Donnerstag, 15. Dezember 2016

Wann verletzen Links Urheberrechte? Es bleibt kompliziert




"Ein Beschluss des Landgerichts Hamburg zeigt, dass für 
Website-Betreiber Risiken lauern können, wenn von ihnen erwartet wird, 
Links auf mögliche Urheberrechtsverletzungen zu prüfen. Die 
Entscheidung folgt europäischer Rechtsprechung, ist aber nur ein Fall 
in einem Eilverfahren mit begrenzter Aussagekraft…" Beitrag von David 
Pachali bei irights.info vom 13. Dezember 2016
https://irights.info/artikel/wann-verletzen-links-urheberrechte-es-bleibt-kompliziert/28262

Aus dem Text: "… Die Kanzlei Spirit Legal, die den Fotografen gegen 
den Website-Betreiber vertrat, spricht von einem „Musterverfahren“. 
Das ist zumindest mit Vorsicht zu genießen. Da der Website-Betreiber 
eine einstweilige Verfügung, die zur schnellen Abhilfe bei einer 
Rechtsverletzung gedacht ist, als abschließende Entscheidung 
akzeptiert hat, gab es keine weitere Anhörung oder mündliche 
Verhandlung. Diese hätte der Website-Betreiber nutzen können, um sich 
weiter zu verteidigen – etwa dazu, die Vermutung konkret zu 
widerlegen, er habe seine Pflichten missachtet. Der Website-Betreiber 
berief sich laut dem Beschluss nur darauf, er kenne die 
Rechtsprechung, sehe für Prüfungen aber keinen Anlass, da er sie für 
„grundgesetzwidrig und für mit der EU-Grundrechtecharta unvereinbar“ 
halte. Weitere Instanzen können sich nun aber gerade nicht mehr mit 
dem Streit beschäftigen…"

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