Dienstag, 19. August 2014
BA-Prüfer: Jobcenter machen zu viele Fehler in Hartz-IV-Bescheiden
Die Jobcenter machen bei der Berechnung von Hartz IV-Leistungen und der Genehmigung von Ein-Euro-Jobs immer noch zu viele Fehler: Das berichtet die "Bild-Zeitung" (Dienstag) unter Berufung auf einen Bericht der Internen Revision der Bundesagentur für Arbeit (BA). Demnach haben die BA-Prüfer im ersten Halbjahr 2013 insgesamt 42 Jobcenter durchleuchtet und 34.700 Einzelentscheidungen von Jobcenter-Mitarbeitern zu 1.260 Hartz-Fällen untersucht.
Dabei entdeckten sie der Zeitung zufolge 1.831 fehlerhafte Entscheidungen. "Bei Einzelaspekten ergaben sich jedoch weiterhin hohe Fehlerquoten", heißt es laut "Bild" in dem Prüfbericht. So seien bei den fehlerhaften Bescheiden in 47 Prozent der Fälle andere Sozialleistungen falsch angerechnet worden. In 41 Prozent seien Versicherungsbeiträge nicht korrekt berücksichtigt worden.
Bei Mehrbedarfen für Energie habe es eine Fehlerquote von 27 Prozent gegeben. Unterhaltsansprüche gegen Ex-Ehepartner seien in 19 Prozent der Fälle nicht berücksichtigt worden und der Anspruch auf Kindergeld in 18 Prozent. Bei den sogenannten "Arbeitsgelegenheiten" für Hartz-IV-Empfänger hätten die Prüfer eine "Vielzahl von Umsetzungsmängeln" festgestellt. Bei der Bewilligung neuer Ein-Euro-Jobs bestehe "dringender Handlungsbedarf".
44 Prozent der Ein-Euro-Jobs hätten dem Bericht zufolge gar nicht genehmigt werden dürfen, weil sie beispielsweise echte Arbeitsplätze verdrängten. In 18 Prozent der Fälle habe keine aussagekräftige Kostenkalkulation der Anbieter der Jobs vorgelegen. Heftige Kritik üben die Prüfer in ihrem Bericht auch an den Vorgesetzten und den Mitarbeitern der Jobcenter, schreibt die "Bild" weiter. In der Hälfte der geprüften Ämter sei das fachaufsichtliche Handeln "nicht angemessen" gewesen. Nur in vier der 42 geprüften Jobcenter seien die Anforderungen des Handbuches Interne Kontrollsysteme vollständig erfüllt worden. Bei den Mitarbeitern kritisierten die Revisoren eine "fehlende Sensibilisierung" zum Beispiel für die Einhaltung von Qualitätsstandards, sowie "Qualifikationsdefizite", heißt es in dem Bericht weiter.
© 2014 dts Nachrichtenagentur
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