Donnerstag, 2. August 2012
STEHT DIE ZERSCHLAGUNG DES ROTFUCHSVEREINS BEVOR?
Von der Überwachung zur Zerschlagung demokratischer Zusammenschlüsse von Sozialisten, Kommunisten und sich radikalisierenden Antiimperialisten
von Jens-Torsten Bohlke
Kommunisten-online am 25. Juli 2012 – Deutschlands Vereine dürfen nach dem Willen der Gesetzemacher im Bundestag bald nur noch im obrigkeitshörigen Rechtsschritt marschieren und keinem imperialistischen Geheimdienst auffallen, sonst droht ihnen die Vernichtung ihrer Existenz. Oder sollte sich der Verfassungsschutz als ach wo „nichtextremistische“, da vom Nazi-General Gehlen gegründet, nicht besser gleich darum kümmern, selbst alle Vereine zu gründen, die für das deutsche Volk zulässig im Sinne des Willens der politischen Handlanger des Imperialismus sind? Jedem deutschen Provinzkaff bitte seinen NSU, seinen „Nationalsozialistischen Untergrund“ unter finanzstarker Anleitung durch Führungsoffiziere des Verfassungsschutzes für die vereinsführenden sogenannten V-Leute des Verfassungsschutzes? Gegen „Hassmorde“ an Migranten oder Terror gegen Rote und Antifaschisten kann eigentlich niemand redlich etwas einzuwenden haben, der aus dem Dunstkreis jenes Nazi-Generals Gehlen kommt.
WER WAR GEHLEN?
General Reinhard Gehlen, der in Hitlers militärischen Geheimdiensten, namentlich der deutschen Abwehr die Abteilung Fremde Heere Ost geleitet hatte. Gehlen hatte sich bereits im Mai 1945 mit seinem Stab und seinem gesamten Archiv den US-Amerikanern gestellt und ihnen seine Dienste angeboten. In den ersten Nachkriegsjahren stammte ein Großteil der US-amerikanischen Informationen über den Ostblock aus Gehlens Quellen.
Gehlen stand bald fest auf der US-amerikanischen Gehaltsliste und begann für die neu gegründete „Organisation Gehlen“, kurz „Org“ genannt, mit der Rekrutierung von Mitarbeitern, unter denen sich auch zahlreiche Veteranen der faschistischen Geheimdienst- und Terrororganisationen SS, SD und Gestapo befanden. Fast alle diese Gehlen-Kumpane wurden als Kriegsverbrecher gesucht und erhielten nun von der „Org“ neue Identitäten und Papiere. So lange die US-Amerikaner weiter mit gutem Material versorgt wurden, stellten sie keine Fragen, die nur für sie selbst kompromittierend hätten ausfallen können.
Mit seinen alten Gehilfen und US-amerikanischem Geld wurde Gehlen schließlich so einflussreich, daß die spätere deutsche Regierung seine gesamte Organisation als nationalen Nachrichtendienst (BND und Verfassungsschutz) übernahm. Zu Beginn der 1950er Jahre beschrieb ein CIA-Offizier folgendermaßen die Verfahrensweise der US-Amerikaner: „Es war unbedingt notwendig, daß wir jeden Schweinehund verwendeten, Hauptsache, er war Antikommunist“.
HITLERS ENKEL IN ANTIKOMMUNISTISCHER OFFENSIVE
Nach der „Sommerpause“ 2012 soll der Deutsche Bundestag ein Gesetz beschließen, wonach im Verfassungsschutzbericht genannte Vereine allein durch die Tatsache, daß sie in einem Verfassungsschutzbericht aufgeführt werden, ihre Gemeinnützigkeit verlieren und rückwirkend für die gesamte Zeit ihres Bestehens Körperschaftssteuer usw. zu zahlen haben. Diesen Angriff der immer offener und terroristischer werdenden Diktatur des Monopolkapitals wird insbesondere der größte Bildungsverein von Kommunisten und Sozialisten, der Rotfuchs-Förderverein e.V., ganz sicherlich zu spüren bekommen. Dieser vor allem im Osten Deutschlands mitgliederstarke und vielerorts aktive kommunistisch-sozialistische Bildungszirkel wird von einigen Landesämtern für Verfassungsschutz seit etlichen Jahren in den Jahresberichten als „linksextremistische Organisation“ vermerkt und durch diesen imperialistischen Inlandsgeheimdienst der Bundesrepublik Deutschland beobachtet und „bearbeitet“.
Auf der Website der „Tagesschau“ liest sich dies folgendermaßen: „Vereine sollen künftig grundsätzlich ihre Gemeinnützigkeit verlieren, wenn sie im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder der Länder als extremistisch eingestuft werden. Das Bundesfinanzministerium bestätigte, dass im Jahressteuergesetz 2013 eine entsprechende Änderung vorgesehen sei.
Damit entscheidet in letzter Konsequenz der Verfassungsschutz darüber, ob ein Verein weiter als gemeinnützig anerkannt wird und damit Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen kann. Man sei der Auffassung, dass diese Beurteilung dort besser aufgehoben sei, sagte eine Ministeriumssprecherin. Bislang hatten die Finanzämter in dieser Frage einen gewissen Spielraum. Organisationen wie der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) oder Attac haben die Änderung bereits kritisiert.
Im Wortlaut:
Im Jahressteuergesetz 2013 ist eine Neuregelung der Zuerkennung der Gemeinnützigkeit vorgesehen. Dort heißt es in Art. 10:
'Körperschaften, die sich aktiv gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung wenden und den Bestand, die Sicherheit und die Funktionsfähigkeit des Bundes oder eines der Länder beeinträchtigen oder beseitigen wollen (§ 4 Bundesverfassungsschutzgesetz), können nicht als gemeinnützige Körperschaft anerkannt werden und von Steuervergünstigungen profitieren. Dies gilt auch, wenn eine Körperschaft dem Gedanken der Völkerverständigung zuwiderhandelt (§ 51 Absatz 3 Satz 1 AO). Ist deshalb eine Körperschaft im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes als verfassungsfeindlich aufgeführt, ist ihr die Anerkennung als gemeinnützige Körperschaft zu versagen.
Die Überprüfung, ob eine Körperschaft trotz einer Nennung in einem Verfassungsschutzbericht doch die Anforderungen nach § 51 Absatz 3 Satz 1 erfüllt, muss nach Streichung des Wortes „widerlegbar“ in Satz 2 nicht mehr durchgeführt werden. Sollte eine Körperschaft ihrer Ansicht nach zu Unrecht in einem Verfassungsschutzbericht aufgeführt worden sein, so obliegt es ihr, sich dagegen in einem gerichtlichen Verfahren zur Wehr zu setzen.
Körperschaften, bei denen der bloße Verdacht der Verfassungsfeindlichkeit besteht und die nur als Verdachtsfall in einem Verfassungsschutzbericht erwähnt wurden, ist nicht auf Grund des Verdachtes die Gemeinnützigkeit zu versagen. Allerdings ist einem solchen Fall die Voraussetzung des § 51 Absatz 3 Satz 1 AO und damit das Vorliegen von Bestrebungen nach § 4 Bundesverfassungsschutzgesetz durch das zuständige Finanzamt inzident zu prüfen.' Quelle: Bundesfinanzministerium“
ROTFUCHS-FÖRDERVEREIN SEIT JAHREN DORN IM AUGE
Der „Sächsische Verfassungsschutzbericht 2011“ listet unter
2.2.1.2 Linksextremistische Parteien und innerparteiliche Zusammenschlüsse dann auch den Rotfuchs-Förderverein e.V., denn die „Zeitschrift ROTFUCHS (...) dient der Verbreitung der Ziele des ROTFUCHS-FÖRDERVEREIN e. V., zu denen neben der politischen Bildung auf dem Gebiet des „wissenschaftlichen Sozialismus“ die Analyse aktueller und historischer gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und kultureller Prozesse und Ereignisse aus einem kommunistischen Blickwinkel gehören.“ Und wer Realitäten aus einem kommunistischen Blickwinkel analysiert, kann von keinem allgemeinen Nutzen für den Imperialismus sein und hat dafür zu zahlen, - so die Meinung der politischen Lakaien des deutschen Monopolkapitals und geistigen Enkel Adolf Hitlers.
UNSERE SOLIDARITÄT GEHÖRT DEM ROTFUCHS-FÖRDERVEREIN
Wir wünschen dem Rotfuchs-Förderverein e.V. die Kraft für eine Umstrukturierung dergestalt, daß diese erfolgreiche Initiative von Kommunisten und Sozialisten wie bisher seine Arbeit als Bildungszirkel und als Netzwerk fortsetzen kann. Der Rotfuchsverein bewährt sich seit über 13 Jahren als Forum für viele aufrechte Kommunisten insbesondere aus der einstigen DDR.
Wir Genossen der Redaktion von Kommunisten-Online stehen solidarisch an der Seite des Rotfuchs-Fördervereins, zumal auch Kommunisten-Online mit dem Roten Webmaster seit über einem Jahr Zielscheibe ganz massiver juristischer Angriffe worden ist.
Quellen:
http://www.tagesschau.de/
http://www.kriegsreisende.de/
http://www.verfassungsschutz.sachsen.de/
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