Montag, 18. November 2019

„Selbstverständlich“ gibt es in der britischen Demokratie das Streikrecht: Nur darf es nicht wahrgenommen werden. Beispielsweise bei der Royal Mail



Im Oktober 2019 hatten die Mitglieder der Gewerkschaft CWU bei Royal 
Mail zu 76% an der Urabstimmung über einen Streik noch vor Weihnachten 
teilgenommen – und sich zu 97% für den Streik ausgesprochen. Dagegen 
hat das Unternehmen vor dem höchsten Gerichtshof Großbritanniens nun 
erfolgreich eine einstweilige Verfügung beantragt. Womit den 110.000 
Beschäftigten schlichtweg das Streikrecht genommen wird. In dem 
Beitrag „Royal Mail wins high court injunction to stop postal strike“ 
von Jasper Jolly am 13. November 2019 im Guardian wird berichtet, das 
Urteil sei gefällt worden, weil die Urabstimmung zumindest teilweise 
kollektiv vonstatten gegangen sei, was gegen einen entsprechenden 
Erlass der Regierung verstoße, es müsse eine individuelle Wahl geben. 
Die Frage, mit welchem Recht irgendeine Regierung darüber bestimmen 
soll, wie eine gewerkschaftliche Organisation ihre 
Entscheidungsfindung organisiert, wird in dem Beitrag nicht gestellt – 
wohl aber über die Empörung unter der Mitgliedschaft der CWU über das 
Vorgehen von Unternehmen und Gericht berichtet. Siehe dazu auch einen 
Beitrag zur Reaktion Tausender Post-GewerkschafterInnen auf das Urteil 
– und einen älteren Beitrag über den Gegenstand der 
Auseinandersetzung, sowie einen Aufruf von Basis-GewerkschafterInnen 
zur gemeinsamen Verteidigung des Streikrechts
http://www.labournet.de/?p=157326

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