Donnerstag, 15. Dezember 2016

Es geht natürlich nicht, den Konzernen die Profite zu beschneiden – das ist verfassungswidrig.


AtomkraftwerksAtomstromausstieg

Bundesverfassungsgericht genehmigt den Stromkonzernen einen tiefen Schluck aus der Bulle

Von Günter Ackermann
Wir haben sie in der letzten Zeit jammern gehört. Den Energiekonzernen sind die Profite weg gebrochen und das ist das Schlimmste, was im Kapitalismus der Bourgeoisie passieren kann. Dafür zettelt das Kapital mörderische Kriege an – in Vergangenheit und Gegenwart.
EON, RWE und Wattenfall mussten Atommeiler vom Netz nehmen und werden die noch verbliebenen demnächst ganz abschalten müssen. Der Atomstrom, seit Jahren wegen seiner Gefährlichkeit umstritten, brachte satte Gewinne ein. Aber seit dem Supergau von Fukushima ist Atomstrom so unpopulär geworden, dass die Bundesregierung den Ausstieg aus dem Atomstrom verkünden musste.

Dabei hatte Frau Merkel und ihr damaliger Koalitionspartner FDP erst ein Jahr vorher das Ende der atomaren Verstromung verhindern wollen. Aber das Erdbeben und der Sunami bei Japan, der das Atomkraftwerk Fukushima zerstörte und mit ihm eine ganze Region unbewohnbar machte, kam dazwischen. Der öffentliche Druck gegen den für ddie Konzerne profitablen Atomstrom wurde zu stark, also stellte sich Frau Merkel – eben noch den Lobbyisten der Stromwirtschaft zugeneigt – an die Spitze der Bewegung gegen Atom. Sie ist eben anpassungsfähig und hat richtige Gefühl für Stimmungen.
Natürlich wollten sich die Konzerne nicht den Kaviar vom Brötchen nehmen lassen. Man verkündete, wegen Gewinnverfall, die Schließung von Kraftwerken an und damit die Vernichtung von Arbeitsplätzen.
Gleichzeitig rannten sie zum Bundesverfassungsgericht. Das erklärte dann zwar, dass das Gesetz über das Ende des Atomstroms sei verfassungskonform, aber bittschön nicht auf Kosten der Konzerne. Das Gericht beschloss, dass die Konzerne entschädigt werden müssen. Im Urteil heiß es:
„…einen konzerninternen Verbrauch der im Jahr 2002 jedem Kernkraftwerk gesetzlich zugewiesenen Stromerzeugungskontingente bis zu den festgesetzten Abschaltdaten nicht sicherstellt. Hierdurch werden die durch die Eigentumsgarantie geschützten Nutzungsmöglichkeiten der Anlagen unzumutbar, teilweise auch gleichheitswidrig beschränkt. Demgegenüber steht die Streichung der mit dem Elften Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes vom 8. Dezember 2010 („11. AtG-Novelle“) den einzelnen Kernkraftwerken zusätzlich gewährten Stromerzeugungskontingente in Einklang mit dem Grundgesetz. Mit Art. 14 GG unvereinbar ist ferner, dass die 13. AtG-Novelle keine Regelung zum Ausgleich für Investitionen vorsieht, die im berechtigten Vertrauen auf die im Jahr 2010 zusätzlich gewährten Stromerzeugungskontingente vorgenommen, durch deren Streichung mit der 13. AtG-Novelle aber entwertet wurden. § 7 Abs. 1a Satz 1 Atomgesetz ist zunächst weiter anwendbar; der Gesetzgeber muss bis 30. Juni 2018 eine Neuregelung treffen.“ (Hervorhebung K-online)
Mit anderen Worten: Die Bundesregierung hat den Konzernen vor Fukushima  eine weitere Steigerung der Profite in Aussicht gestellt. Die haben daraufhin investiert und das sei durch Fukushima ins Wasser gefallen. Es geht natürlich nicht den Konzernen die Profite zu beschneiden – das ist verfassungswidrig.
Eigentum an Produktionsmitteln ist bekanntlich im kapitalistischen System heilig und hat Verfassungsrang. Die im Grundgesetz benannte Sozialbindung von Eigentum ist Staffage und zu vernachlässigen. Nur Naive und Deppen verlangen, das Grundgesetz solle eingehalten werden. Natürlich müssen wir für die Erhaltung der demokratischen und sozialen Rechte kämpfen, sie wurden von der Arbeiterbewegung der Bourgeoisie abgerungen, aber wir sollten uns keinen Illusionen hingeben. Wenn es das Kapital für erforderlich hält, bricht es die Verfassung. Wir denken hier aan die unsäglichen Zustände in Kinderheimen mit Misshandlungen und mit medizinischen Versuchen an Heimkindern bis in die jüngste Vergangenheit. Wo war das die Würde des Menschen, die lt. GG unantastbar ist? Oder die Verfolgung von Kommunisten bis in die 70er Jahre oder die Berufsverbote usw.
Denken wir auch an die Verbrechen von sexuellem Missbrauch vor allem katholischer Kleriker an abhängigen Kindern. Kaum einer wurde bestraft. Der Staat kassiert über die Finanzämter nach wie vor die Kirchensteuer und überweist sie der Kirche. Diese tritt immer noch als moralische Instanz auf. Grundgesetz? Menschenwürde?
Die Verfassung diente  einst im 19. Jahrhundert dem Volk als Schutz vor dem Staat. So sahen es die Revolutionäre von 1848. Das war einmal, wenn es überhaupt jemals so war. Jetzt wird der Staat vor dem Volk „geschützt“. Das ganze nennt sich wehrhafte Demokratie, also freiheitlich-demokratische Grundordnung (FDGO). An die ist das Volk gebunden, die Herrschenden in der Realität nicht. Es sei denn, sie versuchen den Konzernen ins Zeug zu reden und zu handeln – wie mit dem Atomausstieg geschehen.
Das vielbeschworene Unternehmerrisiko – das es nie gab, es waren immer die Proletarier, die das Risiko trugen: Papperlapap – romantischer Klimbim für die Verdummung des Volkes noch gut, mehr aber nicht. So funktioniert nun einmal die bürgerliche Demokratie.
Die Konzerne müssen jetzt auf Kosten der Staatskasse, also mit unserem Geld, entschädigt werden. Auf die bürgerliche Justiz bis hin zum Bundesverfassungsgericht, ist eben Verlass.
G.A.

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