Sonntag, 15. September 2013
Eindrucksvolle Solidaritätskundgebung beim "Gütetermin" Verena Vöhringer gegen Opel
14.09.13 - Gestern um 10.15 Uhr begann der Gütetermin Verena Vöhringer gegen Opel. Zuvor hatte eine eindrucksvolle Solidaritätskundgebung stattgefunden. Über 30 Kolleginnen und Kollegen, Vertrauensleute, Betriebsräte, Opel-Rentner, Vertreter der MLPD, des Solidaritätskreises für die kämpfenden Opelaner, die Frauen des Opelaner-Frauenkomitees BASTA!, der JAV-Vorsitzende von Thyssen sowie Familienangehörige und Freunde nahmen daran teil. Die Presse war mit Journalisten der BILD und der Ruhr-Nachrichten vertreten.
In einer Pressemitteilung des stellv. Vorsitzenden der Vertrauenskörperleitung der IG Metall bei Opel Bochum und Partnerbetrieben heißt es:
"Verena und ihr Anwalt Roland Meister klagten gegen Opel auf unbefristete Übernahme als Jugendvertreterin. Verena hatte vor gut zwei Jahren einen Antrag auf auf Übernahme als gewählte Jugendvertreterin nach § 78 a BetrVG bei Opel eingereicht. Opel speist die Jugendvertreterin und IGM-Vertrauensfrau seitdem jedoch mit einem befristeten Vertrag nach dem anderen ab. Wenn Opel der Meinung ist, dass Frau Vöhringer nicht das Recht auf Übernahme habe, hätten sie damals innerhalb von zwei Wochen Klage beim Arbeitsgericht einreichen müssen. Das hat Opel nicht getan, weshalb die Firma nach geltender Rechtsauffassung zur unbefristeten Übernahme von Verena Vöhringer verpflichtet ist.
Zum Hintergrund muss man wissen, dass sie bis Sommer 2013 von der Personalabteilung systematisch von der Teilnahme an den Sitzungen der Jugend- und Auszubildendenvertretung abgehalten wurde. Diesen selbst geschaffenen Rechtsbruch nimmt Opel als Begründung, sie sei als Jugendvertreterin nie tätig gewesen und habe somit kein Recht auf die Übernahme entsprechend § 78 a des Betriebsverfassungsgesetzes.
Verena und ihr Anwalt machten auf der Solidaritätskundgebung vor dem Arbeitsgericht dazu deutlich: Es geht um eine politisch motivierte Nichtübernahme. Verena soll als bekannte klassenkämpferische Kollegin, Vertrauensfrau und amtierende Jugendvertreterin aus dem Betrieb entfernt werden. Sie selbst hatte in den letzten Jahren an der Spitze des Kampfs der Azubis um ihre unbefristete Übernahme gestanden. Dieses mehrfach mit Erfolg: so wurden ihre Arbeitsverträge bereits zweimal verlängert. In vielen Redebeiträgen wurde auch der Zusammenhang gezogen zur Gesamtsituation bei Opel. ....
Wie erwartet, kam es zu keiner gütlichen Einigung. Der erste Verhandlungstermin der Kammer wird am 20. November 2013 sein.
Als Bilanz des Tages kann gesagt werden: Die Solidarität steht wie eine Eins – die Argumentationsarmut des Opel-Anwalts war für alle Prozessbeobachter erschreckend."
Pressemitteilung
Gütetermin Verena Vöhringer ./. Opel vor dem Arbeitsgericht Bochum und eindrucksvolle Solidaritätskundgebung
Heute um 10.15 Uhr begann der Gütetermin Verena Vöhringer gegen Opel. Zuvor hatte eine eindrucksvolle
Solidaritätskundgebung stattgefunden. Über 30 Kolleginnen und Kollegen, Vertrauensleute, Betriebsräte,
Opel-Rentner, Vertreter der MLPD, des Solidaritätskreises für die kämpfenden Opelaner, die
Frauen des Opelaner-Frauenkomitees BASTA!, der JAV-Vorsitzende von Thyssen sowie Familienangehörige
und Freunde nahmen daran teil. Die Presse war mit Journalisten der BILD und der Ruhr-Nach -
richten vertreten.
Verena und ihr Anwalt Roland Meister klagten gegen Opel auf unbefristete Übernahme als Jugendver -
treterin. Verena hatte vor gut zwei Jahren einen Antrag auf auf Übernahme als gewählte Jugendvertrete -
rin nach § 78 a BetrVG bei Opel eingereicht. Opel speist die Jugendvertreterin und IGM-Vertrauensfrau
seitdem jedoch mit einen befristeten Vertrag nach dem anderen ab. Wenn Opel der Meinung ist, dass
Frau Vöhringer nicht das Recht auf Übernahme habe, hätten sie damals innerhalb von zwei Wochen
Klage beim Arbeitsgericht einreichen müssen. Das hat Opel nicht getan, weshalb die Firma nach geltender
Rechtsauffassung zur unbefristeten Übernahme von Verena Vöhringer verpflichtet ist. Zum Hintergrund
muss man wissen, dass sie bis Sommer 2013 von der Personalabteilung systematisch von der
Teilnahme an den Sitzungen der Jugend- und Auszubildendenvertretung abgehalten wurde. Diesen
selbst geschaffenen Rechtsbruch nimmt Opel als Begründung, sie sei als Jugendvertreterin nie tätig ge -
wesen und habe somit kein Recht auf die Übernahme entsprechend § 78 a des Betriebsverfassungsgesetzes.
Verena und ihr Anwalt machten auf der Solidaritätskundgebung vor dem Arbeitsgericht dazu deutlich:
Es geht um eine politisch motivierte Nichtübernahme. Verena soll als bekannte klassenkämpferische
Kollegin, Vertrauensfrau und amtierende Jugendvertreterin aus dem Betrieb entfernt werden. Sie selbst
hatte in den letzten Jahren an der Spitze des Kampfs der Azubis um ihre unbefristete Übernahme gestanden.
Dieses mehrfach mit Erfolg: so wurden ihre Arbeitsverträge bereits zweimal verlängert.
In vielen Redebeiträgen wurde auch der Zusammenhang gezogen zur Gesamtsituation bei Opel. Die
Kollegen antworteten letzten Montag mit einer 17-stündigen Betriebsversammlung und einem sechs -
stündigen selbständigen Streik auf den Versuch der Geschäftsleitung, die Belegschaft in die Kapitulation
zu drängen. Für diesen Weg steht auch Verena. Wer sich den Kurs von Opel nicht gefallen lässt, der soll
offenkundig mit Repressalien eingeschüchtert werden. Aber diejenigen, die eine ganze Region „platt
machen“ wollen, sollen damit durchkommen dürfen? In den letzten Tagen ist besonders deutlich geworden,
welche Angst GM vor einem neuen, mutigen Streik hat. Gerade die Unterstützer, wie unsere Frau -
en, Kinder, Eltern, Kollegen aus anderen Betrieben, Kandidaten der MLPD wie Vesna Buljevic, d.h. alle
diejenigen, die die Schließung nicht hinnehmen, sie wurden von GM an der Teilnahme an der Betriebsversammlung
gehindert.
An den Jugendlichen wird aber auch deutlich, dass alles Gerede von der Sozialverträglichkeit reiner Be -
trug ist. Über 16.000 Arbeitsplätze sind in den letzten Jahren vernichtet worden, weil ausscheidende ältere
Kollegen nie ersetzt wurden. Kein Wunder, dass tausende Jugendliche in Bochum einen regulären
Arbeitsplatz suchen.
Wichtiges Thema war auch der Antikommunismus. Immer wird vor „den Roten“ gewarnt, soll die Be -
legschaft mit Vorbehalten daran gehindert werden, einig zu kämpfen und sich auch an denen zu orientie -
ren, die den Kampf konsequent führen. Was ist so schlimm an den „klassenkämpferischen“ Positionen
und ihren Vertretern? Ihr Standpunkt ist der, dass man als Arbeiterklasse gegen die Kapitalistenklasse
kämpfen muss, will man seine Interessen durchsetzen.
Nach dem stimmungsvollen Auftakt mit der Kundgebung ging es dann ins Gerichtsgebäude. Roland
Meister stellte die Frage, warum Opel nicht dem Gesetz entsprechend 2012 beim Arbeitsgericht Widerspruch
gegen die Übernahme eingereicht hatte. Darauf ging der Opel-Anwalt schlicht nicht ein. Er stellte
lediglich in Abrede, dass Verena überhaupt als Jugendvertreterin tätig gewesen sei. Da hakte der Richter
auch nicht nach.
Der Anwalt vom Arbeitergeberverband, den Opel beauftragt hatte, versuchte eine neue Argumentation.
Verena habe ja die befristeten Verträge und damit ihre folgende Entlassung akzeptiert. Das ist mehr als
dreist. Zum einen ist eine zwölfmonatige Übernahme geltender Tarifvertrag. Zum anderen stand Verena
selbst an der Spitze der jungen Arbeiter, die immer wieder in den letzten zwei Jahren eine Verlängerung
ihrer Verträge erkämpft hatten. Und dass soll jetzt für ihre Nichtübernahme herhalten?! „Ja klar“, meinte
einigen Zuhörer: „Als Arbeiter schlägt man doch nicht eine Verlängerung des Arbeitsvertrags aus und
geht lieber zum Arbeitsamt. Das ist doch weltfremd.“ Dennoch zieht der Richter diese Opel-Argumentation
ernsthaft in Betracht, wie er selbst andeutete. Verenas Anwalt lies das nicht stehen, machte auch den
Zusammenhang zur Lage bei Opel und zum Kampf um die Zukunft deutlich. Er führte an, dass Opel
mittlerweile die Teilnahme von Verena an den JAV-Sitzungen zulässt – dies allerdings erst, seit sie mit
juristischen Mitteln gegen Opel vorgegangen war.
Wie erwartet, kam es zu keiner gütlichen Einigung. Der erste Verhandlungstermin der Kammer wird am
20. November 2013 sein.
Als Bilanz des Tages kann gesagt werden: Die Solidarität steht wie eine Eins – die Argumentationsar -
mut des Opel-Anwalts war für alle Prozessbeobachter erschreckend.
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