Montag, 29. April 2013
Abschaffung der Sanktionen im SGBII und SGBXII
Mit den Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes vom 9. Februar 2010, - 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09 - und vom 18. Juli 2012 (Asylbewerberleistungsgesetz), 1 BvL 10/10 und 1 BvL 2/11 erkannte das BVerfG die Höhe der HartzIV-Regelsätze sowohl als Grundrecht, als auch als Menschenrecht an. Dennoch werden trotz dieser Urteile Menschen unterhalb des Existenzminimums bis hin in die Obdachlosigkeit sanktioniert. Die Bundesregierung wird aufgefordert dafür zu sorgen, dass diese Sanktionspraktiken sofort eingestellt werden und sich die zuständigen Behörden an die Urteile des BVerfG und die Grundrechte halten.
http://www.avaaz.org/de/petition/Abschaffung_der_Sanktionen_im_SGBII_und_SGBXII/?awdZKab
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