Montag, 27. März 2017

Kopftuchverbot: Zwangsassimilierung oder Arbeitslosigkeit?


Der Europäische Gerichtshof hat vergangenen Dienstag, den 14.März das Kopftuchverbot am Arbeitsplatz erlaubt. Die österreichische Regierung, die unter ÖVP/SPÖ das Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst und das Burkaverbot im neuen Regierungsprgramm beschließen will, sieht das als "Richtungsweisende Entscheidung" (Außenminister Kurz/ÖVP) und Anstoß die rassistischen Gesetze durchzuboxen.
Das Kopftuchverbot, was ein de facto Berufsverbot für muslimische Frauen im öffentlichen Dienst heißen würde, wurde nun nocheinmal durch den Europäischen Gerichtshof gesteigert: die Chefs sollen entscheiden dürfen. Der EuGH argumentierte mit einem Fall bei G4S (Group4Security), wo eine Frau wegen dem Kopftuch gekündigt wurde, jetzt ist das auch ohne Gericht rechtmäßig.
2 Stunden nach der EuGH Entscheidung erließ das BFI (Bildungs Förderungs Institut) Steiermark das Kopftuchverbot für alle Mitarbeiterinnen und Trainerinnen. Der Geschäftsführer des BFI Steiermark Wilhelm Techt sagte: "Wir arbeiten schon lange daran, weil es in der Vergangenheit immer wieder Probleme mit Menschen gab, die versucht haben, ihre religiösen Ansichten in die Kurse hineinzubringen. Wir brauchen aber keine Trainer, die religiös motiviert handeln. Muslim kannst du sein, jede Religion kannst du haben, wenn du die humanistische Wertehaltung teilst." In Windeseile distanzierte sich das BFI Österreich davon und andere Unternehmen wie SPAR, Billa, Raiffeisen, usw.. deklarierten "offen für die Vielfalt" zu sein. Das andere ist jedoch die ohnehin gängige Praxis. SPAR, Billa, REWE (v.a. große Handelsunternehmen) stellen ohnehin (inoffiziell) keine Frauen mit Kopftuch ein, außer als Reinigungskräfte. In Deutschland beispielsweise lehnen 35% der Betriebe Kopftuchverbot offen ab, obwohl es "rechtswidrig" ist. Der Europäische Gerichtshof hat das nun auf eine rechtliche Grundlage gebracht.
Das Kopftuchverbot und die Argumentation der "Neutralität", "demokratischen Werte" und "Gleichstellung der Frau" war schon historisch bis heute ein Mittel der kolonialen- und imperialistischen Politik um die imperialistische oder koloniale Kultur den unterdrückten Völkern und Nationen aufzuzwingen! Beispielsweise setzten die französischen Kolonialherren in Algerien das Kopftuchverbot durch "Zwangsemanzipation" so aggresiv durch, dass das Kopftuch ein Symbol des antikolonialen Freiheiskampfes wurde. So wurden zum Beispiel von den Kolonialherren 1958 Propagandaplakate verbreitet, mit der Losung: „Bist du nicht schön? Entschleier dich!“ In Frankreich selbst gilt seit 1905 das Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst.
Diese rassistische und antimuslimsiche Propaganda treibt aber auch die Widersprüche zwischen muslimischen Frauen und imperialistischen Staat immer weiter voran. Der österreichische Staat und die Unternehmer beuten die Musliminnen zum einen als billige Arbeitskräfte aus, die v.a in der Reigung, im Handel, Gastronomie oder Industrie zu niedrigsten Löhnen arbeiten, zum anderen als billige Reproduktionsmaschinen. Türkinnen, die in Österreich 50% der muslimischen Frauen ausmachen, sind nur zu 43% berufstätig! Gleichzeitig werden grundlegend demokratische Rechte auf ihrem Rücken abgebaut und rassistische Propaganda geschürt – soweit bis viele von ihnen das Kopftuch als Protest tragen und der Hass auf die imperialistische Kultur immer mehr entfacht wird!
Durch diese Entscheidung des EuGH und das geplante Kopftuchverbot in Österreich wird ganz deutlich gemacht: Zwangsassimilierung an die österreichische Kultur oder Arbeitslosigkeit!

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