-C verurteilt. Mit seiner Entscheidung ging der Staatschutzsenat vom Richter Seykurth über den Antrag über die Staatsanwaltschaft sogar hinaus, die eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten gefordert hatte. Erdal wurden eigentlich nur öffentliche Tätigkeiten, darunter die Organisierung von Konzerten von Grup Yorum, als Unterstützung einer »terroristischen Vereinigung« ausgelegt.
Isolationsfolter und Besuche mit Trennscheibe und LKA-Überwachung gehören zu den üblichen Repressionsmaßnahmen gegen Erdal und Musa, die sie zum Aufgeben zwingen sollen,
Anfang September waren beide für eine Woche im Hungerstreik, um sich mit den Hungerstreikenden von Grup Yorum zu solidarisieren und die Freilassung der schwer erkrankten inhaftierten Anwältin Barkin Timtik aus der Türkei zu fordern. Trotz der drakonischen Haftbedingungen sind
Musa und Erdal ungebrochen!
In diesem Sinne:
Weg mit den §§129!
Power durch die Mauer, bis sie bricht!
Hoch die internationale Solidarität
Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen, Hamburg

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