„… Die Göttinger BFE ist wegen ihres ruppigen Auftretens in der linken Szene der Stadt seit Jahren äußerst unbeliebt. So räumten Beamte der Truppe im Januar 2012 in der Universität mit einem harten Einsatz die Blockade vor einem Hörsaal, in dem der damalige Landesinnenminister Uwe Schünemann (CDU) über innere Sicherheit palaverte – es gab Festnahmen und Verletzte.(…) Außer auf Flugblättern und in sozialen Netwerken wird Kritik an der BFE in Göttingen auch in Form von Wandmalereien und bedruckten Textilien zum Ausdruck gebracht. Beliebt dabei ist besagte Buchstabenfolge „FCK BFE“. Auch der 28-Jährige trug unter der geöffneten Jacke einen Pullover mit dem Schriftzug, als er sich 2017 an einer Demonstration vor dem örtlichen Landgericht beteiligte. Zu dieser hatten verschiedene Gruppen anlässlich eines Prozesses gegen einen Anführer des rechtsextremen „Freundeskreises Thüringen/Niedersachsen“ aufgerufen. Anwesende Beamte, die ein mögliches Aufeinandertreffen von Linken und Rechten verhindert sollten, fühlten sich beleidigt. Der Mann solle die Jacke schließen, verlangten sie. Als der Angesprochene sich weigerte, forderten die Polizisten ihn auf, den Pulli auszuziehen. Dieses Mal kam der 28-Jährige der Aufforderung nach. Unter dem Pullover trug er allerdings ein T-Shirt, auf dem ebenfalls „FCK BFE“ stand. Ein klarer Fall von Beleidigung der Einheit, befand das Amtsgericht Göttingen. Es verurteilte den 28-Jährigen deshalb zu einer Strafe vom 15 Tagessätzen á 40 Euro. Das Oberlandesgericht Braunschweig verwarf in der vergangenen Woche mit ähnlicher Begründung eine Revision des Angeklagten…“ – aus dem Beitrag „Beleidigte Polizisten“ von Reimar Paul am 16. April 2019 bei der taz , worin noch informiert wird, dass der Fall jetzt vor das Bundesverfassungsgericht geht. Siehe dazu auch einen Beitrag der Lokalpresse:
- „„FCK BFE“ – Beleidigung oder nicht?“ von Heidi Niemann am 15. April 2019 im Göttinger Tageblatt beginnt eindeutig und berichtet zur Revisionsentscheidung des Landgerichts im Sinne der Staatsanwaltschaft: „Der Rechtsstreit um das provokative Auftreten eines Demonstranten gegenüber Polizisten der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) in Göttingen geht jetzt zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. (…) Das Amtsgericht Göttingen verurteilte den 28-Jährigen deshalb zu einer Geldstrafe. Die Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig verwies in dem Revisionsverfahren darauf, dass die BFE entgegen der Argumentation der Verteidigung keine juristische Person darstelle, die dementsprechend als nicht beleidigungsfähig gelten würde. Da der Personenkreis der BFE-Angehörigen überschaubar und hinreichend abgrenzbar sei, handele es sich vielmehr um ein „beleidigungsfähiges Kollektiv“, so dass der Tatbestand der Beleidigung erfüllt sei…“
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