Montag, 29. April 2019

Asyl-Verschärfungen 2019: „Geordnete-Rückkehr“ – und ungestörte Abschiebungen (das “Gute-Abschiebungs-Gesetz”)


Dossier

Corasol: Flucht ist kein Verbrechen - Asylgesetzverschärfung stoppen!Das Bundeskabinett hat am Mittwoch mehrere Asyl-Änderungen beschlossen, darunter die Speicherung von Fingerabdrücken von Kindern ab sechs Jahren. Seehofer bezeichnet das Gesetz als „Meilenstein“. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch Änderungen beim Austausch der Daten von Asylsuchenden beschlossen. Wie Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) im Anschluss in Berlin mitteilte, soll damit eine schnellere und zuverlässigere Erfassung der Daten möglich gemacht werden. Die Pläne sehen unter anderem vor, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge künftig schneller registriert werden. Zudem sollen künftig auch Fingerabdrücke von Kindern ab einem Alter von sechs Jahren gespeichert werden. Derzeit ist das erst ab 14 Jahren möglich. Änderungen sieht das Gesetz auch beim Austausch der Sicherheitsdaten vor. Zudem soll es für die Bundespolizei künftig möglich sein, Asylsuchende auch außerhalb der Zone von 30 Kilometern ab der deutschen Grenze erkennungsdienstlich zu behandeln. Um Fehler bei der Registrierung etwa durch unklare Namensschreibweisen auszuschließen, soll in den Dokumenten künftig auch immer die zugehörige Nummer aus dem Ausländerzentralregister aufgenommen werden…” Meldung vom 31. Januar 2019 beim Migazin externer Link: “Kabinett beschließt Speicherung von Fingerabdrücken sechsjähriger Kinder”, siehe zum Hintergrund “Härtere Regeln für Geflüchtete: Innenministerium will Zahl der Abschiebungen erhöhen – auch nach Syrien?” und hier dazu:
  • [DGB] Migrationspolitik und Asylpolitik: Neue Gesetze bringen Arbeitsverbote statt Integration in Arbeit und Ausbildung New 
    “Neben dem “Geordnete-Rückkehr-Gesetz” von Bundesinnenminister Horst Seehofer plant die Bundesregierung aktuell neun weitere Gesetze in der Migrations- und der Asylpolitik. Eine Analyse des DGB zeigt: So, wie diese zehn einzelnen Gesetze mit ihren Maßnahmen zusammenwirken, würden sie die Integration in Deutschland deutlich erschweren – vor allem die Integration in den Arbeitsmarkt. “Im Ergebnis würden damit weniger Geflüchtete in gute Arbeit integriert werden können. Im letzten Jahr hatte die Bundesregierung noch das Gegenteil versprochen”, kritisiert DGB-Vorstand Annelie Buntenbach. “Das Ergebnis veranlasst den DGB zu großer Besorgnis”, heißt es in einer Zusammenfassung der Analyse mit dem Titel “Arbeitsverbote statt Integration in Arbeit und Ausbildung”. “Gerade in den für den DGB besonders entscheidenden Themenfeldern Zugang zum und gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsmarkt, Rechtssicherheit für Betroffene und Unternehmen, Zugang zu Ausbildung, Ausbildungsförderung, Vermeidung von Ausbeutbarkeit und soziale Sicherheit sieht der DGB in den Gesetzesinitiativen der Bundesregierung kaum Potenzial für eine Verbesserung der bisherigen Situation – vielmehr führen die Vorschläge der Bundesregierung überwiegend zu teilweise drastischen Verschlechterungen. (…) Was die Gesetzesinitiativen nun enthalten, lässt sich aber kaum noch Beschäftigungsduldung nennen. Die Hürden werden so hoch gesteckt, dass sie nur von einer geringen Anzahl von Personen erfüllt werden können. Das halten wir für falsch. Es wäre ein Verlust für die Gesellschaft und ausgesprochen kurzsichtig in Zeiten des Fachkräftebedarfs.” Und auch beim Thema Ausbildung würde sich die Situation verschlechtern und Integration erschwert: “Die Ausbildungsduldung war gemeinsam von Kirchen, Arbeitgebern und Gewerkschaften mühsam errungen worden. Ziel war, jungen Geflüchteten den Weg in Ausbildung und Arbeit zu eröffnen und gleichzeitig den Betrieben die dafür nötige Sicherheit zu bieten”, so Buntenbach. “Mit den vorliegenden Gesetzentwürfen wird die 3+2-Regelung praktisch untertunnelt. Zu befürchten ist, dass mit der neuen Sub-Duldung, also einer Duldung noch unterhalb des bisherigen Status, und anderen Einschränkungen, am Ende jeder Spurwechsel zur Sackgasse wird.” DGB-Stellungnahme vom 26. April 2019 externer Link mit Link zur detaillierten DGB-Analyse zu den aktuellen Gesetzesvorschlägen der Bundesregierung zu Migration und Asyl
  • Kabinett beschließt massive Verschlechterungen für Geflüchtete – erste Kommentare
    In der Kabinettssitzung am 17. April 2019 hat die Bundesregierung mit gleich zwei Gesetzen die Entrechtung von geflüchteten Menschen vorangetrieben – mit dem Geordnete-Rückkehr-Gesetz und einer Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes. (…)Auch das Dritte Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, dem ebenfalls am 17. April 2019 zugestimmt wurde, ist sehr problematisch. Auf Kosten asylsuchender Menschen wird in dem Gesetz ein Nullsummenspiel betrieben, um auf keinen Fall mehr Geld auszugeben – obwohl die Mehrausgaben verfassungsrechtlich vorgeschrieben sind! Im Folgenden werden die Regelungen und Auswirkungen der zwei Gesetze detaillierter beschrieben…” Pro-Asyl-Meldung vom 17.04.2019 externer Link, siehe dazu:
    • Das steht im Abschiebe-Gesetz: Leichtere Inhaftierung, geheime Abschiebetermine, weniger Sozialhilfe
      Das neue „Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ beschneidet die Rechte von Asylbewerbern: Abschiebetermine werden zu Dienstgeheimnissen, Ausreisepflichtige werden in regulären Gefängnissen inhaftiert. Was das Gesetz außerdem vorsieht fasst MiGAZIN zusammen…” Überblick von Corinna Buschow vom 18. April 2019 beim Migazin externer Link
    • “Kräftige Dinge”. Bundeskabinett bringt Gesetz für Verschärfungen bei Abschiebungen auf den Weg
      Das Bundeskabinett hat dem sogenannten Geordnete-Rückkehr-Gesetz von Innenminister Seehofer grünes Licht gegeben. Über die Verschärfungen bei Abschiebungen muss im Bundestag entschieden werden. Dort deuten sich bereits jetzt Diskussionen an…” Beitrag vom 18. April 2019 beim Migazin externer Link
    • DGB: „Geordnete Rückkehr-Gesetz“ widerspricht Menschenwürde und Rechtsstaatlichkeit
      Am heutigen Mittwoch hat das Kabinett den Entwurf des Bundesinnenministeriums zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht, das so genannte „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“, beschlossen. Auch wenn dieser Gesetzentwurf gegenüber der ersten Fassung des Bundesinnenministeriums (BMI) bereits in einigen Passagen entschärft worden ist, würde seine Umsetzung fatale Folgen haben. Dazu sagt Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied: „Es wäre das Beste, wenn der Gesetzentwurf noch vor dem Eintritt ins weitere parlamentarischer Verfahren seine geordnete Rückkehr in die Heimat, das BMI, antreten würde. Er nimmt in Kauf, unter den Geduldeten eine Gruppe von Entrechteten zu schaffen. Statt ihnen die Möglichkeit zu geben, selbst ihren Lebensunterhalt zu verdienen, werden sie vom Arbeitsmarkt abgeschnitten oder sollen im Gefängnis auf ihre Abschiebung warten. Einziger Grund dafür ist, dass Innenminister Seehofer Härte demonstrieren und die Ausreisepflicht in Zukunft verschärft über Abschiebungen durchsetzen will, obwohl diese im Zweifelsfall aber genau wie heute gar nicht stattfinden kann: weil Afghanistan zu unsicher ist, weil der EU-Staat, in dem der Geflüchtete seinen Asylerstantrag gestellt hat, ihn nicht zurücknimmt, oder weil gesundheitliche Hindernisse oder familiäre Bindungen der Ausreise im Weg stehen…” DGB-PM vom 17.04.2019 externer Link
  • Unsicherheit, Entrechtung, Haft – PRO ASYL warnt vor Wirkung des »Geordnete-Rückkehr-Gesetzes«  
    PRO ASYL appelliert an die Bundesregierung, das ins Kabinett eingebrachte »Geordnete-Rückkehr-Gesetz« nicht im Hau-Ruckverfahren durchzupeitschen. »Es gibt keine Rechtfertigung für derart weitreichende Eingriffe«, sagte Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL. »Das Gesetz zielt auf Entrechtung, mehr Haft und einem Verdrängen aus Deutschland durch Entzug von Sozialleistungen!« Das Gesetz baut somit systematisch die Rechte geflüchteter Menschen ab. Es schadet der Integration durch jahrelange Unsicherheit aufgrund der Verlängerung der Frist für Widerrufsverfahren auf fünf Jahre. Mit der Einführung einer neuen Duldungsart, einer »Duldung light«, werden die betroffenen Menschen stigmatisiert und der Weg in ein Bleiberecht stark erschwert. Außerdem wird das Gesetz zur Verunsicherung der Zivilgesellschaft aufgrund der weiterhin bestehenden Gefahr der Kriminalisierung führen. Denn in der Flüchtlingsarbeit Tätige könnten durch die Weitergabe von bestimmten Informationen im Rahmen einer Beratung der »Beihilfe zum Geheimnisverrat« bezichtigt werden. Zu Kernpunkten der Kritik im Einzelnen…” Pressemitteilung vom 17.04.2019 externer Link, siehe auch die vollständige Stellungnahme von PRO ASYL zum »Geordnete-Rückkehr-Gesetz« externer Link  im Rahmen der Verbändeanhörung
  • Es ist ein „Menschen-ohne-Rechte-Gesetz“  
    Das sogenannte „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ ist ein Tiefpunkt für unseren Rechtsstaat. Der Gesetzesentwurf entrechtet Betroffene quasi komplett. Begründet wird es mit dem Bild der Notlage, die es nicht gibt. Am Mittwoch berät das Kabinett das sogenannte „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“. Dieser Gesetzentwurf wird in der aktuellen Form ein Katalog an Inhumanität und Entrechtung. Er enthält unverhältnismäßige gesetzliche Verschärfungen, die gegen unsere Grundrechte und gegen Europarecht verstoßen. Die Verfassungskonformität weiter Teile dieses Gesetzentwurfs ist fraglich. Es scheint fast so, als wolle Bundesinnenminister Seehofer auf Biegen und Brechen austesten, wie weit er den Rechtsstaat beugen kann und ignoriert dabei selbst das Nein der CDU-, SPD und Grünen-Landesjustizminister. Das ist ein Tiefpunkt für unseren Rechtsstaat…” Gastbeitrag von Filiz Polat vom 17.4.2019 beim Migazin externer Link – Filiz Polat ist seit 2017 migrationspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen
  • Herausekeln als Staatsräson. Bis zuletzt reißt die Kritik an Seehofers Asylverschärfungsplänen nicht ab  
    “… Selbst die Landesjustizminister hatten Bedenken deutlich gemacht. Die enthaltenen Abschiebehaftpläne von Minister Horst Seehofer lehnten sie in einem Beschluss ab. Die Justizminister der SPD-geführten Bundesländer schrieben zudem an Seehofer einen Brief, in dem sie den Gesetzentwurf »insgesamt undifferenziert … und in weiten Teilen verfassungsrechtlich und rechtspolitisch bedenklich« nennen. Zuvor hatten sich auch die Innenminister der sogenannten A-Länder in einem Schreiben an Seehofer ablehnend geäußert. Doch es sind mehrere Gesetzentwürfe, die zur Debatte stehen und die Minister Seehofer in den Verhandlungen mit dem SPD-Koalitionspartner offenbar im Sinne eines Junktims miteinander verknüpft. Der SPD liegt besonders am geplanten Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Die SPD-Minister Hubertus Heil (Arbeit, Soziales) und Katarina Barley (Justiz), scheinen sich dafür Seehofer in mehreren Punkten gebeugt zu haben, was ihnen nun aus den eigenen Reihen übel genommen wird. Derzeit seien es mehr als zehn Gesetzgebungsverfahren im Asyl- und Migrationsrecht, die von den Ministerien der Bundesregierung diskutiert werden – und scheinbar werde dabei alles in einen Topf geworfen, argwöhnt Pro Asyl…” Artikel von Uwe Kalbe vom 16.04.2019 beim ND online externer Link
  • Petition: Kein „Geordnetes-Rückkehr-Gesetz” sondern Seehofers Rücktritt!  
    “… Die repressive und autoritäre Politik im Inneren Europas, wie Seehofer sie praktiziert, geht einher mit dem massiven, teilweise militärischen Ausbau der Außengrenzen Europas gegen Flüchtende. Wie bereits jetzt Zivilen Seenotretter*innen 20 Jahre Haft droht, weil sie andere Menschen vor dem ertrinken gerettet haben, soll auch hier in Deutschland, Solidarität mit geflüchteten Menschen mit der Verhängung von Haftstrafen, verhindert werden. Dieses Gesetzespaket ist inhuman und unerträglich und ich werde mich dafür stark machen, dass es nicht durchkommt. Diesen Samstag, am 30.03 gehen wir gemeinsam auf die Straßen in Berlin: Für Sichere Hafen und solidarische Städte: #SeehoferWegbassen” Petition von Liza von der SEEBRÜCKE bei change.org externer Link
  • “Giftliste”: Neues Gesetz setzt Ausweisungsschutz auf Minimum  
    “Deutschland soll Abschiebungen nach dem Willen Seehofers künftig notfalls mit mehr Härte durchsetzen. In der Bundesregierung wird über einen Entwurf aus seinem Haus diskutiert, der erleichterte Inhaftierung und andere Sanktionen vorsieht. (…) Bei geschätzten vier von fünf Geduldeten sei die Abschiebung an fehlenden Reisepapieren gescheitert. Künftig sollen daher jene, die selbst Schuld daran sind, dass sie nicht ausgewiesen werden können, schlechtergestellt werden gegenüber jenen, die wegen Krankheit, einer Ausbildung minderjähriger Kinder oder anderen humanitären Gründen nicht abgeschoben würden. (…) Geschaffen werden soll dafür eine gesonderte Rechtsstellung für Menschen mit Ausreiseaufforderung. Dieser neue Status wirkt sich unter anderem auch negativ auf staatliche Leistungen aus. (…) Gescheitert seien viele Abschiebungen aus dem Grund, dass die betreffenden Personen nicht anwesend gewesen seien. Daher sollen die Voraussetzungen für die Sicherungshaft insofern abgesenkt werden, als dafür der Ablauf der Ausreisefrist hinreichend ist. Eine weitere Fluchtgefahr soll dafür nicht mehr erforderlich sein. (…) Für Straftäter soll der Ausweisungsschutz auf ein europa- und völkerrechtliches Minimum abgesenkt werden. Jene Straftäter, die wiederum nicht abgeschoben werden können, sollen besser überwacht werden: zum Beispiel mit Meldepflichten, einer räumlichen Beschränkung oder der elektronischen Fußfessel. „Gefährder“ und Terrorverdächtige wie auch Personen, die eine andere Identität vortäuschen, sollen vor ihrer Abschiebung leichter in Haft oder Gewahrsam genommen werden können. (…) Da es nicht genügend Abschiebungshaftplätze gebe, solle zudem das Trennungsgebot von Abschiebungs- und Strafgefangenen zeitweise ausgesetzt werden. Das bedeutet, dass Menschen, die abgeschoben werden sollen, auch in Justizvollzugsanstalten festgehalten werden dürfen. (…) Strafbar können sich nach den Plänen künftig auch jene Personen machen, die abgelehnte Asylbewerber vor einer bevorstehenden Abschiebung warnen und dabei den konkreten Termin nennen. (…) Die migrationspolitische Sprecherin der Grünen, Filiz Polat, bezeichnet den Entwurf als „Giftliste“. Unterstützer von Geflüchteten würden kriminalisiert. „Wir haben erhebliche Zweifel an der Verfassungskonformität weiter Teile dieses Referentenentwurfs. Es scheint fast so, als wollte Innenminister Seehofer austesten, wie weit er den Rechtsstaat beugen kann“, so die Grünen-Politikerin…” Beitrag vom 15. Februar 2019 von und bei MiGAZIN externer Link
  • Seehofers Angriff auf die Anti-Abschiebe-Industrie. Gesetzesentwurf des BMI kriminalisiert Unterstützer*innen, Berater*innen, Anwält*innen und Ehrenamtliche und versucht ihnen einen Maulkorb zu verpassen  
    “… Der Gesetzesentwurf sieht zusätzlich harte Strafen für Unterstützer*innen und professionelle Berater*innen von Geflüchteten vor. Sollten diese beispielsweise geplante Termine zu Sammelabschiebungen verbreiten bzw. Geflüchtete in der individuellen Beratung darüber in Kenntnis setzen, drohen Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren. So sollen laut dem Entwurf „Veröffentlichungen von geplanten Abschiebeterminen unter Strafe gestellt [werden]; dies gilt ebenso für die Verbreitung an einen unbekannten Personenkreis, etwa in einem geschlossenen Newsletter oder sozialen Netzwerken, oder gegenüber einem ausreisepflichtigen Ausländer.“ Der Entwurf ist somit ein massiver Angriff auf den Grundsatz der individuellen und ergebnisoffenen Beratung von Sozialarbeiter*innen und Rechtsanwält*innen dar, der ein wesentlicher Eckpfeiler des Rechtsstaats darstellt. Bundesinnenminister Seehofer führt seine Kriminalisierungskampagne gegen Unterstützer*innen und Berater*innen von Geflüchteten fort und droht damit auch hunderten Ehrenamtlichen mit Bestrafungen. „Wer Unterstützer*innen, Berater*innen, Anwält*innen und Ehrenamtliche mundtot macht, erklärt den Rechtsstaat zur Makulatur. Anstatt die waghalsige Abschiebepraxis z.B. nach Afghanistan zu beenden, soll nun die sogenannte ‚aggressive Anti-Abschiebe-Industrie‘ kriminalisiert werden. Als Menschenrechtsorganisation sind wir den Menschenrechten der Geflüchteten verpflichtet, nicht dem übersteigerten Abschiebeinteresse von Horst Seehofer“, erklärt Agnes Andrae vom Bayerischen Flüchtlingsrat. „Wir lassen uns nicht das Recht nehmen, Geflüchtete über ihre (mögliche) Abschiebung in unsichere Kriegsgebiete oder lebensunwürdige Zustände zu informieren!“ Pressemitteilung des Bayerischen Flüchtlingsrats vom 06.02.2019 externer Link – siehe dazu auch:
    • Seehofer bleibt sich treu. Der Innenminister setzt auf Abschreckung: Wer auf geplante Abschiebeflüge hinweist, soll künftig mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden können.
      “… Wer, wie etwa der Bayerische Flüchtlingsrat, im Netz darauf hinweist, wann der nächste Abschiebeflug nach Afghanistan geht, soll künftig mit bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe bestraft werden. So steht es im Referentenentwurf für ein Gesetz zur „besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ externer Link  , in Klammern: „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“. Wohlklingende Namen haben ja Konjunktur in dieser Großen Koalition. Der ehrlichere Name wäre wohl: „Unerwünschte-Solidarität-Gesetz“. Man wolle verhindern, dass Menschen vor ihrer Abschiebung untertauchen, heißt es. Aus diesem Grund teilen die Behörden Betroffenen schon seit 2015 bevorstehende Abschiebetermine nicht mehr mit. Doch so einfach ist es nicht. Nur, wer über eine angeordnete Abschiebung Bescheid weiß, kann sich zum Beispiel juristisch dagegen wehren – also sich auf den Rechtsstaat stützen. (…) Und es geht um mehr: um Einschüchterung der Menschen, die gegen die immer restriktivere Asylpolitik aufbegehren. Ganz im Sinne Alexander Dobrindts (CSU) mit seinem Gerede von der „Anti-Abschiebe-Industrie“ – bestehend aus jenen Anwält*innen, die Geflüchtete vor Gericht vertreten…” Kommentar von Dinah Riese vom 7.2. 2019 bei der taz online externer Link
    • Im Klartext: Nach § 95 AufenthG soll bestraft werden, wer »ohne Erlaubnis der zuständigen Behörde geplante Zeitpunkte oder Zeiträume einer bevorstehenden Abschiebung veröffentlicht, an einen unbestimmten Personenkreis gelangen lässt oder einem ausreisepflichtigen Ausländer mitteilt
  • Gesetzentwurf im Innenministerium: Weitere Asylrechtsverschärfungen?
    Geduldete könnten ihren Status bei fehlender Mitwirkung verlieren. Die Verbreitung von Abschiebungsterminen soll verboten werden. Das Bundesinnenministerium plant weitere Verschärfungen des Asylrechts. In der vergangenen Woche wurde ein Referentenentwurf des „Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“, auch „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ bekannt. Demnach soll geduldeten Flüchtlingen, denen vorgeworfen wird, nicht ausreichend an der Passbeschaffung mitgewirkt zu haben, der Duldungsstatus entzogen werden. Duldungen werden bislang meist erteilt, wenn Abschiebehindernisse vorliegen. Dies können fehlende Papiere sein, aber auch Krankheit oder die Ablehnung der Aufnahme durch die Herkunftsländer. Nach dem Entwurf sollen staatliche Leistungen und Erlaubnisse für Geduldete zukünftig „umfänglich an die Pflicht des Betroffenen geknüpft“ werden, „in zumutbarem Umfang selbst notwendige Handlungen zur Erlangung eines Passes oder Passersatzes vorzunehmen.“ Die Menschen, die den Status als Geduldete aufgrund fehlender Passbeschaffung verlieren, sollen nach dem Wunsch des Innenministeriums zukünftig sanktioniert werden können. Dies betrifft Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und auch die Erlaubnis, einer Erwerbstätigkeit oder Ausbildung nachzugehen. Obwohl die Betroffenen gerade nicht abgeschoben werden können, dürfen sie dem Gesetzentwurf nach nicht arbeiten…” Artikel von Frederik Schindler vom 6.2.2019 bei der taz online externer Link
  • [Pro Asyl] Das »Geordnete-Rückkehr-Gesetz« ignoriert rechtsstaatliche GrundsätzeHeute wurde ein Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums (BMI) bekannt. Voraussetzungen für Inhaftierungen, wie die richterliche Anordnung oder der Nachweis eines Haftgrundes werden darin ignoriert. Abgelehnte Asylbewerber*innen, die nie eine Straftat begangen haben, werden wie Straftäter behandelt. Eine erste Analyse der Pläne. Der, noch nicht mit anderen Ministerien abgestimmte, Gesetzentwurf des BMI externer Link  ist inhuman und mit dem rechtsstaatlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht in Einklang zu bringen. Darüberhinaus sollen damit auch die – lange erstrittenen und in der Praxis ohnehin restriktiv gehandhabten – Bleiberechtsmöglichkeiten für Geduldete versperrt werden. (…) Noch deutlicher wird die Ignoranz dieser rechtsstaatlichen Vorgaben, wenn in dem Entwurf des § 58 AufenthG zur Abschiebung hinzugefügt wird, dass die abzuschiebende Behörde den Ausländer zum Flughafen oder Grenzübergang verbringen und (ohne Übernachtung) festhalten darf, »ohne dass es einer richterlichen Anordnung bedarf«. Ebenfalls klar muss sein, dass für eine Inhaftierung überhaupt ein Grund vorliegen muss, der dieser Person nachgewiesen wird. Der Entwurf benennt als einen Grund die Fluchtgefahr und führt dann Fallgruppen auf, wann genau »widerleglich vermutet« wird, wann diese Gefahr vorliegen soll (Entwurf zu § 62 Abs. 3 AufenthG). Diese Vermutungsregelung führt aber dazu, dass nicht die Behörde das Vorliegen der Gefahr, sondern der/die Betroffene das Nicht-Vorliegen einer etwaigen Gefahr nachweisen muss – eine Beweislastumkehr, die haftrechtlichen Grundprinzipien widerspricht. (…) Abschiebungshaft ist keine Strafhaft. Genau aus diesem Grund gilt das Trennungsgebot von Straf- und Abschiebungshaft, die Betroffenen dürfen grundsätzlich nicht in Einrichtungen der Strafhaft untergebracht werden. Jemand, der in Abschiebungshaft genommen wird, muss nicht einmal jemals einer Straftat verdächtig gewesen sein oder als Gefährdung für die öffentliche Sicherheit gelten. Das Trennungsgebot gilt nach der europarechtlichen Rückführungsrichtlinie (Art. 16 RL 2008/115/EG) und auch das deutsche Recht hat es derzeit im § 62a Abs. 1 AufenthG umgesetzt. Das Bundesinnenministerium will derzeit diesen Absatz streichen und sich so seiner Verpflichtung entziehen…” Beitrag vom 01.02.2019 bei Pro Asyl externer Link
  • Einzug der »bayerischen Art« in ganz Deutschland. PRO ASYL und der Bayerische Flüchtlingsrat warnen: Neuer Vorstoß aus dem BMI führt zu Ausgrenzung und Perspektivlosigkeit  
    “Während die Große Koalition im aktuellen Entwurf zur Fachkräftezuwanderung die Stärkung der Geduldeten bewirbt, geht das Bundesinnenministerium (BMI) nun den umgekehrten Weg: Die Zeitung WELT berichtet von einem Referentenentwurf des BMI, nach dem geduldeten Flüchtlingen, denen vorgeworfen wird, nicht hinreichend an der Passbeschaffung mitgewirkt zu haben, der Duldungsstatus entzogen werden soll.PRO ASYL und der Bayerische Flüchtlingsrat warnen vor der Ausgrenzungsinitiative des BMI. »Bayerische Verhältnisse werden in ganz Deutschland zur Normalität. (…) Schon jetzt zeigt die willkürliche Praxis in Bayern: Auch mit Duldung bekommen viele Asylsuchende Arbeits- und Ausbildungsverbote auferlegt, in vielen Landkreisen dürfen geduldete Flüchtlinge nicht einmal ein Praktikum absolvieren, in AnkER-Zentren werden Flüchtlinge isoliert und entrechtet. »Die Betroffenen werden in die Illegalität getrieben. (…) Dem Betroffenen soll sogar die Unmöglichkeit der Abschiebung zugerechnet werden, allein weil er Staatsangehöriger eines sicheren Herkunftsstaates ist. Vom persönlichen Verhalten des Betroffenen ist die Versagung der Duldung dann nicht mehr abhängig. Der Mensch wird aufgrund der Nationalität völlig unabhängig von seinem Verhalten diskriminiert und mit Sanktionen belegt…” Pressemitteilung vom 1. Februar 2019 von Pro Asyl externer Link

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