Jobcenter darf keine Ausweise kopieren- und tat es dennoch
27.03.2017
Jahrelang handelte das Jobcenter Mainarbeit in Offenbach rechtswidrig, weil es offensichtlich gegen den Datenschutz verstieß. Zahlreiche Hartz IV Leistungsberechtigte hatten sich nach erfolglosen Beschwerden an den hessischen Datenschutzbeauftragten gewandt, der nunmehr dem Treiben ein Ende setzte und sich dafür an die übergeordneten Bundesministerien wandt. Denn trotz Einspruch der Datenschützer, weigerte sich das Jobcenter seine Praxis zu ändern.
27.03.2017
Jahrelang handelte das Jobcenter Mainarbeit in Offenbach rechtswidrig, weil es offensichtlich gegen den Datenschutz verstieß. Zahlreiche Hartz IV Leistungsberechtigte hatten sich nach erfolglosen Beschwerden an den hessischen Datenschutzbeauftragten gewandt, der nunmehr dem Treiben ein Ende setzte und sich dafür an die übergeordneten Bundesministerien wandt. Denn trotz Einspruch der Datenschützer, weigerte sich das Jobcenter seine Praxis zu ändern.
Nun muss das Jobcenter Mainarbeit in Offenbach seine
Arbeitsweisen ändern und darf keine Ausweispapiere mehr fotokopieren
oder einscannen. Die Bundesministerien des Innern und der Justiz
bewerteten diese Praxis nämlich als rechtlich unzulässig. Das Jobcenter
hatte den Paragrafen 20 des Bundesdatenschutzgesetzes anders definiert
und sich trotz Ermahnung des hessischen Datenschutzbeauftragten
geweigert, seine Praxis zu ändern. Deshalb rief der
Datenschutzbeauftragte die Ministerien an, die nunmehr das Jobcenter
dazu verpflichtete, keine Ausweispapiere mehr zu kopieren. „Wir haben
die Mainarbeit aufgefordert, ihre Arbeitsweise zu ändern, keine Kopien
mehr zu fertigen und auch die Akten zu bereinigen“, bestätigte Ulrike
Müller, Sprecherin des hessischen Datenschutzbeauftragten.
"Die Datenschützer Rhein-Main“ hatten den Skandal öffentlich gemacht und der Behörde keine Ruhe mehr gegeben. Gegenüber der Frankfurter Rundschau hatte der Leiter des Jobcenters zugegeben, dass die Behörde sich nun umstellen müsse. Mit Zustimmung der betreffenden Person wolle man aber weiterhin die Ausweise kopieren. Wie die "Datenschützer Rhein-Main" berichten, wird bei einer Antragstellung unter Hinweis auf die Mitwirkungspflichten des Hilfeempfängers Ausweise oder Ausweiskopien verlangt; diese würden eingescannt und Teil der elektronischen Akte des Hilfeempfängers. Doch auch diese Praxis dürfte erneut für Ärger sorgen. Denn der Datenschutzbeauftragte hatte extra betont, dass die Daten nur per Hand abzuschreiben sind. Sind euch solche Rechtsverstöße bekannt? Schreibt uns!
"Die Datenschützer Rhein-Main“ hatten den Skandal öffentlich gemacht und der Behörde keine Ruhe mehr gegeben. Gegenüber der Frankfurter Rundschau hatte der Leiter des Jobcenters zugegeben, dass die Behörde sich nun umstellen müsse. Mit Zustimmung der betreffenden Person wolle man aber weiterhin die Ausweise kopieren. Wie die "Datenschützer Rhein-Main" berichten, wird bei einer Antragstellung unter Hinweis auf die Mitwirkungspflichten des Hilfeempfängers Ausweise oder Ausweiskopien verlangt; diese würden eingescannt und Teil der elektronischen Akte des Hilfeempfängers. Doch auch diese Praxis dürfte erneut für Ärger sorgen. Denn der Datenschutzbeauftragte hatte extra betont, dass die Daten nur per Hand abzuschreiben sind. Sind euch solche Rechtsverstöße bekannt? Schreibt uns!
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