Montag, 15. April 2013
MLPD schlägt Bresche in Allmachtsphantasien des „Verfassungschutzes“
Heute um 11 Uhr wurde am Landgericht Essen das Urteil der Richterin
Dr. Lashöfer in Sachen MLPD und ihres Vorsitzenden Stefan Engel in ih-
rer Klage gegen die Autoren Rudolf van Hüllen und Rainer Bergsdorf
und den Verlag des Buches „Linksextrem – Deutschlands unterschätzte
Gefahr?“ verkündet.
Den Autoren – beides früher auch offiziell hochrangige Mitarbeiter des
Inlandsgeheimdienst – sowie dem Paderborner Schöningh-Verlag wird
unter Androhung eines Schadensersatz von 250.000 € untersagt, weiter-
hin die antikommunistische Lüge zu verbreiten, es würde einen „massi-
ven an Mao und Stalin gemahnenden Personenkult um Stefan Engel geben“.
Auch die Diffamierung, es gebe in der MLPD „ständige, periodische Säu-
berungen“, ist jetzt untersagt und muss aus dem Buch entfernt werden.
„Damit haben wir eine Bresche in die selbstherrlichen, intriganten antikom-
munistischen Gepflogenheiten des Verfassungsschutzes geschlagen“, so Ste-
fan Engel in einer ersten Beurteilung. „Das bisher ungeschriebene Gesetz,
nach dem über Marxisten-Leninisten unabhängig von jeder Realität Lügen
und Schmähungen verbreitet werden dürfen, wurde durchbrochen.“
Erstmals gelang es, durch einen Zivilprozess die Verbreitung eines der
antikommunistischen Ammenmärchen der Geheimdienste unter Strafan-
drohung zu untersagen. Das ist ein wichtiger Erfolg der Anti-Antikom-
munismus-Bewegung und eine peinliche Schlappe für Verlag und Auto-
ren dieses pseudo-wissenschaftlichen Buches. Van Hüllen war immerhin
ca. 10 Jahre offiziell oberster MLPD-Jäger des Bundesverfassungsschut-
zes. In der Amtszeit von Bergsdorf beim Thüringer Innenministerium
wurden große Teile der NSU-Mordserie verübt.
Damit ist auch der Versuch der Beklagten gescheitert, ihre Diffamierun-
gen durch Verweis auf die notorisch antikommunistischen Verfassungs-
schutzberichte zu rechtfertigen. Ihnen wurde vom Gericht jede Beweis-
kraft abgesprochen. Auch die vagen Lügen des Spitzels Ulrich Baursch
beim zweiten Prozesstag im März wurden vom Gericht nicht als Entlas-
tung akzeptiert.
Der Vorsitzende der MLPD„ Stefan Engel „kann nicht nachvollziehen,
warum das Gericht die herabsetzende Verleumdung der MLPD als „Sekte“,
die böswillige Unterstellung der „physisch und psychischen Gewalt gegen
Andersdenkende in der MLPD“ und den völlig haltlosen Vorwurf einer ver-
meintlichen „maoistischen Gehirnwäsche“ jetzt plötzlich – der dürftigen Ar-
gumentation der Beklagten folgend – als „freie Meinungsäußerung“ zulässt.“
Während der Verhandlungen war dies weder Gegenstand der Beweisaufnah-
me noch wurde es in irgendeiner Form belegt. Einen solchen Pseudover-
gleich werden wir nicht im Raum stehen lassen“, so Stefan Engel.
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