Sonntag, 15. September 2013
Hartz IV: Belohnen statt bestrafen
Wer als Hartz-IV-Bezieher einen Termin verpasst oder sich weigert, einen Ein-Euro-Job anzunehmen, muss mit Leistungskürzungen rechnen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund findet die Sanktionen zu hart und fordert, ein Belohnungssystem einzuführen.
Für Inge Hannemann ist die Sache eindeutig. Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher verstießen gegen das Grundgesetz, sagt die als „Hartz-IV-Rebellin“ bekanntgewordene Arbeitsvermittlerin aus Hamburg, die gegen dieses System aufbegehrte und deshalb nicht mehr im Jobcenter arbeiten darf.
Ganz so radikal sieht es der Deutsche Gewerkschaftsbund nicht. Doch auch er kritisiert bei dem von der Regierung propagierten Prinzip des „Förderns und Forderns“ ein deutliches Übergewicht beim Fordern. Deshalb verlangt der DGB eine grundlegende Überarbeitung der Sanktionsregeln. Dazu hat der Bundesvorstand ein Konzept beschlossen, das auch ein Belohnungssystem für Jobsuchende vorsieht. Es liegt der Berliner Zeitung vor.
Die Sanktionen, die das Sozialgesetzbuch für renitente Hartz-IV vorsieht, sind vielfältig und durchaus drastisch. Wer Termine im Jobcenter versäumt, Praktikumsbewerbungen schleifen lässt oder Ein-Euro-Jobs ablehnt, dem werden für die Dauer von drei Monaten die Leistungen gekürzt oder sogar ganz gestrichen. Die dreimonatige Strafzeit gilt auch dann, wenn der Jobsuchende sich zwischenzeitlich wieder an die vorgegebenen Pflichten hält. Eine Verkürzung auf sechs Wochen ist nur bei unter 25-Jährigen zulässig.
3,4 Prozent sind betroffen
Wie stark die Leistung gekürzt wird, hängt von der „Schwere“ der Pflichtverletzung ab. Bei leichteren Fällen, etwa bei einem verpassten Termin im Jobcenter, sieht das Gesetz eine Kürzung des Regelsatzes von derzeit 382 Euro um zehn Prozent vor. Im Wiederholungsfall steigt der Abschlag bereits auf 20 Prozent. Beim dritten Versäumnis innerhalb eines Jahres sind dann 30 Prozent fällig. Bei schwereren Verstößen wird die Leistung gleich um 30 Prozent gekürzt, etwa bei der Weigerung, einen Ein-Euro-Job anzunehmen oder ein Berufstraining zu besuchen. Bleibt der Jobsuchende hartnäckig, wird die Leistung am Ende ganz gestrichen, inklusive der Zuschüsse für die Wohnung.
Die Zahl der von den Jobcentern verhängten Sanktionen steigt seit Einführung von Hartz-IV kontinuierlich an. So wurde 2012 rund eine Million Verstöße geahndet. Diese Zahl muss allerdings in Relation zur Gesamtzahl der Hartz-IV-Empfänger gesetzt werden. Dabei wird klar, dass im Durchschnitt lediglich 3,4 Prozent aller erwerbsfähigen Hartz-IV-Empfänger mit Sanktionen belegt wurden.
Gleichwohl drängt der DGB zu Reformen. Das Hauptargument des Gewerkschaftsbundes: Die scharfen Sanktionen seien vielfach nicht nur unverhältnismäßig, sie hätten auch folgenreiche Auswirkungen auf die gesamte Arbeitnehmerschaft: „Das Bedrohungsszenario Hartz-IV-Bezug bei Jobverlust trägt dazu bei, auch schlechte betriebliche Arbeitsbedingungen hinzunehmen.“ Dieser Druck müsse verringert werden.
Maximal 30 Prozent kürzen
Konkret fordert der DGB, die Sanktionen stärker auf den Einzelfall auszurichten und den Bearbeitern im Jobcenter mehr Entscheidungsspielraum bei der Höhe und der Dauer der Strafe zu geben. Bisher haben die Vermittler hier praktisch keine Optionen. Die Ablehnung eines Ein-Euro-Jobs darf nach Ansicht des DGB überhaupt keine Strafe nach sich ziehen. Sie seien schließlich nach der Logik des Gesetzes Eingliederungsmaßnahmen und kein Instrument zur Disziplinierung von Arbeitssuchenden, heißt es in dem Konzept.
Zudem sollten die Leistungskürzungen, die bisher einen „völlig unzumutbaren Umfang“ hätten, auf maximal 30 Prozent des Regelsatzes begrenzt werden. „Eine Kürzung über 30 Prozent hinaus verletzt die Hilfsempfänger in ihrem physischen Existenzminimum“, wird argumentiert. Zumindest muss nach Ansicht des DGB bei einem höheren Strafabschlag ein gesetzlicher Anspruch auf geldwerte Leistungen - zum Beispiel Gutscheine - eingeführt werden. Der DGB fordert zudem, die Erstattungen für Miete und Heizung komplett aus der Sanktionierung herauszunehmen. „Mietschulden bedrohen die gesamte Familie in ihrem Grundrecht“, betonen die Gewerkschafter. Abgeschafft werden sollte zudem die Regelung, wonach Jugendlichen schon bei der ersten Pflichtverletzung der Regelsatz ganz gestrichen wird.
Besonderen Wert legt der DGB auf die Einführung eines Belohnungssystems: So sollen die Vermittler zum Beispiel die Möglichkeit erhalten, den Jobsuchenden Durchhalte- oder Erfolgsprämien zu zahlen. Denkbar sei auch die Übernahme einer Monatskarte für den Nahverkehr, um die Jobsuche zu unterstützen. „Damit würde die verhaltenspsychologische Erkenntnis berücksichtigt, wonach positive Anreize im Allgemeinen stärker wirken als negative“, argumentiert der Gewerkschaftsbund.
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