Am 24. Juni 2016 fand in Basel eine kleine, kämpferische Demonstration gegen Rassismus, Repression und Gentrifizierung statt.
Entlang der Route wurden diverse Gebäude angegriffen und es kam zu Konfrontationen mit den anrückenden Bullen, bei denen zwei von ihnen angeblich verletzt wurden. 14 Personen wurden an diesem Abend verhaftet und bei allen kam es in den darauf folgenden Tagen zu Hausdurchsuchungen. 7 Personen wurden zwei Tage nach der Verhaftung wieder freigelassen, gegen die restlichen 7 wurde U-Haft verhängt. Diese 7 verbrachten ca. 1 ½ bis 2 Monate in Untersuchungshaft. Eine Person jedoch, ohne Schweizer Staatsbürgerschaft, verbrachte fast 6 Monate in U-Haft.
Im Dezember 2017 wurde gegen 18 Personen Anklage erhoben. Gegen 13, welche am 24.6. in Basel verhaftet wurden und 5 weitere Personen. Zwei dieser 5 sind angeklagt, weil Gegenstände mit ihrer DNA in der Nähe der Demoroute eingesammelt wurden. Die restlichen drei wegen SMS, die auf einem konfiszierten Handy gespeichert waren.
Eine zum Zeitpunkt der Demo minderjährige Person wurde bereits Anfang 2017 zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Eine zum Zeitpunkt der Demo minderjährige Person wurde bereits Anfang 2017 zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Es sind alle 18 angeklagt, folgende Delikte begangen zu haben:
Mehrfache qualifizierte Sachbeschädigung (öffentliche Zusammenrottung und grosser Schaden), Angriff, Landfriedensbruch, einfache Körperverletzung (mit einem gefährlichen Gegenstand), mehrfache versuchte einfache Körperverletzung (mit einem gefährlichen Gegenstand) eventualiter mehrfache versuchte schwere Körperverletzung, mehrfache Störung des öffentlichen Verkehrs, mehrfache Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, Verletzung der Verkehrsregeln und Widerhandlung gegen das kantonale Übertretungsstrafgesetz.
Aus der Anklageschrift ist ersichtlich, dass die Staatsanwaltschaft eine Schiene fährt, die allen 18 Angeklagten vorwirft, diese Delikte gemeinsam und „arbeitsteilig“ begangen zu haben.
Der Prozess beginnt am 24. Oktober 2018 am Basler Strafgericht. Es sind 5 Tage eingeplant, die Urteilsverkündung ist am 30. Oktober. Die Verhandlung wird durch ein Dreiergericht geführt, welches theoretisch Gefängnisstrafen von bis zu fünf Jahren verhängen kann.
Der Prozess ist öffentlich und es wird dazu aufgerufen, die Zuschauer*innenreihen mit solidarischen Menschen zu füllen. Es ist aber auch möglich, dass das Gericht die Verhandlung wegen ihrer Sicherheitsbedenken für geschlossen erklärt.
Zudem gibt es Mobilisierungen vor das Gericht am ersten und letzten Prozesstag:
Mittwoch, 24. Oktober 2018, am frühen Morgen
Dienstag, 30. Oktober 2018, am Nachmittag
Dienstag, 30. Oktober 2018, am Nachmittag
Die genauen Zeiten werden noch bekannt gegeben. Achtet auf weitere Ankündigungen!
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