Mittwoch, 26. September 2018

Online-Zeitschrift "IMI-List" Nummer 0519 .......... 21. Jahrgang ........ ISSN 1611-2563


Hrsg.:...... Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V.
Red.: IMI / Jürgen Wagner / Christoph Marischka
Abo (kostenlos).. https://listi.jpberlin.de/mailman/listinfo/imi-list
Archiv: ....... http://www.imi-online.de/mailingliste.php3
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Liebe Freundinnen und Freunde,

in dieser IMI-List findet sich

1.) Termin und Vorankündigung für den nächsten IMI-Kongress;

2.) der Hinweis auf den Antimilitaristischen Podcast (Ausgabe 15);

3.) Eine IMI-Analyse zur Anschaffung von Heron TP Drohnen durch die 
Bundeswehr.


1.) IMI-Kongress „Deutschlands Aufrüstung an allen Fronten“ (Arbeitstitel)

Nachdem es schon einige Nachfragen und bei uns reichlich Terminchaos 
gab, können wir jetzt endlich den Termin des diesjährigen IMI-Kongresses 
durchgeben, der dieses Jahr aufgrund widriger Umstände etwas später als 
gewohnt stattfindet: 8./9. Dezember 2018

Sonst bleiben Ort (Tübingen, Schlatterhaus, Österbergstr. 2) und 
Anfangszeit (12h15) aber gleich.

An den Details zum Programm feilen wir derzeit noch -  mehr dazu dann in 
einer der nächsten IMI-Lists.


2.) Antimilitaristischer  Podcast

IMI-Mitteilung
Antimilitaristischer Podcast Ausgabe 15
Militärlogistik / Syrien / Heron-Drohnen für die Bundeswehr

Die komplette Ausgabe wie auch die Einzelbeiträge finden sich hier: 
http://www.imi-online.de/2018/07/27/antimilitaristischer-podcast-ausgabe-15/ 



3.) Artikel Heron TP

IMI-Analyse 2018/21
Heron TP für die Bundeswehr – erstmal überwachen, töten später?
http://www.imi-online.de/2018/07/31/heron-tp-fuer-die-bundeswehr-erstmal-ueberwachen-toeten-spaeter/ 

Marius Pletsch (31. Juli 2018)

Es hat deutlich länger gedauert, als das Bundesverteidigungsministerium 
(BMVg) eingeplant hatte, doch seit dem 13. Juni 2018 ist klar: die 
Bundeswehr wird ab 2020 erstmals Drohnen einsetzen können, die 
grundsätzlich auch bewaffnet werden können.[1] Dieser Entscheidung geht 
eine mindestens vierjährige Geschichte voraus, die zu diesem Punkt 
geführt hat. Und eine entscheidende Frage bleibt vorläufig ungeklärt: 
die der Bewaffnung.

Wie es zu der Entscheidung kam – Ein Rückblick

Die grundsätzliche Entscheidung wurde bereits vor vier Jahren gefällt. 
Am 2. Juli 2014 hatte sich die Bundesverteidigungsministerin Ursula von 
der Leyen in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung zum einen für 
die Entwicklung einer eigenen europäischen (Kampf)Drohne und zum anderen 
für das Leasing einer neuen Drohne als Überbrückungslösung 
ausgesprochen. Da keine unbewaffneten Drohnen marktverfügbar wären, so 
von der Leyen, stünde also auch die Option der Bewaffnung für 
Bundeswehreinsätze im Raum.[2] Zwar existieren durchaus auch 
MALE-Drohnen, die sich in mittlerer Flughöhe mit weiter Reichweite 
bewegen können und nicht bewaffnungsfähig sind, diese wurden allerdings 
vom BMVg nie in die nähere Auswahl genommen. Die Bewaffnungsfähigkeit 
war also stets das gewünschte Feature und kein nebensächliches Beiwerk 
der seitdem im Raum stehenden geplanten und nun beschlossenen Beschaffung.

An diesem Punkt macht es Sinn, den Unterschied zwischen unbewaffneten 
und bewaffneten Drohnen zu erläutern. Dieser besteht darin, dass erstere 
als Plattform für verschiedene Sensoren dienen. Je nach installierter 
Technik kann eine Drohne dann z.B. zur Bild-, Radar- oder 
Signalaufklärung eingesetzt werden. Diese Aufklärungsergebnisse fließen 
dann in militärische Entscheidungen ein. Z.B. können mit Hilfe der 
gesammelten Informationen definierte Ziele von dritten Systemen aus 
angegriffen werden, also von Kampfflugzeugen, Helikoptern, Schiffen, 
Artilleriegeschützen. Bewaffnete Drohnen jedoch sind nicht nur Plattform 
für die Sensoren, sondern auch für die Waffen selbst, also meist Raketen 
und Bomben. Sowohl unbewaffnete wie auch bewaffnete Drohnen können also 
letztlich zum gleichen Resultat – toten Menschen – führen, bei 
bewaffneten Drohnen geschieht dies aber unmittelbarer und von derselben 
Plattform aus. Beim Einsatz einer bewaffneten Aufklärungsdrohne steht 
die Option des Waffeneinsatzes grundsätzlich und unabhängig von weiteren 
verfügbaren Wirkmitteln zur Verfügung, was Handlungsdruck erzeugt und 
Entscheidungswege tendenziell verkürzt.

Der Koalitionsvertrag von 2013 hatte dabei noch festgehalten, dass 
„[v]or einer Entscheidung über die Beschaffung qualitativ neuer 
Waffensysteme […] alle damit im Zusammenhang stehenden völker- und 
verfassungsrechtlichen, sicherheitspolitischen und ethischen Fragen 
sorgfältig“[3] geprüft werden sollten. Ob die Bedingung der sorgfältigen 
Prüfung der Fragen durch eine Sachverständigenanhörung im 
Verteidigungsausschuss ausreichend erfüllt wurde, darf bezweifelt 
werden. Im Januar 2016 legte sich das BMVg auf das Leasing der 
israelischen Drohne Heron TP fest. Das amerikanische Rüstungsunternehmen 
General Atomics, welches das Konkurrenzprodukt Certifiable Predator B 
(CPB) herstellt, sah sich in der Vergabe benachteiligt und ging zunächst 
den Weg über die Vergabekammer des Bundes und später über das 
Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf. Das OLG untersagte eine 
Vertragsunterzeichnung für das Leasing der Heron TP, bis das Gericht 
über die Sache entscheiden hätte. Der Rechtsweg endete (vorläufig) mit 
der Entscheidung, die Vergabeentscheidung sei gerechtfertigt gewesen, da 
- neben anderen Gründen - auch eine zeitnahe Integration des 
präferierten Waffensystems in das amerikanische System nicht möglich 
sei. Doch nach der Entscheidung des Gerichts entzündete sich ein 
politischer Streit zwischen den Koalitionären. Die SPD wollte (kurz vor 
der anstehenden Bundestagswahl) dem Kauf von 60 Raketen vermutlich zu 
Zulassungs- und Übungszwecken nicht zustimmen. Die Vorlage wurde von der 
Tagesordnung gestrichen und somit war das Vorhaben in der vergangenen 
Legislaturperiode vom Tisch.[4]

Im Koalitionsvertrag 2018 entschieden sich CDU/CSU und SPD für folgenden 
faulen Kompromiss: Die Heron TP wird geleast, bis die europäische Drohne 
verfügbar ist, die man gemeinsam mit Frankreich, Italien und Spanien 
entwickeln möchte. Ob es zu einer Bewaffnung kommt oder nicht, soll zu 
einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.[5] Das bedeutet, bevor 
geklärt ist, ob die Bundeswehr überhaupt über bewaffnete Drohnen 
verfügen soll, werden Drohnen beschafft, die dazu grundsätzlich fähig 
sind. Und diese Befähigung kostet bereits 50 Mio. €.[6] 
Haushaltspolitisch macht dies wenig Sinn. Denn sollte das Ergebnis der 
Debatte nicht schon längst feststehen, sondern offen sein, ist ja auch 
die Entscheidung noch denkbar, dass Deutschland den Schritt der 
Bewaffnung von Drohnen nicht mitgeht. Anders als die 
Bundesverteidigungsministerin stets behauptet hat, werden MALE-Drohnen, 
die nicht bewaffnungsfähig sind, hergestellt, auch zu einem niedrigeren 
Preis als jener, der jetzt für die Heron Drohnen gezahlt wird. Fällt die 
SPD also in dieser Frage nicht um und schließt die CDU/CSU keine 
Allianz, um mit AfD und FDP für eine Bewaffnung zu stimmen, was auch ein 
Bruch des Koalitionsvertrags bedeuten würde, dann hätte man Geld unnötig 
ausgegeben.

Die Verträge

Eigentlich war geplant, bis zum 31. Mai 2018 den Vertrag zu 
unterzeichnen, doch die lange Regierungsbildung verzögerte dies. Für 
diesen Tag galt eigentlich eine Angebotsfrist der Industrie, sie wurde 
aber aufgrund der verzögerten Regierungsbildung kurzerhand bis zum 15. 
Juni 2018 verlängert. Am 13. Juni 2018, dem Tag, an dem sich der 
Verteidigungs- und der Haushaltausschuss des Deutschen Bundestages mit 
der Vorlage befasste, wurde der Vertrag letztlich unterzeichnet. Die 
Vorlage musste auch vom Haushaltsausschuss angenommen werden, da es sich 
um ein Auftragsvolumen über 25 Mio. € handelt. Das Leasing der Drohnen 
und deren Stationierung in Israel wird 897 Mio. € kosten. Werden sie in 
ein Einsatzgebiet verlegt, kostet das je Gebiet 30 Mio. € pro Jahr. 
Wären die Drohnen also von 2020-2027 durchgehend in zwei Gebieten im 
Einsatz, würde das zusätzlich 480 Mio. € kosten. Insgesamt könnten sich 
also die Kosten auf ca. 1,380 Mrd. € belaufen. Der Kauf von Raketen und 
auch die Waffenausbildung von Bundeswehrpersonal sind aus dem Vertrag 
gestrichen worden. Die Koalitionsfraktionen stimmten für die Vorlage. 
Abgelehnt wurde sie von der Linksfraktion und den Grünen. FDP und AfD 
enthielten sich.

Eigentlich geht es um zwei Verträge. Zum einen wäre da der 
Industrievertrag mit Airbus Defense & Space. Airbus kauft von dem 
Rüstungsunternehmen Israel Aerospace Industries (IAI) fünf Drohnen (plus 
optional zwei weitere), vier Bodenkontrollstationen und zwei 
Trainingssimulatoren, je einer soll in Israel und Deutschland stehen. 
Außerdem ist Airbus mit der Sicherstellung der Datenverbindung und 
-verteilung beauftragt.[7] Keine leichte Aufgabe, wie ein Bericht der 
Online-Publikation The Intercept zeigte: Geheimdiensten der USA und des 
Vereinigten Königreichs war es gelungen, sich in den Videofeed einer 
Heron Drohen einzuschalten.[8] Die Sensorik, also z.B. die Kameras, soll 
von dem israelischen Unternehmen Elbit geliefert werden.[9] Des Weiteren 
soll sich Airbus, wie auch schon bei der bereits seit 2010 in 
Afghanistan und seit 2016 in Mali eingesetzten Drohne Heron 1, um die 
Wartung, Instandhaltung und auch um Start und Landung der Drohnen 
kümmern. Der zweite Vertrag ist eine Vereinbarung der Regierungen von 
Deutschland und Israel. Dieser umfasst die Stationierung auf der 
israelischen Luftwaffenbasis Tel Nof und das Training, beides wird vom 
israelischen Staat bereitgestellt. Für die Stationierung außerhalb 
Deutschlands gibt es mehrere Gründe, u.a. die weiterhin bestehenden 
Unsicherheiten über die Zulassung der Drohnen für den zivilen Luftraum 
in der EU. Geplant ist bislang, die Drohnen bis zum Jahr 2027 zu leasen. 
Spätestens dann sollen die Heron TP Drohnen mit der europäischen 
Eigenentwicklung ersetzt werden. Ein erster Entwurf wurde bereits auf 
der diesjährigen Internationalen Luftfahrtausstellung (ILA) von den drei 
Unternehmen präsentiert, die mit der Definitionsstudie beauftragt sind: 
Airbus Defence and Space, Dassault und Leonardo. Bis Ende des Jahres 
soll die Phase der Definitionsstudie abgeschlossen sein. Geplant ist, 
die Drohne auch mit EU-Geldern zu finanzieren. Bislang ist das Projekt 
das einzige von insgesamt 46, das Chancen hat durch den neu geschaffenen 
europäischen Rüstungsfond bewilligt zu werden.[10] Noch ist unklar, wie 
viele europäische Staaten sich den Kauf der europäischen Drohne 
vorstellen könnten. Um wirtschaftlich zu sein, wird man auch dieses 
Rüstungsgut voraussichtlich exportieren müssen.

Warum Heron TP? Eine industriepolitische Zukunftsinvestition

Einer der Hauptgründe für die Entscheidung für die Heron TP war, dass 
die beteiligten Rüstungsunternehmen Erfahrung und Wissen aufbauen 
können. Dieses soll dann in das Eurodrohnenprojekt einfließen. Dies wäre 
so bei der Entscheidung für das amerikanische Konkurrenzprodukt nicht 
möglich gewesen, da hier die Dokumentation deutlich restriktiver 
gehandhabt wird. Ein weiterer Grund war, wie bereits erwähnt, die vom 
BMVg präferierte Bewaffnung. Dabei soll es sich laut netzpolitik um 
„Whip-Shot“-Raketen der Firma Israel-Military-Industries (IMI) 
handeln.[11] Aus der Entscheidung des OLG-Düsseldorf geht hervor: „Heron 
TP kann im Gegensatz zu CPB mit [...] skalierbarer und abstandsfähiger 
Präzisionsmunition ausgestattet werden und entspricht damit eher dem 
Bewaffnungskonzept der Luftwaffe […]. Die mögliche Bewaffnung mit 
geringer Wirkkraft ermöglicht [...] ‚chirurgische‘ Angriffe unter 
weitest gehendem Schutz nicht beteiligter Dritter […]. Sie ist daher 
auch im urbanen Gebiet einsetzbar“.[12] Also wird bereits ein Einsatz 
dieser Waffen in dicht besiedeltem Gebiet angedacht. Selbst wenn die 
Raketen wie beworben funktionieren sollten, ist das Risiko, 
Zivilist_innen zu töten, keineswegs geringer, da man den Waffeneinsatz 
nicht mehr länger in der Peripherie, sondern auch in Städten einplant.

Deutschland ist nur noch eine Entscheidung des Bundestages vom Eintritt 
in den Club von Staaten entfernt, der über bewaffnete Drohnen verfügt. 
Laut dem US-Think Tank NewAmerica gehören bereits mindestens 28 Staaten 
dieser Gruppe an.[13] Und diese Gruppe wächst schnell. Elf Staaten haben 
Drohnen bereits mit tödlichen Konsequenzen eingesetzt, auch zu 
sogenannten extralegalen Tötungen oder zur Aufstandsbekämpfung. Die 
Bundesregierung wiederholt im Koalitionsvertrag von 2018 zwar: 
„Völkerrechtswidrige Tötungen lehnen wir kategorisch ab, auch durch 
Drohnen“,[14] und ein eigenes Programm für „gezielte Tötungen“ scheint 
(derzeit) nicht politisch gewollt. Trotzdem muss sich die 
Bundesregierung hier Kritik gefallen lassen, da sie solche Praktiken bei 
Partnern duldet und womöglich durch die Weitergabe von Daten 
unterstützt. Amnesty International veröffentlichte kürzlich einen 
Bericht, in dem die Rolle einiger europäischer Staaten im amerikanischen 
Drohnenkrieg scharf kritisiert wird.[15]

Ob die Heron TP und die Eurodrohne auch bewaffnet von der Bundeswehr 
eingesetzt werden, hängt sehr davon ab, wie die angekündigte Debatte 
verläuft. Hier nochmal vermehrt zu mobilisieren, Kampagnen zu starten, 
Abgeordnete zu kontaktieren und Petitionen zu starten, kann einen 
Einfluss auf den Verlauf haben. Noch 2013 lehnten in einer Befragung des 
Zentrums für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr 
(ZMSBw) 50 Prozent der Befragten bewaffnete Drohnen für die Bundeswehr 
ab, 26 Prozent hatten noch keine Meinung zu dem Thema oder wollten nicht 
antworten. Seitdem wurde diese Frage in keiner weiteren Umfrage des 
ZMSBw gestellt - auf Anweisung des BMVg.[16] Leider sind die meisten 
Umfragen zu dieser Fragestellung aus dem Zeitraum um 2013, sodass sich 
ein verlässliches Bild über die aktuelle Stimmung in der Bevölkerung 
nicht zeichnen lässt. Die Frage der „gezielten Tötungen“ und die Praxis 
der USA sollten dabei nicht zu sehr mit der Frage der deutschen 
Bewaffnung von Drohnen vermischt werden. Vielmehr sollten der Effekt der 
Präsenz solcher Waffensysteme in den betroffenen Gebieten, die 
Auswirkung auf die Psyche der auf den Bildschirmen erfassten Personen 
wie auch derer, die am Joystick sitzen und eine zunehmende 
Automatisierung der Datenverarbeitung problematisiert werden. Zu 
erörtern wäre auch, ob nicht alleine die Verfügbarkeit (bewaffneter) 
Drohnen Handlungsdruck erzeugt und zu einer weiteren Zunahme von 
Auslandseinsätzen der Bundeswehr führt bzw. führen kann. Für eine Kritik 
sind vielfältige Ansätze denkbar: antimilitaristische, 
kapitalismuskritische, neokoloniale, antirassistische, feministische 
oder gendertheoretische. Und sollte die Entscheidung doch für die 
Bewaffnung fallen, bleibt die Aufgabe, sich für möglichst strenge 
Einsatzregeln, Kontrolle und größtmögliche Transparenz einzusetzen und 
einen Export dieser Systeme zu unterbinden.

Die Bundeswehr plant nicht nur die Beschaffung von Heron TP Drohnen. 
Eine Übersicht über derzeit eingesetzte Drohnen und geplante 
Anschaffungen findet sich hier: [Grafik nur online]

Anmerkungen

[1] Zu der Entscheidung vom 13.6. siehe: Wiegold, Thomas 
(augengeradeaus.net, 13.6.2018): Bundestag billigt neue 
Bundeswehr-Drohnen – und setzt neue Hürden für Bewaffnung (neu: 
Vertrag); Thiels, Christian (tagesschau.de, 13.6.2018): Bundeswehr 
bekommt waffenfähige Drohnen.
[2] Nico Fried, Christoph Hickmann (Süddeutsche Zeitung, 2.7.2014): „Das 
Gefühl von Sicherheit ist eine Momentaufnahme“, S. 6.
[3]Bundesregierung (bundesregierung.de, 17.12.2013): Deutschlands 
Zukunft gestalten. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 178.
[4] Siehe dazu: Pletsch, Marius (IMI-Standpunkt 2017/17b, 8.8.2017): 
Heron TP: Diese Legislatur nicht mehr.
[5]Bundesregierung (bundesregierung.de, 14.3.2018): Ein neuer Aufbruch 
für Europa. Eine neue Dynamik für Deutschland. Ein neuer Zusammenhalt 
für unser Land. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 159.
[6] Thiels, Christian (tagesschau.de, 13.6.2018): Bundeswehr bekommt 
waffenfähige Drohnen.
[7] Wiegold, Thomas (augengeradeaus.net, 13.6.2018): Bundestag billigt 
neue Bundeswehr-Drohnen – und setzt neue Hürden für Bewaffnung (neu: 
Vertrag).
[8] Currier, Cora/Moltke, Henrik (theintercept.com, 29.1.2016): Spies in 
the sky.
[9] Monroy, Matthias (netzpolitik.org, 14.4.2018): Eine Milliarde für 
bewaffnungsfähige Drohnen: Vertragsschluss steht bevor.
[10] Riedel, Donata/Hoppe, Till (Handelsblatt.de, 13.6.2018): Das 
EU-Zukunftsprojekt Verteidigungsfond ist in Gefahr.
[11] Monroy, Matthias (netzpolitik.org, 5.9.2017): Wunderwaffe für 
Drohnen der Bundeswehr kommt aus Israel.
[12] OLG Düsseldorf (justiz.nrw.de, 31.5.2017): VII-Verg 36/16.
[13] New America (newamerica.org, laufend aktualisiert): The World of 
Drones.
[14] Bundesregierung (bundesregierung.de, 14.3.2018): Ein neuer Aufbruch 
für Europa. Eine neue Dynamik für Deutschland. Ein neuer Zusammenhalt 
für unser Land. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 159.
[15] Amnesty International (2018): Deadly assistance: The role of 
European states in US drone strikes.
[16] Wiegold, Thomas (augengeradeaus.net, 15.11.2015): Mehr 
internationales Engagement Deutschlands gewünscht - aber vor allem 
Diplomatie.
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Informationsstelle Militarisierung
Hechingerstr. 203
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