Donnerstag, 15. Dezember 2016
Wann verletzen Links Urheberrechte? Es bleibt kompliziert
"Ein Beschluss des Landgerichts Hamburg zeigt, dass für
Website-Betreiber Risiken lauern können, wenn von ihnen erwartet wird,
Links auf mögliche Urheberrechtsverletzungen zu prüfen. Die
Entscheidung folgt europäischer Rechtsprechung, ist aber nur ein Fall
in einem Eilverfahren mit begrenzter Aussagekraft…" Beitrag von David
Pachali bei irights.info vom 13. Dezember 2016
https://irights.info/artikel/wann-verletzen-links-urheberrechte-es-bleibt-kompliziert/28262
Aus dem Text: "… Die Kanzlei Spirit Legal, die den Fotografen gegen
den Website-Betreiber vertrat, spricht von einem „Musterverfahren“.
Das ist zumindest mit Vorsicht zu genießen. Da der Website-Betreiber
eine einstweilige Verfügung, die zur schnellen Abhilfe bei einer
Rechtsverletzung gedacht ist, als abschließende Entscheidung
akzeptiert hat, gab es keine weitere Anhörung oder mündliche
Verhandlung. Diese hätte der Website-Betreiber nutzen können, um sich
weiter zu verteidigen – etwa dazu, die Vermutung konkret zu
widerlegen, er habe seine Pflichten missachtet. Der Website-Betreiber
berief sich laut dem Beschluss nur darauf, er kenne die
Rechtsprechung, sehe für Prüfungen aber keinen Anlass, da er sie für
„grundgesetzwidrig und für mit der EU-Grundrechtecharta unvereinbar“
halte. Weitere Instanzen können sich nun aber gerade nicht mehr mit
dem Streit beschäftigen…"
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