Mittwoch, 3. Juli 2019

Duisburg Zum Tod von Günter Routhier

https://www.mao-projekt.de/BRD/NRW/DUE/Duisburg_Guenter_Routhier.shtml?fbclid=IwAR0AjmQ7oA5Foaomt2UnHGB6_GPPd2PVsULRCbql19PrtOWzcz6G3xzfbYI

Materialien zur Analyse von Opposition

Von Jürgen Schröder, Berlin

"Günter Routhier wir werden Dich rächen – Revolution ist unser Versprechen! KPD/ML" Diese Parole prangte an vielen bundesdeutschen und Westberliner Häuserwänden. Worum ging es dabei?
Zunächst nur um einen Arbeitsgerichtsprozess in Duisburg (vgl. 5.6.1974), den auch ein an der Bluterkrankheit Leidender, Günter Routhier, besucht. Nachdem er dort offenbar polizeilichen Maßnahmen unterliegt, verstirbt Günter Routhier wenig später (vgl. 12.6.1974, 13.6.1974, 14.6.1974, 18.6.1974), nicht ohne zuvor noch in die KPD/ML aufgenommen zu werden (vgl. 17.6.1974).
Was wirklich geschah, kann hier nicht geklärt werden, obwohl wesentliche Dokumente des linken Untersuchungsausschusses, der wiederum eine polizeiliche Erklärung zitiert, vorlagen (vgl. 25.7.1974). Verschiedene linke Gruppen, wie der – allerdings von der KPD für seine Passivität gescholtene (vgl. 3.7.1973) KBW, die KPD und die KPD/ML aber bezeichnen das Vorgehen der Polizisten als 'Mord', die KPD/ML ist insofern als erste der K-Gruppen von der Tötung eines Mitglieds durch die Staatsgewalt betroffen. Sowohl die KPD/ML (vgl. 19.6.1974, 21.6.1974) als auch die KPD (vgl. 19.6.1974, 24.6.1974) widmen sich teilweise gemeinsam (vgl. 24.6.1974) dem Protest, der sich nicht zuletzt in einem Trauermarsch äußert (vgl. 24.6.1974), bei dem es bereits zu zahlreichen Festnahmen kommt.
Roter Morgen vom 22. Juni 1974 zum Tod von Günter Routhier
Da die linken Gruppen in den ersten Jahren nicht davon ablassen wollen, den Tod Routhiers als 'Ermordung' zu bezeichnen, kommt es in der Folge zu Razzien (vgl. 4.7.1974) und einer ganzen Reihe von Prozessen, die hier nur zum Teil angeführt werden können. Betroffen von diesen Prozessen sind nicht nur zahlreiche presserechtlich Verantwortliche sowie meist der KPD-nahestehende Professoren, sondern auch Rechtsanwälte, was sich bereits frühzeitig andeutet (vgl. 29.6.1974). Es bildet sich eine neue Gattung politischer Prozesse, die sog. Routhier-Prozesse, heraus.
Juli 1974: Demonstration in Köln mit Bildnissen von Neset Danis und Günter Routhier
Juli 1974: Demo in Köln mit Bildnissen von Neset Danis und Günter Routhier
Der Tod Routhiers wird von den Linken in eine Reihe gestellt mit zahlreichen weiteren Todesfällen, wie u.a. von Holger Meins (vgl. 10.11.1974, 13.11.1974), dem Tod des Schülers Thomas Hytrek in Frankfurt/M. (vgl. RM, 22.6.1974), dem des Taxifahrers Günther Jendrian in München (vgl. RM, 22.6.1974), dem des Schotten Ian McLeod in Stuttgart, dem von Neset Danis in Norderstedt (vgl. 13.7.1973), Erich Dobhardt in Dortmund und Hans-Jürgen Remiszko in Mannheim (vgl. 22.7.1974), aber auch des Kaufmanns Caspari in Bonn (vgl. 16.9.1974, 18.10.1974, 22.10.1974) sowie mit dem polizeilichen Eingreifen bei zahlreichen gesetzeswidrigen Streiks (vgl. 23.10.1974).
Ein Jahr später gibt es erste Überblicke über die bereits abgeschlossenen Sitzungen in Routhier-Prozessen (vgl. 7.3.1975, 31.3.1975, 3.6.1975, 9.6.1975, 16.6.1975), wozu auch die #https://www.mao-projekt.de/BRD/NRW/DUE/Duisburg_Routhierprozesse.shtml#Ortsgruppe Duisburg der Roten Hilfe Deutschlands (RHD) eine separat dokumentierte Broschüre herausgibt# (vgl. Nov. 1975), es finden aber kontinuierlich noch weitere statt (vgl. 8.9.1975, 9.9.1975, 3.4.1976), auch gegen den Sohn Günther Routhiers, Pit Routhier (vgl. 20.6.1975, 19.2.1976), sowie auch gegen die der KPD befreundeten Professoren (vgl. 8.11.1975) in Frankfurt (vgl. 25.8.1975, 20.9.1975, 26.4.1976), Westberlin (vgl. 24.10.1975, 29.10.1975), Münster (vgl. 17.2.1976), aber auch gegen die in der Sache aktiven Rechtsanwälte (vgl. 8.3.1976, 15.3.1976, 17.3.1976).
Mit Sammelanklagen wird nun, u.a. wegen der 'Mord'-Äußerungen zum Fall Routhier, gegen die Zentralorgane der KPD/ML (vgl. 1.5.1876, 4.5.1976) und der KPD vorgegangen (vgl. 28.6.1976). Es kommt zu einer ersten Verurteilung zu einer Haftstrafe ohne Bewährung (vgl. 2.7.1976, 17.7.1976), auch der Günter-Routhier-Film unterliegt der Verfolgung (vgl. 5.7.1976), die KPD berichtet davon, dass der Routhier-Komplex gegen Thomas Luczak nun nicht mehr angeklagt werde (vgl. 15.7.1976), es kommt zu Verfahrenseinstellungen (vgl. 2.8.1976) und Freisprüchen (vgl. 24.8.1976), aber auch zu weiteren Sammelanklagen, bei denen Äußerungen zu Günter Routhier mit verhandelt werden (vgl. 9.9.1976, 20.9.1976) und auch zu Verurteilungen (vgl. 11.10.1976).
Während die von der Ehefrau Routhiers eingereichte Klage offenbar abgewiesen wird (vgl. 11.10.1976), werden weitere Freiheitsstrafen gegen die Protestierenden gefordert (vgl. 23.10.1976) und auch verhangen (vgl. 3.11.1976). Die Verteidigung der angeklagten Rechtsanwälte übernimmt offenbar u.a. der damals bereits bundesweit bekannte Anwalt Otto Schily (vgl. 24.1.1977). Der Ausgang dieses Prozesses, ebenso wie des Verfahrens gegen die der KPD nahestehenden Professoren aus Bremen und Frankfurt (vgl. 24.1.1977, 31.1.1977) konnte bisher nicht erschlossen werden, in Duisburg aber bleibt der Fall Günter Routhier einer der wichtigsten Anlässe für Vorwürfe der linksradikalen Gruppen gegen die Polizei (vgl. März 1977).
Der genaue Inhalt des medizinischen Gutachtens (vgl. 25.2.1976, 26.4.1976) kann hier bisher leider nicht dargestellt werden.

Auszug aus der Datenbank „Materialien zur Analyse von Opposition“ (MAO)

05.06.1974:
Im Arbeitsgericht (AG) Duisburg findet ein Prozeß des bei Mannesmann (MM) Huckingen entlassenen Hanfried Brenner (KPD/ML) statt. Bei einem Polizeieinsatz zur Räumung des Saales wird Günther Routhier zunächst lebensgefährlich verletzt und in der Folge in die Uniklinik Essen gebracht (vgl. 12.6.1974).

Dazu erscheint auch eine Stellungnahme der Polizei (vgl. 25.7.1974).

Der KBW (vgl. 26.6.1974) berichtet auf der Titelseite seiner 'KVZ' in einem Artikel "Polizeimord an Günter Routhier." Darin beschuldigt er die Polizei, Routhier während einer Arbeitsgerichtsverhandlung in Duisburg (in dieser Verhandlung wurde der Einspruch von Hanfried Brenner, Mitglied der KPD/ML gegen seine Entlassung, verhandelt) "zusammengeschlagen und die Treppe des Gerichts hinuntergeworfen" zu haben.

Berichtet wird durch die KPD/ML (vgl. 15.6.1974) und in:
- Berlin durch den Landesverband der RH der KPD/ML (vgl. 22.11.1974);
- NRW durch das KPD-RK gemeinsam mit der RH e.V. (vgl. 15.7.1976), in Bielefeld durch die KPD (vgl. 26.5.1975), in Bochum durch die Kommunistische Gruppe (KGB – vgl. Okt. 1975), in Bonn durch KPD, KJV, KOV, KSV und LgdI (vgl. 18.10.1974), durch den SpB (vgl. 22.10.1974), durch SpB, KSG und KBW-SyG (vgl. 23.10.1974) sowie durch das Komitee Schluß mit den Polizeiübergriffen (vgl. 16.9.1974), in Dortmund durch die Ortsleitung (OL) des KOV der KPD (vgl. 22.7.1974, 13.11.1974), die OL der KPD (vgl. 28.3.1975), durch das KJVD-RK NRW (vgl. 9.9.1976), durch den KJV der KPD an den Städtischen Kliniken (ÖTV-Bereich - vgl. 15.7.1974) sowie die Ortsgruppe (OG) der Roten Hilfe (RH) e.V. der KPD (vgl. 10.11.1974, 11.11.1974, 15.11.1974) und in Duisburg durch die OL der KPD und KSV (vgl. 24.10.1975) sowie den Untersuchungsausschuß zum Mord an Günther Routhier (vgl. 25.7.1974).
- Schleswig-Holstein durch den KB / Gruppe Kiel (vgl. Aug. 1974).
Quellen: Metaller Nr.4,Kiel Aug. 1974,S.17; N.N. :Neues Berufsverbot droht!,Dortmund o.J. (Juli 1974) S.2;Rote Hilfe Prozessinformationen zum Bäcker-, Mahler- und Meinhof-Prozeß Nr.4,Berlin o.J. (Nov. 1974),S.5;RH e.V.-OG Dortmund:Holger Meins - im Gefängnis ermordet!,Dortmund o.J. (Nov. 1974),S.2;RH e.V.-OG Dortmund:Verhindert weitere Morde an politischen Gefangenen! Version A und B,Dortmund o.J. (Nov. 1974),S.2;KOV-OL Dortmund:Holger Meins im Gefängnis ermordet!,Dortmund o.J. (13.11.1974),S.1;Rote Fahne Nr.25,Dortmund 19.6.1974;Roter Morgen Nr.24,Dortmund 15.6.1974,S.6;RHD-ZL:Rote Hilfe Schafft Rote Hilfe gegen den Justizterror!,Dortmund o.J. (Nov. 1976),S.1;Rote Spritze Sonderdruck,Dortmund 15.7.1974, zitiert nach Komitee gegen politische Disziplinierung an den Städtischen Kliniken Dortmund: Dokumentation,Dortmund Juli 1974,S.22;KJVD-RK NRW:Am 14.9. erneut Staatsschutzprozeß in Dortmund: Freispruch für Ruth Haase!,Dortmund 9.9.1976,S.1;KPD-Büro Bielefeld:Wen schützt die Polizei?,Bielefeld o.J. (Mai 1975),S.1;KPD-OL Dortmund:Die antifaschistischen Kämpfer sind unvergessen!,Dortmund o.J. (März 1975),S.2;KPD-OL Duisburg, KSV:Freispruch für Prof. H. Domdey!,Duisburg o.J. (Okt. 1975),S.1;KPD-RK-NRW, RH e.V.:Freispruch für Thomas Luczak!,Dortmund o.J. (15.7.1976),S2;Kommunistische Volkszeitung Nr.13,Mannheim 26.6.1974,S.1;Untersuchungsausschuß zum Mord an Günther Routhier:Gegenerklärung zur Presseerklärung der Duisburger Polizei,o.O. (Duisburg) o.J. (1974),S.1ff;KPD, KSV, KOV, KJV, LgdI:Der Prozeß gegen die sieben Antifaschisten und Kommunisten darf nicht stattfinden!,Bonn o.J. (18.10.1974),S.2;SpB-OG Bonn:Schluß mit der politischen Unterdrückung! Schluß mit dem Hirohito-Prozeß!,Bonn o.J. (22.10.1974),S.1;SpB, KSG, KBW-SyG Bonn:Steckhan muß Farbe bekennen!,Bonn o.J. (23.10.1974),S.2;Komitee Schluß mit den Polizeiübergriffen:Dokumentation Schluß mit den Polizeiübergriffen!,Bonn o.J. (Sept. 1974),S.3;Bochumer Arbeiterzeitung Nr.15,Bochum Okt. 1975,S.12
RM_1974_24_06

12.06.1974:
Der Duisburger 'Untersuchungsausschuß zum Mord an Günter Routhier' (vgl. 5.6.1974, 13.6.1974) berichtet, daß Günter Routhier heute ins Krankenhaus eingeliefert wird. Laut der Polizei geschieht dies erst morgen.
Q: Untersuchungsausschuß zum Mord an Günter Routhier:Gegenerklärung zur Presseerklärung der Duisburger Polizei,o.O. (Duisburg) o.J. (1974),S.1 und 3
13.06.1974:
Die Polizei Duisburg (vgl. 25.7.1974) berichtet von Günter Routhier (vgl. 12.6.1974, 14.6.1974):"
Am 13.6.1974, also nach acht Tagen, suchte Routhier das Krankenhaus auf. Ob er sich in dieser Zwischenzeit Verletzungen zugezogen hat, wird z.Z. von der Staatsanwaltschaft ermittelt." Laut anderen Quellen geschah dies bereits gestern.
Q: Untersuchungsausschuß zum Mord an Günter Routhier:Gegenerklärung zur Presseerklärung der Duisburger Polizei,o.O. (Duisburg) o.J. (1974),S.1 und 3
14.06.1974:
Die Polizei Duisburg (vgl. 25.7.1974) berichtet von Günter Routhier (vgl. 13.6.1974, 18.6.1974):"
Routhier wurde am 14.6.1974 zur Essener Universitätsklinik verlegt".
Q: Untersuchungsausschuß zum Mord an Günter Routhier:Gegenerklärung zur Presseerklärung der Duisburger Polizei,o.O. (Duisburg) o.J. (1974),S.1
17.06.1974:
Die KPD/ML berichtet aus Duisburg dass Günter Routhier, mit dem sich die ESG Bochum und die OGML Griechenland solidarisierten, in die KPD/ML aufgenommen worden sei.
Q: Roter Morgen Nr.25,Dortmund 22.6.1974
18.06.1974:
In der Uniklinik Essen stirbt, laut KB, "der 45jährige Genosse Günter Routhier, Sympathisant der KPD/ML, an den Folgen von Verletzungen, die er am 5. Juni während eines Polizeieinsatzes erlitten hatte, als er an einem Arbeitsgerichtsprozeß als Zuschauer teilnahm" (vgl. 24.6.1974).

Berichtet wird auch in:
- NRW in Dortmund durch die Ortsleitung (OL) des KOV der KPD (vgl. 13.11.1974), durch die OG der RH e.V. der KPD (vgl. 10.11.1974, 11.11.1974, 15.11.1974, 8.3.1976, 24.1.1977) und durch die OL der KPD (vgl. 31.1.1975, 28.3.1975), in Duisburg durch die OL der KPD (vgl. 16.6.1975), das Komitee gegen die Routhier-Prozesse (vgl. 9.6.1975, 16.6.1975), die Polizei (vgl. 25.7.1974) und den der KPD nahestehenden Untersuchungsausschuß zum Mord an Günter Routhier (vgl.

Wegen der Bezeichnung der Tötung Routhiers als Mord kommt es in der Folge zu einer Vielzahl von Prozessen, u.a. in:
- NRW in Dortmund (vgl. 27.10.1976, 3.11.1976), in Duisburg gegen Hanfried Brenner (vgl. 19.9.1975, 28.10.1975), Horst Domdey (vgl. 29.10.1975), Pit Routhier (vgl. 20.6.1975) und Marion Sienkiewicz (vgl. 10.6.1975, 24.6.1975) sowie gegen Jens Scheer und G. Schneider (vgl. 31.1.1977) und in Münster gegen Christian Sigrist (vgl. 17.2.1976).
Q: Arbeiterkampf Nr.46,Hamburg 2.7.1974,S.26f;
Rote Fahne Nr.25,Dortmund 19.6.1974;
KPD/ML-OG Dortmund:Freiheit für den Genossen Peter Schulte!,Dortmund o.J. (Okt. 1976),S.2;
RHD-ZL:Rote Hilfe Schafft Rote Hilfe gegen den Justizterror!,Dortmund o.J. (Nov. 1976),S.1;
KOV-OL Dortmund:Holger Meins im Gefängnis ermordet!,Dortmund o.J. (13.11.1974),S.1;
KPD-OL Dortmund:Die antifaschistischen Kämpfer sind unvergessen!,Dortmund o.J. (März 1975),S.2;
KPD-OL Dortmund:Mordanschlag auf Rüsselsheimer Opel-Arbeiter und kommunistischen Betriebsrat der Vulkan-Werft-Bremen!,Dortmund o.J. (31.1.1975),S.1;
KPD-OL Duisburg, KSV:Freispruch für Prof. H. Domdey!,Duisburg o.J. (Okt. 1975),S.1;
KPD-RK NRW:Fünf Jahre Radikalenerlaß,Dortmund o.J. (Jan. 1977),S.1f;
Komitee gegen die Routhier-Prozesse:Vor einem Jahr wurde Günter Routhier von der Polizei ermordet! Version A und B,Duisburg o.J. (Juni 1975);
RH e.V.-OG Dortmund:Schluß mit der Verfolgung fortschrittlicher Rechtsanwälte!,Dortmund o.J. (Jan. 1977),S.1;
RH e.V.-OG Dortmund:Kämpft mit der Roten Hilfe gegen den Abbau der demokratischen Rechte des Volkes!,Dortmund o.J. (März 1976),S.1;
RH e.V.-OG Dortmund:Holger Meins - im Gefängnis ermordet!,Dortmund o.J. (Nov. 1974),S.2;
RH e.V.-OG Dortmund:Verhindert weitere Morde an politischen Gefangenen! Version A und B,Dortmund o.J. (Nov. 1974),S.2;
Untersuchungsausschuß zum Mord an Günter Routhier:Gegenerklärung zur Presseerklärung der Duisburger Polizei,o.O. (Duisburg) o.J. (1974),S.1;
Frankfurter Informationsdienst Nr.113,Frankfurt **.*.1976,S.8
18.06.1974:
In der Uniklinik Essen stirbt, laut KB, "der 45jährige Genosse Günther Routhier, Sympathisant der KPD/ML, an den Folgen von Verletzungen, die er am 5. Juni während eines Polizeieinsatzes erlitten hatte, als er an einem Arbeitsgerichtsprozeß als Zuschauer teilnahm" (vgl. 24.6.1974).

Berichtet wird auch in:
- NRW in Bochum durch die Kommunistische Gruppe Bochum (KGB – vgl. Juli 1974), in Dortmund durch die Ortsleitung (OL) des KOV der KPD (vgl. 13.11.1974), durch die OG der RH e.V. der KPD (vgl. 10.11.1974, 11.11.1974, 15.11.1974, 8.3.1976, 24.1.1977) und durch die OL der KPD (vgl. 31.1.1975, 28.3.1975), in Duisburg durch die OL der KPD (vgl. 16.6.1975), das Komitee gegen die Routhier-Prozesse (vgl. 9.6.1975, 16.6.1975), die Polizei (vgl. 25.7.1974) und den der KPD nahestehenden Untersuchungsausschuß zum Mord an Günther Routhier (vgl.

Wegen der Bezeichnung der Tötung Routhiers als Mord kommt es in der Folge zu einer Vielzahl von Prozessen, u.a. in:
- NRW in Dortmund (vgl. 27.10.1976, 3.11.1976), in Duisburg gegen Hanfried Brenner (vgl. 19.9.1975, 28.10.1975), Horst Domdey (vgl. 29.10.1975), Pit Routhier (vgl. 20.6.1975) und Marion Sienkiewicz (vgl. 10.6.1975, 24.6.1975) sowie gegen Jens Scheer und G. Schneider (vgl. 31.1.1977) und in Münster gegen Christian Sigrist (vgl. 17.2.1976).
Q: Arbeiterkampf Nr.46,Hamburg 2.7.1974,S.26f; Bochumer Arbeiterzeitung Nr.6,Bochum Juli 1974,S.2;Rote Fahne Nr.25,Dortmund 19.6.1974;KPD/ML-OG Dortmund:Freiheit für den Genossen Peter Schulte!,Dortmund o.J. (Okt. 1976),S.2;RHD-ZL:Rote Hilfe Schafft Rote Hilfe gegen den Justizterror!,Dortmund o.J. (Nov. 1976),S.1;KOV-OL Dortmund:Holger Meins im Gefängnis ermordet!,Dortmund o.J. (13.11.1974),S.1;KPD-OL Dortmund:Die antifaschistischen Kämpfer sind unvergessen!,Dortmund o.J. (März 1975),S.2;KPD-OL Dortmund:Mordanschlag auf Rüsselsheimer Opel-Arbeiter und kommunistischen Betriebsrat der Vulkan-Werft-Bremen!,Dortmund o.J. (31.1.1975),S.1;KPD-OL Duisburg, KSV:Freispruch für Prof. H. Domdey!,Duisburg o.J. (Okt. 1975),S.1;KPD-RK NRW:Fünf Jahre Radikalenerlaß,Dortmund o.J. (Jan. 1977),S.1f;Komitee gegen die Routhier-Prozesse:Vor einem Jahr wurde Günther Routhier von der Polizei ermordet! Version A und B,Duisburg o.J. (Juni 1975);RH e.V.-OG Dortmund:Schluß mit der Verfolgung fortschrittlicher Rechtsanwälte!,Dortmund o.J. (Jan. 1977),S.1;RH e.V.-OG Dortmund:Kämpft mit der Roten Hilfe gegen den Abbau der demokratischen Rechte des Volkes!,Dortmund o.J. (März 1976),S.1;RH e.V.-OG Dortmund:Holger Meins - im Gefängnis ermordet!,Dortmund o.J. (Nov. 1974),S.2;RH e.V.-OG Dortmund:Verhindert weitere Morde an politischen Gefangenen! Version A und B,Dortmund o.J. (Nov. 1974),S.2;Untersuchungsausschuß zum Mord an Günther Routhier:Gegenerklärung zur Presseerklärung der Duisburger Polizei,o.O. (Duisburg) o.J. (1974),S.1;Frankfurter Informationsdienst Nr.113,Frankfurt **.*.1976,S.8
Bochum_KGBE096

19.06.1974:
In Frankfurt führt der KSV der KPD, laut KPD/ML, eine Veranstaltung durch, in der er sich gegen die 'Ermordung' Günter Routhiers bzw. die Verfolgung der KPD/ML deswegen ausspricht.
Q: Roter Morgen Nr.28,Dortmund 13.7.1974
19.06.1974:
Die KPD/ML veröffentlicht in Dortmund die Pressemitteilung "Günther Routhier ist tot. Er starb an den folgen des brutalen Polizeieinsatzes am 5. Juni im Arbeitsgericht Duisburg" zum Tod von Günther Routhier (vgl. 18.6.1974).
Quelle: KPD/ML: Pressemitteilung Günther Routhier ist tot. Er starb an den folgen des brutalen Polizeieinsatzes am 5. Juni im Arbeitsgericht Duisburg, Dortmund 19.6.1974
Duisburg_Routhier001

Duisburg_Routhier002

21.06.1974:
In Marburg führt die Rote Hilfe, laut und mit KPD/ML, eine Veranstaltung durch, in der sie sich gegen die 'Ermordung' Günter Routhiers bzw. die Verfolgung der KPD/ML deswegen ausspricht.
Q: Roter Morgen Nr.28,Dortmund 13.7.1974
21.06.1974:
In Warendorf findet die Verhandlung über die einstweilige Verfügung statt, mit der Elmar Beiers seine Zulassung zum Unterricht und zur Reifeprüfung erwirken möchte. Dies wird abgelehnt.

Mobilisiert wurde vom KOV der KPD, der auch später berichtet (vgl. Juli 1974), mit einem Flugblatt seiner Regionalleitung NRW: "Der Fall Elmar Beiers vor Gericht", in dem auch von Günter Routhier berichtet wird.
Q: KOV-Regionalleitung NRW: Der Fall Elmar Beiers vor Gericht,Dortmund o. J.; KOV-RL NRW: Elmar Beiers muss Schüler bleiben!,Dortmund o. J. (1974)
NRW_KJV_RK037

NRW_KJV_RK038

22.06.1974:
Die KPD/ML gibt ihren 'Roten Morgen' Nr.25 (vgl. 15.6.1974, 29.6.1974) heraus. Von der ESG Bochum wird die Routhier-Resolution dokumentiert, aus Dortmund zeigt ein Bild die Parolen "Rache für G. Routhier" und "Nieder mit dem Polizeiterror".
Q: Roter Morgen Nr.25,Dortmund 22.6.1974,S.7
RM_1974_25_07

24.06.1974:
In Duisburg beteiligen sich, laut und mit KPD, 3 000 am Trauermarsch für den von der Polizei 'ermordeten' Günther Routhier (vgl. 18.6.1974), u.a. auch von Borsig Berlin (IGM-Bereich). Die Polizei geht gegen die Trauernden vor. Es kommt zu Festnahmen, laut Komitee gegen die Routhier-Prozesse Duisburg (vgl. 9.6.1975), von insgesamt 185 Personen.

In ihrem Jubiläumsband „1968/69 bis 1978/79. Zehn Jahre KPD/ML“ schreibt das ZK der KPD/ML im Rückblick auf die Ereignisse von 1974, vor allem über heute:"

Am 5. Juni findet in Duisburg ein Arbeitsgerichtsprozeß statt. Verhandelt wird die Klage des entlassenen Mannesmann-Arbeiters Hanfried Brenner, Mitglied der KPD/ML, gegen die Mannesmann-Hüttenwerke AG. Als der Genosse Hanfried die Rolle des Arbeitsgerichts entlarvt, stürzen sich Polizisten auf die Zuschauer und schlagen auf sie ein. Sie fallen auch über den Genossen Günter Routhier her, einen 45 Jahre alten Familienvater: Schläge prasseln, er stürzt zwischen die Stuhlreihen, sie reißen ihn hoch, wieder schlagen sie auf ihn ein. Sie stoßen ihn die Treppe hinunter. Der Kopf schlägt auf die Stufen, er verliert die Besinnung. Erneute Mißhandlungen im Polizeipräsidium: an den Füßen gepackt wird er eine Treppe hochgeschleift, wieder schlägt der Kopf auf die Stufen. Günter Routhier - der Bluter ist, was die Polizei wußte - überlebt diese Mißhandlungen nur wenige Tage. Seine letzten Worte: 'Wenn ich diese Verletzungen überlebe, dann will ich noch besser mit der Partei kämpfen. - Wenn ich sterbe, sagt ihnen die Wahrheit: Die Polizei hat mich erschlagen!'

Und die Partei sagt die Wahrheit. Doch die herrschende Klasse fürchtet die Wahrheit. Siebenmal wird in der Folge der 'Rote Morgen' beschlagnahmt. Am 24. Juni sammeln sich in Duisburg 5.000 Genossen und Freunde, um dem Genossen Günter Routhier die letzte Ehre zu erweisen, um ihn in einem Trauerzug schweigend zu Grabe zu tragen. Doch das Unfaßbare, das Unglaubliche geschieht. Der Haß der herrschenden Klasse, der Kapitalisten, auf diesen Kämpfer der Arbeiterklasse, auf seine Partei, die KPD/ML, macht selbst vor dem Tod des Genossen nicht halt. Was selbst die faschistischen Machthaber von Staaten wie Chile nicht wagen, hier geschieht es: die kapitalistischen Bürgerkriegstruppen knüppeln den Trauerzug zu Ehren des Toten zusammen:

Mit Rufen wie 'Ihr Schweine!' stürzen sich die Polizisten auf den Trauerzug und schlagen wie wild drauflos. Die Mutter, deren Sohn sie bereits erschlagen haben, muß bei seiner Beerdigung sogar noch um ihren Enkel bangen. Und sie versuchen nicht nur die Fahnen der Partei zu zerreißen, sondern sie reißen auch die Kränze zu Boden, trampeln mit wutverzerrten Gesichtern darauf herum und zerren an den Kranzschärpen. Einer von ihnen schwenkt eine rote Kranzschleife in der Luft, wie eine Trophäe.

Trotz Knüppeleinsatz und Abriegelung der Straßen rings um das Friedhofsgelände kann die Polizei nicht verhindern, daß Tausende auf den Friedhof gelangen, um dem Genossen Günter das letzte Geleit zum Grabe zu geben. Hier hält der Genosse Ernst Aust die Trauerrede, die mit den Worten endet: 'Günter Routhier, während wir nun die Fahnen senken, um von dir Abschied zu nehmen, schwören wir dir, unserem Genossen: Nie werden wir dich vergessen. Dein Tod wird nicht ungesühnt bleiben. Er war nicht umsonst. Tausende und aber Tausende neue Kämpfer werden auferstehen, um den Kampf fortzusetzen, in dem du gefallen bist. Den Kampf gegen Ausbeutung und Unterdrückung, für Frieden und Freiheit, für ein glückliches Leben unseres Volkes in einem vereinten, unabhängigen, sozialistischen Deutschland.'

Doch der Tag ist noch nicht zu Ende. Als die Trauergäste den Friedhof verlassen, beginnt in ganz Duisburg, das die aus ganz Nordrhein-Westfalen zusammengezogene Polizei in ein Heerlager verwandelt hat, eine Hexenjagd, eine Jagd auf alles 'was schwarz gekleidet' ist. Polizisten stürmen Lokale, in denen sie Teilnehmer am Trauerzug vermuten. Die Bevölkerung schützt die Genossen. Bis in die Nacht hinein fahren Panzerspähwagen, fahren Streifenwagen mit heulenden Sirenen durch die Stadt. Kontrollen an allen Ausfallstraßen, Festnahmen, Verhaftungen.

Die Partei wendet sich in einem Extrablatt des 'Roten Morgens', 'Ihr Terror macht vor dem Grab nicht halt!', an die Öffentlichkeit. Eine breite Welle der Solidarität setzt ein. Aber auch eine Welle von Entstellungen, Lügen und Verfolgungen seitens der Bourgeoisie, die mit allen Mitteln, mit über hundert Geldstrafen und Prozessen verhindern möchte, daß die Vorgänge um den Tod des Genossen Günter Routhier bekannt werden."

Berichtet wird auch in:
- NRW in Dortmund durch die OG der Roten Hilfe (RH) e.V. der KPD (vgl. 8.3.1976, 24.1.1977) und in Duisburg durch die Ortsleitung (OL) der KPD und den KSV (vgl. 24.10.1975) sowie durch den der KPD nahestehenden Untersuchungsausschuß zum Mord an Günther Routhier (vgl. 25.7.1974).
- Schleswig-Holstein durch den KB / Gruppe Kiel (vgl. Aug. 1974).

Q: Metaller Nr.4,Kiel Aug. 1974,.17; Untersuchungsausschuß zum Mord an Günther Routhier:Gegenerklärung zur Presseerklärung der Duisburger Polizei,o.O. (Duisburg) o.J. (1974),S.4; Rote Fahne Nr.26 und 5,Dortmund 26.6.1974 bzw. 5.2.1975; KPD-OL Duisburg, KSV:Freispruch für Prof. H. Domdey!,Duisburg o.J. (Okt. 1975),S.1; Komitee gegen die Routhier-Prozesse:Vor einem Jahr wurde Günther Routhier von der Polizei ermordet! Version A und B,Duisburg o.J. (Juni 1975),S.1; RH e.V.-OG Dortmund:Schluß mit der Verfolgung fortschrittlicher Rechtsanwälte!,Dortmund o.J. (Jan. 1977),S.1; RH e.V.-OG Dortmund:Kämpft mit der Roten Hilfe gegen den Abbau der demokratischen Rechte des Volkes!,Dortmund o.J. (März 1976),S.1
24.06.1974:
In Duisburg wird vermutlich in dieser Woche, laut und mit KPD, ein Untersuchungsausschuß zum 'Polizeimord' an Günter Routhier gegründet (vgl. 25.7.1974).
Q: Rote Fahne Nr.27,Dortmund 3.7.1974
24.06.1974:
In der Aachener Innenstadt führen KPD und KPD/ML, laut KPD, vermutlich in dieser Woche einen Infostand zum 'Polizeimord' an Günter Routhier in Duisburg (vgl. 5.6.1974) durch, der von der Polizei angegriffen wird. Es kommt zu Festnahmen.
Q: Rote Fahne Nr.27,Dortmund 3.7.1974
24.06.1974:
In Duisburg beteiligen sich, laut und mit KPD, 3 000 am Trauermarsch für den von der Polizei 'ermordeten' Günther Routhier (vgl. 18.6.1974), u.a. auch von Borsig Berlin (IGM-Bereich). Die Polizei geht gegen die Trauernden vor. Es kommt zu Festnahmen, laut Komitee gegen die Routhier-Prozesse Duisburg (vgl. 9.6.1975), von insgesamt 185 Personen.

In ihrem Jubiläumsband „1968/69 bis 1978/79. Zehn Jahre KPD/ML“ schreibt das ZK der KPD/ML im Rückblick auf die Ereignisse von 1974, vor allem über heute:"
Am 5. Juni findet in Duisburg ein Arbeitsgerichtsprozeß statt. Verhandelt wird die Klage des entlassenen Mannesmann-Arbeiters Hanfried Brenner, Mitglied der KPD/ML, gegen die Mannesmann-Hüttenwerke AG. Als der Genosse Hanfried die Rolle des Arbeitsgerichts entlarvt, stürzen sich Polizisten auf die Zuschauer und schlagen auf sie ein. Sie fallen auch über den Genossen Günter Routhier her, einen 45 Jahre alten Familienvater: Schläge prasseln, er stürzt zwischen die Stuhlreihen, sie reißen ihn hoch, wieder schlagen sie auf ihn ein. Sie stoßen ihn die Treppe hinunter. Der Kopf schlägt auf die Stufen, er verliert die Besinnung. Erneute Mißhandlungen im Polizeipräsidium: an den Füßen gepackt wird er eine Treppe hochgeschleift, wieder schlägt der Kopf auf die Stufen. Günter Routhier - der Bluter ist, was die Polizei wußte - überlebt diese Mißhandlungen nur wenige Tage. Seine letzten Worte: 'Wenn ich diese Verletzungen überlebe, dann will ich noch besser mit der Partei kämpfen. - Wenn ich sterbe, sagt ihnen die Wahrheit: Die Polizei hat mich erschlagen!'

Und die Partei sagt die Wahrheit. Doch die herrschende Klasse fürchtet die Wahrheit. Siebenmal wird in der Folge der 'Rote Morgen' beschlagnahmt. Am 24. Juni sammeln sich in Duisburg 5.000 Genossen und Freunde, um dem Genossen Günter Routhier die letzte Ehre zu erweisen, um ihn in einem Trauerzug schweigend zu Grabe zu tragen. Doch das Unfaßbare, das Unglaubliche geschieht. Der Haß der herrschenden Klasse, der Kapitalisten, auf diesen Kämpfer der Arbeiterklasse, auf seine Partei, die KPD/ML, macht selbst vor dem Tod des Genossen nicht halt. Was selbst die faschistischen Machthaber von Staaten wie Chile nicht wagen, hier geschieht es: die kapitalistischen Bürgerkriegstruppen knüppeln den Trauerzug zu Ehren des Toten zusammen:

Mit Rufen wie 'Ihr Schweine!' stürzen sich die Polizisten auf den Trauerzug und schlagen wie wild drauflos. Die Mutter, deren Sohn sie bereits erschlagen haben, muß bei seiner Beerdigung sogar noch um ihren Enkel bangen. Und sie versuchen nicht nur die Fahnen der Partei zu zerreißen, sondern sie reißen auch die Kränze zu Boden, trampeln mit wutverzerrten Gesichtern darauf herum und zerren an den Kranzschärpen. Einer von ihnen schwenkt eine rote Kranzschleife in der Luft, wie eine Trophäe.

Trotz Knüppeleinsatz und Abriegelung der Straßen rings um das Friedhofsgelände kann die Polizei nicht verhindern, daß Tausende auf den Friedhof gelangen, um dem Genossen Günter das letzte Geleit zum Grabe zu geben. Hier hält der Genosse Ernst Aust die Trauerrede, die mit den Worten endet: 'Günter Routhier, während wir nun die Fahnen senken, um von dir Abschied zu nehmen, schwören wir dir, unserem Genossen: Nie werden wir dich vergessen. Dein Tod wird nicht ungesühnt bleiben. Er war nicht umsonst. Tausende und aber Tausende neue Kämpfer werden auferstehen, um den Kampf fortzusetzen, in dem du gefallen bist. Den Kampf gegen Ausbeutung und Unterdrückung, für Frieden und Freiheit, für ein glückliches Leben unseres Volkes in einem vereinten, unabhängigen, sozialistischen Deutschland.'

Doch der Tag ist noch nicht zu Ende. Als die Trauergäste den Friedhof verlassen, beginnt in ganz Duisburg, das die aus ganz Nordrhein-Westfalen zusammengezogene Polizei in ein Heerlager verwandelt hat, eine Hexenjagd, eine Jagd auf alles 'was schwarz gekleidet' ist. Polizisten stürmen Lokale, in denen sie Teilnehmer am Trauerzug vermuten. Die Bevölkerung schützt die Genossen. Bis in die Nacht hinein fahren Panzerspähwagen, fahren Streifenwagen mit heulenden Sirenen durch die Stadt. Kontrollen an allen Ausfallstraßen, Festnahmen, Verhaftungen.

Die Partei wendet sich in einem Extrablatt des 'Roten Morgens', 'Ihr Terror macht vor dem Grab nicht halt!', an die Öffentlichkeit. Eine breite Welle der Solidarität setzt ein. Aber auch eine Welle von Entstellungen, Lügen und Verfolgungen seitens der Bourgeoisie, die mit allen Mitteln, mit über hundert Geldstrafen und Prozessen verhindern möchte, daß die Vorgänge um den Tod des Genossen Günter Routhier bekannt werden."

Berichtet wird auch durch den KJV (vgl. 26.6.1974) und in:
- NRW in Dortmund durch die OG der Roten Hilfe (RH) e.V. der KPD (vgl. 8.3.1976, 24.1.1977) und in Duisburg durch die Ortsleitung (OL) der KPD und den KSV (vgl. 24.10.1975) sowie durch den der KPD nahestehenden Untersuchungsausschuß zum Mord an Günther Routhier (vgl. 25.7.1974).
- Schleswig-Holstein durch den KB / Gruppe Kiel (vgl. Aug. 1974).
Q: Metaller Nr.4,Kiel Aug. 1974,.17; Untersuchungsausschuß zum Mord an Günther Routhier:Gegenerklärung zur Presseerklärung der Duisburger Polizei,o.O. (Duisburg) o.J. (1974),S.4;Rote Fahne Nr.26 und 5,Dortmund 26.6.1974 bzw. 5.2.1975;KPD-OL Duisburg, KSV:Freispruch für Prof. H. Domdey!,Duisburg o.J. (Okt. 1975),S.1;Kämpfende Jugend Nr.12,Dortmund 26.6.1974,S.3;Komitee gegen die Routhier-Prozesse:Vor einem Jahr wurde Günther Routhier von der Polizei ermordet! Version A und B,Duisburg o.J. (Juni 1975),S.1;RH e.V.-OG Dortmund:Schluß mit der Verfolgung fortschrittlicher Rechtsanwälte!,Dortmund o.J. (Jan. 1977),S.1;RH e.V.-OG Dortmund:Kämpft mit der Roten Hilfe gegen den Abbau der demokratischen Rechte des Volkes!,Dortmund o.J. (März 1976),S.1
KJV422

KJV423

26.06.1974:
In der Duisburger Innenstadt führt die Rote Hilfe (RH) e.V. der KPD eine Kundgebung gegen den 'Polizeimord' an Günter Routhier (vgl. 5.6.1974) durch.
Q: Rote Fahne Nr.27,Dortmund 3.7.1974
29.06.1974:
In Duisburg sind heute, laut Roter Hilfe (RH) e.V. Ortsgruppe (OG) Dortmund der KPD (vgl. 8.3.1976, 24.1.1977) im Rahmen der Routhier-Auseinandersetzungen der Rechtsanwalt Wolfgang "Schmid und ein Gerichtsreferendar während ihrer Berufsausübung vor dem Polizeipräsidium festgenommen und fünf Stunden festgehalten worden."

An anderer Stelle berichtet die selbe OG:"
Am 29.6.1974 wurden Rechtsanwalt Schmid und ein Gerichtsreferendar vor dem Polizeipräsidium in Duisburg ohne Grund festgenommen, als sie sich dort einfanden, um die Rechte von Mandanten wahrzunehmen, die nach der Auflösung einer Kundgebung durch die Polizei in den Polizeigewahrsam gebracht worden waren."

Dagegen geben die beiden Dortmunder Rechtsanwälte Schmid und Hugo Brentzel eine Presseerklärung heraus, wegen der es zu Prozessen (vgl. 17.3.1976, 28.1.1977) kommt.
Berichtet wird auch durch den KB / Gruppe Kiel (vgl. Aug. 1974).
Q: Metaller Nr.4,Kiel Aug. 1974,S.17; RH e.V.-OG Dortmund:Schluß mit der Verfolgung fortschrittlicher Rechtsanwälte!,Dortmund o.J. (Jan. 1977),S.1; RH e.V.-OG Dortmund:Kämpft mit der Roten Hilfe gegen den Abbau der demokratischen Rechte des Volkes!,Dortmund o.J. (März 1976),S.1
29.06.1974:
In Duisburg sind heute, laut Roter Hilfe (RH) e.V. Ortsgruppe (OG) Dortmund der KPD (vgl. 8.3.1976, 24.1.1977) im Rahmen der Routhier-Auseinandersetzungen der Rechtsanwalt Wolfgang "Schmid und ein Gerichtsreferendar während ihrer Berufsausübung vor dem Polizeipräsidium festgenommen und fünf Stunden festgehalten worden."

An anderer Stelle berichtet die selbe OG:"
Am 29.6.1974 wurden Rechtsanwalt Schmid und ein Gerichtsreferendar vor dem Polizeipräsidium in Duisburg ohne Grund festgenommen, als sie sich dort einfanden, um die Rechte von Mandanten wahrzunehmen, die nach der Auflösung einer Kundgebung durch die Polizei in den Polizeigewahrsam gebracht worden waren."

Dagegen geben die beiden Dortmunder Rechtsanwälte Schmid und Hugo Brentzel eine Presseerklärung heraus, wegen der es zu Prozessen (vgl. 17.3.1976, 28.1.1977) kommt.

Laut KJV der KPD (vgl. 10.7.1974) agitierten zunächst ca. 15 Genossen und riefen dann die Rechtsanwälte zu Hilfe.
Berichtet wird auch durch den KB / Gruppe Kiel (vgl. Aug. 1974).
Q: Kämpfende Jugend Nr.13,Dortmund 10.7.1974,S.3; Metaller Nr.4,Kiel Aug. 1974,S.17;RH e.V.-OG Dortmund:Schluß mit der Verfolgung fortschrittlicher Rechtsanwälte!,Dortmund o.J. (Jan. 1977),S.1;RH e.V.-OG Dortmund:Kämpft mit der Roten Hilfe gegen den Abbau der demokratischen Rechte des Volkes!,Dortmund o.J. (März 1976),S.1
KJV439

Juli 1974:
Vermutlich Anfang Juli gibt die regionale Leitung Nordrhein-Westfalen des KOV der KPD die Broschüre "Elmar Beiers muss Schüler bleiben!" heraus, in der von dessen Prozeß in Warendorf (vgl. 21.6.1974), aber auch vom Tode Günter Routhiers in Duisburg (vgl. 18.6.1974) und der Verfolgung derjenigen, die dies als Mord bezeichnen, bundesweit, aber auch aus Duisburg und Warendorf berichtet wird.
Q: KOV-RL NRW: Elmar Beiers muss Schüler bleiben!,Dortmund o. J. (1974)
NRW_KJV_RK031

NRW_KJV_RK032

NRW_KJV_RK033

NRW_KJV_RK034

NRW_KJV_RK035

NRW_KJV_RK036

03.07.1974:
In der Nr.27 ihrer 'Roten Fahne' (vgl. 26.6.1974, 10.7.1974) berichtet die KPD, der KBW habe zu Günter Routhier nichts unternommen.
Q: Rote Fahne Nr.27,Dortmund 3.7.1974
04.07.1974:
Auch in einem Kieler Buchladen werden, laut KB / Gruppe Kiel (vgl. Aug. 1974), Veröffentlichungen über Günther Routhier beschlagnahmt.
Q: Metaller Nr.4,Kiel Aug. 1974,S.17
06.07.1974:
Die KPD/ML gibt ihren 'Roten Morgen' (RM) Nr.27 (vgl. 29.6.1974, 13.7.1974) heraus. In einer Beilage sind Solidaritätsadressen zum Tod von Günter Routhier enthalten u.a. aus:
- Baden-Württemberg vom RMLK Mannheim-Neckarstadt.
Q: Roter Morgen Nr.27,Dortmund 6.7.1974
07.07.1974:
Die Ortsgruppe Hamburg des KBW gibt ihren 'Der Querschläger' Nr. 4 (vgl. 27.5.1974, 4.8.1974) als Zeitung für die Kollegen der Kasernen heraus mit dem Artikel "Arbeiter von Polizei erschlagen" zu Günter Routhier in Duisburg.
Q: Der Querschläger Nr. 4, Hamburg 7.7.1974, S. 4f
Hamburg_SRK024

Hamburg_SRK025

08.07.1974:
In Aachen findet vermutlich in dieser Woche, laut KPD, ein Prozeß gegen Thomas Luczak von der Ortsleitung (OL) der KPD statt, weil er einen 'Mord' an Günter Routhier in Duisburg (vgl. 5.6.1974) behauptet hatte. Dagegen bildet sich ein Solidaritätskomitee, vermutlich u.a. aus KPD und KPD/ML, welches vermutlich ebenfalls in dieser Woche eine Kundgebung in der Innenstadt mit rund 50 Personen durchführt (vgl. 15.7.1974).
Q: Rote Fahne Nr.29,Dortmund 17.7.1974
10.07.1974:
In der Nr.28 ihrer 'Roten Fahne' (vgl. 3.7.1974, 17.7.1974) berichtet die KPD von der Pressezensur anläßlich der 'Polizeimorde', u.a. an Günter Routhier in Duisburg (vgl. 5.6.1974), sowie vom bundesweiten 'Polizeiterror' gegen alle, die dagegen protestieren.

Aus Duisburg wird berichtet vom 'Polizeiterror' gegen alle, die gegen den 'Polizeimord' an Günter Routhier protestieren.
Q: Rote Fahne Nr.28,Dortmund 10.7.1974
10.07.1974:
Der KBW gibt seine 'Kommunistische Volkszeitung' (KVZ - vgl. 26.6.1974, 10.7.1974) Nr.14 heraus, in der sich u.a. mit Günter Routhier befaßt.
Q: Kommunistische Volkszeitung Nr.14,Mannheim 10.7.1974
13.07.1974:
Laut KPD beteiligen sich in Köln ca. 2 000 an der bundesweiten Türkeidemonstration der ATÖF. Die Polizei greift Transparente zum 'Polizeimord' an Günter Routhier in Duisburg (vgl. 5.6.1974) an.

Laut KBW (vgl. 24.7.1974) nehmen ca. 2 5OO Menschen an einer durch eine Aktionseinheit von ATÖF (türkischer Studentenverband), KPD und anderen initiierten zentralen Demonstration gegen die Ausländerverfolgung teil. Zu dieser Demonstration in Köln hatte der KBW nicht aufgerufen, "weil er es für falsch hält, das Kampfmittel der zentralen Demonstration routinemäßig und beliebig einzusetzen und es dadurch zu zerschleißen".

In Köln selbst beteiligte sich jedoch die OG des KBW mit einem Block von ca.3OO Teilnehmern an der Demonstration.

Laut KPD/ML kommt es in Köln Mitte Juli zu einer Protestdemonstration von 4 000 deutschen und ausländischen Arbeiterinnen und Arbeitern gegen die Tötung des türkischen, vetl. auch kurdischen, Antifaschisten Neset Danis in Norderstedt bei Hamburg und dem KPD/ML-Genossen Günter Routhier in Duisburg sowie die Verhaftung von türkischen und spanischen Patrioten, die seit Wochen im Gefängnis sitzen und mit der Abschiebung in ihre vom Faschismus beherrschten Länder bedroht werden."
Q: ZK der KPD/ML (Hg.): 1968/69 bis 1978/79. Zehn Jahre KPD/ML. 10 Jahre Kampf für ein vereintes, unabhängiges, sozialistisches Deutschland,Dortmund 1979, S. 153;
Kommunistische Volkszeitung Nr.15,Mannheim 24.7.1974,S.11;
Rote Fahne Nr.29,Dortmund 17.7.1974
13.07.1974:
Die KPD/ML gibt ihren 'Roten Morgen' (RM) Nr.28 (vgl. 6.7.1974, 20.7.1974) heraus. Solidarisch mit der KPD/ML und gegen den 'Mord' an Günter Routhier erklärten sich aus:
- Baden-Württemberg die neugegründete Rote Hilfe Böblingen/Sindelfingen, die eigene OG Freiburg und die DSFG Freiburg.
- Hessen der KSV in Frankfurt (vgl. 19.6.1974) und die Rote Hilfe in Marburg (vgl. 21.6.1974).
Q: Roter Morgen Nr.28,Dortmund 13.7.1974
15.07.1974:
Die Zelle des KJV der KPD an den Städtischen Kliniken Dortmund gibt einen Sonderdruck ihrer 'Roten Spritze' (vgl. **.*.1974, **.*.1974) heraus, in dem sie berichtet von einem Flugblatt (vgl. 9.7.1974) der dortigen ÖTV-Jugendgruppe (vgl. 17.6.1974, 10.7.1974) und den auf der heutigen Jugendgruppensitzung deswegen geplanten Ausschlüssen:"
Letztlich wird man den Kollegen vorwerfen, sie seien Kommunisten. Doch wäre dies ein Verbrechen? Auch wenn einige von ihnen vielleicht Kommunisten sind, was haben sie Schlimmes getan? Haben sie sich dafür eingesetzt, daß die Kollegen weniger Geld bekommen? NEIN! Sie haben in der letzten Tarifrunde für 185 DM mehr gekämpft. Daß die Kollegen letzlich weniger bekommen haben, war die Schuld der Gewerkschaftsführung. Haben sich diese Kollegen etwa dafür eingesetzt, daß andere aus der Jugendgruppe oder aus der Gewerkschaft ausgeschlossen werden? NEIN! Sie kämpfen gegen die Unvereinbarkeitsbeschlüssse (UVB,d.Vf.), die die Kreisverwaltung durchsetzen will. Haben diese Kollegen etwa versucht, die Kollegen zu spalten? NEIN! Sie haben versucht Kollegen im Kampf gegen zu hohe Preise zusammenzuschließen und nicht eine Aktion zu boykottieren und Verwirrung anzurichten.

HABEN DIESE LEUTE ETWA EINEN ARBEITER ERMORDET?

NEIN! Das hat die SPD-Polizei in Duisburg getan (Günter Routhier (vgl. 5.6.1974,d.Vf.)), und die SPD versucht es jetzt zu vertuschen, und Herr Kluncker hat sicher nichts dagegen, vielmehr hat die Gewerkschaftsführung in dieser Sache keine Finger krumm gemacht.

Die Kollegen haben nichts anderes getan, als gegen die Ausbeutung zu kämpfen, gegen Lohnraub, Arbeitshetze und Unterdrückung und haben versucht, das Programm der Jugendgruppe und seine Forderungen in die Praxis umzusetzen. Die Kollegen haben nichts anderes getan, als zu sagen, daß sich unsere Situation letzlich erst verbessern wird, wenn wir gemeinsam gegen dieses System kämpfen, für eine bessere Gesellschaft, für den Sozialismus. Doch dies will die Gewerkschaftsführung nicht hören. Sie reden lieber auf Jugendgruppensitzungen fortschrittlich daher, um dann in den Gremien gegen die Kollegen zu hetzen.

ABER WIR KÖNNEN SICHER SEIN, DASS SIE VON DEN KOLLEGEN NOCH EINE LEKTION ERTEILT BEKOMMEN!

KOMMT ZUR ÖTV-JUGENDGRUPPE
MONTAGS 17 UHR JUGENDRAUM 9. STOCK
KANTINE IM STADTHAUS"
Q: Rote Spritze Sonderdruck,Dortmund 15.7.1974, zitiert nach Komitee gegen politische Disziplinierung an den Städtischen Kliniken Dortmund: Dokumentation,Dortmund Juli 1974,S.22
15.07.1974:
In Aachen wird, laut KPD, vermutlich in dieser Woche eine Kundgebung gegen die Günter Routhier Prozesse (vgl. 8.7.1974) von der Polizei überfallen.
Q: Rote Fahne Nr.30,Dortmund 24.7.1974
16.07.1974:
Bei DTW Berlin gibt die KPD die Nr.20 ihrer 'Kommunistischen Arbeiterpresse' (vgl. 22.5.1974, 14.8.1974) heraus. Eingegangen wird u.a. auf den 'Mord' an Günther Routhier.
Q: Kommunistische Arbeiterpresse - Ausgabe DeTeWe Nr.20,o.O. (Berlin) 16.7.1974, S. 6f
Berlin_DTW070

Berlin_DTW071

20.07.1974:
Die KPD/ML gibt ihren 'Roten Morgen' (RM) Nr.29 (vgl. 13.7.1974, 27.7.1974) heraus. Ihre Solidarität wegen Günter Routhier erklärten aus:
- Baden-Württemberg die GDCF Karlsruhe
- Hessen das revolutionäre Komitee Soldatenfaust (Wetzlar).
Q: Roter Morgen Nr.29,Dortmund 20.7.1974
22.07.1974:
Vermutlich die Ortsleitung (OL) Dortmund des KOV der KPD gibt in dieser Woche ein Flugblatt heraus, in dem unter der Überschrift "Neues Berufsverbot droht!" zunächst berichtet wird von Helga Hirsch am Kantgymnasium in Wickede (vgl. 15.7.1974) und gefragt wird:"
WARUM WOLLEN DIE SCHÜLER BEI LEHRERN WIE FRAU HIRSCH LERNEN?
...
Warum sprechen Lehrer, die sagen: Sehen sie, wie brutal Geßler ist, läßt einen Vater einen Apfel vom Kopf eines Kindes schießen, nicht von der Brutalität heute: Arbeitermord in Dortmund an dem 17jährigen Dobhardt (vgl. 21.8.1973,d.Vf.), Arbeitermord in Duisburg an dem kranken Routhier (vgl. 5.6.1974,d.Vf.), Arbeitermord am Wochenende in Mannheim (vgl. 17.7.1974,d.Vf.). Die wievielten? Wer zählt das noch?

So ist die Schule! Abstrakt, oder wenn es 1 000 Jahre her ist, kann man den Schülern Freiheitskämpfe, Demokratie, Widerstand gegen Unterdrückung zumuten. Aber was um uns rum passiert, gehört nicht zum Unterricht."
Q: N.N. [KOV-OL Dortmund]:Neues Berufsverbot droht!,Dortmund o.J. (Juli 1974)
22.07.1974:
In Duisburg besuchen, laut KPD, vermutlich in dieser Woche 200 eine Günter Routhier Veranstaltung von Rote Hilfe (RH) e.V. und KPD.
Q: Rote Fahne Nr.31,Dortmund 31.7.1974
24.07.1974:
In der Nr.30 ihrer 'Roten Fahne' (vgl. 17.7.1974, 31.7.1974) berichtet die KPD aus München von der Zensur wegen dem 'Polizeimord' an Günter Routhier.
Q: Rote Fahne Nr.30,Dortmund 24.7.1974
24.07.1974:
In Duisburg wollen, laut KPD, vermutlich u.a. KPD und KPD/ML ein Polizeiterrortribunal anläßlich des 'Polizeimordes' an Günter Routhier (vgl. 5.6.1974) durchführen. Die DKP lehne die Solidarität ab.
Q: Rote Fahne Nr.29,Dortmund 17.7.1974
25.07.1974:
Zur heutigen 'Rheinischen Post' (RP - die als Teil-Faksimile nachgedruckt wird) lag uns der folgende Text ohne presserechtlich Verantwortlichen mit vier Seiten DIN A 4 vor, der vermutlich aus dem Umfeld der KPD stammt:""
GEGENERKLÄRUNG

des Untersuchungsausschusses zum Mord an Günter Routhier zur Presseerklärung der Duisburger Polizei

Diese am Donnerstag, den 25.Juli 1974 in der 'Rheinischen Post' abgedruckte Presseerklärung der Duisburger Polizei darf so, wie sie hier vorliegt, nicht unwidersprochen bleiben:
'DIE ERMITTLUNGEN GEHEN WEITER
POLIZEI NIMMT ZUM FALL ROUTHIER STELLUNG

Zum Tode von Günter Routhier bittet die Polizei um die Veröffentlichung folgender Darstellung:
Die Agitation der KPD/ML (Kommunistische Partei Deutschland Marxisten-Leninisten) gegen den Staat und insbesondere gegen die Duisburger Polizei hat derartige Formen angenommen, daß man nur noch von einer teuflischen Volksvertretung (?,d.Vf.) sprechen kann. Im Interesse einer objektiven Meinungsbildung hat die Öffentlichkeit ein Recht darauf, die Tatsachen und Hintergründe des Todes des Günter Routhier zu erfahren.

Die KPD/ML hat sich die Zerstörung unseres Staates zum Ziele gesetzt. Im Rahmen dieser staats- und gesellschaftsfeindlichen Zielsetzungen will sie u.a. auch die Justiz lahmlegen. Am 5.6.1974 fand vor dem Arbeitsgericht Duisburg eine Verhandlung gegen ein Mitglied der KPD/ML statt. Schon Tage vorher hatten Angehörige der KPD/ML durch intensive Flugblattverteilung angekündigt, daß sie die Gerichtsverhandlung 'umfunktionieren' wollten.

Als das Gericht wegen massiver Störungen der anwesenden KPD/ML nicht mehr in der Lage war, die Urteilsbegründung zu verkünden und sich zurückzog, sangen die Angehörigen der KPD/ML mit erhobenen Fäusten die 'Internationale', öffneten die Fenster des Gerichtssaales und führten aus dem Gerichtsraum heraus eine Protest-Kundgebung durch. Über Lautverstärker beschimpften sie die Bundesrepublik Deutschland in übelster Weise und agitierten in ketzerischer Form gegen das Urteil und die 'Klassenjustiz'.

In dieser Situation waren die zum Schutze des Gerichts anwesenden Polizeibeamten nach dem Legalitätsprinzip verpflichtet, gegen die Störer zur Unterbindung weiterer strafbarer Handlungen und zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einzuschreiten.

Bei dem Einschreiten entwickelten sich erhebliche Widerstandshandlungen, wobei die Polizei weder Schußwaffen noch Schlagstöcke eingesetzt, sondern lediglich körperliche Gewalt angewendet hat. Insgesamt mußten sieben festgenommene Personen dem Polizeipräsidium zugeführt werden. Unter ihnen Routhier.

Nach dem Hinweis aus den Reihen der KPD/ML, Routhier sei 'Bluter' hat die Polizei Routhier sofort ärztlich untersuchen lassen. Bei ihm wurden keine auf Gewalteinwirkung zurückführende (?,d.Vf.) Verletzungen festgestellt, er klagte lediglich über Schmerzen im Schultergelenk. Noch am gleichen Nachmittag wurde Routhier aus dem Polizeigewahrsam entlassen. Seinen Heimweg trat er ohne fremde Hilfe an.

Am 13.6.1974, also nach acht Tagen, suchte Routhier das Krankenhaus auf. Ob er sich in dieser Zwischenzeit Verletzungen zugezogen hat, wird z.Z. von der Staatsanwaltschaft ermittelt. Routhier wurde am 14.6.1974 zur Essener Universitätsklinik verlegt, wo er am 18.6.1974 verstarb. Die angeordnete gerichtsmedizinische Obduktion durch das Institut in Essen wird noch um eine
feingewebliche Untersuchung erweitert. Das gesamte Ergebnis der gerichtsmedizinischen Untersuchung steht z.Zt. noch aus.

Es gehört zur Natur des Rechtsstaates, daß in einem solchen Falle seitens der Staatsanwaltschaft ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet wird. Und ebenso selbstverständlich ist es, daß gegen alle Personen, die in irgendeiner Form mit Routhier zu tun gehabt haben, ermittelt wird, einschließlich der Polizeibeamten.

Während z.Z. die KPD/ML versucht, in Flugschriften, Pamphleten und Demonstrationn durch unwahre und die Polizei diskriminierende Behauptungen ihren Genossen Routhier zum 'Märtyrer' aufzubauen, ist die an die rechtsstaatlichen Prinzipien gebundene Polizei aus Gründen der objektiven Durchführung der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gehalten, in der Öffentlichkeit Zurückhaltung zu üben und das Ergebnis der Ermittlungen abzuwarten.'

Zunächst ist bemerkenswert, daß außer der 'Rheinischen Post' offensichtlich keine andere Zeitung im Duisburger Raum bereit war, diese Erklärung abzudrucken. Aber auch die RP weist den Artikel 'Die Ermittlungen gehen weiter' ausdücklich als Darstellung der Polizei aus. Das scheint uns nicht ganz zufällig:

Wir glauben nämlich, daß den verantwortlichen Redakteuren - trotz ihrer bisherigen Einseitigkeit der Berichterstattung oder gar des Unterdrückens von Informationen in diesem Fall - der Zynismus der Polizeierklärung auffiel und daß sie deshalb auf einen Abdruck verzichteten.

Die Polizei 'begründet' ihr Vorgehen im Fall Günter Routhier mit der angeblichen Verfassungsfeindlichkeit der KPD/ML.

Abgesehen davon, daß es nicht die Aufgabe eines Beamten der Polizei ist, eine Partei als verfassungsfeindlich darzustellen, weil dafür immerhin das Bundesverfassungsgericht (BVG,d.Vf.) zuständig ist, hat kein Polizeibeamter das Recht, einen Menschen, der seinen Protest gegen ein Gerichtsurteil offenbekundet, totzuschlagen.

Wichtig ist noch darauf hinzuweisen, daß die KPD/ML nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln ((VG - vgl. S2.**.19**,d.Vf.) AZ 4 L 505/69) ausdrücklich als eine nach dem Grundgesetz (GG,d.Vf.) Artikel 21 privilegierte politische Partei bezeichnet wurde.

Im Grundgesetz steht:
'Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit' (Art.2, Abs.2)

Wenn man die Presseerklärung der Polizei als den Ausdruck der Richtlinien der polizeilichen Tätigkeit nimmt und es in Zukunft jedem EINZELNEN POLIZEIBEAMTEN überlassen bleibt, Organisationen oder Parteien das verfassungsfeindlich darzustellen und deren Mitglieder bei freier Meinungsäußerung (nach Artikel 5 des Grundgesetzes das Recht eines JEDEN Bürgers) einfach totschlagen kann, dann wäre dieses Grundgesetz nicht mehr als ein Fetzen Papier ohne Wert. Das bisherige Vorgehen der Polizei im Falle Routhier hat bewiesen, daß die Polizei offensichtlich ihre eigenen Maximen setzt und letzlich bestimmt, was in der BRD Recht ist und was nicht. Wer fühlt sich da nicht an vergangene Zeiten erinnert!

Wir können jedenfalls nichts verfassungsfeindliches dabei finden, wenn Parteien und Organisationen das Recht auf freie Meinungsäußerung wahrnehmen und offen bekunden, was sie richtig und nicht richtig finden. Aber gerade an diesem Punkt scheint die Polizei bestimmt Auswahlkriterien zu haben: In letzter Zeit hat sich eine Gruppe Faschisten breitgemacht, 'Die abendländische Legion', gegen die die Polizei NICHTS unternimmt. Im Gegenteil, ein Stand dieser Faschisten wurde am Hamborner Altmarkt (vgl. S2.**.197*,d.Vf.) von der Polizei gegen empörte Bürger geschützt. Ja, in dieser Gruppe sind sogar Personen organisiert, die von unseren Steuergeldern im Morian-Stift ausgebildet werden. Liegt das auch an der Geistesverwandschaft mit der Duisburger Polizei?

Wir alle kennen die Rechtspraktiken der Nationalfaschisten unter Hitler und müssen deshalb immer bestrebt sein, schon die kleinsten Ansätze zum Faschismus entschieden zu bekämpfen.

Des weiteren schreibt die Polizei in ihrer Erklärung:
'Bei dem Einschreiten entwickelten sich erhebliche Widerstandshandlungen, wobei die Polizei weder Schußwaffen noch Schlagstöcke einsetzte, sondern lediglich körperliche Gewalt angewendet hat.'

Allerdings wandte die Polizei 'NUR KÖRPERLICHE GEWALT' an, nur in Form von Karate. Was es heißt, sich mit einem Karatekämpfer auseinandersetzen zu müssen, braucht ja wohl kaum erklärt zu werden. Zwar ist es richtig, daß die Polizei nur körperliche Gewalt angewandt hat, aber immerhin hat diese 'körperliche Gewalt' ausgereicht, Günter Routhier totzuschlagen. Die Tatsache, daß Günter Routhier und auch sein Sohn immer wieder schrien, daß er Bluter sei, wurde von der Polizei gar nicht zur Kenntnis genommen, vielmehr waren die Antworten:

'Wer Bluter ist, bestimmen wir!'
'Märchenstunde ist morgen!'

Die im Polizeipräsidium vorgenommene ärztliche Untersuchung wurde unter Nichtbeachtung des Blutergusses sehr lasch durchgeführt, Günter Routhier in die Ausnüchterungszelle gesperrt und schließlich einfach ohne Hilfe nach hause geschickt.

Wenn die Duisburger Polizei heute unterschwellig in ihrer Presseerklärung zu verstehen gibt, daß Routhier UNTER UMSTÄNDEN nicht von ihr, sondern in der Zeit zwischen der Entlassung aus dem Polizeigewahrsam und seiner Einlieferung ins Krankenhaus am 12.6.1974 (und nicht, wie die Polizei meint am 14.6.) verletzt worden sei, so wendet sie hier eine Methode an, die man in diversen Strafprozessen als die Methode des 'großen Unbekannten' bezeichnet. Allerdings führt diese Methode in den meisten Fällen nicht zum Ziel. Es steht offenkundig fest, daß Günter Routhier von Polizeibeamten mit Karateschlägen lebensgefährlich verletzt worden ist. In dem Moment, wo Routhier ausrief, daß er Bluter sei, mußte die Polizei wissen, daß sie, schlägt sie weiter, das Opfer tötet. VON DIESEM MOMENT AN HANDELTEN DIE POLIZEIBEAMTEN VORSÄTZLICH.

Diese Tatsache erhärtet sich noch dadurch, daß Routhier die Treppe heruntergeworfen wurde, mit dem Kopf gegen die Wand schlug usw.

Jeder einigermaßen objektiv denkende Mensch wird daran erkennen, daß der Tatbestand 'Mord' keine Fiktion, sondern Tatsache ist. Die Polizei sollte also keine Klimmzüge nach dem 'großen Unbekannten' machen, sondern den Mörder in ihren eigenen Reihen suchen. Oder hackt eine Krähe der anderen kein Auge aus?

Wenn die Polizei in ihrer Presseerklärung weiter feststellt, daß die KPD/ML Günter Routhier zum 'Märtyrer' aufbauen würde, so spielt das in diesem Zusammenhang keine Rolle, weil auch das kein Grund ist, Menschen totzuschlagen.

Weiterhin steht in dem Artikel, daß die Polizei 'aus Gründen der objektiven Durchführung der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gehalten (ist), in der Öffentlichkeit Zurückhaltung zu üben und das Ergebnis der Ermittlungen abzuwarten.'

In Kenntnis der tatsächlichen Hintergründe des Mordes und der Aktionen seitens der Polizei hinterher kann man doch nur annehmen, daß das Urteil der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen bereits vorweg genommen wird.

Oder ist es 'objektiv', wenn z.B. bei der Obduktion der Leiche von Routhier zwar Beamte der politischen Polizei ((K14,d.Vf.) u.a. Herr Viefer) anwesend waren, die an dem Einsatz im Gerichtssaal beteiligt waren, aber medizinisch kompetente Personen, wie die Ärztin von G. Routhier und die Medizin-Studenten des Klinikums, nicht zugelassen wurden?

Begründung: Bei der Hausärztin läge EIN INTERESSE vor.

Ist es 'objektiv', wenn die Öffentlichkeit über die Hintergründe der Tötung von G. Routhier nichts erfahren soll? Es häufen sich immer mehr die Meldungen, daß jegliche Aufklärung in der Öffentlichkeit verboten wird.

Ist es 'objektiv', wenn in allen Städten in NRW, wo Informationsstände und Flugblätter (und nicht nur von der KPD/ML) eingesetzt werden, diese beschlagnahmt oder von vornherein verboten, Flugblattverteiler festgenommen werden usw.?

Wenn sich die Polizei auf die 'rechtsstaatlichen Prinzipien' beruft, so hat sie diese durch die Tötung von G. Routhier, durch das Verbot der Trauerfeier (vgl. 24.6.1974,d.Vf.) und durch das Verbot aller Aufklärungsaktionen verlassen. Ebenso, wie sie sich die Funktion eines Bundesverfassungsgerichtes anmaßt, so maßt sie sich auch die Funktion einer Zensurbehörde an, obwohl das nach dem Grundgesetz Art. 5 verboten ist.

In diesem Zusammenhang möchten wir allerdings unsere Bestürzung bekunden, wenn man die Haltung der Presse sieht. Sie, die sich selbst als frei bezeichnet, hat sich widerspruchslos der vom Landesinnenminister verhängten Nachrichtensperre gebeugt und unbesehen Darstellungen abgedruckt, die von den Staatsorganen über Aktivitäten linker Gruppen herausgegeben werden.

Wir, der Untersuchungsausschuß zum Mord an Günter Routhier, wenden uns an alle demokratisch gesinnten Menschen, sich gegen diese Maßnahmen der Polizei auszusprechen.

Wir appellieren an demokratisch gesinnte Journalisten, die Nachrichtensperre zu durchbrechen.

Wir wenden uns an demokratische Juristen mit uns dafür zu sorgen, daß die Mörder von G. Routhier bestraft werden.

Wir wenden uns an die Gewerkschafter, gegen die Unterdrückung der Meinungsfreiheit aufzutreten.

Wir rufen die Geistlichen auf, in der Tradition des Widerstandes von Christen gegen Unrecht jeder Art, gegen solche Methoden aufzutreten.

Wir, der Untersuchungsausschuß, das möchten wir hiermit klar feststellen, sind weder von der KPD/ML beauftragt, noch sympathisieren wir mit ihr. Wir meinen aber, daß dies vollkommen unerheblich ist. Jeder Demokrat in diesem Staat muß sich gegen Methoden wenden, die einen Abbau der demokratischen Rechte beinhalten."
Q: Untersuchungsausschuß zum Mord an Günter Routhier:Gegenerklärung zur Presseerklärung der Duisburger Polizei,o.O. (Duisburg) o.J. (1974)
30.07.1974:
In Berlin-Kreuzberg beteiligen sich, nach eigenen Angaben, ca. 100 Personen an einer Kundgebung der KPD gegen die 'Rote Fahne' (RF) Verkaufsverbote, weil darin die Tötung von Günter Routhier in Duisburg (vgl. 5.6.1974) und Hans Jürgen Remiszko in Mannheim (vgl. 17.7.1974) als Mord bezeichnet worden war.
Q: Rote Fahne Nr.32,Dortmund 7.8.1974
01.08.1974:
Die Berliner Betriebszelle Siemens-Gartenfeld der KPD/ML gibt die Nr.8 ihres 'Roten Gartenfelders' heraus, der u.a. Berichte über Günter Routhier enthält.
Q: Der Rote Gartenfelder Nr.8, Berlin 1.8.1974
06.08.1974:
In Heidenheim führt die KPD/ML eine Trauerfeier für Günter Routhier durch.
Q: Roter Morgen Nr.44,Dortmund 2.11.1974
08.08.1974:
Die Staatsanwaltschaft Dortmund verfasst ein Schreiben zum Ermittlungsverfahren gegen Michael Banos, presserechtlich Verantwortlicher der Roten Hilfe (RH), mit dem sie diesen davon in Kenntnis setzt, er stehe in Verdacht nach §§ 90a, 185, 200 und 73 wegen Beschimpfung der Bundesrepublik in Tateinheit mit öffentlicher Beleidigung, weil er vom 'Polizeimord' an Günther Routhier sprach.
Q: Rote Hilfe Nr.26,Dortmund o. J. (Sept. 1974),S.8
RHD063

28.08.1974:
Der KOV der KPD gibt seinen 'Schulkampf' Nr.6 (vgl. 11.6.1974, 25.9.1974) heraus. Aus Duisburg wird in "Polizei ermordet Arbeiter. 'Märchenstunde ist morgen!'" berichtet von Günter Routhier.
Q: Schulkampf Nr.6,Dortmund 28.8.1974, S. 7
KOV_Schulkampf138

September 1974:
Von der provisorischen zentralen Leitung der RH herausgegeben erscheint vermutlich im September die 'Rote Hilfe' Zeitung Nr.26 (vgl. Juli 1974, Nov. 1974). Im Artikel "Freiheit für die revolutionäre Agitation und Propaganda!" werden Auszüge aus der Erklärung von Gernot Schubert, Verantwortlicher des 'Roten Morgen' der KPD/ML abgedruckt, die sich richten: "An den Staatsanwalt Greiser (Dortmund) und die Richter Weiß (Dortmund), Rosenmüller (Duisburg) u.a." und sich auf den Strafbefehl für Günter Routhier-Artikel bezieht.
Q: Rote Hilfe Nr.26,Dortmund o. J. (Sept. 1974),S.9
RHD064

02.09.1974:
In Dortmund finden, laut und gegen KPD, vermutlich in dieser Woche Prozesse wegen dem 'Polizeimord' an Günter Routhier statt.
Q: Rote Fahne Nr.37,Dortmund 11.9.1974
16.09.1974:
Das Bonner Komitee "Schluß mit den Polizeiübergriffen" gibt vermutlich in dieser Woche seine Dokumentation "Schluß mit den Polizeiübergriffen!" heraus. Enthalten ist die folgende:"
VORBEMERKUNG

Da gab und da gibt es den Fall Caspari.

Ein Möbelhändler wird zusammengeschlagen, ein Polizeibeamter schlägt wie wild zu und dafür bekommt der Kaufmann eine Anzeige wegen Körperverletzung, Nötigung...

Da gibt ein Polizeipräsident Botschen während einer Pressekonferenz sehr merkwürdige Erklärungen ab:

Caspari habe sich verletzt, weil er mit dem Kopf vor den Oberschenkel des Polizisten gelaufen sei... (Es versteht eben nicht jeder, wie damals der alte Römer, seine Hände in Unschuld zu waschen).

Und dann melden sich andere Betroffene, Opfer von Polizeiwillkür. Caspari ist kein Einzelfall mehr, kein Ausrutscher, den man schon hätte unter den Tisch fegen können.

Reden wir gar nicht von all denen, die uns auf der Straße, in der Kneipe berichteten, wie sie oder Bekannte von Polizeischlägen und -tritten mißhandelt wurden, ohne vorher etwas angestellt zu haben, ohne Widerstand zu leisten.

Sie aber bitten darum, nicht genannt zu werden und ihre Begründung ist einfach: Sie haben Angst.

Nur: damit rechnet die Polizeiführung. Sie möchte die Vereinzelung, das Schweigen aus Furcht vor Repressionen.

Diese erste Dokumentation soll eine Schrift der Anklage sein, nicht gegen einen beliebigen Polizeibeamten, den man dann kurzerhand zur Bereitschaftspolizei versetzt, wie im Fall P., sondern wir klagen gegen die POLIZEIFÜHRUNGSSPITZEN.

Es sind die Schlägereien auf der Wache, von denen die leitenden Stellen wissen, es sind die brutalen Einsätze gegen Demonstranten, wie 1971 (vgl. 12.10.1971,d.Vf) während des Tenno-Besuchs in Bonn, die wie hier vom Polizeivizepräsidenten Steckhan geleitet werden.

Und: Bonn ist eben kein Einzelfall.

In vielen Städten fragen Werktätige, Hausfrauen, Studenten nach den Gründen des Todes von H.J. Remiszko, in Mannheim im Juli (vgl. 17.7.1974,d.Vf.)durch Polizeischüsse tödlich verletzt, von Erich Dobhardt, im Juli 1973 (vgl. 21.8.1973,d.Vf.) in Dortmund 'auf der Flucht' erschossen, von Neset Danis, am 21.5. in Hamburg (vgl. Norderstedt - 5.5.1974,d.Vf.) umgekommen, von Günter Routhier, im Juni 1974 (vgl. 5.6.1974,d.Vf.) in Duisburg durch Polizeimißhandlung tödlich verletzt... und vielen anderen Zwischenfällen, Überfällen - die Zeitungen berichteten fast täglich Neues.

Und wer darüber schreiben will, wer danach fragt, wie es dazu kam, wer Hintergründe erfahren will, der lebt gefährlich:

Denn der wagt es, die Allmacht Staatsgewalt anzugreifen.

Und gerade darum geben wir diese Dokumentation heraus!

Diese Dokumentation soll ein Anfang sein. Indem wir bewußt einen ersten Bericht über den Gefangenenaufstand mitaufgenommen haben, weisen wir darauf hin, daß es uns um den Angriff gegen POLIZEISTAATSmethoden geht, der sich nicht allein an einer Schlägerei festmacht, der auch NICHT NUR den Angriff gegen die Verdrehungen der Gefängnisleitung meint, sondern der systematisch darauf ausgerichtet ist, die Aus- und Aufrüstung der Polizei, des Bundesgrenzschutzes (BGS,d.Vf.), der mobilen Einsatzkommandos (MEK,d.Vf.) als eine Entwicklung zu benennen, gegen die wir uns zur Wehr setzen müssen. Und daran werden wir weiterarbeiten.

Wer mit uns diskutieren möchte, wer mitarbeiten will, der soll am Mittwoch, den 25.September in die Gaststätte Tondorf, Dreieck/Nähe Friedensplatz kommen. Wir wollen dort um 20 Uhr eine Sitzung des Komitees durchführen."
Q: Komitee Schluß mit den Polizeiübergriffen:Dokumentation Schluß mit den Polizeiübergriffen!,Bonn o.J. (Sept. 1974)
18.10.1974:
In Bonn geben KPD, KJV, KOV, KSV und LgdI heute ein Flugblatt heraus:"
DER PROZESS GEGEN DIE SIEBEN ANTIFASCHISTEN UND KOMMUNISTEN DARF NICHT STATTFINDEN!

Heute beginnt in Bonn der Hirohito Prozeß. Sieben Antifaschisten und Kommunisten, darunter Karl Weiland (Mitglied der Zentralen Leitung des Studentenverbandes der KPD) sollen bis zu zehn Jahre hinter Gitter gebracht werden für ihren entschiedenen Protest gegen den Besuch des Hitlerkumpanen und Massenmörders Hirohito, Kaiser des japanischen Imperialismus und Faschismus.
...
Der Polizeimord an dem Kommunisten Routhier, der in einem Arbeitsgerichtsprozeß gegen die Verurteilung von streikenden Mannesmannarbeitern (MM, IGM-Bereich in Duisburg - vgl. 5.6.1974,d.Vf.) auftrat, die Vorfälle in der Meckenheimer Polizeiwache in Bonn, der sogenannten 'Prügelwache', der Überfall auf den Kaufmann Caspari (vgl. 12.8.1974,d.Vf.), der sich über das brutale Vorgehen der Polizei gegen einen Stadtstreicher empörte, und die Mißhandlung von Gefangenen in Gefängnissen, dies alles spricht eine deutliche Sprache. Seit einer Woche sitzen vier Kommunisten und Antifaschisten in Untersuchungshaft, weil sie in München gegen den Parteitag der Faschisten (NPD - vgl. 12.10.1974,d.Vf.) demonstriert haben."
Q: KPD, KSV, KOV, KJV, LgdI:Der Prozeß gegen die sieben Antifaschisten und Kommunisten darf nicht stattfinden!,o.O. (Bonn) o.J. (18.10.1974)
22.10.1974:
Die OG Bonn des Spartacusbund (SpB) gibt ein Flugblatt heraus:"
SCHLUSS MIT DER POLITISCHEN UNTERDRÜCKUNG!
SCHLUSS MIT DEM HIROHITO-PROZESS!
...
DIESER PROZESS IST TEIL DER VERSTÄRKTEN STAATLICHEN REPRESSION!

Die verschärfte ökonomische Krise zwang die Kapitalistenklasse im vergangenen Jahr, ihre sinkenden Profite durch einen breitangelegten Angriff auf den Lebensstandard der Arbeiter auszugleichen. Dem wachsenden Widerstand der Arbeiterklasse begegnet sie mit verstärktem Polizeiterror und politischer Unterdrückung. So gingen tausende von Polizisten schwerbewaffnet gegen streikende Arbeiter bei den letzten Tarifauseinandersetzungen vor. Zahlreiche Streikführer wurden verhaftet und vor den Richter geführt. Der Terror gipfelte in dem Totschlag des Mannesmann-Arbeiters G. Routhier (MM, IGM-Bereich in Duisburg - vgl. 5.6.1974,d.Vf.), der gegen diese Klassenjustiz kämpfte. Auch in Bonn wurden im Zusammenhang mit dem Kaufmann Caspari (vgl. 12.8.1974,d.Vf.) brutale Übergriffe der Polizei bekannt.

DER HIROHITO-PROZESS IST ALSO KEIN EINZELFALL!"
Q: SpB-OG Bonn:Schluß mit der politischen Unterdrückung! Schluß mit dem Hirohito-Prozeß!,Bonn o.J. (22.10.1974)
23.10.1974:
In Bonn geben der Spartacusbund (SpB), die Kommunistische Studentengruppe (KSG) des KBW und die KBW-Sympathisantengruppe Bonn ein Flugblatt zum Hirohito-Prozeß (vgl. 3.6.1975) heraus:"
STECKHAN MUSS FARBE BEKENNEN!
...
WARUM ABER GEHT DIESER PROZESS DER KLASSENJUSTIZ UNS ALLE AN, WARUM MÜSSEN WIR UNS MIT DEN ANGEKLAGTEN SOLIDARISIEREN??

Das gewaltsame Vorgehen der Polizei gegen die Demonstranten und die Kriminalisierung der Angeklagten im Hirohito-Prozeß spielen sich ab vor dem Hintergrund verschärfter Klassenauseinandersetzungen in der Bundesrepublik. Die verschärfte ökonomische Krise zwang die Kapitalistenklasse im vergangenen Jahr dazu, ihre sinkenden Profite durch einen breit angelegten Angriff auf den Lebensstandard der Arbeiter und Werktätigen wieder reinzuholen. Sie ließen die Preise in die Höhe schießen und versuchten, über die Tarifrunde effektive Lohnsenkungen für die Arbeiter und Werktätigen durchzusetzen. Durch massenhafte spontane Streiks erhielten die Kapitalisten die gehörige Antwort. Sie waren gezwungen über den Staat und die SPD/FDP-Regierung einen Unterdrückungsapparat einzusetzen, der die Kämpfe der Arbeiter in den Betrieben im Keim ersticken sollte. Tausende von Polizisten wurden schwer bewaffnet gegen streikende Arbeiter bei Ford in Köln (wie alle IGM-Bereich - vgl. 31.8.1973,d.Vf.), Krupp in Essen (vgl. 15.6.1973,d.Vf.), Opel Bochum (vgl. 22.8.1973,d.Vf.), Pierburg Neuß (vgl. 13.8.1973,d.Vf.), Küppersbusch Gelsenkirchen (vgl. 16.8.1973,d.Vf.), Rheinstahl Brackwede (heute Bielefeld - vgl. 22.8.1973,d.Vf.), Philips Aachen (vgl. 31.8.1973,d.Vf.) und Hella Lippstadt (vgl. 18.7.1973,d.Vf.) eingesetzt. Zahlreiche Arbeiter und Streikführer, darunter auch gewerkschaftliche Vertrauensleute, wurden verhaftet und vor den Richter geführt. Im Zusammenhang mit einem solchen Prozeß wurde der Mannesmann (MM, IGM-Bereich in Duisburg - vgl. 5.6.1974,d.Vf.) Arbeiter G. Routhier, der gegen die Klassenjustiz protestieren wollte, von der Polizei im Gerichtssaal so geprügelt, daß er an den Folgen starb.

Auch in Bonn wurden, besonders im Zusammenhang mit dem Kaufmann Caspari (vgl. 12.8.1974,d.Vf.) brutale Übergriffe der Polizei bekannt."
Q: SpB, KSG, KBW-SyG Bonn:Steckhan muß Farbe bekennen!,Bonn o.J. (23.10.1974)
10.11.1974:
Die Ortsgruppe (OG) Dortmund der Roten Hilfe (RH) e.V. der KPD gibt vermutlich heute ein Flugblatt heraus:"
HOLGER MEINS - IM GEFÄNGNIS ERMORDET!
...
Kollegen, laßt Euch nicht weismachen, daß die Bourgeoisie gegen Kriminelle rüstet, daß Polizeimanöver, Isolationshaft, Schauprozesse mit Terrorurteilen Eurem Schutz dienen sollen!

In Duisburg wurde der kommunistische Arbeiter Günter Routhier (vgl. 18.6.1974,d.Vf.) von der Polizei im Gerichtssaal erschlagen, er protestierte gegen die Bestätigung einer Kündigung (bei Mannesmann, IGM-Bereich - vgl. 5.6.1974,d.V f.) durch das Arbeitsgericht.

So geht die Kapitalistenklasse vor: Störst Du den 'Betriebsfrieden', so fliegst Du raus.

Beteiligst Du Dich am Streik und läßt Dich dabei von Geschäftsleitung, Meistern und Gewerkschaftsbonzen nicht zurückhalten, kommt die Polizei.

Ziehst Du daraus den Schluß, daß dieser Staat nicht Deine Interessen vertritt, organisierst Du den Widerstand, dann tritt die Polizei und die Justiz massiv auf den Plan:

Uwe Maack, Opel-Arbeiter (IGM-Bereich in Bochum - vgl. 28.10.1974,d.Vf.), und Martin Thomas, Philips-Arbeiter (IGM-Bereich in Aachen - vgl. 31.8.1973,d.Vf.), werden wegen 'Rädelsführerschaft' beim Streik im letzten Jahr vor Gericht gestellt.

Gegen hunderte von Antiimperialisten laufen Prozesse. Fast keine Demonstration mehr ohne Polizeieinsatz.

Hetze, Einschüchterung, Aburteilung, Vernichtung - das ist die Stufenleiter der Bourgeoisie bei der Bekämpfung ihrer Gegner.

Aber mit jeder Verschärfung der Unterdrückung wächst der Widerstand. Und alle diejenigen, die noch daran gezweifelt haben, daß die herrschende Klasse wütend um sich schlägt, sehen an der Ermordung von Holger Meins, an den geplanten Morden von weiteren politischen Gefangenen, die im Hungerstreik stehen: Nicht Gerechtigkeit, sondern Unterdrückung regiert im Kapitalismus. Dagegen hilft nur die breite und entschlossene Solidarität der Volksmassen. Reih Dich ein, Kollege! Steh auf, um weitere Morde zu verhindern! Reiht Euch ein, Werktätige, Hausfrauen, Rentner, Schüler und Studenten! Die Mörder von Holger Meins sind Eure Feinde!

SCHLUSS MIT DER VERNICHTUNGSHAFT!
KEINE ZWANGSERNÄHRUNG!
FREIHEIT FÜR ALLE POLITISCHEN GEFANGENEN!
BESTRAFUNG DER VERANTWORTLICHEN FÜR DEN MORD AN HOLGER MEINS!
NIEDER MIT DEM KAPITALISMUS!
STÄRKT DIE KLASSENSOLIDARITÄT! SCHAFFT ROTE HILFE!"
Q: RH e.V.-OG Dortmund:Holger Meins - im Gefängnis ermordet!,Dortmund o.J. (Nov. 1974)
13.11.1974:
Die Ortsleitung (OL) Dortmund des KOV der KPD gibt vermutlich heute ein Flugblatt heraus:"
HOLGER MEINS IM GEFÄNGNIS ERMORDET!
...
FREIHEIT FÜR ALLE POLITISCHEN GEFANGENEN!
SCHLUSS MIT FOLTER UND ISOLIERHAFT!

Die Justiz ist weder 'unabhängig' noch 'gerecht', sondern Bestandteil des kapitalistischen Staates, funktioniert genauso zur Unterdrückung der Arbeiterklasse:

- Die Morde der Polizeitruppen an dem kommunistischen Arbeiter Routhier (vgl. Duisburg - 18.6.1974,d.Vf.), dem Münchener Taxifahrer Jendrian (vgl. 24.5.1974,d.Vf.) und dem Mannheimer Arbeiter Hans-Jürgen Remiszko (vgl. 17.7.1974,d.Vf.) sind Ausdruck der wachsenden Polizeiwillkür gegen das Volk, um ein Klima der Angst, Unsicherheit und des uneingeschränkten Schußwaffengebrauches der Polizisten zu schaffen.
...
- Prozesse werden gegen einzelne Kommunisten eingeleitet unter Berufung auf Paragraphen wie den Staatsschutzparagraphen (übernommen aus dem Faschismus), kriminelle Vereinigung, Landfriedensbruch, Widerstand gegen die Staatsgewalt - so gegen die Verantwortlichen der 'Roten Fahne' (RF der KPD - vgl. S1.**.1974,d.Vf.) und der 'Rote Hilfe Zeitung' (der RH e.V. - vgl. S1.**.1974,d.Vf.), weil in den Zeitungen der Mord an dem Arbeiter Günter Routhier als 'staatlicher Terror' bezeichnet wurde!"
Q: KOV-OL Dortmund:Holger Meins im Gefängnis ermordet!,Dortmund o.J. (13.11.1974)
19.11.1974:
Der Landesverband Westberlin der RH der KPD/ML (vgl. 22.11.1974) berichtet vom RAF-Prozeß gegen Bäcker, Mahler und Meinhof (vgl. 15.11.1974, 24.11.1974) u.a.:"
VERTEIDIGER FORDERN
FREISPRUCH FÜR BÄCKER, MAHLER UND MEINHOF
PROZESSBERICHT VOM 19.11.
...
ERKLÄRUNG DES GENOSSEN HORST MAHLER
...
Um ihre Machtposition nicht zu verlieren, ist die herrschende Klasse gezwungen, Tag für Tag von Neuem Gewalt anzuwenden:
- indem sie massenhaft Kollegen entlassen und damit brotlos machen oder zu Kurzarbeit zwingen
- täglich aus Profitgier die Arbeitshetze verstärken,
- fortschrittliche Kollegen versuchen mundtot zu machen, wo selbst vor Mord und Totschlag nicht zurückgeschreckt wird (z.B. Günter Routhier, Arbeiter, wurde aus dem Gerichtssaal geprügelt und erlag kurze Zeit später seinen Verletzungen; der Jungarbeiter Remiszko, unbewaffnet, von einer Zivilstreife erschossen (vgl. Mannesmann im IGM-Bereich Duisburg - 5.6.1974 bzw. Mannheim - 17.7.1974,d.Vf.)!).

Um jeglichen Widerstand zu brechen, werden Justiz- und Polizeiapparat sowie Bundesgrenzschutz (BGS,d.Vf.) in voller Stärke eingesetzt.

In diesem Zusammenhang ist auch der Baader-Meinhof-Prozeß zu sehen, er soll für die Bevölkerung als abschreckendes Beispiel dienen, soll aufzeigen, was mit den Leuten passiert, die es wagen sollten, sich gegen das Unterdrückersystem zu wehren!

(gerade auch der Mord an Holger Meins (vgl. Wittlich - 9.11.1974,d.Vf.) ist ein treffendes Beispiel dafür, wieweit der Staatsapparat mit seinen unterdrückenden Maßnahmen geht).

Aber je größer die Gewalt der Kapitalisten und ihrer Helfershelfer, desto größer der Wille zum Widerstand. Gegen den räuberischen Willen der Ausbeuterklassen setzt das Volk seinen eigenen unbeugsamen Willen zur Beendigung der Unterdrückung. Der Wille des Räubers ist Unrecht - auch wenn er sich die Gestalt des Gesetzes gibt; der Wille zur Beendigung der Unterdrückung ist Recht - auch wenn er in Fesseln geschlagen ist und als 'kriminell' gebrandmarkt wird."
Q: Rote Hilfe Prozessinformationen zum Bäcker-, Mahler- und Meinhof-Prozeß Nr.4,Berlin o.J. (Nov. 1974),S.1ff
23.11.1974:
Die KPD/ML gibt ihren 'Roten Morgen' (RM) Nr.47 (vgl. 16.11.1974, 30.11.1974) heraus. Von einer Volksschule in Aindling im Kreis Aichach-Friedberg sowie aus der Nähe von Augsburg wird berichtet von Berufsverboten bzw. Entlassungen aus dem Schuldienst, gegen die die GEW Augsburg nicht protestierte. Grund war KPD/ML-Anhängerschaft des Ehemannes bzw. Auffinden einer Adresse nach Flugblattverteilung zu G. Routhier bei MAN.
Q: Roter Morgen Nr.47,Dortmund 23.11.1974, S. 8
RM_1974_47_08

Dezember 1974:
Die Rote Hilfe (RH) e.V. der KPD gibt ihre Zeitschrift 'Rote Hilfe' Nr.9 (vgl. Nov. 1974, Jan. 1975) für Dezember heraus. Die OG Dortmund fragt in einem Artikel unter Verweis auf Erich Dobhardt und Günter Routhier: "Sicherheit für wen?".
Q: Rote Hilfe Nr.9,Dortmund Dez. 1974,S.5
RHeV_246

11.12.1974:
In der Nr.50 ihrer 'Roten Fahne' (vgl. 4.12.1974, 18.12.1974) berichtet die KPD bzw. ihre Zelle Mannesmann (MM) Duisburg-Huckingen und die dortige Jugendbetriebszelle des KJV von den Günter Routhier Prozessen.
Q: Rote Fahne Nr.50,Dortmund 11.12.1974
18.01.1975:
Die KPD/ML gibt ihren 'Roten Morgen' (RM) Nr.3 (vgl. 11.1.1975, 25.1.1975) heraus und berichtet aus Augsburg, München und Selb von je einem Routhier-Prozess.
Q: Roter Morgen Nr.3,Dortmund 18.1.1975, S. 6
RM_1975_03_06

31.01.1975:
Die Ortsleitung Dortmund der KPD gibt vermutlich heute ein Flugblatt heraus:"
MORDANSCHLAG AUF RÜSSELSHEIMER OPEL-ARBEITER UND KOMMUNISTISCHEN BETRIEBSRAT DER VULKAN-WERFT-BREMEN!
...
Nach Polizeimorden an G. Routhier in Duisburg (vgl. 18.6.1974,d.Vf.), Remiszko in Mannheim (vgl. 17.7.1974), an dem Taxifahrer Jendrian in München (vgl. 24.5.1974,d.Vf.), kaufen sich jetzt die Kapitalisten Mörder oder lassen faschistische Banden gegen kämpfende Arbeiter vorgehen."
Q: KPD-OL Dortmund:Mordanschlag auf Rüsselsheimer Opel-Arbeiter und kommunistischen Betriebsrat der Vulkan-Werft-Bremen!,Dortmund o.J. (31.1.1975)
31.01.1975:
Die Kommunistische Gruppe Bochum (KGB) berichtet vermutlich aus Bochum von einem Routhierprozess in dem eine Studentin zu 1440 DM verurteilt wird.
Q: Bochumer Arbeiterzeitung Nr.12,Bochum Juni 1975,S.8
Bochum_KGBE205

05.02.1975:
Die KPD gibt die Nr.5 ihrer 'Roten Fahne' (RF - vgl. 29.1.1975, 12.2.1975) heraus. In Berlin wurden u.a. von Teilnehmern des Trauermarsches für Günter Routhier in NRW in Duisburg (vgl. 24.6.1974) 1 440 DM gespendet.
Q: Rote Fahne Nr.5,Dortmund 5.2.1975
20.02.1975:
In Wunsiedel wird eine jugendliche KPD/ML-Anhängerin in einem Routhier-Prozess zu vier Wochen Dauerarrest verurteilt.
Q: Roter Morgen Nr. 10, Dortmund 8.3.1975, S. 5
RM_1975_10_05

22.02.1975:
Die KPD/ML gibt ihren 'Roten Morgen' (RM) Nr.8 (vgl. 15.2.1975, 1.3.1975) heraus. Aus Bochum wird berichtet, dass Siggi M. eine Schadensersatzforderung der Duisburger Polizei über 1 900 DM erhalten habe, weil er bei der Beerdigung Günter Routhiers mehrere Polizisten verletzte.
Q: Roter Morgen Nr.8,Dortmund 22.2.1975,S.7
07.03.1975:
In Duisburg gibt das Komitee gegen die Routhierprozesse vermutlich Ende dieser Woche oder Anfang nächster Woche ein Flugblatt "Polizeischläger bleiben ungestraft – Routhier-Prozesse gehen weiter" heraus.
Q: Komitee gegen die Routhierprozesse: Polizeischläger bleiben ungestraft – Routhier-Prozesse gehen weiter – Version A,Duisburg o. J.
Duisburg_KPD 006

Duisburg_KPD 007

10.03.1975:
Vermutlich spätestens Anfang dieser Woche gibt der KJV der KPD ein Flugblatt heraus, welches vermutlich einen bundesweiten Text enthält, aber nur zu Aktionen in NRW am 14.3.1975 in Köln und Münster aufruft:"
KAMPFWOCHEN GEGEN IMPERIALISTISCHE KRIEGSTREIBEREI UND MILITARISIERUNG
...
Die Aufrüstung der Polizei mit scharfen Waffen, Polizeikontrollen mit Maschinenpistolen im Anschlag, Einsatz von Spezialterrortruppen fordern beinahe täglich ihre Opfer. Vom Taxifahrer Jendrian (vgl. München - S2.**.197*,d.Vf.), der durch die Tür erschossen wurde, bis zum kommunistischen Arbeiter Routhier (vgl. S2.*.197*,d.Vf.), der in Duisburg von Polizisten erschlagen wurde, zieht sich eine immer breiter werdende Blutspur. Von Kindesbeinen an sollen wir an Militarismus und Terror gewöhnt werden. Mit dem Wehrkunde-Erlaß (WKE,d.Vf.) sollen wir schon in der Schule für den staatlichen Terror begeistert werden!

WIR WERDEN DAGEGEN KÄMPFEN!"
Q: KJV:Kampfwochen gegen imperialistische Kriegstreiberei und Militarisierung,Dortmund o.J. (1975)
15.03.1975:
Die KPD/ML gibt ihren 'Roten Morgen' (RM) Nr.11 (vgl. 8.3.1975, 22.3.1975) heraus und berichtet von Günter Routhier: "Kampf gegen Mord an Gen. Günter geht weiter", aber auch aus München von einem Routhier-Strafbefehl.
Q: Roter Morgen Nr.11,Dortmund 15.3.1975, S. 7
RM_1975_11_07

22.03.1975:
Die KPD/ML gibt ihren 'Roten Morgen' (RM) Nr.12 (vgl. 15.3.1975, 29.3.1975) heraus und berichtet aus Würzburg über zwei Routhier-Strafbefehle wegen eines Berichts der 'Roten Lehrlingsfront'.
Q: Roter Morgen Nr.12,Dortmund 22.3.1975, S. 7
RM_1975_12_07

28.03.1975:
Laut KPD demonstrieren in Dortmund mit ihr 80 Personen für die im Rombergpark Ermordeten. Die KPD Ortsleitung (OL) Dortmund rief dazu mit einem Flugblatt auf:"
DIE ANTIFASCHISTISCHEN KÄMPFER SIND UNVERGESSEN!
...
ARBEITER, WERKTÄTIGE, ANTIFASCHISTEN!

Die SPD-Regierung rüstet gegen die Arbeiterklasse, sie baut den Polizei- und Gewaltapparat aus, um die Kämpfe der Volksmassen niederzuschlagen. Streiks wie bei Hella/Lippstadt (IGM-Bereich - vgl. 18.7.1973,d.Vf.) und Ford/Köln (IGM-Bereich - vgl. 30.8.1973,d.Vf.) wurden im Auftrage sozialdemokratischer Polizeipräsidenten mit Knüppelgewalt niedergeschlagen. Von der SPD-Polizei wurden zahlreiche Arbeiter ermordet, wie der 18-jährige Erich Dobhardt in Dortmund (vgl. 21.8.1973,d.Vf.) oder der Arbeiter Günter Routhier in Duisburg (vgl. 18.6.1974,d.Vf.), der bei einem Arbeitsgerichtsprozeß (bei Mannesmann, IGM-Bereich - vgl. 5.6.1974,d.Vf.) zu Tode geprügelt wurde. Die von der SPD-Regierung erlassenen Gesetze und Maßnahmen zur 'Inneren Sicherheit', die angeblich dem 'Schutz des Bürgers' dienen sollen, dienen nur der Vervollkommnung seiner Unterdrückung: Das Versammlungs- und Demonstrationsrecht soll weiter verschärft, die Verteidigerrechte sollen abgebaut werden. Wer die Wahrheit über diese Ausbeutergesellschaft ausspricht, wird nach Paragraph 90a wegen 'Beleidigung der BRD' verfolgt. Der Verkauf unseres Zentralorgans, der ROTEN FAHNE (RF,d.Vf.), wird systematisch unter Strafandrohung gestellt: so drohte die SPD-Stadtverwaltung hier in Dortmund jedem Verkäufer der ROTEN FAHNE an, daß er für jeden Verkauf ein Bußgeld von 100 DM zahlen muß.

Deshalb sagen wir: wer sich für die Sozialdemokratie entscheidet, entscheidet sich, auch wenn er das nicht will, für den Imperialismus."
Q: Rote Fahne Nr.13,Köln 2.4.1975; KPD-OL Dortmund:Die antifaschistischen Kämpfer sind unvergessen!,Dortmund o.J. (März 1975)
31.03.1975:
In Duisburg gibt das Komitee gegen die Routhierprozesse vermutlich Anfang dieser Woche ein Flugblatt "Polizeischläger bleiben ungestraft – Routhier-Prozesse gehen weiter" heraus.
Q: Komitee gegen die Routhierprozesse: Polizeischläger bleiben ungestraft – Routhier-Prozesse gehen weiter – Version B,Duisburg o. J.
Duisburg_KPD 016

Duisburg_KPD 017

Duisburg_KPD 018

Duisburg_KPD 019

26.05.1975:
Die KPD, Büro Bielefeld, gibt vermutlich in dieser Woche ein Flugblatt heraus:"
WEN SCHÜTZT DIE POLIZEI?

Täglich passiert das: harmlose Autofahrer werden in der Dunkelheit von Polizeistreifen angehalten. Ehe sich der Fahrer versieht, blickt er in den Lauf einer Pistole oder einer MP. Muß er seinen Führerschein aus der Tasche holen, richtet der Polizist seine tödliche Waffe sofort auf die Schläfe des Fahrers. Eine unsichere, schnelle Bewegung, und ein weiteres Opfer ist das Ergebnis des Polizeiterrors. So ist es auch schon Dutzende Male passiert: Erich Dobhardt wurde in Dortmund erschossen (vgl. 21.8.1973,d.Vf.), weil er mit einem Kofferradio aus einem Erziehungsheim lief. Günter Routhier wurde von der Polizei geschlagen und erlag später einer Gehirnblutung, weil er in einem Arbeitsgerichtsprozeß der Mannesmannarbeiter in Duisburg (MM, IGM-Bereich - vgl. 5.6.1974,d.Vf.) es wagte, den Mund aufzumachen. Manfred Rohs in Köln (vgl. 16.3.1975,d.Vf.) wurde von der Polizei erschossen, weil er eine Pistolenattrappe in der Hand hielt. Werner Höber aus Bielefeld (vgl. S1.**.197*,d.Vf.) wurde niedergeschossen, weil er in einer Scheune übernachtete und für einen Strafgefangenen gehalten wurde. Die schuldigen Polizisten werden prinzipiell durch die Gerichte gedeckt: 'Es lag ein Fall vermeintlicher Notwehr vor!' Die oft jungen Polizisten werden sogar noch aufgehetzt, verstärkt von ihren Waffen Gebrauch zu machen - dies wird dann 'polizeiliche Eigensicherung' genannt. Und das alles dient also 'dem Schutz und der Sicherheit unserer Bürger', behauptet Polizeipräsident Funk frech.

Der große Buhmann, der diese Maßnahmen rechtfertigen soll, ist die Handvoll Anarchisten der sogenannten Baader-Meinhofgruppe (RAF,d.Vf.). Dann soll doch Herr Polizeipräsident mal erklären, warum von der Polizei in den letzten zwölf Monaten mehr Menschen erschossen worden sind als jemals zuvor von Anarchisten."
Q: KPD-Büro Bielefeld:Wen schützt die Polizei?,Bielefeld o.J. (Mai 1975)
03.06.1975:
Das Duisburger Komitee gegen die Routhierprozesse richtet einen Brief an "Liebe Kollegen und Freunde!", in dem zur Unterzeichnung einer beiliegenden Erklärung aufgefordert wird.
Q: Komitee gegen die Routhierprozesse: Liebe Kollegen und Freunde!,Duisburg 3.6.1975
Duisburg_KPD 027

Duisburg_KPD 028

09.06.1975:
Das Duisburger Komitee gegen die Routhier-Prozesse gibt spätestens heute die erste uns vorliegende Version (vgl. 16.6.1975) des folgenden Flugblatts mit zwei Seiten DIN A 4 unter Verantwortung von J. Quistorp, Duisburg, Koloniestr.205, der sonst auch für die Ortsleitung (OL) der KPD zeichnet, zum 'Mord' an Günter Routhier (vgl. 18.6.1974) heraus:"
VOR EINEM JAHR WURDE GÜNTHER ROUTHIER VON DER POLIZEI ERMORDET!

Duisburg glich einem Heerlager. Überall Polizei, Mannschaftswagen, Wasserwerfer, knüppelnde Polizisten. Polizisten, die auf Trauerkränzen herumtrampeln, Polizisten, die Flugblattverteiler festnehmen, die gegen alles vorgehen, das schwarz trägt. Das war vor einem Jahr, am 24.Juni 1974.

Was war der Grund? Der Grund war, daß die Polizei die Aufgabe hatte, die Verbreitung der wahrheit zu verhindern, der wahrheit, daß Günter Routhier von der Polizei ermordet wurde. G. Routhier starb vor einem Jahr, am 18.6.1974 an den Folgen der Verletzungen, die ihm auf dem Arbeitsgericht durch die Polizei zugefügt worden waren.

Allein am 24.6.1974 wurden 185 Personen festgenommen. Und auch in den folgenden Tagen und Wochen versuchte die Polizei mit allen Mitteln zu verhindern, daß die Wahrheit über den Polizeimord und den Polizeiterror verbreitet wurde. Verhaftungen von Flugblattverteilern und Überfälle auf Kundgebungen waren an der Tagesordnung. Über 100 Anzeigen wurden von Jürgensen, dem Polizeipräsidenten von Duisburg, gegen Teilnehmer am Trauermarsch, Verteiler und Unterzeichner von Flugblättern gestellt. Zahlreiche Prozesse sind schon gelaufen und zahlreiche Prozesse stehen noch an. Dagegen wurde das Ermittlungsverfahren gegen die Mörder von Routhier unter vollkommener Verdrehung der Tatsachen eingestellt (vgl. S1.**.197*,d.Vf.).

DIE MÖRDER VON ROUTHIER SOLLEN FREI AUSGEHEN, WÄHREND DENJENIGEN, DIE DEN MORD UND DEN POLIZEITERROR ANGEPRANGERT UND DAGEGEN GEKÄMPFT HABEN, DER PROZESS GEMACHT WIRD. In diesen Prozessen geht es nicht um die Wahrheitsfindung, denn sonst würde nicht die Ladung solch wichtiger Zeugen wie Jürgensen als 'unerheblich' abgelehnt. Aufgabe der Justiz ist es, einzelne Arbeiter, Lehrlinge und Studenten einzuschüchtern, sie in ihrer Existenz zu bedrohen, sie zu kriminalisieren.

So wurden bisher unter anderem verurteilt:
- der Lehrling R. Koenning (vgl. S1.**.197*,d.Vf.) wegen Teilnahme an einer Kundgebung zu 200 DM
- die Studentin B. Hoffmann (vgl. S1.**.197*,d.Vf.) wegen Verteilen eines Flugblattes zu 1 450 DM
- der Arbeiter G. Wagner (vgl. S1.**.197*,d.Vf.) wegen eines Flugblattes zu 6 000 DM
- der verantwortliche Redakteur der Roten Fahne (RF der KPD,d.Vf.) Christian Semler (vgl. s1.**.197*,d.Vf.) zu 2 800 DM.

In all diesen Prozessen wurde der Paragraph 90a herangezogen, der die Beleidigung und Verächtlichmachung der BRD unter Strafe stellt. Nach diesem Paragraphen kann mit Gefängnis bis zu fünf Jahren verurteilt werden, wer die BRD einen 'Ausbeuter- und Unterdrückerstaat' und wer den Polizeiterror 'Polizeiterror' nennt. Denn 'Meinungsfreiheit', das heißt nach den Worten eines Richters: 'Jeder kann seine Meinung sagen, nur kann nicht jede Meinung gesagt werden.' Diese Prozesse sind ein Angriff auf jede revolutionäre Propaganda, hier soll die kommunistische Presse unterdrückt und illegalisiert werden.

Duisburger, viele von euch werden sich noch an die Vorfälle im letzten Jahr erinnern, manche haben sie vielleicht vergessen. Aber über den Mord an Routhier darf kein Gras wachsen, wie es die Polizei und Justiz gern wollen. Darum rufen wir euch auf, die folgende Erklärung einer Reihe von Angeklagten bzw. Verurteilten zu unterstützen.

Sorgt für die Verbreitung dieser Erklärung, spendet und sammelt Geld für die Rechtsanwaltskosten und die Bezahlung der hohen Strafen!

Beteiligt euch an der Kranzniederlegung am 21.6. um 14 Uhr auf dem 'Neuen Friedhof' in Duisburg.

Unterstützt das Komitee gegen die Routhier-Prozesse!"

Auf der Rückseite findet sich die bereits am 3.6.1975 (?) verbreitete Erklärung mit den gleichen UnterzeichnerInnen.

Aufgerufen wird zum Prozeß gegen Marion Sienkiewicz (vgl. 10.6.1975).

Laut KPD Ortsleitung (OL) Duisburg (vgl. 16.2.1976) wird ihr Genosse Johann Quistorp später vermutlich wegen dieses Flugblattes des Komitees angeklagt (vgl. 18.2.1976).
Q: KPD-OL Duisburg:Löwenthal gestört - angeklagt wegen Beschimpfung der Bundesrepublik,Duisburg o.J. (Feb. 1976);
Komitee gegen die Routhier-Prozesse:Vor einem Jahr wurde Günter Routhier von der Polizei ermordet!,Duisburg o.J. (Juni 1975)
10.06.1975:
In Duisburg rief das Komitee gegen die Routhier-Prozesse (vgl. 9.6.1975) zum Besuch des heutigen Prozesses gegen Marion S. um 11 Uhr im Amtsgericht auf (vgl. 24.6.1975).
Q: Komitee gegen die Routhier-Prozesse:Vor einem Jahr wurde Günter Routhier von der Polizei ermordet! Version A,Duisburg o.J. (Juni 1975),S.1
14.06.1975:
Unter dem Titel „Die Rote Garde“ erscheint die dritte Nummer der Monatszeitung der Jugendorganisation der KPD/ML (vgl. 17.05.1975, 12.07.1975) als Beilage zum „Roten Morgen“ (RM) 24/75 mit dem Artikel "Vor einem Jahr – Mord an unserem Genossen Günther Routhier".
Q: Die Rote Garde Nr. 3, Dortmund Juni 1975, S. 8
RGZ_1975_03_08

16.06.1975:
Die KPD Ortsleitung Duisburg gibt vermutlich Anfang dieser Woche ein Flugblatt "Vor einem Jahr wurde Günther Routhier von der Polizei ermordet!" heraus.
Q: KPD Duisburg: Vor einem Jahr wurde Günther Routhier von der Polizei ermordet!,Duisburg o. J.
Duisburg_KPD 029

Duisburg_KPD 030

16.06.1975:
In Duisburg gibt die KPD vermutlich Anfang dieser Woche das folgende Flugblatt oder Kleinplakat mit einer Seite DIN A 4 unter Verantwortung von Th. Luczak vom KPD-RK NRW, Dortmund, Münsterstr.95, heraus, auf dem es neben einem ca. DIN A 5 großen Foto von G. Routhier heißt:"
VOR EINEM JAHR: POLIZEIMORD AN G. ROUTHIER

Mit hunderten von Prozessen, in denen Geldstrafen bis zu mehreren tausend Mark ausgesprochen werden, mit ständig neuen Verhaftungen von Flugblattverteilern versucht die Klassenjsutiz vergeblich die Wahrheit zu unterdrücken. Freiheit für alle Angeklagten, Freiheit für die kommunistische Presse!"

Aufgerufen wird zur Veranstaltung der KPD (vgl. 20.6.1975) und zur Kranzniederlegung am Grab Routhiers (vgl. 18.6.1975).
Q: KPD:Vor einem Jahr: Polizeimord an G. Routhier,Duisburg o.J. (Juni 1975)
16.06.1975:
In Duisburg gibt das Komitee gegen die Routhier-Prozesse vermutlich Anfang dieser Woche erneut ein Flugblatt "Vor einem Jahr wurde Günter Routhier von der Polizei ermordet!" (vgl. 9.6.1975) heraus, das mit dem letzten fast textgleich ist und ebenfalls unter Verantwortung von J. Quistorp erscheint.

Lediglich der Termin der Kranzniederlegung ist verschoben auf den 18.6. und es wird aufgerufen zu Routhier-Prozessen gegen Pit Routhier (vgl. 20.6.1975) und gegen Marion Sienkiewicz (vgl. 24.6.1975).

In einem zusätzlichen Kasten heißt es:"
Das KOMITEE GEGEN DIE ROUTHIER-PROZESSE trifft sich jeden Do. 18 Uhr in der Gaststätte 'Zum guten Tropfen', WO (Wanheimerort,d.Vf.) Fischerstr."
Q: Komitee gegen die Routhier-Prozesse:Vor einem Jahr wurde Günter Routhier von der Polizei ermordet! Version B,Duisburg o.J. (Juni 1975)
18.06.1975:
In Duisburg rief die KPD (vgl. 16.6.1975) zur Kranzniederlegung am Grab von Günter Routhier um 17 Uhr auf dem Neuen Friedhof in Wanheimerort, Wedauer Weg auf.

Das Komitee gegen die Routhier-Prozesse (vgl. 16.6.1975) gab vage nur den Nachmittag als Termin an.
Q: Komitee gegen die Routhier-Prozesse:Vor einem Jahr wurde Günter Routhier von der Polizei ermordet! Version B,Duisburg o.J. (Juni 1975),S.1;
KPD:Vor einem Jahr: Polizeimord an G. Routhier,Duisburg o.J. (Juni 1975),S.1
20.06.1975:
In Duisburg rief das Komitee gegen die Routhier-Prozesse (vgl. 16.6.1975) zum Besuch des heutigen Prozesses gegen Pit Routhier im Raum 171 des Amtsgerichtes auf, wobei die Uhrzeit bei unserer Quelle dem Locher zum Opfer fiel.
Q: Komitee gegen die Routhier-Prozesse:Vor einem Jahr wurde Günter Routhier von der Polizei ermordet! Version B,Duisburg o.J. (Juni 1975),S.1
20.06.1975:
In Duisburg rief die KPD (vgl. 16.6.1975) zum Besuch ihrer Günter Routhier Veranstaltung um 19 Uhr im 'Grunewald-eck' in der Wanheimer-/Grunewaldstr. auf.
Q: KPD:Vor einem Jahr: Polizeimord an G. Routhier,Duisburg o.J. (Juni 1975),S.1
21.06.1975:
In Duisburg rief das Komitee gegen die Routhier-Prozesse (vgl. 9.6.1975) zur Kranzniederlegung am Grab von Günter Routhier um 14 Uhr auf dem 'Neuen Friedhof' auf.
Q: Komitee gegen die Routhier-Prozesse:Vor einem Jahr wurde Günter Routhier von der Polizei ermordet! Version A,Duisburg o.J. (Juni 1975),S.1
24.06.1975:
In Duisburg rief das Komitee gegen die Routhier-Prozesse (vgl. 16.6.1975) zum Besuch des heutigen Prozesses gegen Marion Sienkiewicz um 13 Uhr im Amtsgericht auf (vgl. 10.6.1975).
Q: Komitee gegen die Routhier-Prozesse:Vor einem Jahr wurde Günter Routhier von der Polizei ermordet! Version B,Duisburg o.J. (Juni 1975),S.1
26.06.1975:
In Marburg führen KPD/ML und RHD, nach eigenen Angaben, eine Veranstaltung zum einjährigen Todestag von Günter Routhier durch.
Q: Roter Morgen Nr.29,Dortmund 19.7.1975
28.06.1975:
Die KPD/ML gibt ihren 'Roten Morgen' (RM) Nr.26 (vgl. 21.6.1975, 5.7.1975) heraus. Aus Nürnberg wird berichtet von einer Sammlung von 20 DM für die Routhierprozesse durch Sympathisanten und Rotgardisten.
Q: Roter Morgen Nr.26,Dortmund 28.6.1975, S. 2
28.07.1975:
In Duisburg wird, laut KPD, das Büro der KPD/ML von der Polizei nach Günter Routhier Flugblättern durchsucht (vgl. 29.7.1975).
Q: Rote Fahne Nr.31,Köln 6.8.1975
29.07.1975:
In Duisburg wird, laut KPD, heute auch ihr Büro von der Polizei nach Günter Routhier Flugblättern durchsucht (vgl. 28.7.1975).
Q: Rote Fahne Nr.31,Köln 6.8.1975
01.08.1975:
Die KPD/ML kündigte zu einem Routhier-Prozess an:"
In München wird am 1.8. um 13 Uhr vor dem Amtsgericht in der Pacellistraße ein Prozeß gegen die Genossen Remidius G. und Manfred R. stattfinden, weil sie angeblich den ROTEN MORGEN Nr. 26 verkauft haben sollen. Die Anklage lautet auf §90a (Verächtlichmachung der Bundesrepublik Deutschland)."
Q: Roter Morgen Nr.30,Dortmund 26.7.1975, S. 7
04.08.1975:
Die KPD/ML kündigte zu einem Routhier-Prozess an:"
Am 4.8. um 8.30 Uhr wird im Amtsgericht Würzburg, Zimmer 135 ein Prozeß gegen die Genossen Gerd S. und Eberhard P. stattfinden. In diesem Prozeß geht es ebenfalls um die Ermordung des Genossen Günter. Die Anklage lautet auf §90a."
Q: Roter Morgen Nr.30,Dortmund 26.7.1975, S. 7
05.08.1975:
Am Amtsgericht Dortmund soll ein Roter-Morgen-Prozess gegen Karin Wagner und Gernot Schubert stattfinden, die Strafbefehle über je 1 200 DM für das RM-Extrablatt 'Ihr Terror macht vor seinem Grab nicht halt!' zu Günther Routhier erhalten hatten, wobei auch die Einziehung des Extrablattes angeordnet worden war.
Q: Roter Morgen Nr.31,Dortmund 2.8.1975
23.08.1975:
Die KPD/ML gibt ihren 'Roten Morgen' (RM) Nr.34 (vgl. 16.8.1975, 30.8.1975) heraus. Aus Würzburg wird berichtet:"
Weil in der Zeitung 'Die Rote Lehrlingsfront' der Mord an Genossen Günter Routhier angeprangert wurde, verurteilte ein Würzburger Gericht den presserechtlich Verantwortlichen dieser Nummer und einen Genossen, der sie angeblich verteilt haben soll, zu je 900 DM Geldstrafe. Außerdem wurde die Beschlagnahmung der eingezogenen Exemplare der Lehrlingszeitung angeordnet. Zum Prozeß waren 50 Zuschauer gekommen. Die Partei hat vor und nach dem Prozeß ein Flugblatt verteilt."
Q: Roter Morgen Nr.34,Dortmund 23.8.1975, S. 8
25.08.1975:
Die KPD und der KSV geben vermutlich Anfang dieser Woche ein Flugblatt zum Routhier-Prozess gegen Professor Schneider in Duisburg heraus.
Q: KPD, KSV: Freispruch für Professor Schneider im Routhier-Prozess!,Dortmund o. J.
Duisburg_KPD 037

Duisburg_KPD 038

08.09.1975:
Die KPD Ortsleitung Duisburg gibt vermutlich Anfang dieser Woche ein Flugblatt "Schluß mit den Routhier-Prozessen!" heraus.
Q: KPD OL Duisburg: Schluß mit den Routhier-Prozessen!,Duisburg o. J.
Duisburg_KPD 039

Duisburg_KPD 040

09.09.1975:
Die KPD Ortsleitung Duisburg gibt ein Flugblatt "Freiheit für die kommunistische Presse!" heraus.
Q: KPD OL Duisburg: Freiheit für die kommunistische Presse!,Duisburg 9.9.1975
Duisburg_KPD 041

Duisburg_KPD 042

10.09.1975:
In Kempten endet ein Günter Routhier-Prozess gegen die KPD/ML-Betriebszeitung 'Der Bohrer' von Rott mit Freispruch. Die LgdI der KPD zeigt sich solidarisch.
Q: Roter Morgen Nr.39,Dortmund 27.9.1975, S. 8
RM_1975_39_08

16.09.1975:
Am Amtsgericht Dortmund soll ein Prozess wegen Beleidigung gegen Roman Pohl, den Verantwortlichen der RH e.V., stattfinden wegen dem Jünschke-Artikel in der 'Roten Hilfe' Nr.6/1974 und dem 'Rote Hilfe' Extrablatt vom Juni 1974 zu Routhier und einem Flugblatt der RH Dortmund "Gegen Arbeitermord – Klassensolidarität!" zu Routhier.
Q: Rote Hilfe Nr.7,Köln Aug. 1975,S.3
19.09.1975:
In Duisburg soll heute der erste Prozeßtag im Günter Routhier-Prozeß gegen Hanfred Brenner von der KPD/ML stattfinden (vgl. 27.10.1975).

Laut Ortsleitung (OL) Duisburg der KPD (vgl. 16.2.1976) wird in diesem Prozeß zu 12 000 DM Geldstrafe und wegen mehrerer Zwischenfälle zu 3 000 DM Ordnungsstrafe verurteilt.
Q: KPD-OL Duisburg:Löwenthal gestört - angeklagt wegen Beschimpfung der Bundesrepublik,Duisburg o.J. (Feb. 1976),S.2;
KPD-OL Duisburg, KSV:Freispruch für Prof. H. Domdey!,Duisburg o.J. (Okt. 1975),S.1
20.09.1975:
Die KPD/ML gibt ihren 'Roten Morgen' (RM) Nr.38 (vgl. 13.9.1975, 27.9.1975) heraus. Von der Klassenjustiz betroffen seien Professoren und Studenten (u.a. von der KPD) aus Frankfurt wegen Günter Routhier.
Q: Roter Morgen Nr.38,Dortmund 20.9.1975
27.09.1975:
Die KPD/ML gibt ihren 'Roten Morgen' (RM) Nr.39 (vgl. 20.9.1975, 4.10.1975) heraus. Eingegangen wird auch auf die Frankfurter Günter Routhier Prozesse.
Q: Roter Morgen Nr.39,Dortmund 27.9.1975
24.10.1975:
Die Ortsleitung (OL) Duisburg der KPD und ihr KSV geben vermutlich Ende dieser Woche das folgende Flugblatt mit zwei Seiten DIN A 4 unter Verantwortung von Th. Luczak, Dortmund, Münsterstr.85 (!) mit einem Aufruf zum Prozeßtermin gegen Horst Domdey (vgl. 29.10.1975) und der eigenen Veranstaltung dazu am selben Tage bzw. zum Prozeß gegen Hanfried Brenner (vgl. 28.10.1975) heraus:"
FREISPRUCH FÜR PROF. H. DOMDEY!
KEIN BERUFSVERBOT (BV,d.Vf.)!
WEG MIT DEN ROUTHIER-PROZESSEN!

WIEDER ein ROUTHIER-PROZESS?! Reißt denn die Prozeßwelle nicht ab? - NEIN! Noch immer werden Menschen vor die Schranken der Klassenjustiz gezerrt, die den Polizeimord an Günther Routhier als das bezeichnen, was er ist und bleibt: MORD!

Daß der Tod des kommunistischen Arbeiters G. Routhier am 18.6.1974, eine Woche nachdem der Genosse in einem Prozeß gegen einen Arbeitskollegen (bei Mannesmann (MM) im IGM-Bereich - vgl. 5.6.1974,d.Vf.) brutal zusammengeschlagen worden war, keine Verkettung unglücklicher Zufälle war, sondern ein direktes Ergebnis dieses geplanten Polizeiüberfalls, - das ist heute nicht nur in Duisburg, sondern weit darüber hinaus vielen Menschen bekannt; daran konnte der 'Mantel des Schweigens', den Duisburgs Polizeipräsident über diesen Fall breiten wollte, nichts ändern, auch nicht der faktische Ausnahmezustand und die Massenverhaftungen auf der Beerdigung (vgl. 24.6.1974,d.Vf.) des Genossen Routhier oder die Beschlagnahmung von ganzen Ausgaben der ROTEN FAHNE (RF,d.Vf.) und anderer revolutionärer Zeitungen und Flugblätter und die Strafverfahren gegen die presserechtlich Verantwortlichen und die Verteiler und Verkäufer.

Seit Jahrzehnten hat es hier in Duisburg keine derartige Prozeßwelle mehr gegeben: in Hunderten von Strafverfahren hat die Klassenjustiz schon über 100 000 DM an Strafbefehlen ausgesprochen. Exemplarisch wendet sie den 'Staatsschutz'paragraphen 90a an, der jeden revolutionären Angriff auf die kapitalistische Gesellschaftsordnung der BRD als 'Verunglimpfung der Bundesrepublik Deutschland' unter Strafe stellt.

Diese Manöver haben nur noch mehr Menschen klargemacht, daß diese Justiz und Polizei nichts anderes sind als Werkzeuge der Kapitalistenklasse, die mit allen Mitteln ihre Macht gegen die wachsende Arbeiterbewegung, vor allem gegen die Kommunisten, verteidigt.

Seit mehreren Wochen läuft der Prozeß gegen den KPD/ML-Genossen Hanfried Brenner (vgl. 19.9.1975,d.Vf.), in dessen Arbeitsgerichtsprozeß G. Routhier brutal zusammengeschlagen wurde. Am Montag und Dienstag soll sein Urteil gefällt werden: Mit den 'Zeugen'aussagen der Polizeischläger will man ihm eine Gefängnisstrafe zurechtzimmern.

GEHT ZUR URTEILSVERKÜNDUNG AM DIENSTAG, DEN 28.10., 14 UHR ins Landgericht Duisburg. TRAGT EUREN PROTEST IN DEN GERICHTSSAAL!

NIEDER MIT DER BÜRGERLICHEN KLASSENJUSTIZ - DIE POLIZEISCHLÄGER UND IHRE HINTERMÄNNER AUF DIE ANKLAGEBANK!!!
FREIHEIT FÜR DIE REVOLUTIONÄRE PRESSE!!
FÜR UNEINGESCHRÄNKTES DEMONSTRATIONSRECHT!

Horst DOMDEY, Professor für Germanistik in Westberlin (an der FUB,d.Vf.), ist einer derjenigen, die es nicht zuließen, daß die Polizei ihre Verantwortung für den Mord an dem Genossen Routhier vertuschen konnte - er setzte sich mit einer öffentlichen Erklärung (vgl. S1.*.1974,d.Vf.) für die Aufklärung des Falles ein und für die Bestrafung der Schuldigen. Daraufhin wurde er in erster Instanz (vgl. S1.**.197*,d.Vf.) zu 3 000 DM Strafe verurteilt, unter anderem weil er die BRD 'verunglimpft' habe (Paragraph 90a) und die 'Polizei beleidigt' habe, weil er das Vorgehen der Polizei als Mord bezeichnete und die Kapitalistenherrschaft in der BRD klar als Ursache für die zunehmende Brutalisierung des Staatsapparates benannte hatte.

Am MITTWOCH findet die Berufungsverhandlung gegen ihn statt - unter den gleichen Anschuldigungen - aber die Bedingungen, seinen Freispruch zu erkämpfen, sind besser geworden: Denn der 'Mantel des Schweigens' um den 'Fall Routhier' wird immer löchriger; die Zahl der Menschen, die die wahre Rolle von Polizei und Justiz und des ganzen kapitalistischen Staatsapparates erkennen, wächst. Sie kämpfen auf der Straße und im Gerichtssaal:
FÜR DEN FREISPRUCH VON PROF. DOMDEY!
SCHLUSS MIT ALLEN ROUTHIER-PROZESSEN!

Die Bourgeoisie verschärft heute ihren reaktionären Kurs gegenüber den Volksmassen, weil sie sich in einer tiefen Krise befindet. Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit steigen an, die Gewerkschaftsführer verkünden Lohnraubforderungen und die Schmidt/Genscher-Regierung (SPD/FDP,d.Vf.) bläst mit ihrem 'Sparprogramm' zum offenen Raubzug gegen die werktätige Bevölkerung. Angesichts dieser Tatsachen werden die 'linken' Aushängeschilder der SPD (Jusos…) immer kleinlauter; und die Sprüche der DKP und des MSB über die angeblich so sonnigen Verhältnisse in der Sowjetunion (SU,d.Vf.) und der DDR werden immer unglaubwürdiger. Denn auch der russische Sozialimperialismus und die von ihm abhängigen Staaten stecken in einer tiefen Krise, aus der die neuen Kreml-Zaren durch verstärkte Expansion nach außen herauszukommen versuchen. Die Sowjetunion ist von einem ehemals sozialistischen Land zu einer sozialimperialistischen Supermacht geworden. Sie versucht ihrem Gegenspieler, dem USA-Imperialismus, seine Einflußgebiete abzujagen und wird früher oder später auch zum Mittel des Krieges greifen.

Das ist die Lage, in der immer mehr Arbeiter und Werktätige einen Ausweg aus diesem System suchen; und allein die Kommunisten sind in der Lage, ihnen diesen Ausweg zu weisen: im KAMPF GEGEN AUSBEUTUNG, UNTERDRÜCKUNG, KRISE UND IMPERIALISTISCHEN KRIEG, im KAMPF GEGEN DIE BEIDEN SUPERMÄCHTE - FÜR EIN UNABHÄNGIGES, VEREINTES UND SOZIALISTISCHES DEUTSCHLAND!!!

Das weiß die Bourgeoisie, und deshalb richtet sie ihre Angriffe heute besonders auf die Kommunisten und alle fortschrittlichen Menschen, die sich nicht davon abschrecken lassen, die Kommunisten zu unterstützen.

Aber die Arbeiterklasse braucht die Kommunisten als entschiedenste Kämpfer für ihre Sache, sie braucht auch Wissenschaftler wie Professor Domdey, der seine Wissenschaft und sein ganzes Wirken in den Dienst des Volkes gestellt hat. Diese Erkenntnis greift immer breiter um sich - ebenso wächst die Solidaritätsfront mit H. Domdey!

Professor H. Domdey ist der Bourgeoisie schon lange ein Dorn im Auge. Seit den Tagen der Studentenbewegung setzt er sich für eine fortschrittliche Wissenschaft ein. Er hat den Weg an die Seite der Arbeiterklasse gefunden und setzt sich auch in seinen Lehrveranstaltungen dafür ein (z.B. durch Beschäftigung mit fortschrittlicher und revolutionärer Literatur), daß auch seine Studenten ihren Klassenauftrag zurückweisen, sich weigern, als Lehrer und Wissenschaftler im Dienste der Bourgeoisie zu wirken, sich in den Dienst des Volkes stellen und sich in den Kampf für den Sozialismus einreihen. Schon einmal wollte der westberliner SPD-Senat ihn deshalb entlassen (vgl. S2.**.197*,d.Vf.), ein anderes Mal sollte ihm das Recht entzogen werden, Studenten zu prüfen (vgl. S*.**.197*,d.Vf.). Doch der Kampf der fortschrittlichen Studenten konnte diese Angriffe zurückweisen. Heute ist Professor Domdey wieder vom Berufsverbot bedroht: wenn er im Routhier-Prozeß rechtskräftig verurteilt wird kann er sofort und ohne Anhörung aus dem Dienst entlassen werden, wie das Prof. Schneider aus Frankfurt (vgl. S2.**.197*,d.Vf.) bereits widerfahren ist. Deshalb fordern wir gerade heute, wo die SPD/FDP-Regierung dabei ist, neue Richtlinien für die Säuberung des öffentlichen Dienstes (ÖD,d.Vf.) von 'Radikalen' und 'Verfassungsfeinden' zu erarbeiten:

PROFESSOR DOMDEY MUSS HOCHSCHULLEHRER BLEIBEN!!
WEG MIT DEN BERUFSVERBOTEN GEGEN DEMOKRATEN UND KOMMUNISTEN!!"
Q: KPD-OL Duisburg, KSV:Freispruch für Prof. H. Domdey!,Duisburg o.J. (Okt. 1975)
27.10.1975:
In Duisburg soll ein weiterer Prozeßtag im Günter Routhier-Prozeß gegen Hanfred Brenner von der KPD/ML stattfinden (vgl. 19.9.1975, 28.10.1975).
Q: KPD-OL Duisburg, KSV:Freispruch für Prof. H. Domdey!,Duisburg o.J. (Okt. 1975),S.1
28.10.1975:
In Duisburg soll um 14 Uhr im Landgericht das Urteil im Günter Routhier-Prozeß gegen Hanfred Brenner von der KPD/ML (vgl. 27.10.1975) verkündet werden.

Zur Solidarität riefen die Ortsleitung (OL) Duisburg der KPD und ihr KSV (vgl. 24.10.1975) auf.
Q: KPD-OL Duisburg, KSV:Freispruch für Prof. H. Domdey!,Duisburg o.J. (Okt. 1975),S.1
29.10.1975:
In Duisburg soll die Berufungsverhandlung im Günter Routhier-Prozeß gegen Horst Domdey, Professor an der FUB Berlin (vgl. **.**.197*), um 12 Uhr vor dem Amtsgericht stattfinden.

Zur Solidarität riefen die Ortsleitung (OL) Duisburg der KPD und ihr KSV (vgl. 24.10.1975) auf.
Q: KPD-OL Duisburg, KSV:Freispruch für Prof. H. Domdey!,Duisburg o.J. (Okt. 1975),S.2
29.10.1975:
In Duisburg riefen die Ortsleitung (OL) Duisburg der KPD und ihr KSV (vgl. 24.10.1975) zur Solidaritätsveranstaltung gegen den Günter Routhier-Prozeß gegen Horst Domdey (vgl. 29.10.1975) um 19 Uhr in der Gaststätte Akropolis am Dellplatz auf.
Q: KPD-OL Duisburg, KSV:Freispruch für Prof. H. Domdey!,Duisburg o.J. (Okt. 1975),S.2
November 1975:
Vermutlich im November gibt die Ortsgruppe Duisburg der Roten Hilfe Deutschlands (RHD) eine Broschüre "Nieder mit dem Terror von Polizei & Justiz. Dokumentation zu den 'Routhier-Prozessen'" heraus. Enthalten sind die Abschnitte:
- "Einleitung";
- "Rotraud Routhier: Alle sollen die Wahrheit erfahren" mit den Unterabschnitten
- "Über den Mord an Günther Routhier",
- "Über den Terror, mit dem der Mord vertuscht werden sollte", und
- "Stellungnahme von Frau Routhier zu den Lügen der Presse";
- "Justizterror in Duisburg" mit den Unterabschnitten
- "Verbreiten der Wahrheit = Volksverhetzung", - "Meinungsfreiheit = ein Stück Papier", - "Unterdrücken der Wahrheit = geltendes Recht", - "Beispiele für hunderte von Strafbefehlen", in dem Strafbefehle gegen Karin Wagner, Dortmund, und zwei Duisburger dokumentiert werden und ein Zuschauer vom Prozeß gegen Hanfried Brenner berichtet, dass das Vorgehen der Polizei beim Arbeitsgerichtsprozess in Zusammenhang mit der Maidemonstration der KPD/ML 1974 in Duisburg gebracht worden sei, - "Rechte des Angeklagten = ein Hohn", - "Beweise = Lügen gekaufter Zeugen", - "'Recht'sprechung = Freispruch für Morde der Polizei", - "Hanfried Brenner: Nicht Angeklagter, sondern Ankläger", - "12.000 DM Geldstrafe. Interview mit Hanfried Brenner", und - "Der Mann, der es bedauert. Kurzgeschichte von A. Gabor"; - "Kampf der Faschisierung" mit den Unterabschnitten - "Der Mord an Günter - kein Einzelfall", wobei berichtet wird aus Duisburg von Theo Duifhuis (vgl. 4.7.1972), - "Neuer Mordanschlag der Polizei", wobei berichtet wird aus Bochum von Gerhard Send (vgl. 16.9.1975), und - "Nieder mit der Faschisierung" aus der 'Rote Hilfe' Zeitung Nr. 2 (vgl. Apr. 1975), wobei aus Dortmund vom Freispruch des "Mörder von Erich Dobhardt" berichtet wird (vgl. 20.3.1975); - "Aus dem Kampf der Roten Hilfe Deutschlands" mit den Unterabschnitten - "Aus dem Kampf der Ortsgruppe Duisburg", wobei einige Flugblätter teilweise abgebildet werden, und - "Aus dem Programm der Roten Hilfe Deutschlands"; sowie - "Justiz im Sozialismus" mit dem Unterabschnitt "Albanien: Justiz im Dienste des Volkes". Q: RHD-OG Duisburg: Nieder mit dem Terror von Polizei & Justiz. Dokumentation zu den 'Routhier-Prozessen', Duisburg o. J. (1975)
08.11.1975:
Die KPD/ML gibt ihren 'Roten Morgen' (RM) Nr.45 (vgl. 1.11.1975, 15.11.1975) heraus.
Aus Duisburg wird berichtet vom Routhier-Prozess gegen die Professoren der KPD, gegen den die KPD gegenüber dem Gericht, vor Karstadt eine Kundgebung mit 150 bis 200 Leuten durchgeführt habe, die von der Polizei überfallen wurde.
Q: Roter Morgen Nr.45,Dortmund 8.11.1975
Dezember 1975:
Die Kommunistische Gruppe Bochum (KGB) gibt die Nr.16 ihrer 'Bochumer Arbeiterzeitung' (BAZ - vgl. 8.11.1975, Feb. 1976) heraus. Berichtet wird auch aus Duisburg: "Freispruch im Routhier-Prozeß erzwungen!".
Q: Bochumer Arbeiterzeitung Nr.16,Bochum Dez. 1975,S.12
Bochum_KGBE270

15.01.1976:
Die KBW-Sympathisantengruppe Ravensburg / Weingarten gibt zur heutigen 'KVZ' Nr. 2 ihre 'Schussentaler Arbeiter-Zeitung' (vgl. 22.1.1976) als Ortsbeilage heraus. Vom Routhier-Prozess wird berichtet: "Prozess gegen KVZ-Verkäufer eingestellt", dokumentiert wird der strittige Artikel der 'KVZ'.
Q: Schussentaler Arbeiter-Zeitung Nr. 2, Ravensburg o. J. (1976), S. 3f
Ravensburg_KBW019

Ravensburg_KBW020

17.01.1976:
Die KPD/ML gibt ihren 'Roten Morgen' (RM) Nr.3 (vgl. 10.1.1976, 24.1.1976) heraus und berichtet in "Hof. Ein Monat Gefängnis" über eine Haftstrafe in der Jugendvollzugsanstalt Bamberg für ein Günter Routhier Flugblatt.
Q: Roter Morgen Nr.3,Dortmund 3.1.1976, S. 7
RM_1976_03_07

24.01.1976:
Die KPD/ML gibt ihren 'Roten Morgen' (RM) Nr. 4 (vgl. 17.1.1976, 31.1.1976) heraus. Aus München wird von einem Freispruch in einem Routhier-Prozess berichtet.
Q: Roter Morgen Nr. 4, Dortmund 24.1.1976, S. 7
RM_1976_04_07

29.01.1976:
Der KBW gibt seine 'KVZ' Nr.4 (vgl. 22.1.1976, 5.2.1976) heraus. Von Routhier-Prozessen wird berichtet gegen KPD, KPD/ML und die eigene Sympathisantengruppe Bonn in NRW.
Q: Kommunistische Volkszeitung Nr.4,Mannheim 29.1.1976
02.02.1976:
Vermutlich in dieser Woche wird, laut KPD, Uwe Carstensen, gegen den noch fünf Prozesse wegen Günter Routhier anhängig sind, wegen Verunglimpfung der BRD mit Hilfe von in Attendorn verteilten LgdI-Flugblättern, zu einer Geldstrafe von 5 000 DM verurteilt.
Q: Rote Fahne Nr.6,Köln 11.2.1976
16.02.1976:
Die Ortsleitung (OL) Duisburg der KPD gibt spätestens Anfang dieser Woche ein Flugblatt zum Prozeß (vgl. 18.2.1976) wegen der Störung einer Löwenthal-Veranstaltung (vgl. 6.3.1975) heraus:"
LÖWENTHAL GESTÖRT - ANGEKLAGT WEGEN BESCHIMPFUNG DER BUNDESREPUBLIK
...
Nicht von ungefähr soll der Prozeß wegen Störung einer Veranstaltung gleich vor einem erweiterten Schöffengericht stattfinden. Vorsitzender dabei ist der Sonderrichter Wölting, der bereits in mehreren Routhier-Prozessen den Auftrag seiner Klasse zur vollen Zufriedenheit seiner Hintermänner erledigt hat. So verurteilte er den Genossen Hanfried Brenner, Mitglied der KPD/ML, der für mehrere Flugblätter und Betriebszeitungen verantwortlich gezeichnet hatte, zu 12 000 DM Geldstrafe und wegen mehrerer Zwischenfälle zu 3 000 DM Ordnungsstrafe (vgl. 19.9.1975,d.Vf.).

Daß hier ein Sondergericht gegen Kommunisten tagt, wird daran ganz deutlich, daß die Klassenjustiz einfach in anderes Verfahren gegen den Genossen Quistorp auch auf diesen Prozeß legte, in dem der Genosse wegen eines Flugblatts des 'Komitees gegen die Routhier-Prozesse' (vgl. 9.6.1975,d.Vf.), für das er verantwortlich zeichnete zu einer Geldstrafe von 4 500 DM verurteilt werden soll.

WEG MIT DEN 'STAATSSCHUTZPARAGRAPHEN'

Christian Semler soll nach dem Paragraphen 90a wegen 'Beschimpfung' der BRD und 'Verächtlichmachung' der BRD und ihrer verfassungsmäßigen Ordnung verurteilt werden. Dieser Paragraph gehört zu den reaktionären 'Staatsschutzparagraphen', die eine ungebrochene Tradition seit Kaiser Wilhelm, über die Weimarer Republik, die Nazi-Diktatur und das Adenauer-Regime bis heute haben. Sie dienten und dienen zur Unterdrückung der Arbeiterklasse und ihrer Vorhut, der Kommunistischen Partei. Mit ihrer Hilfe sollen die Kommunisten kriminalisiert, die Kommunistische Partei isoliert und behindert und die kommunistische Presse praktisch verboten werden, ohne sie formell zu verbieten.

Mit Hilfe des Paragraphen 90a sind im letzten Jahr Verkäufer kommunistischer Zeitungen, Verteiler von Flugblättern und presserechtlich Verantwortliche zu Geldstrafen von über 100 000 DM (!) verurteilt worden. Besonders scharf handhabte die Bourgeoisie diesen Paragraphen in Duisburg. Gezielt und systematisch wurde hier gegen jeden vorgegangen, der die Wahrheit über den Mord an Günter Routhier verbreitete und die Hintergründe des Polizeiterrors aufdeckte. da reichte es schon aus, das Wort 'Ausbeuter- und Unterdrückerstaat' zu benutzen, um zu mehr als 1 000 DM Geldstrafe verurteilt zu werden.
...
Wir rufen alle Arbeiter und Werktätigen, alle demokratisch gesinnten Menschen auf:
Laßt euch durch die neuen reaktionären Gesetze nicht einschüchtern.
Macht euch bekannt mit den künftig 'verbotenen' Gedanken.
Lest die kommunistischen Zeitungen und Bücher!
Reiht euch ein in die Kampffront gegen die neuen Maulkorbgesetze!
Kämpft mit der KPD gegen die politische Unterdrückung in der BRD und der DDR!
Unterstützt die Angeklagten in den Routhier-Prozessen!
Kommt zum Prozeß am 18. und 23. Februar! ...

SPENDET FÜR DIE PROZESSKOSTEN!
SPENDENKONTO: PSCHA ESSEN ... JOHANN QUISTORP, KENNWORT 'ROUTHIER'
SPENDET FÜR DIE KOMMUNISTISCHE PROPAGANDA-ARBEIT1

Stadtsparkasse Köln : ... (Vermerk: 'Stärkt die kommunistische Propaganda-Arbeit - gegen Revisionismus und Sozialimperialismus')"
Q: KPD-OL Duisburg:Löwenthal gestört - angeklagt wegen Beschimpfung der Bundesrepublik,Duisburg o.J. (Feb. 1976)
17.02.1976:
Der Münsteraner Soziologieprofessor Sigrist wird, laut 'ID', von einem Münsteraner Gericht zu 30 Tagessätzen a 100 DM verurteilt. Er war angeklagt, mit anderen zusammen ein Flugblatt zum Tode von G. Routhier (vgl. Duisburg - 18.6.1974) verteilt zu haben.
Q: Frankfurter Informationsdienst Nr.113,Frankfurt **.*.1976,S.8
19.02.1976:
Die KPD Ortsleitung Duisburg gibt frühestens heute ein Flugblatt "Terrorurteil: Löwenthal gestört – 8 000 DM Geldstrafe!" heraus, in dem auch auf den Prozess gegen Pit Routhier eingegangen wird.
Q: KPD OL Duisburg: Terrorurteil: Löwenthal gestört – 8 000 DM Geldstrafe!,Duisburg o.J.
Duisburg_KPD 043

Duisburg_KPD 044

21.02.1976:
Die KPD/ML gibt ihren 'Roten Morgen' (RM) Nr.8 (vgl. 14.2.1976, 28.2.1976) heraus und berichtet aus Augsburg von einem Routhier-Prozess.
Q: Roter Morgen Nr.8,Dortmund 21.2.1976, S.7
RM_1976_08_07

25.02.1976:
Die KPD gibt ihre 'Rote Fahne' (RF) Nr.8 (vgl. 18.2.1976, 3.3.1976) heraus und berichtet u.a. von dem medizinischen Gutachten, das der Polizei die Schuld am Tod von Günter Routhier in Duisburg (vgl. **.*.1974) gibt und den Routhier-Verfahren gegen u.a. Professor Sigrist aus Münster und den presserechtlich Verantwortlichen der Roten Hilfe (RH) e.V. Berlin, Hartmut Schmidt.
Q: Rote Fahne Nr.8,Köln 25.2.1976
05.03.1976:
In Paderborn wird ein Student in einem Routhier-Prozeß zu 320 DM Geldstrafe und acht Monaten auf Bewährung verurteilt (vgl. 14.4.1976, 9.9.1976).
Q: KBW Ortsgruppe Paderborn: Dokumentation. Zur Entwicklung der politischen Entrechtung in Paderborn,Paderborn o. J. (1976),S.12
Paderborn_KBW011

08.03.1976:
Die Ortsgruppe (OG) Dortmund der Roten Hilfe (RH) e.V. der KPD, "Treff jeden Mittwoch 19 Uhr, Rote Hilfe-Büro (Burgholzstr.13)" gibt vermutlich in dieser Woche das folgende Flugblatt mit zwei Seiten DIN A 4 unter Verantwortung von E. Neuhaus, Köln 30, Keplerstr.54, u.a. mit einem Aufruf zur Veranstaltung am 15.3.1976 heraus:"
KÄMPFT MIT IN DER ROTEN HILFE GEGEN DEN ABBAU DER DEMOKRATISCHEN RECHTE DES VOLKES!

Berufsverbote (BV,d.Vf.), Ehrengerichtsverfahren und Strafverfahren gegen fortschrittliche und kommunistische Rechtsanwälte häufen sich. Mit welch infamen Methoden der reaktionäre Justizapparat sich von fortschrittlichen Vertretern des Juristenstandes zu reinigen versucht, zeigt ein erneuter Angriff auf fortschrittliche und kommunistische Rechtsanwälte.

Am 17.3.1976 ist in Prozeß gegen die Rechtsanwälte Hugo Brentzel und Wolfgang Schmid angesetzt. Sie sind angeklagt, 'durch Verbreiten von Schriften andere beleidigt zu haben' (Paragraph 185 u.a.).

Am 18.6.1974 starb der Arbeiter Günter Routhier an den Folgen eines Polizeieinsatzes. Auf die daraufhin folgenden Protestmaßnahmen reagierte die Duisburger Polizei u.a. damit, daß sie mehrmals Flugblattverteiler festnahm, Kundgebungen untersagte oder auflöste, einen Trauerzug (vgl. 24.6.1974,d.Vf.) zur Beerdigung Günter Routhiers verbot und unter Schlagstockeinsatz auflöste, wobei es an diesem Tag zur Inhaftierung von über 100 Personen kam, die am Trauerzug teilnehmen wollten. Am 29.6.1974 wurden Rechtsanwalt Schmid und ein Gerichtsreferendar vor dem Polizeipräsidium in Duisburg ohne Grund festgenommen, als sie sich dort einfanden, um die Rechte von Mandanten wahrzunehmen, die nach der Auflösung einer Kundgebung durch die Polizei in den Polizeigewahrsam gebracht worden waren.

Anläßlich dieser Verhaftung W. Schmids brachten die Anwälte eine Presseerklärung heraus, in der sie dieses unglaubliche Vorgehen gegen einen in Ausübung der beruflichen Tätigkeit befindlichen Anwalt ZU RECHT mit Methoden verglichen, 'wie sie bisher nur aus faschistischen Staaten bekannt sind.'

Dieser Prozeß ist zu sehen als Schritt zu einem Berufsverbot (BV,d.Vf.) für die Rechtsanwälte Brentzel und Schmid.

Das Ziel der ROTEN HILFE ist es, gegen diesen Versuch fortschrittliche Anwälte zu kriminalisieren und mit Berufsverbot zu belegen, eine starke Solidaritätsfront aufzubauen. Das Vorgehen gegen die Rechtsanwälte Brentzel und Schmid ist kein Einzelfall, das Verteidigerausschlußgesetz (vgl. S2.**.197*,d.Vf.) und die vorgenommenen Ausschlüsse (vgl. S2.**.197*,d.Vf.) engagierter Verteidiger im Stammheimer RAF-Prozeß, die zahlreichen Angriffe in den verschiedenen Prozessen gegen fortschrittliche Verteidiger, das geplante Berufsverbot gegen den kommunistischen Rechtsanwalt Gildemeier in Augsburg usw., zeigen mit aller Deutlichkeit, daß die Herrschenden in unserem Land den massiven Abbau der demokratischen Rechte des Volkes betreiben. Das zeigt auch das geplante Kronzeugengesetz und die Überwachung des Verkehrs (auch des mündlichen) zwischen Verteidiger und Mandanten, das zeigt auch das Berufsverbotegsetz (vgl. S2.**.197*,d.Vf.) und ganz besonders die 14. Strafrechtsänderung (SRÄ - vgl. S2.*.1977,d.Vf.).

Die Arbeiterklasse hat sich die wenigen demokratischen Rechte mit dem Blut vieler Klassenbrüder erkämpft, und sie wird sie nicht kampflos hergeben. Zu diesen demokratischen Rechten gehört auch das Recht auf eine ungehinderte Verteidigung. Die Arbeiterklasse braucht keine Rolf Bossis, sie braucht Anwälte, die sie in ihrem Kampf auch vor den Schranken der Klassenjustiz unterstützen.

H. Brentzel und W. Schmid haben sehr viele Kommunisten und fortschrittliche Menschen in politischen Prozessen und Arbeitsgerichtsprozessen vertreten. So hat z.B. Hugo Brentzel den Vater von Erich Dobhardt vertreten (Der 17-jährige Erich Dobhardt wurde im Sommer 1973 (vgl. 21.8.1973,d.Vf.) von einem
Polizisten erschossen.).

FREISPRUCH FÜR DIE RECHTSANWÄLTE HUGO BRENTZEL UND WOLFGANG SCHMID!

Solche Anwälte braucht die Arbeiterklasse! ...

SPENDET FÜR DIE VON DER KLASSENJUSTIZ VERFOLGTEN!"
Q: RH e.V.-OG Dortmund:Kämpft mit der Roten Hilfe gegen den Abbau der demokratischen Rechte des Volkes!,Dortmund o.J. (März 1976)
15.03.1976:
In Dortmund lud die Ortsghrupe (OG) der Roten Hilfe (RH) e.V. der KPD (vgl. 8.3.1976) anläßlich des Routhier-Prozesses (vgl. 29.6.1974, 17.3.1976) gegen die Dortmunder Rechtsanwälte Hugo Brentzel und Wolfgang Schmid ein:"
KOMMT ZUR VERANSTALTUNG: Montag, den 15.3., Haus Möllmann 19 Uhr 30 Kesselstr. Ecke Landwehrstr.

Beitrag der ROTEN HILFE zu den Angriffen auf fortschrittliche Verteidiger, Beitrag der Anwälte, es spricht ein Mandant."
Q: RH e.V.-OG Dortmund:Kämpft mit der Roten Hilfe gegen den Abbau der demokratischen Rechte des Volkes!,Dortmund o.J. (März 1976),S.2
17.03.1976:
In Dortmund werden, laut KPD, im heute beginnenden Günther Routhier Prozeß gegen die Rechtsanwälte Hugo Brentzel und Wolfgang Schmid (vgl. 29.6.1974, 28.1.1977) die Angeklagten freigesprochen.

Zum Besuch des Prozesses rief u.a. die Ortsgruppe (OG) Dortmund der Roten Hilfe (RH) e.V. der KPD (vgl. 8.3.1976) auf, aber auch die bundesweite Zeitung der Roten Hilfe (vgl. 10.3.1976), die auch berichtet (vgl. 12.4.1976).
Q: RH e.V.-OG Dortmund:Kämpft mit der Roten Hilfe gegen den Abbau der demokratischen Rechte des Volkes!,Dortmund o.J. (März 1976),S.1; Rote Fahne Nr.11 und 12,Köln 17.3.1976 bzw. 24.3.1976;Rote Hilfe Nr.3 und 4,Köln 10.3.1976 bzw. 12.4.1976,S.6 bzw. S.3 und 7
RHeV_351

RHeV_356

03.04.1976:
Die KPD/ML gibt ihren 'Roten Morgen' Nr.14 (vgl. 27.3.1976, 10.4.1976) heraus. Aus Duisburg wird u.a. berichtet über Routhierprozesse.
Q: Roter Morgen Nr.14,Dortmund 3.4.1976
05.04.1976:
In München werden, laut KPD, vermutlich in dieser Woche in einem Günter Routhier-Prozeß ein Angeklagter freigesprochen und zwei weitere zu Geldstrafen von 2 400 bzw. 1 200 DM verurteilt.
Q: Rote Fahne Nr.15,Köln 14.4.1976
05.04.1976:
In Detmold wird, laut KPD, vermutlich in dieser Woche in einem Günter Routhier-Prozeß eine Geldstrafe von 120 DM verhängt.
Q: Rote Fahne Nr.15,Köln 14.4.1976
05.04.1976:
Die KBW Ortsgruppe Paderborn gibt vermutlich in dieser Woche eine "Dokumentation. Zur Entwicklung der politischen Entrechtung in Paderborn" heraus, in der zum nächsten Routhier-Prozeß am 14.4.1976 aufgerufen und u.a. vom letzten Paderborner Routhier-Prozeß am 5.3.1976 berichtet wird. Angeklagt ist im neuen Prozeß aber auch ein Artikel über Hans-Jürgen Remiszko (vgl. 17.7.1974) in der KVZ Nr.16/1974. Hierzu wird ein Artikel aus der KVZ 28/1974 nachgedruckt.
Es gibt ein Spendenkonto 'Rechtshilfe'.
Q: KBW Ortsgruppe Paderborn: Dokumentation. Zur Entwicklung der politischen Entrechtung in Paderborn,Paderborn o. J. (1976)
Paderborn_KBW001

Paderborn_KBW002

Paderborn_KBW003

Paderborn_KBW004

Paderborn_KBW005

10.04.1976:
Unter dem Titel „Die Rote Garde“ erscheint die Nummer 4/76 der Monatszeitung der Jugendorganisation der KPD/ML (vgl. 13.03.1976, 15.05.1976) als Beilage zum „Roten Morgen“ (RM) 15 mit dem Artikel "Den Vater erschlagen, den Sohn verurteilt!" zu Günter und Pit Routhier.
Q: Die Rote Garde Nr. 4, Dortmund April 1976, S. 6
RGZ_1976_04_06

14.04.1976:
In Paderborn findet ein Prozeß gegen drei Mitglieder der Ortsgruppe des KBW statt, die die Tode von Günther Routhier und Hans Jürgen Remiszko in der KVZ Nr. 16/1974 bzw. der KVZ-Ortsbeilage Paderborn Nr. 13/1974 als Mord bezeichnet hatten (vgl. 9.9.1976).
Q: KBW Ortsgruppe Paderborn: Dokumentation. Zur Entwicklung der politischen Entrechtung in Paderborn,Paderborn o. J. (1976),S.2; KVZ-Ortsbeilage Paderborn Nr.14 und 17,Paderborn 8.4.1976 bzw. 29.4.1976,S.4 bzw. S.1ff
Paderborn_KBW036

Paderborn_KBW037

Paderborn_KBW038

22.04.1976:
Die KPD/ML berichtet aus Würzburg:"
Am 22.4. fand in Würzburg die Berufungsverhandlung gegen den Presseverantwortlichen der 'Roten Lehrlingsfront' statt. Der Genosse war in der ersten Instanz zu 900 DM Geldstrafe verurteilt worden wegen eines Artikels über den Tod des Genossen Günter Routhier. Jetzt mußte das bürgerliche Klassengericht den Genossen freisprechen, weil die Bestimmungen des bayrischen Presserechts überhaupt keine Voraussetzungen für eine Verurteilung bieten."
Q: Roter Morgen Nr. 21, Dortmund 22.5.1976, S. 7
26.04.1976:
Die KPD Ortsleitung Duisburg gibt vermutlich Anfang dieser Woche ihre Maizeitung heraus. Berichtet wird auch vom neuen Gutachten zu Günter Routhier.
Q: KPD OL Duisburg: Maizeitung,Duisburg o.J.,S.8
Duisburg_KPD 054

26.04.1976:
Heute soll, laut KPD, die Revisionsverhandlung gegen den Professor Gerhard Schneider aus Frankfurt stattfinden, in der es darum geht, daß dieser die Tötung Günter Routhiers durch Polizisten als Mord bezeichnete.
Q: Rote Fahne Nr.13,Köln 31.3.1976
26.04.1976:
An einer Pressekonferenz der ESG Bochum zu Günter Routhier beteiligen sich, laut KPD, auch Vertreter ihrer Roten Hilfe (RH) e.V. aus Berlin.
Q: Rote Fahne Nr.17,Köln 28.4.1976
01.05.1976:
Die KPD/ML rief gegen den am 4.5.1976 gegen sie beginnenden 'Roter Morgen' (RM) Prozeß in Dortmund für heute zu einer Veranstaltung um 16 Uhr im Saalbau in Dortmund-Mengede (vermutlich gleichzeitig als 1.Mai-Veranstaltung) mit einem Text auf, der bei Opel Bochum (IGM-Bereich - vgl. 22.4.1976) sowie vermutlich auch als Flugblatt verbreitet wird:"
FREIHEIT FÜR DEN ROTEN MORGEN!

Ab 4.Mai stehen Genosse Gernot Schubert als Verleger des ROTEN MORGEN sowie Genossin Karin Wagner als verantwortliche Redakteurin des ROTEN MORGEN in Dortmund vor Gericht. In einem umfangreichen Verfahren soll auf einen Schlag gegen 21 Ausgaben des ROTEN MORGEN von der bürgerlichen Klassenjustiz vorgegangen werden. Der Grund? In diesen Ausgaben wurde der Polizeiterror gegen die Bevölkerung und insbesondere gegen Revolutionäre aufgegriffen, wurde die bürgerliche Klassenjustiz entlarvt, wurde die kapitalistische Wirklichkeit aufgedeckt, wie sie die Arbeiterklasse und die anderen Werktätigen tagtäglich zu spüren bekommen. Für die Kapitalisten und ihre Justiz aber ist das 'Verächtlichmachung der BRD...' usw. usf.

Allein gegen 7 dieser 21 Ausgaben wurden bereits 19 000 DM Geldstrafe verhängt. Über 50 Verfahren wurden wegen dieser ROTEN MORGEN bereits von der bürgerlichen Klassenjustiz gegen Verkäufer des ROTEN MORGEN und gegen Verteiler von ROTER-MORGEN-EXTRABLÄTTERN eingeleitet, rund 20 000 DM Geldstrafen, 7 Monate Gefängnis auf Bewährung und 4 Wochen Jugendarrest verhängt.
...
Es gibt zum Beispiel ein Gesetz, das die 'Volksverhetzung' verbietet. Ein Hetzblatt, wie es im Buche steht, ist, auch nach Ansicht der meisten Kollegen, die Bildzeitung. Aber kein Richter und kein Staatsanwalt fanden einen Verstoß gegen dieses Gesetz, als die Bildzeitung vor einigen Jahren ihre Pogromhetze gegen die revolutionäre Studentenbewegung betrieb, als sie gegen die streikenden Arbeiter bei Ford (IGM-Bereich in Köln - vgl. 24.8.1973,d.Vf.), als sie gegen die ausländischen Arbeiter hetzte usw. Dagegen wurden die Genossen wegen 'Volksverhetzung' verurteilt, weil sie angeblich Flugblätter verteilt haben sollen, in denen der Mordanschlag der Polizei auf Genossen Günter Routhier (vgl. Duisburg - 5.6.1974,d.Vf.) angegriffen wurde."
Q: Zündkerze Nr.3,Bochum Apr. 1976,S.7f
28.06.1976:
In Köln sollte, laut KPD, der 'Rote Fahne' (RF) Prozeß gegen Willi Jasper beginnen (vgl. 21.6.1976), weil die RF die Tötungen von Günter Routhier in Duisburg (vgl. **.*.1974), Erich Dobhardt in Dortmund (vgl. 21.8.1973) und Manfred Rohs in Köln (vgl. **.**.197*) durch Polizeibeamte als 'Polizeimord' bezeichnete. Der Prozeß wird aber vorerst ausgesetzt (vgl. 19.8.1976).
Q: Rote Fahne Nr.23, 24, 25 und 26,Köln 9.6.1976, 16.6.1976, 23.6.1976 bzw. 30.6.1976;
Rote Fahne Pressedienst Nr.24 und 25,Köln 15.6.1976 bzw. 22.6.1976
02.07.1976:
In Dortmund findet, laut KPD, eine Revisionshandlung im Prozeß gegen Michael Banos von der RHD der KPD/ML (vgl. **.**.197*, **.**.197*) statt, der nun wegen der Bezeichnung der Tötung von Günter Routhier als 'Mord' statt zu sieben Monaten mit Bewährung zu neun Monaten ohne verurteilt wird.
Q: Rote Fahne Nr.28,Köln 14.7.1976
03.07.1976:
Die KPD/ML gibt ihren 'Roten Morgen' (RM) Nr. 27 (vgl. 26.6.1976, 10.7.1976) heraus. Aus Bayern wird berichtet von einem Routhierprozeß in Coburg.
Q: Roter Morgen Nr. 11, Dortmund 13.3.1976, S. 7
RM_1976_27_07

05.07.1976:
Auf dem Flughafen Düsseldorf wird, laut KPD, vermutlich in dieser Woche ein KPD/ML-Film für das niederländische Fernsehen über Günter Routhier beschlagnahmt.
Q: Rote Fahne Nr.28,Köln 14.7.1976;
Rote Fahne Pressedienst Nr.28,Köln 13.7.1976
15.07.1976:
Das KPD-RK NRW und die RH e.V. geben vermutlich heute, eventuell nur in Dortmund, das folgende Flugblatt von zwei Seiten DIN A4 unter Verantwortung von Marianne Brentzel, Dortmund, Münsterstr.95 heraus:"
FREISPRUCH FÜR THOMAS LUCZAK!
HERAUS ZUR DEMONSTRATION: FREIHEIT FÜR DIE KOMMUNISTISCHE PRESSE!

Am Mittwoch, den 14.Juli begann der Prozeß gegen Thomas Luczak, Mitglied und früherer Presseverantwortlicher des Regionalkomitees Nordrhein-Westfalen der KPD, im Dortmunder Amtsgericht.
...
Weshalb steht Thomas Luczak vor Gericht?
Unter Anklage stehen etwa ein Dutzend Flugblätter der KPD.

Der Vorwurf: Verunglimpfung und Verächtlichmachung der BRD.
Was steht tatsächlich unter Anklage?
Das Programm, die Ideologie und Politik der KPD, der Marxismus-Leninismus.
Schon der erste Prozeßtag beweist dies mit aller Deutlichkeit:

1. Der Staatsanwalt wehrt sich gegen die Feststellung, die Anklage sei gegen die Pressefreiheit gerichtet und versteigt sich gleichzeitig zu der Äußerung, daß die 'Tat', für die Thomas Luczak vor Gericht gezerrt wurde, allein seine Presseverantwortlichkeit für die KPD sei. Damit ist die Katze aus dem Sack: Es geht tatsächlich nicht um einzelne angeblich beleidigende Äußerungen, sondern darum, die KPD, die Partei der Arbeiterklasse, mundtot zu machen.

2. Gericht und Staatsanwalt klammern 'den Fall Routhier' aus der Anklage aus. Offensichtlich, weil die Tatsache, daß der kommunistische Arbeiter Routhier von der Polizei erschlagen (vgl. Mannesmann, IGM-Bereich in Duisburg - 5.6.1974,d.Vf.) wurde, nicht mehr so einfach unterdrückt werden kann.

Welche 'Konsequenz' aber zieht daraus der Staatsanwalt?

Er läßt zwar die Anklage auf 'Beleidigung der Polizei' fallen, verkündet aber gleichzeitig: Das tut nichts zur Sache, denn 'Im Grunde' sei ja 'hintergründig' doch der Staat angegriffen! Es kann noch so wahr sein, was die kommunistische Presse schreibt - sie hat 'die BRD verächtlich gemacht' - das ist 'die Tendenz'!

Genosse Luczak hat in seiner Einlassung klargemacht:

Soviel die Bourgeoisie auch immer von der Neutralität des bürgerlichen Staates schwatzt, er ist nichts anderes als Ausdruck der Unversöhnlichkeit der Klassengegensätze, ein Instrument der Ausbeuterklasse zur gewaltsamen Unterdrückung der ausgebeuteten Klasse.

Nichts anderes als diese Erkenntnis der Klassenwirklichkeit bezeichnet der Staatsanwalt als die zu bekämpfende 'Tendenz'!

Genosse Luczak wies weiterhin auf die bodenlose Heuchelei hin, daß NRW-Justizminister Posser (SPD - vgl. S2.*.197*,d.Vf.) dreist vor der schwedischen Öffentlichkeit behauptete: Es gibt keine politische Unterdrückung in der BRD, das Programm der KPD darf ungehindert verbreitet werden. Eben dieser Gesinnungsprozeß ist der lebendige Beweis dafür, daß Posser lügt.

Posser und Konsorten sind in der Klemme: Die Empörung über die politische Unterdrückung wächst!
Verbreitern wir die Front gegen den Abbau der demokratischen Rechte des Vollkes!
BESUCHT DEN PROZESS: Freitag und Mittwoch ab 9 Uhr 30 Amtsgericht Dortmund Zimmer 23
SPENDET FÜR DEN RECHTSHILFEFONDS!
KTO. 13 20 72 63 00 BFG KÖLN"

In einem Kasten heißt es:"
Demonstration, Samstag, 11 Uhr, Nordmarkt".
Q: KPD-RK NRW, RH e.V.:Freispruch für Thomas Luczak!,Dortmund o.J. (15.7.1976)
17.07.1976:
In Dortmund demonstrieren, laut KPD, mehrere hundert gegen den Prozeß gegen Thomas Luczak (KPD - vgl. 14.7.1976, 21.7.1976) unter der Parole "Freispruch für Thomas Luczak! Freiheit für die kommunistische Presse!".

Aufgerufen wurde u.a. durch das KPD-RK NRW (vgl. 12.7.1976, 15.7.1976).
Q: KPD-RK NRW, RH e.V.:Freispruch für Thomas Luczak!,Dortmund o.J. (15.7.1976),S.1;
KPD-RK NRW:Freiheit für die kommunistische Presse!,Dortmund o.J. (Juli 1976),S.2;
Rote Fahne Nr.28 und 29,Köln 14.7.1976 bzw. 21.7.1976
17.07.1976:
In Dortmund will die KPD/ML eine Veranstaltung "Freiheit für Michael Banos" durchführen.
Banos war verantwortlicher Redaktur der Zeitung 'Rote Hilfe' und war in der 1. Verhandlung vor dem Dortmunder Amtsgericht wegen 'Verächtlichmachung der Bundesrepublik Deutschland', 'Beleidigung der Polizei' und 'Billigung von Verbrechen' zu 7 Monaten Gefängnis auf Bewährung und zu 900 DM Geldstrafe verurteilt worden.
Q: Stählerne Faust,Dortmund 16.7.1976
02.08.1976:
In Frankfurt wird, laut der OG der Roten Hilfe (RH) e.V. der KPD, vermutlich in dieser Woche der Günter Routhier-Prozeß gegen drei ihrer Mitglieder eingestellt.
Q: Rote Fahne Nr.32,Köln 11.8.1976
24.08.1976:
In Dortmund soll, laut KPD, die Berufungsverhandlung im Günter Routhier-Prozeß gegen Rechtsanwälte und einen Gerichtsreferendar stattfinden, die zuvor zu 1 400 DM Geldstrafe verurteilt worden waren (vgl. **.**.197*). Die Angeklagten werden nun freigesprochen.
Q: Rote Fahne Nr.33 und 35,Köln 18.8.1976 bzw. 1.9.1976
09.09.1976:
Das RK NRW des KJVD der KPD gibt - vermutlich nur in Dortmund – das folgende Flugblatt mit zwei Seiten DIN A 4 unter Verantwortung von S. Siebenkäs, Dortmund, Münsterstr.95, heraus:"
AM 14.9. ERNEUT STAATSSCHUTZPROZESS IN DORTMUND: FREISPRUCH FÜR RUTH HAASE!

Am 14.September wird in Dortmund wieder einmal in sogenannter Staatsschutzprozeß eröffnet werden. Angeklagt wird Ruth Haase, Mitglied des ZK des KJVD und ehemals presserechtlich Verantwortliche für das Zentralorgan 'Kämpfende Jugend' (KJ,d.Vf.) und andere Veröffentlichungen des KJVD.

Die Staatsanwaltschaft 'ermittelte' gegen eine Reihe von Flugblättern und Artikel in der KÄMPFENDEN JUGEND, weil in diesen Schriften 'die BRD oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich gemacht' worden sei.

Angeklagt werden u.a. solche Passagen:
'Die Bourgeoisie verpraßt weiter das Geld - wir sollen für sie den Gürtel enger schnallen, für uns heißt das Rezept Lohnraub und Arbeitsosigkeit,'
oder:

'...Die Aufrüstung der Polizei mit scharfen Waffen, Polizeikontrollen mit Maschinenpistolen im Anschlag, Einsatz von Spezialterrorgruppen fordern beinahe täglich ihre Opfer: vom Taxifahrer Jendrian (vgl. München - 24.5.1974,d.Vf.), der einfach abgeknallt wurde, bis zum kommunistischen Arbeiter Günter Routhier (vgl. Mannesmann, IGM-Bereich - 5.6.1974,d.Vf.), der in Duisburg von Polizisten erschlagen wurde, zieht sich eine immer breiter werdende Blutspur! Von Kindesbeinen an sollen wir an Militarismus und Terror gewöhnt werden...'

'Staatsschutz' nach Paragraph 90a - das ist heute ein Schlüsselwort für den rasanten Abbau der demokratischen Rechte in der BRD. Seit der Verabschiedung der 14.Strafrechtsänderungsreform (14.SRÄ - vgl. 16.1.1976,d.Vf.) zu Beginn dieses Jahres vergeht kaum ein Tag ohne Polizeiwillkür, staatsanwaltliche Ermittlungen und richterliche Urteile gegen die kommunistische Agitation und Propaganda.

Erst vor wenigen Wochen (vgl. NRW - 14.7.1976,d.Vf.) spielte sich hier in Dortmund ein ähnlich beispielhafter Prozeß wie jetzt gegen Ruth Haase ab.

Dort wurde Thomas Luczak, Funktionär der KPD und Bundestagskandidat in Dortmund, ebenfalls angeklagt wegen seiner kommunistischen Gesinnung, verurteilt zu
11 MONATEN OHNE BEWÄHRUNG!

Damit ist für die bürgerliche Klassenjustiz die Linie für alle weiteren Prozesse vorgegeben, denn nach dem Urteil im Luczak-Prozeß reicht die kommunistische Gesinnung und damit die Bereitschaft, auch in Zukunft die Stimme gegen das 'kapitalistische Ausbeutersystem' zu erheben, zur Verurteilung aus.

Das Konzept der Bourgeoisie ist klar: Auf kaltem Wege, möglichst unbemerkt von der Öffentlichkeit sollen die Kommunisten mundtot gemacht und ausgeschaltet werden.

Während in diesen Wochen vor den Wahlen (BTW - vgl. 4.10.1976,d.Vf.) allerseits die demokratische Fassade neu aufpoliert wird, sieht die Wirklichkeit so aus:

Die KPD ist zwar formal zu den Wahlen zugelassen, aber:
- Jede Agitation und Propaganda für as Progrmm der KPD wird vom Staatsapparat verfolgt;
- die Funktionäre der KPD und ihrer Massenroganisationen, wie des KJVD, solche Genossen wie Ruth Haase und Thomas Luczak sind von Haftstrafen bedroht;
- Arbeiter, die für die KPD kandidieren, werden aus den Betrieben entlassen;
- in dieser Woche wurde die Wahlsendung der KPD im Fernsehen ohne jede weitere Erklärung 'aus rechtlichen Gründen nicht gesendet' (vgl. 6.9.1976,d.Vf.).

Die Kette der Willkürmaßnahmen und Schikanen gegen die kommunistischen Organisationen ließe sich endlos verlängern. Der jetzt stattfindende Prozeß gegen Ruth Haase reiht sich in diese Maßnahmen ein und es ist Aufgabe nicht nur der Kommunisten, sondern aller Antifaschisten und Demokraten, der Klassenjustiz in den Arm zu fallen. Es muß verhindert werden, daß die Bourgeoisie dadurch, daß sie die Verbreitung kommunistischer Ideen für strafbar erklärt und einen kommunistischen Funktionär verurteilt, sich weitere Grundlagen für die Illegalisierung jeglicher kommunistischer Tätigkeit und schließlich der Kommunistischen Partei und ihrer Massenorganisationen selbst schafft.

VERTEIDIGT DIE KOMMUNISTISCHE AGITATION UND PROPAGANDA!
SOLIDARITÄT MIT DEN VERFOLGTEN KOMMUNISTISCHEN REDAKTEUREN UND FUNKTIONÄREN!
FREIHEIT FÜR DIE KOMMUNISTISCHE PRESSE!
FREISPRUCH FÜR RUTH HAASE!
KOMMT ZUM PROZESS, 24.9., 10 UHR, AMTSGERICHT!

Arbeiter, Werktätige!

Das Ausmaß der Angriffe auf die Kommunistische Partei und ihre Massenorganisationen, wie den KJVD, sind ein deutliches Barometer für die Entwicklung in diesem Staat.

Das vielgepriesene 'Modell Deutschland' ist nichts als ein Modell für eine rasante reaktionäre Formierung auf dem Wege zum Polizeistaat.

Die Wahrheiten, die die kommunistische Presse verbreitet, und gegen die der Staatsapparat so wütend zu Felde zieht, das sind die Wahrheiten über die Verrottetheit des Kapitalismus, über Ausbeutung, Arbeitslosigkeit und politische Unterdrückung aber auch wachsende Kampfbereitschaft der Arbeiterklasse in unserem Land, in der BRD wie in der DDR. Das ist aber auch die Wahrheit über die unaufhaltsamen Siege der Völker der Welt im Kampf um nationale Unabhängigkeit und Sozialismus, während auf der anderen Seite die beiden imperialistischen Supermächte, die USA und vor allem die UdSSR (SU,d.Vf.), immer heftigere Vorbereitungen für einen dritten Weltkrieg betreiben.

Die Wahrheit ist: Ist in der DDR die sozialfaschistische Unterdrückung des Volkes schon längst Wirklichkeit, so droht heute dem ganzen deutschen Volk, durch die reaktionäre Formierung in der BRD wie durch die Weltherrschaftspläne des sowjetischen Sozialimperialismus, die Gefahr des Faschismus und Sozialfaschismus. Dagegen muß die mächtige Einheitsfront aller Kommunisten, Antifaschisten und Demokraten geschmiedet werden!

Wir Kommunisten träumen nicht bürgerlichen Demokratie- und Freiheitsidealen nach: Wir wissen, daß es im Imperialismus Freiheit und Recht immer nur für die Bourgeoisie geben wird, und daß sie immer bestrebt sein wird, das Volk auch der letzten demokratischen Rechte zu berauben. Deshalb gibt es für uns nur ein Vorwärts zum Sozialismus, zur Diktatur des Proletariats, die erstmals in der Geschichte die umfassende Demokratie für die Volksmassen verwirklicht.

Aber wir werden nie zögern, jedes auch noch so minimale demokratische Recht im Kapitalismus zu erkämpfen oder zu verteidigen, und uns in diesem Kampf mit allen Demokraten und Antifaschisten zusammenzuschließen.

GEGEN POLITISCHE UNTERDRÜCKUNG IN DER BRD UND DER DDR!

FÜR EIN UNABHÄNGIGES, VEREINTES, SOZIALISTISCHES DEUTSCHLAND!

AM 4. OKTOBER: X (das 'X' steht für ein Wahlkreuz,d.Vf.) KPD!"
Q: KJVD-RK NRW:Am 14.9. erneut Staatsschutzprozeß in Dortmund: Freispruch für Ruth Haase!,Dortmund 9.9.1976
09.09.1976:
In Paderborn sollte die Berufungsverhandlung in den nunmehr vereinigten Routhierprozessen (vgl. 5.3.1976, 14.4.1976) stattfinden, wird aber vertagt.
Q: KVZ-Ortsbeilage Paderborn Nr.29 und 36,Paderborn 22.7.1976 bzw. 9.9.1976,S.4 bzw. S.6
20.09.1976:
Der KJVD der KPD, vermutlich das RK NRW, gibt vermutlich Anfang dieser Woche das folgende Flugblatt mit zwei Seiten DIN A 4 unter Verantwortung von S. Siebenkäs, Dortmund, Münsterstr.95, zum Dortmunder Prozeß gegen Ruth Haase (vgl. 14.9.1976, 23.9.1976) heraus:"
FREIHEIT FÜR DIE KOMMUNISTISCHE PRESSE!
FREISPRUCH FÜR RUTH HAASE!

Am Donnerstag, den 23.9. wird der Staatsschutzprozeß gegen Ruth Haase weitergeführt. Ruth Haase, Mitglied des ZK des KJVD und ehemals presseverantwortlich für das Zentralorgan 'KÄMPFENDE JUGEND' (KJ,d.Vf.), ist angeklagt, weil in einer Reihe von Schriften und Flugblättern des KJVD 'die Bundesrepublik Deutschland oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich' gemacht worden sei.

STAATSSCHUTZ - Schlüsselwort für den rasanten Abbau der demokratischen Rechte in der Bundesrepublik!

Werfen wir einen Blick auf die Anklageschrift!

Gegen die imperialistische Kriegstreiberei schrieb der KJVD im Flugblatt '...Die Aufrüstung der Polizei mit scharfen Waffen, Polizeikontrollen mit Maschinenpistolen im Anschlag, Einsatz von Spezialterrorgruppen fordern beinahe täglich ihre Opfer: vom Taxifahrer Jendrian (vgl. München - S1.**.197*,d.Vf.), der einfach abgeknallt wurde, bis zum kommunistischen Arbeiter Günter Routhier (vgl. S1.*.197*,d.Vf.), der in Duisburg von Polizisten erschlagen wurde, zieht sich eine immer breiter werdende Blutspur! Von Kindesbeinen an sollen wir an Militarismus und Terror gewöhnt werden. Mit dem Wehrkundeerlaß WKE,d.Vf.) sollen wir schon in der Schule für den staatlich befohlenen Massenmord begeistert werden... Die Volksmassen lassen sich durch Polizeiterror nicht vom Kampf um ihre Interessen abhalten!' - Das ist staatgefährdend nach Paragraph 90a. Das ist Verächtlichmachung der Bundesrepublik.

Am letzten Donnerstag wurde klar: Das Gericht interessiert nicht der Nachweis der Tatsachen, es sucht nicht nach Belastungsmaterial, es will die politische Gesinnung verurteilen und so die Kriminalisierung von KPD und KJVD vorantreiben. das Gericht verfolgt das Ziel, auf der Grundlage der Staatsschutzparagraphen jede revolutionäre Agitation und Propaganda zu verhindern.

- Beweisanträge der Verteidigung wurden fast durchweg abgelehnt.
- Zeugenaussagen von ehemaligen Bundeswehrsoldaten über den Drill und Schikanen wurden als 'wahr unterstellt', aber abgewiesen, weil sie 'nichts zur Sache' beitragen würden.
- die Aussage von Klaus Öllerer über den Einatz der Bundeswehr wurde zurückgewiesen.

Am 29.Januar hatte die Lüneburger Staatsschutzkammer den Genossen Öllerer (ehem. Bundeswehrsoldat) wegen Wehrkraftzersetzung freigesprochen, da er dies im Auftrag er KPD getan hatte, die das sogenannte Parteienprivileg genieße. Darum könne er nicht verurteilt werden, so das Gericht, bevor nicht das Bundesverfassungsgericht (BVG,d.Vf.) die KPD verboten habe. Der Hinweis auf das Verbot als Voraussetzung, die 'Wehrkraftzersetzung' durch KPD und KJVD bestrafen zu können, zeigt, daß der Freispruch von Klaus Öllerer zwar ein Sieg war, daß sie jtzt aber alles versuchen, daß durch das Verbot der Propaganda, die Kommunistische Partei und ihr Jugendverband auf kaltem Wege verboten werden soll.

Arbeiter, Jugendliche!

Niemand kann es leugnen und der Protest im In- und Ausland zeigt es deutlich: Unser Land befindet sich auf dem Weg zu einem reaktionären Polizeistaat.

Die kommunistische Presse schreibt die volle Wahrheit über das Ausmaß der Polizeiwillkür, über Arbeitslosigkeit, über die wachsende Kriegsgefahr und die internationalen Vorgänge in der Welt. Über all dem schwingen die Staatsanwälte den Rotstift, kreiden an, zensieren, ('ermitteln'), stellen vor Gericht. Politische Prozesse dieser Art stehen auf der Tagesordnung.

Die scharfen Angriffe auf die revolutionären Minderheiten und Parteien sind ein Thermometer für die wahren Verhältnisse in unserem Land!

Was hat das vielgepriesene 'Modell Deutschland' gebracht: Berufsverbotegesetz (BV,d.Vf.), Legalisierung des gezielten Todesschusses druch die Polizei, 'Antiterroristengesetz'!

Diese Gesetze richten sich vor allem gegen die Kommunisten, sie treffen aber jeden aufrechten Demokraten. Die unter der SPD-Regierung ausgedehnte Praxis der Berufsverbote zeigt: Jeder, der seine erkämpften demokratischen Rechte wahrnimmt, jeder, der auch nur im Verdacht steht, er könne oppositionelle Gedanken hegen, gilt als Feind der freiheitlich-demokratischen Grundordnung (FdGO,d.Vf.).

Die Erschießung des Dortmunder Lehrlings Erich Dobhardt (vgl. 21.8.1973,d.Vf.), Ergebnis dieser hysterischen Hexenjagd der Polizei, ist jetzt gesetzlich abgesichert!

Doch von all diesen Gesetzen sind die Faschisten ausgenommen. Si können unbehelligt ihr Unwesen weitertreiben, und wie jetzt am Samstag (vgl. 25.9.1976,d.Vf.), offene Faschistentreffen in Dortmund abhalten.

Ausgenommen sind auch die D'K'P/SEW. Sie bekamen den Dank der SPD-Regierung bescheinigt, dafür, daß sie sich nicht gegen die 'verfassungsmäßige Ordnung' richten.

Das ist kein Wunder, denn die Schmidtregierung paktiert heute mit beiden Supermächten, den USA und der UdSSR (SU,d.Vf.). In ihrem sozialdemokratischen Wahlsonntagsblättchen ('ZaS',d.Vf*) sagen sie ganz offen, daß die Verträge mit der DDR die Arbeitsplätze sichern, wie wichtig diese Verträge für die Profite der Kapitalisten sind. Deshalb dürfen DKP/SEW ungehindert ihre Wühlarbeit für den russischen Sozialimperialismus leisten. Ihre wirklichen Absichten, eine sozialfaschistische Diktatur in ganz Deutschland, wie in der DDR, zu errichten, verschleiern sie und preisen sich als die besten Demokraten an.

Die Geschichte jeder bürgerlichen Demokratie, ob Weimar oder BRD hat gezeigt, daß sie in Wahrheit Diktatur der Bourgeoisie sind. Die Tendenz ist immer Terror und Faschismus. Deshalb kann es niemals ein 'zurück zum demokratischen Geist des Grundgesetzes (GG,d.Vf.)' geben, denn dies ist nichts als ein Wunschbild des Kapitalismus. Es kann nur ein 'Vorwärts' geben zur zukünftigen proletarischen Revolution, zur Diktatur des Proletariats. Aber wir zögern keine Sekunde, bestehende Rechte in unserem Land auch wenn sie bürgerlich und hohl sind, Hand in Hand mit all denjenigen zu verteidigen, denen eine bürgerliche Republik mit Freiheiten lieber ist als eine ohne Freiheiten!

Deshalb rufen wir zur Aktionseinheeit aller Kommunisten, Antifaschisten und Demokraten gegen sozialfaschistische Gefahr durch die sowjetischen Sozialimperialisten, zur Aktionseinheit gegen die faschistische Gefahr in der BRD und Westberlin, für demokratische Freiheiten, auf!

Wir rufen euch auf: Solidarisiert euch mit den verfolgten kommunistischen Redakteuren!

KOMMT ZUM PROZESS: AMTSGERICHT DORTMUND DONNERSTAG, 23.9.1976, 14 UHR
FREIHEIT FÜR DIE KOMMUNISTISCHE PRESSE!
FREISPRUCH FÜR RUTH HAASE!"
Q: KJVD:Freiheit für die kommunistische Presse! Freispruch für Ruth Haase!,Dortmund o.J. (Sept. 1976)
11.10.1976:
In Frankfurt wird, laut KPD, Anna Knetsch (vgl. 29.9.1976) wegen Bezeichnung der Tötungen von Günter Routhier in NRW in Duisburg (vgl. **.*.1974) und von Thomas Hytrek in Frankfurt (vgl. **.*.197*) als Mord zu einer Geldstrafe von 250 DM verurteilt.
Q: Rote Fahne Nr.42,Köln 20.10.1976
11.10.1976:
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf lehnt, laut KPD, vermutlich in dieser Woche die Klage der Frau von Günter Routhier (Duisburg) ab.
Q: Rote Fahne Nr.42,Köln 20.10.1976
23.10.1976:
Die OG Dortmund der KPD/ML gibt vermutlich heute ein Flugblatt zu den Prozessen gegen u.a. Peter Schulte (vgl. 19.10.1976) und Dieter Kwoll (vgl. 22.10.1976) heraus:"
STAATSANWALT FORDERT 1 JAHR UND 2 MONATE GEFÄNGNIS!
FREIHEIT FÜR DEN GENOSSEN PETER SCHULTE!
...
Weil die Bourgeoisie eine panische Angst davor hat, daß die Wahrheit des Marxismus-Leninismus die Massen ergreift, gilt ihr besonderer Angriff dem Zentralorgan der KPD/ML, dem 'ROTEN MORGEN' (RM,d.Vf.), der meistverbotenen Zeitung in der Bundesrepublik. Die Genossen Karin Wagner, Gernot Schubert und Dieter Stoll stehen als ehemalige Redakteure und Verleger des ROTEN MORGEN in einer Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Dortmund. In diesem Prozeß geht es der Bourgeoisie besonders um die Unterdrückung des Kampfes der Partei bei der Verbreitung der Wahrheit über die Ermordung unseres Genossen Günter Routhier im Sommer 1974 (vgl. Duisburg - 18.6.1974,d.Vf.). Genausowenig wie die Bourgeoisie die Verbreitung der Wahrheit verhindern konnte, wird es ihr gelingen, durch ein weiteres Terrorurteil die Verbreitung des Marxismus-Leninismus durch den 'ROTEN MORGEN' zu verhindern.

HÄNDE WEG VON DER ROTEN HILFE DEUTSCHLANDS!

Nicht nur die Angst der Bourgeoisie vor der Verankerung des Marxismus-Leninismus in den Massen bringt ihren Unterdrückungsapparat in Bewegung, Auch alle, die gegen diese politische Unterdrückung und wachsende Faschisierung die Solidaritätsfront der Werktätigen aufbauen, sind für die Bourgeoisie gefährlich geworden. Ganz besonders gilt dies für die ROTE HILFE DEUTSCHLANDS. Der genosse Dieter Kwoll ist als presserechtlich Verantwortlicher der RHD-Zeitung ebenfalls vor dem Amtsgericht Dortmund angeklagt, weil die RHD seit ihrer Gründung von 1 1/2 Jahren (vgl. S2.*.1975,d.Vf.) erfolgreich die Solidarität gegen die politische Unterdrückung durch den Staatsapparat organisiert hat.

KOMMT ZU DEN PROZESSEN!!!

Peter Schulte, Dienstag, 26.10. um 9 Uhr 30: Schlußwort und Urteil Amtsgericht, Zimmer 23

Karin Wagner, Gernot Schubert, Dieter Stoll Mittwoch 27.10. um 9 Uhr Landgericht, Zimmer 136

Dieter Kwoll, Freitag 29.10. um 13 Uhr: Schlußwort und Uretil Amtsgericht,Zimmer 222"
Q: KPD/ML-OG Dortmund:Freiheit für den Genossen Peter Schulte!,Dortmund o.J. (Okt. 1976)
03.11.1976:
Die Zentrale Leitung der RHD der KPD/ML (vgl. 15.11.1976) berichtet:"
Dortmund, 3. November: Genosse Dieter Kwoll, ehemals verantwortlicher Redakteur der ROTEN HILFE, Zeitung der ROTEN HILFE DEUTSCHLANDS, wird vom Amtsgericht zu 10 MONATEN GEFÄNGNIS OHNE BEWÄHRUNG verurteilt. Warum? Weil die ROTE HILFE aufrief, die über 1 000 Kommunisten, Revolutionäre und fortschrittlichen Menschen zu unterstützen, die wegen der Verbreitung der Wahrheit über die Zusammenhänge zwischen einem Polizeieinsatz im Duisburger Arbeitsgericht (vgl. 5.6.1974,d.Vf.) und dem Tod des Kommunisten Günter Routhier (vgl. 18.6.1974,d.Vf.) verurteilt wurden. Weil die ROTE HILFE die Wahrheit über die politische Unterdrückung in unserem Land verbreitete.

'Beleidigung der Polizei' und 'Verächtlichmachung der BRD' nennt der Klassenfeind das. Der Richter bezeichnete in seiner Urteilsbegründung Genossen Dieter als 'hartnäckig', 'unbelehrbar' und als 'besonders bösartigen Menschen'. Weil er sich nicht gebeugt hat, weil er auch vor Gericht zu seiner revolutionären Überzuegung gestanden hat, mußte gegen ihn 'das Strafrecht zu seinen schärfsten Sanktionen greifen'."
Q: RHD-ZL:Rote Hilfe Schafft Rote Hilfe gegen den Justizterror!,Dortmund o.J. (Nov. 1976),S.1
24.01.1977:
Das KPD-RK NRW (vgl. 24.1.1977) gibt vermutlich in dieser Woche ein Flugblatt zu den Berufsverboten (BV) heraus:"
FÜNF JAHRE 'RADIKALENERLASS'
...
WER WIRD VOM BERUFSVERBOT GETROFFEN?

Es sind Menschen wie Professor Scheer aus Bremen und Professor Schneider aus Frankfurt. Am 31.1. stehen sie in Duisburg vor Gericht. 'Pünktlich' zum 5. Jahrestag des Radikalenerlasses strengt die Klassenjustiz gegen sie einen Prozeß an, weil sie vor zwei Jahren eine Aufklärung des Mordes an dem Arbeiter Routhier (vgl. Duisburg - 18.6.1974,d.Vf.) forderten. Endet der Prozeß mit einem Urteil wegen 'Staatsverunglimpfung', so soll dies endlich genügend Material für ein Berufsverbot sein. Bisher verhinderte eine breite Solidarität dessen Durchführung.

Scheer ist KPD-Miglied, international angesehener Physiker, Sprecher der Bremer Bürgerinitiative gegen Atomkraftwerke (AKW, die Gruppe heißt korrekt: BBA - Bremer Bürgerinitiativen gegen Atomanlagen,d.Vf.). Seit Jahren kämpft er aktiv auf der Seite der Volksmassen. Auch Professor Schneider setzt seine wissenschaftliche Tätigkeit im Interesse der Arbeiterklasse ein. So führte er Veranstaltungen zur 'Pariser Kommune' und über den Widerstandskampf gegen den Hitlerfaschismus durch. Dies zeigt: die Verfolgung von Kommunisten und Antifaschisten durch Berufsverbote ist gleichzeitig gegen die Volksmassen gerichtet.
...
Am 5.Jahrestag des Radikalenerlasses ruft die KPD auf:
- nehmt teil an den Protestaktionen gegen die Berufsverbote!
- protestiert gegen die Gerichtsverfahren gegen die Professoren Schneider und Scheer!

Darüberhinaus gilt es zu erkennen:
- im unmittelbaren Interesse, der Arbeiterklasse und den Volksmassen mehr Bewegungsfreiheit zu verschaffen
- im langfristigen Interesse des Kampfes für ein unabhängiges, vereintes und sozialistisches Deutschland
steht ein Bündnis von Kommunisten, Antifaschisten und Demokraten auf der Tagesordnung.

- KAMPF DER POLITISCHEN UNTERDRÜCKUNG IN BEIDEN TEILEN DEUTSCHLANDS! Für Freizügigkeit in ganz Deutschland! Gegen die faschistische Gefahr in der BRD und Westberlin; gegen die russische Fremdherrschaft und faschistische Unterdrückung in der DDR!

- FÜR UNABHÄNGIGKEIT UND FREIHEIT, FÜR DAS SELBSTBESTIMMUNGSRECHT DES DEUTSCHEN VOLKES, GEGEN DIE HAUPTKRIEGSTREIBER SOWJETUNION UND USA.

- GEGEN DIE POLITIK DER SOZIALEN DEMONTAGE! Gegen die Politik des Abwälzens der Krisenlasten auf die Rücken der Werktätigen!"

Aufgerufen wird für den 31.1.1977 nach Duisburg zu Prozeß, Demonstration und Veranstaltung.
Q: KPD-RK NRW:Fünf Jahre Radikalenerlaß,Dortmund o.J. (Jan. 1977)
24.01.1977:
Die OG Dortmund der Roten Hilfe (RH) e.V. der KPD gibt vermutlich Anfang dieser Woche das folgende Flugblatt mit zwei Seiten DIN A 4 unter Verantwortung von Hartmut Schmidt, Köln 1, Rothehausstr.1, mit einem Aufruf zum Besuch des Prozesses am 28.1.1977 in Hamm heraus:"
SCHLUSS MIT DER VERFOLGUNG FORTSCHRITTLICHER RECHTSANWÄLTE!
KEINE VERURTEILUNG DER RECHTSANWÄLTE BRENTZEL UND SCHMID WEGEN BELEIDIGUNG!

Nach zwei Freisprüchen der Rechtsanwälte Hugo Brentzel und Wolfgang Schmid von dem Vorwurf der Beleidigung (vgl. 17.3.1976, S1.**.197*,d.Vf.) ist die Justiz in die dritte Instanz gegangen. Sie will auf Biegen und Brechen zwei für sie unbequeme Rechtsanwälte kriminalisieren. Der Anlaß dieser Prozesse ist eine Presseerklärung (vgl. 29.6.1974,d.Vf.), in der die beiden Rechtsanwälte gegen das Vorgehen der Duisburger Polizei gegen Teilnehmer eines Trauerzuges (vgl. 24.6.1974,d.Vf.), gegen Kundgebungsteilnehmer und Flugblattverteiler nach dem Tode von Günter Routhier (vgl. 18.6.1974,d.Vf.) protestierten. Im Zusammenhang dieser Maßnahmen waren auch Rechtsanwalt Schmid und ein Gerichtsreferendar während ihrer Berufsausübung vor dem Polizeipräsidium festgenommen und fünf Stunden festgehalten worden.

Die Festnahme und die widerrechtliche Inhaftierung sind inzwischen durch einen Verwaltungsgerichtsbeschluß (vgl. S1.**.197*,d.Vf.) für rechtswidrig erklärt worden.

Die Staatsanwaltschaft Dortmund nahm folgenden Satz der Presseerklärung zum Anlaß der Strafverfolgung. Dort heißt es völlig zu Recht:
'Die Maßnahmen gegen den sich in der beruflichen Ausübung befindlichen Rechtsanwalt und Gerichtsreferendar sind eine Ungeheuerlichkeit, wie sie bisher nur aus faschistischen Staaten bekannt sind.'

In den beiden ersten Gerichtsverfahren ist es der Justiz nicht gelungen, sie zu verurteilen. Demokratisch gesinnte Anwälte und viele fortschrittliche Menschen erklärten ihre Solidarität mit den verfolgten Rechtsanwälten. Im Auftrag der Dortmunder Anwaltskammer hatten die Anwälte Teuber und Koch die Verteidigung übernommen, sie sagten in ihren Ausführungen, daß 'mutige und keine duckmäuserischen Anwälte gebraucht' würden.

Hugo Brentzel und Wolfgang Schmid sind vielen Dortmundern als Anwälte bekannt, die vor Gericht entschieden die Interessen ihrer Mandanten vertreten. In zahlreichen Prozessen gegen Kommunisten und fortschrittliche Menschen haben sie ihre Kenntnisse in den Dienst des Volkes gestellt.

Hugo Brentzel hat zum Beispiel den Vater des von der Polizei erschossenen 17-jährigen Erich Dobhardt (vgl. 21.8.1973,d.Vf.) vertreten.

Den Angriff auf die Rechtsanwälte Brentzel und Schmid kann man nicht isoliert betrachten, in jeder Hinsicht wird versucht, fortschrittliche Anwälte, d.h. solche, die nicht mit der Justiz kunkeln, mundtot zu machen. Nicht umsonst hat die herrschenden Klasse das Verteidigerausschlußgesetz (vgl. S2.**.197*,d.Vf.) und zahlreiche andere Vorschriften geschaffen, um Anwälte, die politisch Verfolgte entschieden verteidigen, von vornherein zu behindern.

Im Berufsverbotsverfahren (BV - vgl. 29.12.1976,d.Vf.) gegen den Rechtsanwalt Fritz Gildemeier aus Augsburg - gegen ihn wurde ein Ehrengerichtsverfahren eingeleitet wegen Mitgliedschaft in der KPD - konnte auf Grund der großen Solidarität, sowohl aus den Kreisen demokratisch gesinnter Anwälte, als auch aus den Reihen der breiten Öffentlichkeit ein Erfolg erzielt werden. Das Berufsverbot wurde vorläufig zurückgeschlagen. Sowohl der Fall Gildemeier als auch der bisherige Verlauf der Prozesse gegen Hugo Brentzel und Wolfgang Schmid beweisen, daß, wenn Demokraten und Kommunisten gemeinsam und entschlossen gegen die politische Unterdrückung kämpfen, Erfolge erzielt werden können.

Die Arbeiterklasse und die fortschrittlichen Menschen brauchen Anwälte wie Hugo Brentzel und Wolfgang Schmid.

HÄNDE WEG VON DEN ANWÄLTEN BRENTZEL UND SCHMID!

FÜR DIE AKTIONSEINHEIT VON DEMOKRATEN UND KOMMUNISTEN IM KAMPF GEGEN POLITISCHE UNTERDRÜCKUNG UND ABBAU DER DEMOKRATISCHEN RECHTE DES VOLKES!

SOLIDARITÄT HILFT SIEGEN! SCHAFFT ROTE HILFE!

Da der Verteidiger von Hugo Brentzel verhindert ist, hat sich Rechtsanwalt Schily bereit erklärt, die Verteidigung zu übernehmen."

Aufgefordert wird zum Besuch des Prozesses vor dem OLG Hamm am 28.1.1977 und an das Oberlandesgericht Hamm, 1. Strafsenat, Heßlerstr.53, ist auch ein Unterschriftenabschnitt mit Platz für Name und Adresse zu richten:"
Ich protestiere gegen den Versuch der Einschränkung der Meinungsfreiheit und fordere die Verwerfung der staatsanwaltlichen Revision gegen Hugo Brentzel und Wolfgang Schmid."

Berichtet wird auch durch die KPD (vgl. 26.1.1977).
Q: Rote Fahne Nr.4,Köln 26.1.1977;
RH e.V.-OG Dortmund:Schluß mit der Verfolgung fortschrittlicher Rechtsanwälte!,Dortmund o.J. (Jan. 1977)
31.01.1977:
Das KPD-RK NRW (vgl. 24.1.1977) rief anläßlich des Prozesses wegen der Bezeichnung des Todes von Günter Routhier in Duisburg am 12.6.1974 als Mord bzw. zum Protest gegen die Berufsverbote landesweit auf:"
PROZESS gegen die Professoren Schneider und Scheer wegen 'Staatsverunglimpfung' Mo., 31.1.1977 10 Uhr 30 Landgericht Duisburg, Raum 157

DEMONSTRATION am MO 31.1 16 Uhr 30 in DUISBURG Bahnhofsvorplatz
VERANSTALTUNG anschließend um 18 Uhr
THEMA: FÜNF JAHRE RADIKALENERLASS
in 'AKROPOLIS' am Dellplatz
es sprechen u.a.:
Professor Scheer und Prof. Schneider".

Berichtet wird auch bundesweit durch die KPD (vgl. 19.1.1977, 26.1.1977) über eine Kundgebung an der GHS-Mensa, die Demonstration mit rund 150 Personen durch die Innenstadt und die Veranstaltung, auf der Gisela Beck-Animi*für die Initiative für den BSLE sprach.
Q: Rote Fahne Nr.3, 4 und 5,Köln 19.1.1977, 26.1.1977 bzw. 2.2.1977;
KPD-RK NRW:Fünf Jahre Radikalenerlaß,Dortmund o.J. (Jan. 1977),S.2
März 1977:
Die KPD Ortsleitung Duisburg gibt vermutlich im Frühjahr 1977 ein Flugblatt "Polizeischau bei Horten" heraus, in dem auch auf Günter Routhier eingegangen wird.
Q: KPD OL Duisburg: Polizeischau bei Horten,Duisburg o.J.
Duisburg_KPD 061

Duisburg_KPD 062

Letzte Änderungen: 17.7.2014

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen