Samstag, 9. November 2019
Gericht bringt Hartz-IV-Sanktionen vor Verfassungsgericht
Mission der Hartz IV Sanktionen ist vorerst erfolgreich abgeschlossen.
Das Bundesverfassungsgericht legt Folterinstrument gegen die
Lohnarbeitenden in den einstweiligen Ruhestand.
"Das Geschmurgel unzähliger Expert*innen über Menschenrecht,
Existenzminimum und Grundgesetzverstöße ist eine unerträgliche
Verklärung der tatsächlichen Verhältnisse. Die Lüge von Sozialstaat
und Grundrechten sind die Voraussetzung zur Fortsetzung des
Ausbeutungssystems mit den Mitteln eines repressiven Sozialstaats. Zu
den tatsächlichen Verhältnissen. Die Hartz IV Sanktionen sind nicht
die einzigen, aber sicherlich das markanteste Merkmal des durch die
Agenda 2010 mit Gewalt erzwungenen Umbaus der Lohnarbeitsgesellschaft.
(...) Eigentlich ist niemand mehr da, der durch Sanktionen in Arbeit
gepresst werden könnte. Fast eine Million Sanktionen jährlich sind
also nicht mehr effektive zwangsweise Zuführung in den Niedriglohn,
sondern überwiegend Verstöße gegen Meldeauflagen und damit für die
eigentliche Zwangsvermittlung völlig unsinnig. (...) Kurzum, die
veränderten Verhältnisse erfordern andere Formen der Sicherung des
Überlebens der zeitweilig für das Lohnarbeitssystem nicht benötigten
Menschen. Es werden die als willkürlich und repressiv wahrgenommenen
Sanktionen durch ein neues System der Belohnung für Lohnarbeit
ersetzt. Dieser Umbauprozess erfolgt in Schritten, denn es stehen für
die Herrschenden zwei Ziele im Raum: Es darf keinen neuen Schock wie
bei der Einführung von Hartz IV geben, denn diese
Brechstangendurchsetzung hat tiefe Risse in der Hegemonie der
Ideologie der bürgerlichen Herrschaft ergeben und zweitens bedarf es
für die zukünftige Arbeitsgesellschaft eines flexibleren Systems der
Unterhaltssicherung als die heutige Ämterbürokratie. Industrie 4.0 und
die weitere Auflösung des unbefristeten Arbeitsverhältnisse zwingt zu
einer neuen Existenzsicherung in der der formelle Zwang durch
Sanktionen durch den subtilen Zwang zur Vermeidung von Hunger ersetzt
wird. Die Zielstellungen von Staat und Kapital bleiben die gleichen.
Erhöhung der Profite und Optimierung der Ausbeutungsverhältnisse.
Somit war die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ein Eckpunkt
der Umgestaltung der Herrschaftsverhältnisse zur Optimierung des
repressiven Sozialstaats..." Bewertung vom Bremer ErwerbslosenVerband
vom 7.11.2019 (pdf) - wir danken!
http://www.labournet.de/wp-content/uploads/2019/11/sanktionen-bev.pdf
Siehe weitere neue Stellungnahmen zum BVerfG-Urteil im Dossier
http://www.labournet.de/?p=80978
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