Montag, 25. August 2014

§129b Prozess in Stuttgart beginnt am 02. September

Am 02. September beginnt in Stuttgart ein weiterer §129b-Prozess mit dem Vorwurf der Mitgliedschaft in der DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front). Angeklagt sind Muzaffer Dogan, Özgür Aslan, Sonnur Demiray und Yusuf Tas. Die vier wurden im Rahmen der letzten großen Razzien gegen mutmaßliche Mitglieder der DHKP-C im Juni 2013, die in vier europäischen Ländern durchgeführt wurden, festgenommen und befinden sich seitdem in Untersuchungshaft. Özgür Aslan und Yusuf Tas wurden in Österreich festgenommen und trotz eines 50tägigen Hungerstreiks der beiden und vielfältigen Solidaritätsaktivitäten im August bzw. Oktober 2013 nach Stuttgart-Stammheim ausgeliefert. Özgür hat bis heute mit den gesundheitlichen Folgen seines Hungerstreiks zu kämpfen. Der Prozess ist mittlerweile das siebte Verfahren gegen angebliche Mitglieder der DHKP-C mit Hilfe des §129b. Bislang wurden bereits knapp 20 Linke aus der Türkei mit dem §129b angeklagt, verurteilt. Die Angeklagten wurden mit Haftstrafen zwischen knapp 3 Jahren und über 6 Jahren hinter Gittern gesperrt. Klar ist: Das Verfahren ist ein weiterer Schritt in der Etablierung des §129b und in der Verfolgung von linker Politik. Umso notwendiger unsere Solidarität auch praktisch werden zu lassen. Kommt zum Prozessauftakt am 02. September: Dienstag, 02. September 2014 | 9:30 Uhr OLG Stuttgart Olgastraße 2, 70182 Stuttgart (NICHT in Stammheim) Was wird hier kriminalisiert? Die DHKP-C ist eine revolutionäre Organisation aus der Türkei, die vor allem in den Armenvierteln / Gecekondus, stark vertreten ist. Gegründet wurde die Partei 1994, ihre direkte Geschichte reicht aber zurück bis in die 68er Bewegung und ihren Vorgängerorganisationen THKP-C (Türkische Volksbefreiungspartei-Front) und der Devrimci Sol (Revolutionäre Linke). Die DHKP-C kämpft für Sozialismus und verfügt über einen bewaffneten Arm, der zuletzt mit einer Vergeltungsaktion an einem Polizisten, als Rache wegen des Tods von Berkin Elvan, in Erscheinung getreten ist Die Organisation ist trotz eines verlautbarten Gewaltverzicht auch in Deutschland verboten und steht sowohl auf der Antiterrorliste der EU, als auch der USA. In den Prozessen, die hier in der BRD stattgefunden haben und weiterhin stattfinden geht es aber in erster Linie um den Vorwurf der Rückfront. Das heißt den Angeklagten wird vorgeworfen durch Vereinsarbeit, dem Organisieren von Konzerten, Picknicks oder ähnlichen Aktivitäten Gelder und Unterstützung für den Kampf in der Türkei zu sammeln. Konkret wird ihnen nicht die Beteiligung an „illegalen“ Aktivitäten vorgeworfen, sondern die Beteiligung an einer Organisation, die als terroristisch eingestuft wird. Der §129b In der BRD wurde 2002 – in Folge des „Kampfes gegen den Terrorismus“ - der §129b eingeführt, der die „Mitgliedschaft und/oder Unterstützung in einer ausländischen terroristischen Vereinigung“ unter Strafe stellt und dafür grundlegende Menschenrechte, wie auch die Unschuldsvermutung ausser Kraft setzt. Dafür genügt schon, wenn man einer Gruppe zugerechnet wird, die von einem geheimen Ausschuß als „terroristisch“ definiert wird. Der §129b dient dazu breitflächig MigrantInnen, die für einen gerechten Kampf einstehen, zu kriminalisieren, wegzusperren und abzuschieben. Neben der DHKP-C sind vor allem auch die PKK (Arbeiterpartei Kurdistans) und die LTTE (Liberation Tigers of Tamil Eelam) im Fadenkreuz des §129b. Ein kurzer Blick auf die bisherigen Prozesse Stuttgart-Stammheim Der erste Prozess mit diesem Vorwurf fand von 2008-2011 im Prozessbunker von Stuttgart-Stammheim statt. Angeklagt waren Mustafa Atalay, Ilhan Demirtas, Devrim Güler, Hasan Subasi und Ahmet Düzgün Yüksel, der sich nach der Auslieferung aus Griechenland wieder in Haft befindet. Der Rest der Angeklagten befindet sich auf freiem Fuß. Die Strafen beliefen sich zwischen 2 Jahren und 11 Monaten bis über 5 Jahre. In diesem Verfahren ging es auch um einen angeblichen Waffenschmuggel in die Türkei. Faruk Ereren Vor dem OLG Düsseldorf fand von Januar 2009 bis Ende September 2011 der Prozess gegen Faruk Ereren statt. Im Laufe des Verfahrens wurde der Vorwurf von §129b in Mord umgewandelt, da Faruk laut Gericht 1993 die Anweisung zur Liquidation von zwei Polizisten gegeben haben soll. Er wurde daraufhin zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt. Allerdings wurde der Revision stattgegeben und Faruk befindet sich auf freiem Fuß. Der Revisionsprozess läuft momentan weiterhin. Düsseldorf 3 Gegen Nurhan Erdem, Ahmet Istanbullu und Cengiz Oban fand ebenfalls vor dem OLG Düsseldorf ein weiterer §129b Prozess statt. Die Urteile fielen erwartungsgemäß hoch aus: Nurhan Erdem wurde als "Rädelsführerin in der DHKP-C" zu 7 Jahren und 9 Monaten, Cengiz Oban zu 5 1/2 Jahren und Ahmet Istanbullu zu 3 Jahren verurteilt. In der Revision wurde das Urteil gegen Nurhan Erdem gesenkt. Mittlerweile befindet sich Ahmet Istanbullu, Nurhan Erdem wieder auf freiem Fuß und Cengiz Oban ist im Offenen Vollzug. Sadi Özpolat In der Türkei war Sadi Özpolat insgesamt 17 Jahre im Knast. Er nahm am Todesfasten 1996 teil und war Anfang des Jahrhunderts Sprecher der hungerstreikenden Gefangenen. Sadi wurde am 19. Mai 2010 im französischen Colmar aufgrund eines Festnahmeersuchens der Bundesanwaltschaft festgenommen und im Juli 2010 nach Deutschland ausgewiesen und in den Knast gesteckt. In dem §129b Prozess, das vor dem OLG Düsseldorf stattgefunden hat wurde er zu 6 Jahren Haft verurteilt. Momentan ist er in der JVA Bochum weggesperrt. Gülaferit Ünsal … wurde im Mai 2013 in Berlin zu einer Haftstrafe von 6 ½ Jahren als „Rädelsführerin der DHKP-C“ verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Gülaferit von August 2002 bis November 2003 Europachefin der in der Türkei auch bewaffnet gegen den Staat kämpfenden Revolutionären Volksbefreiungsfront-Partei (DHKP-C) war. Özkan Güzel Aktuell läuft wieder einmal vor dem OLG Düsseldorf der Prozess gegen Özkan Güzel. Özkan wurde im Juni 2013 bei der gleichen Razzia wie die Angeklagten in Stuttgart verhaftet worden. Ihm wird der Prozess gemacht und ihm vorgeworfen im Rahmen der Organisation der jährlichen Grup Yorum Konzerte Gelder für die Organisation in der Türkei gesammelt zu haben. Özkan selbst war in der Türkei am Todesfasten beteiligt und leider unter dem Wernicke-Korsakow-Syndrom. Die Verhandlung findet vor dem OLG Düsseldorf statt. Verfahren gegen kurdische Aktivisten Neben der DHKP-C steht auch die PKK (Arbeiterpartei Kurdistan) im Fadenkreuz des §129b. Auch gegen mutmaßliche Mitglieder der PKK wurden in den letzten Jahren einige Verfahren mit hilfe des §129b geführt. Darunter z.B. gegen Ali Ihsan Kitay in Hamburg, der zu einer Haftstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden ist, genauso wie Ridvan Ö. und Mehmet A., die vom OLG Stuttgart 2013 zu einer Haftstrafe von jeweils 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt wurden. weitere Infos: www.political-prisoners.net

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