Montag, 1. April 2019

[Augsburg] Betrunkene Polizisten attackieren Flüchtling: Gericht verhängt Haft



Stoppt Polizeigewalt… Ibrahim A.* 25, ein dunkelhäutiger Flüchtling aus dem Senegal, saß an jenem späten Abend des 21. September 2016 still vor einem Becher Tee im Imbissrestaurant McDonalds am Königsplatz. Da kam eine Gruppe von fünf Männern und einer Frau an seinen Tisch. Einige, sichtlich alkoholisiert, setzten sich ungefragt zu ihm, unterhielten sich laut. Weil der Afrikaner für den Rest der Gruppe nicht Platz machte, kam es zum Streit. Ein 43-Jähriger aus der Gruppe drückte dem Flüchtling einen angebissenen „Hamburger“ ins Gesicht und rief „Black man, go home“. Wenig später wurde der 25-Jährige vor dem Lokal noch weiter attackiert. Die beschämenden Szenen, die eher an eine Attacke rassistischer Hooligans erinnern, sorgten beim Eintreffen der Polizei für eine äußerst unangenehme Überraschung: Bei der Gruppe handelte es sich um Polizeikollegen aus Giengen an der Brenz in Baden-Württemberg. (…) Mehrere damals an dem Ausflug beteiligte Beamte waren bei ihren Zeugenaussagen sichtlich bemüht, die Angeklagten nicht zu belasten. Richter Michale: „Von den Kollegen hat keiner mehr so genau hingeschaut, eher weggeschaut, wenn es strafbar war.“ (…) Auch Staatsanwältin Möller fiel das Aussageverhalten der Polizeikollegen auf: „Immer wenn es kritisch wurde, hatten sie auffällige Erinnerungslücken.“ (…) Der verurteilte Oberkommissar, so hatten die Augsburger Ermittler festgestellt, hegt offenbar gegen Flüchtlinge ohnehin eine Antipathie. Auf „Facebook“ hatte er ein AfD-Plakat, das sich gegen die Bundeskanzlerin und gegen Flüchtlinge richtet, geteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Deshalb muss der Polizist die Haftstrafe zunächst auch nicht antreten. Der Beamte wird wohl gegen das Urteil in die Berufung gehen…” Beitrag von Klaus Utzni vom 8. Juni 2018 bei der Augsburger Allgemeinen online externer Link und nun das Urteil:
  • Prozess in Augsburg: Betrunkene Polizisten greifen Flüchtling an – und dürfen Job wohl behalten New
    “… Der Konflikt zwischen den Polizisten und dem damals 25-jährigen Flüchtling aus Senegal begann in der Filiale der Fast-Food-Kette Mc Donald’s am Kö. Fünf Polizisten setzten sich an einen Tisch, an dem bereits der Asylbewerber saß. Der 43-Jährige rempelte den dunkelhäutigen Mann offenbar grundlos an und sagte zu ihm: „Black man go home.“ Was übersetzt heißt: „Schwarzer Mann, geh’ nach Hause.“ Zudem drückte der Kommissar dem Mann einen Hamburger gegen den Kopf. Als der Flüchtling deshalb das Lokal verließ, rannte der 43-Jährige ihm hinterher und versuchte, ihm ein Plastik-Tablett gegen den Kopf zu schlagen. Draußen mischte sich dann auch noch ein 41-jähriger Kollege des Oberkommissars ein. Er hielt den Flüchtling zeitweise fest. Währenddessen schlug der Oberkommissar dem Asylbewerber mit der Faust gegen den Kopf und trat ihm gegen den Oberschenkel. Danach verfolgten beide Polizisten den Flüchtling und versuchten dabei, ihm so von hinten in die Beine zu treten, dass er stürzt. Allerdings gelang ihnen das nicht. (…) In einem ersten Prozess vor dem Amtsgericht hatten beide Polizisten die Taten nur teilweise eingeräumt. Der 43-Jährige sprach von einem Missverständnis, als er den Senegalesen in dem Burger-Lokal gefragt habe, ob an seinem Tisch noch Platz sei. Der Flüchtling sei deshalb aufgesprungen und habe sich vor ihm aufgebaut. Das Gericht glaubte ihm seine Erklärungen aber nicht. Der Oberkommissar wurde deshalb in erster Instanz zu einer Haftstrafe von 14 Monaten verurteilt – ohne Bewährung. Damit wäre der Vater von drei Kindern nicht nur ins Gefängnis gekommen, er wäre auch automatisch aus dem Beamtenverhältnis entlassen worden. Gegen dieses Urteil wehrte sich der Oberkommissar, er ging in Berufung. Nun, in der Neuauflage des Prozesses vor dem Landgericht, gab sich der Polizist deutlich reumütiger. Dieses Mal räumte er alle Vorwürfe der Anklage ein. Er sei vorher auch nicht von dem Senegalesen provoziert worden, so der Beamte. „Mein Verhalten war inakzeptabel und durch nichts zu entschuldigen“, sagte er. Er habe, vermutlich auch durch den vielen Alkohol, komplett die Selbstbeherrschung verloren. Im ersten Prozess war bekannt geworden, dass der Beamte im Internet auf Facebook ein AfD-Plakat weiterverbreitet hatte, das sich gegen die Bundeskanzlerin und gegen Flüchtlinge richtete. (…) Wegen des Geständnisses fiel das Urteil für den Kommissar nun vor dem Landgericht auch deutlich milder aus. Mit elf Monaten auf Bewährung liegt die Strafe nun gerade noch unter der Grenze von zwölf Monaten, ab der ein Beamter automatisch seinen Job verliert. (…) Der zweite an dem Übergriff beteiligte Beamte ist in erster Instanz zu einer Geldstrafe von 14.400 Euro verurteilt worden. Weil der 41-jährige Polizeihauptmeister nun aber auch ein umfassenderes Geständnis ablegte, reduzierte das Gericht die Strafe für ihn auf 9000 Euro…” Beitrag von Jörg Heinzle vom 27. März 2019 bei der Augsburger Allgemeinen online externer Link – sehr bezeichnet ist die, diesem Beitrag folgende Umfrage “Wie sicher fühlen Sie sich in Bayern?” der Augsburger. Denn das Gefühl der Flüchtlinge auf Sicherheit vor rassistischer Gewalt durch die Polizei, welche diesen Fall zugrunde liegt, ist offensichtlich nicht gemeint.

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