27.03.17 - Aktuell geht die Sammlung von
Unterstützungsunterschriften für die Wahlzulassung der
Internationalistischen Liste/MLPD auf die Zielgerade. Dabei ist es vor
Kurzem zu einem unerhörten Zwischenfall gekommen: Die Leiterin der
Jugendherberge Dessau-Roßlau erteilte einer Gruppe von
Unterschriftensammlern, die eigentlich in der Jugendherberge übernachten
wollten, aus antikommunistischen Motiven Hausverbot. Dazu Rechtsanwalt
Frank Stierlin von der Gelsenkirchener Anwaltskanzlei Meister &
Partner, die die Betroffenen vertritt, in einem Brief an den
Landesverband Sachsen-Anhalt des Deutschen Jugendherbergswerks:
"... Als die Mitglieder der Reisegruppe sich nach dem Einchecken im Speisesaal aufhielten, wurden sie von der Leiterin der Jugendherberge, Frau Zahrend, unvermittelt gefragt, ob sie 'zur MLPD gehören' würden. Als dies von einem Mitglied der Reisegruppe für seine Person bejaht wurde, forderte Frau Zahrend die gesamte Gruppe auf, unverzüglich das Haus wieder zu verlassen. Zur Begründung gab sie an, bei der MLPD handele es sich um eine vom Verfassungsschutz beobachtete Partei und man beherberge keine 'Extremisten', dies widerspreche der Vereinssatzung. Als unsere Mandanten gegen diese beispiellose Diskriminierung protestierten, verständigte Frau Zahrend die Polizei, die kurz darauf mit zwei Mannschaftswagen erschien.
In der darauf folgenden Diskussion berief sich Frau Zahrend darauf, ihr Vorgehen und insbesondere das Hausverbot seien mit dem Geschäftsführer des Landesverbands, Herrn Nawrodt, so abgesprochen. Sie erklärte sich schließlich zwar bereit, die Gruppe an diesem Abend in der Jugendherberge übernachten zu lassen, lehnte jedoch die für den kommenden Tag gebuchte Übernachtung unter Berufung auf ihr Hausrecht ab. ...
Angesichts der Tatsache, dass Jugendherbergen allen Gästen zur Beherbergung offen stehen und in der ... Satzungsbestimmung des Deutschen Jugendherbergswerks die Überparteilichkeit ausdrücklich festgeschrieben ist, kann das unseren Mandanten erteilte Hausverbot nicht mit dem Hausrecht der Leiterin der Jugendherberge gerechtfertigt werden, sondern stellt einen unzulässigen Boykott und eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts unserer Mandanten dar.
Boykottmaßnahmen und Diskriminierungen aus ethnischen, religiösen, weltanschaulichen oder antikommunistischen Motiven erinnern fatal an das dunkelste Kapitel der deutschen Geschichte und müssten dem Gedanken des Deutschen Jugendherbergswerks seit seiner Neugründung im Jahr 1949 eigentlich fremd sein. ..."
"... Als die Mitglieder der Reisegruppe sich nach dem Einchecken im Speisesaal aufhielten, wurden sie von der Leiterin der Jugendherberge, Frau Zahrend, unvermittelt gefragt, ob sie 'zur MLPD gehören' würden. Als dies von einem Mitglied der Reisegruppe für seine Person bejaht wurde, forderte Frau Zahrend die gesamte Gruppe auf, unverzüglich das Haus wieder zu verlassen. Zur Begründung gab sie an, bei der MLPD handele es sich um eine vom Verfassungsschutz beobachtete Partei und man beherberge keine 'Extremisten', dies widerspreche der Vereinssatzung. Als unsere Mandanten gegen diese beispiellose Diskriminierung protestierten, verständigte Frau Zahrend die Polizei, die kurz darauf mit zwei Mannschaftswagen erschien.
In der darauf folgenden Diskussion berief sich Frau Zahrend darauf, ihr Vorgehen und insbesondere das Hausverbot seien mit dem Geschäftsführer des Landesverbands, Herrn Nawrodt, so abgesprochen. Sie erklärte sich schließlich zwar bereit, die Gruppe an diesem Abend in der Jugendherberge übernachten zu lassen, lehnte jedoch die für den kommenden Tag gebuchte Übernachtung unter Berufung auf ihr Hausrecht ab. ...
Angesichts der Tatsache, dass Jugendherbergen allen Gästen zur Beherbergung offen stehen und in der ... Satzungsbestimmung des Deutschen Jugendherbergswerks die Überparteilichkeit ausdrücklich festgeschrieben ist, kann das unseren Mandanten erteilte Hausverbot nicht mit dem Hausrecht der Leiterin der Jugendherberge gerechtfertigt werden, sondern stellt einen unzulässigen Boykott und eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts unserer Mandanten dar.
Boykottmaßnahmen und Diskriminierungen aus ethnischen, religiösen, weltanschaulichen oder antikommunistischen Motiven erinnern fatal an das dunkelste Kapitel der deutschen Geschichte und müssten dem Gedanken des Deutschen Jugendherbergswerks seit seiner Neugründung im Jahr 1949 eigentlich fremd sein. ..."
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