Donnerstag, 2. August 2012

FAZ Homburg: niederschmetternde Analyse des ESM

Eine geradezu vernichtende Analyse des ESM liefert Stefan Homburg, Professor fuer Oeffentliche Finanzen an der Universitaet Hannover. Im Unterschied zu Berichterstattung und Debatte des ESM in den anderen Medien, die diese Aspekte schamhaft umgehen und verschweigen, lenkt Homburg den Blick auf die diversen Ungereimtheiten, die skandaloesen Einzelbestimmungen zur Geheimhaltung und zur Aushebelung der Demokratie, die in dem Gesetzespaket vorgesehen sind. Eingangs bemerkt er die Feststellung des Gerichts, dass die Bundesregierung und viele Bundestagsabgeordnete den Inhalt des ESM-Vertrags nicht kannten oder nicht kennen wollten. Dies koenne daran liegen, dass zwar das Stammkapital durch Fettdruck ausgewiesen wird aber die folgenreichsten Bestimmungen in nachgeordneten Absaetzen versteckt wurden. Es wuerde der Anschein erweckt - und von Finanzminister Schaeuble betont - dass es eine Obergrenze fuer die Haftung Deutschlands gebe, in Hoehe von etwa 190 Milliarden. Dies decke sich jedoch keineswegs mit dem Gesetzestext Im Gegenteil koenne der geheim tagende Gouveneursrat das Haftungskapital ohne weitere Rueckkopplung mit gewaehlten Institutionen verdoppeln. Auch ist eine Nachschusspflicht fuer die Mitgliedsstaaten vorgesehen, falls einzelne Laender zahlungsunfaehig sind. Damit ist die von der Bundesregierung behauptete Haftungsobergrenze eine Fiktion, die durch den Vertragstext nach Homburg nicht gedeckt ist und er konstatiert den "Eindruck einer Irrefuehrung der Oeffentlichkeit", die auch aus weiteren Punkten hervorgehe. Homburg stellt fest, dass mit dem ESM ein "zutiefst korruptes Beguenstigungssystem" angelegt wurde. "Waehrend der Vertrag das Beschlussrecht des Parlaments bis zur Unkenntlichkeit verkrueppelt, eliminiert er das Kontrollrecht sogar vollstaendig: Die Mitglieder des ESM unterliegen einer unbegrenzten Geheimhaltungspflicht und Immunitaet (Artikel 34 und 35), die Raeume und Archive sind unverletzlich, und alle Taetigkeiten des ESM sind jeder administrativen, gerichtlichen oder gesetzlichen Kontrolle entzogen (Artikel 32). Zwar veroeffentlicht der ESM einen testierten Jahresabschluss, doch waehlt er die Pruefer selbst aus. Eine externe Kontrolle durch Rechnungshoefe oder gar Abgeordnete findet nicht statt." Der Versuch Angela Merkels, den ESM mithilfe des Bundespraesidenten, der ihn vor der Einreichung der Klagen in Karlsruhe unterzeichnen sollte, putschartig in Kraft zu setzen, ist somit nachvollziehbar: solange das Bundesverfassungsgericht seinen bisher in seiner Rechtssprechung zugrunde gelegten Richtlinie folgt, ist eine Zurueckweisung des ESM als verfassungswidrig unausweichlich. In Anbetracht des insgesamt groben Taeuschungsversuchs von seiten der Bundesregierung zur Aushebelung demokratischer Maßgaben ist nicht verwunderlich, dass das Gericht ohne Ruecksicht auf die von Merkel und Schaeuble behauptete Dringlichkeit der Inkraftsetzung des ESM diese Bemuehungen abperlen ließ und die Entscheidung auf den September vertagte. http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/europas-schuldenkrise/schuldenkrise-retten-ohne-ende-11832561.html Fuer vollständige Info / Quellen / Bildmaterial / Videos usw. den nachfolgenden angegebenen Link zum Beitrag aufrufen! ================ globalisierungskritische Nachrichten WWW.Meta-Info.De Link zum Beitrag / Hintergrundinfo, Quellen oder Pressehinweis: www.meta-info.de?site=metainfo&lid=33766 Redaktionspool - metainfo hamburg - www.meta-info.de

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