Der Europäische
Gerichtshof hat vergangenen Dienstag, den 14.März das Kopftuchverbot am
Arbeitsplatz erlaubt. Die österreichische Regierung, die unter ÖVP/SPÖ
das Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst und das Burkaverbot im neuen
Regierungsprgramm beschließen will, sieht das als "Richtungsweisende Entscheidung" (Außenminister Kurz/ÖVP) und Anstoß die rassistischen Gesetze durchzuboxen.
Das Kopftuchverbot, was
ein de facto Berufsverbot für muslimische Frauen im öffentlichen Dienst
heißen würde, wurde nun nocheinmal durch den Europäischen Gerichtshof
gesteigert: die Chefs sollen entscheiden dürfen. Der EuGH argumentierte
mit einem Fall bei G4S (Group4Security), wo eine Frau wegen dem Kopftuch
gekündigt wurde, jetzt ist das auch ohne Gericht rechtmäßig.
2 Stunden nach der EuGH
Entscheidung erließ das BFI (Bildungs Förderungs Institut) Steiermark
das Kopftuchverbot für alle Mitarbeiterinnen und Trainerinnen. Der
Geschäftsführer des BFI Steiermark Wilhelm Techt sagte: "Wir
arbeiten schon lange daran, weil es in der Vergangenheit immer wieder
Probleme mit Menschen gab, die versucht haben, ihre religiösen Ansichten
in die Kurse hineinzubringen. Wir brauchen aber keine Trainer, die
religiös motiviert handeln. Muslim kannst du sein, jede Religion kannst
du haben, wenn du die humanistische Wertehaltung teilst." In
Windeseile distanzierte sich das BFI Österreich davon und andere
Unternehmen wie SPAR, Billa, Raiffeisen, usw.. deklarierten "offen für
die Vielfalt" zu sein. Das andere ist jedoch die ohnehin gängige Praxis.
SPAR, Billa, REWE (v.a. große Handelsunternehmen) stellen ohnehin
(inoffiziell) keine Frauen mit Kopftuch ein, außer als Reinigungskräfte.
In Deutschland beispielsweise lehnen 35% der Betriebe Kopftuchverbot
offen ab, obwohl es "rechtswidrig" ist. Der Europäische Gerichtshof hat
das nun auf eine rechtliche Grundlage gebracht.
Das Kopftuchverbot und
die Argumentation der "Neutralität", "demokratischen Werte" und
"Gleichstellung der Frau" war schon historisch bis heute ein Mittel der
kolonialen- und imperialistischen Politik um die imperialistische oder
koloniale Kultur den unterdrückten Völkern und Nationen aufzuzwingen!
Beispielsweise setzten die französischen Kolonialherren in Algerien das
Kopftuchverbot durch "Zwangsemanzipation" so aggresiv durch, dass das
Kopftuch ein Symbol des antikolonialen Freiheiskampfes wurde. So wurden
zum Beispiel von den Kolonialherren 1958 Propagandaplakate verbreitet,
mit der Losung: „Bist du nicht schön? Entschleier dich!“ In Frankreich
selbst gilt seit 1905 das Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst.
Diese rassistische und
antimuslimsiche Propaganda treibt aber auch die Widersprüche zwischen
muslimischen Frauen und imperialistischen Staat immer weiter voran. Der
österreichische Staat und die Unternehmer beuten die Musliminnen zum
einen als billige Arbeitskräfte aus, die v.a in der Reigung, im Handel,
Gastronomie oder Industrie zu niedrigsten Löhnen arbeiten, zum anderen
als billige Reproduktionsmaschinen. Türkinnen, die in Österreich 50% der
muslimischen Frauen ausmachen, sind nur zu 43% berufstätig!
Gleichzeitig werden grundlegend demokratische Rechte auf ihrem Rücken
abgebaut und rassistische Propaganda geschürt – soweit bis viele von
ihnen das Kopftuch als Protest tragen und der Hass auf die
imperialistische Kultur immer mehr entfacht wird!
Durch diese
Entscheidung des EuGH und das geplante Kopftuchverbot in Österreich wird
ganz deutlich gemacht: Zwangsassimilierung an die österreichische
Kultur oder Arbeitslosigkeit!
- Geschrieben von Ailin Ueber
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen