Montag, 18. November 2019
„Selbstverständlich“ gibt es in der britischen Demokratie das Streikrecht: Nur darf es nicht wahrgenommen werden. Beispielsweise bei der Royal Mail
Im Oktober 2019 hatten die Mitglieder der Gewerkschaft CWU bei Royal
Mail zu 76% an der Urabstimmung über einen Streik noch vor Weihnachten
teilgenommen – und sich zu 97% für den Streik ausgesprochen. Dagegen
hat das Unternehmen vor dem höchsten Gerichtshof Großbritanniens nun
erfolgreich eine einstweilige Verfügung beantragt. Womit den 110.000
Beschäftigten schlichtweg das Streikrecht genommen wird. In dem
Beitrag „Royal Mail wins high court injunction to stop postal strike“
von Jasper Jolly am 13. November 2019 im Guardian wird berichtet, das
Urteil sei gefällt worden, weil die Urabstimmung zumindest teilweise
kollektiv vonstatten gegangen sei, was gegen einen entsprechenden
Erlass der Regierung verstoße, es müsse eine individuelle Wahl geben.
Die Frage, mit welchem Recht irgendeine Regierung darüber bestimmen
soll, wie eine gewerkschaftliche Organisation ihre
Entscheidungsfindung organisiert, wird in dem Beitrag nicht gestellt –
wohl aber über die Empörung unter der Mitgliedschaft der CWU über das
Vorgehen von Unternehmen und Gericht berichtet. Siehe dazu auch einen
Beitrag zur Reaktion Tausender Post-GewerkschafterInnen auf das Urteil
– und einen älteren Beitrag über den Gegenstand der
Auseinandersetzung, sowie einen Aufruf von Basis-GewerkschafterInnen
zur gemeinsamen Verteidigung des Streikrechts
http://www.labournet.de/?p=157326
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