- Klage wegen Mobbing: Ex-Betriebsrätin scheitert vor Gericht
“Das Berliner Arbeitsgericht hat die Mobbing-Klage einer Ex-Allianz-Betriebsrätin abgewiesen. Schikanen am Arbeitsplatz sind schwer zu beweisen. 80.000 Euro Schmerzensgeld hatte Elke S. wegen Mobbings durch Vorgesetzte gefordert, dazu Schadenersatz – am Dienstag wurde der Fall der ehemaligen Verkaufsleiterin beim Versicherungskonzern Allianz vor dem Berliner Arbeitsgericht verhandelt. S. hatte behauptet, durch ihre Vorgesetzten jahrelang schikaniert worden zu sein. Die Rede war von systematischen Einschüchterungen und Anfeindungen, Erniedrigungen, Beleidigungen sowie Entwürdigungen. Dies habe zu Verletzungen des Persönlichkeitsrechts und schließlich zu einer schwerwiegenden Gesundheitsschädigung geführt. Mittlerweile befindet sich S. im Vorruhestand. Bereits im Juni 2015 hatte der Fall das Arbeitsgericht beschäftigt. Die frühere Betriebsrätin bei der Allianz sah sich jedoch damals aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, den Prozess weiterzuführen. Das Verfahren wurde auf Eis gelegt, eine außergerichtliche Einigung scheiterte, die Klägerin nahm die Ruhestandsregelung in Anspruch. Rund vier Jahre später beschloss S. dann, die Klage weiterzuführen: „Das Mobbing hat nach wie vor erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheit“, sagte ihr Anwalt (…) Das Arbeitsgericht wies die Klage am Dienstag ab. Mobbing-Klagen sind für die Kläger*innenseite nicht einfach, weil diese darlegungs- und beweispflichtig ist. Übersetzt heißt das: Alle Anfeindungen, Schikanen, Diskriminierungen und Erniedrigungen müssen genau geschildert werden. (…) Elke S. sagte vor Gericht, dass sie von sich aus auch vor den Europäischen Gerichtshof ziehen würde, falls nötig: „Die Mobbing-Verursacher sollen zur Rechenschaft gezogen werden.“ Ihr Anwalt möchte auf die Begründung des Gerichts warten, das Urteil prüfen und dann weitere Schritte gehen. Er geht davon aus, dass gute Chancen für eine Berufung bestehen, wie er der taz mitteilte. In dem Fall geht es dann in der zweiten Instanz vor das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.” Artikel von Gabriel Rinaldi vom 27.8.2019 bei der taz online
Sonntag, 1. September 2019
Allianz Versicherung setzt Umstrukturierung mit allen Mitteln durch: Angestellte klagen gegen Mobbing und anschliessende Kündigung
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