Samstag, 9. November 2019

Gericht bringt Hartz-IV-Sanktionen vor Verfassungsgericht



Mission der Hartz IV Sanktionen ist vorerst erfolgreich abgeschlossen. 
Das Bundesverfassungsgericht legt Folterinstrument gegen die 
Lohnarbeitenden in den einstweiligen Ruhestand.

"Das Geschmurgel unzähliger Expert*innen über Menschenrecht, 
Existenzminimum und Grundgesetzverstöße ist eine unerträgliche 
Verklärung der tatsächlichen Verhältnisse. Die Lüge von Sozialstaat 
und Grundrechten sind die Voraussetzung zur Fortsetzung des 
Ausbeutungssystems mit den Mitteln eines repressiven Sozialstaats. Zu 
den tatsächlichen Verhältnissen. Die Hartz IV Sanktionen sind nicht 
die einzigen, aber sicherlich das markanteste Merkmal des durch die 
Agenda 2010 mit Gewalt erzwungenen Umbaus der Lohnarbeitsgesellschaft. 
(...) Eigentlich ist niemand mehr da, der durch Sanktionen in Arbeit 
gepresst werden könnte. Fast eine Million Sanktionen jährlich sind 
also nicht mehr effektive zwangsweise Zuführung in den Niedriglohn, 
sondern überwiegend Verstöße gegen Meldeauflagen und damit für die 
eigentliche Zwangsvermittlung völlig unsinnig. (...) Kurzum, die 
veränderten Verhältnisse erfordern andere Formen der Sicherung des 
Überlebens der zeitweilig für das Lohnarbeitssystem nicht benötigten 
Menschen. Es werden die als willkürlich und repressiv wahrgenommenen 
Sanktionen durch ein neues System der Belohnung für Lohnarbeit 
ersetzt. Dieser Umbauprozess erfolgt in Schritten, denn es stehen für 
die Herrschenden zwei Ziele im Raum: Es darf keinen neuen Schock wie 
bei der Einführung von Hartz IV geben, denn diese 
Brechstangendurchsetzung hat tiefe Risse in der Hegemonie der 
Ideologie der bürgerlichen Herrschaft ergeben und zweitens bedarf es 
für die zukünftige Arbeitsgesellschaft eines flexibleren Systems der 
Unterhaltssicherung als die heutige Ämterbürokratie. Industrie 4.0 und 
die weitere Auflösung des unbefristeten Arbeitsverhältnisse zwingt zu 
einer neuen Existenzsicherung in der der formelle Zwang durch 
Sanktionen durch den subtilen Zwang zur Vermeidung von Hunger ersetzt 
wird. Die Zielstellungen von Staat und Kapital bleiben die gleichen. 
Erhöhung der Profite und Optimierung der Ausbeutungsverhältnisse. 
Somit war die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ein Eckpunkt 
der Umgestaltung der Herrschaftsverhältnisse zur Optimierung des 
repressiven Sozialstaats..." Bewertung vom Bremer ErwerbslosenVerband 
vom 7.11.2019 (pdf) - wir danken!
http://www.labournet.de/wp-content/uploads/2019/11/sanktionen-bev.pdf

Siehe weitere neue Stellungnahmen zum BVerfG-Urteil im Dossier
http://www.labournet.de/?p=80978

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