“Die von manchen politischen Akteuren erwartete „Beruhigung“ der innenpolitischen Situation in Frankreich, nach nunmehr über fünf Monaten ununterbrochener Krise und (mindestens) allwöchentlichen Demonstrationen der „Gelben Westen“, wird nicht eintreten. Zumindest bestimmt nicht aufgrund der TV-Ansprache, die Staatspräsident Emmanuel Macron am gestrigen Donnerstag Abend (25. April 19) hielt und die als offizielle Antwort auf die „Gelbwesten“-Proteste – sowie als Verkündung der Ergebnisse aus der daraufhin von Regierungsseite „nationalen Debatte“ – verkauft wurde. Darüber jedenfalls scheinen sich die Beobachter/innen auf unterschiedlichen Seiten weitgehend einig zu sein…” Artikel von Bernard Schmid vom 26.4.2019 – wir danken!
TV-Ansprache von Macron bringt keine „Beruhigung“ der innenpolitischen Situation in Frankreich – zumindest nicht bei den Gelbwesten und den Gewerkschaften
Die von manchen politischen Akteuren erwartete „Beruhigung“ der innenpolitischen Situation in Frankreich, nach nunmehr über fünf Monaten ununterbrochener Krise und (mindestens) allwöchentlichen Demonstrationen der „Gelben Westen“, wird nicht eintreten. Zumindest bestimmt nicht aufgrund der TV-Ansprache, die Staatspräsident Emmanuel Macron am gestrigen Donnerstag Abend (25. April 19) hielt und die als offizielle Antwort auf die „Gelbwesten“-Proteste – sowie als Verkündung der Ergebnisse aus der daraufhin von Regierungsseite „nationalen Debatte“ – verkauft wurde. Darüber jedenfalls scheinen sich die Beobachter/innen auf unterschiedlichen Seiten weitgehend einig zu sein.
Seitens der „Gelben Westen“ verlautbart etwa von vor Ort, es werde „eine Katastrophe“ geben (vgl. https://actu.orange.fr/politique/videos/pourquoi-les-gilets-jaunes-vont-continuer-la-mobilisation-CNT000001fdJhX.html ); man werde die Mobilisierung auf jeden Fall fortsetzen. Auf einem Twitter-Account von Priscillia Ludosky , einer der wichtigsten Exponentinnen der Protestbewegung, hieß es in einer ersten Reaktion auf Macrons TV-Rede schlicht: „27. April – Demo. 1. Mai – Demo. 4. Mai- Demo. 8. Mai – Demo. 11. Mai – Demo. 18. Mai – Demo. 25. Mai – Demo.“ (Vgl. https://www.lejdd.fr/Politique/acte-24-et-1er-mai-pas-convaincus-par-emmanuel-macron-les-gilets-jaunes-veulent-maintenir-la-pression-3895186 )
Auch auf Seiten der „arbeitgeber“nahen Wirtschaftspresse geht man davon aus, dass man nicht von inhaltlichen Zugeständnissen Emmanuel Macrons sprechen dürfe: „Macron verleugnet nichts (Anm.: von seinen bisherigen Weichenstellungen) und hat vor, die Reformen zu beschleunigen“, liest man dort. Vgl. https://www.lesechos.fr/politique-societe/emmanuel-macron-president/macron-ne-renie-rien-et-entend-accelerer-ses-reformes-apres-le-grand-debat-1014109 )
Aber was hat der Präsident denn nun in seiner zweistündigen Ein-Mann-Operette verkündet?
Vorausgeschickt sei, dass die TV-Ansprache Macrons bereits viel früher hätte erfolgen sollen, nämlich am Montag, den 15. April dieses Jahres. Die damalige Rede war auch bereits am Spätnachmittag jenes Tages aufgezeichnet worden. Doch dann brannte es ab circa 18.50 Uhr im Dachgestühl der Kathedrale Notre-Dame in Paris, und nahezu aller Augen waren (nicht nur in Frankreich) kurz vor den Zwanzig-Uhr-Nachrichten auf den Brand in dem Kulturdenkmal gerichtet, dessen Spitzturm zu eben jener Uhrzeit in sich zusammenstürzte. Macron verschob die Ausstrahlung seiner Rede in aller Eile. Dabei verstand er es, zwei politische Mitnahme-Effekte geschickt auszunutzen: Zum Ersten nutzte er die Gunst der Stunde nach dem Brand und dem daraus resultierenden Entsetzen über den drohenden Verlust eines historischen Monuments, um ein Klima des „nationalen Schulterschlusses“ zu beschwören. Gleichzeitig rief er noch am Abend nach dem Feuer in staatsmännischer Pose zum schnellen Wiederaufbau „innerhalb von fünf Jahren“ auf (Fachleute sprachen zu dem Zeitpunkt von zehn bis fünfzehn Jahren), und mittlerweile wurde – am gestrigen 25. April – ein eigenes Gesetz zum Wiederaufbau verabschiedet, das nebenbei Regeln zur öffentlichen Ausschreibung von Bauverträgen und Schutzregeln am Bau für dieses Vorhaben außer Kraft setzt.
Zum Zweiten jedoch waren Emmanuel Macron und/oder seine Umgebung taktisch geschickt darin, durch gezielte „Indiskretionen“ Informationen über den Inhalt der bereits aufgezeichneten, doch noch nicht ausgestrahlten Rede – die Aufzeichnung wurde dann vernichtet, die gestrige TV-Ansprache wurde neu konzipiert – über diverse Medienkanäle durchsickern zu lassen. Diese sollten gleichermaßen als Testballons für die Reaktion der öffentlichen Meinung dienen. Dabei waren die Informationen darüber, wie die Nachrichten angeblich auf geheimem Wege durchgesickert seien, widersprüchlich (der eine Sender sprach von „Lecks“ im Umgang mit den Informationen am Morgen, der andere Sender datierte sie auf den Abend…). Und natürlich verschleierte das Ganze nur notdürftig, dass das Präsidialamt selbst die Testballons steigen ließ.
Ein paar soziale Milderungen wurden dabei angekündigt, etwa die Übernahme einer Zahlungsgarantie der öffentlichen Hand für alleinerziehende Mütter, deren unterhaltspflichtige Kindsväter säumige Zahler sind. (Der Staat holt sich dann das Geld bei denen zurück.) Eine soziale und juristische Erleichterung, jedoch sicherlich keine Revolution im gesellschaftlichen Gefüge. Betreffend eine der Hauptforderungen der „Gelbwesten“ in den letzten Monaten – dem Verlangen nach Einrichtung eines durch Bürgerbegehren anzustrengenden Referendums, RIC (für référendum d’initiative citoyenne), d as ein wenig als Patentrezept für diverse gesellschaftliche Probleme in der Bewegung durchgereicht wird – zeigte Macron sich ablehnend. Doch laut den Indiskretionen war er bereit, auf lokaler Ebene der Forderung nach Einrichtung solcher Referenden nachzugeben, nicht jedoch auf nationaler Ebene.
Ansonsten verkündeten bereits die „Indiskretionen“ in den Tagen nach dem 15. April d.J., dass Macron sich auch dafür ausspreche, dass die Franzosen & Französinnen „länger arbeiten“ müssten. Unklar blieb zunächst, ob dabei eine Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit oder aber eine erneute Verlängerung der Lebensarbeitszeit bis zur Rente (Letztere war bereits Gegenstand von „Reformen“ in den Jahren 1993 unter Premierminister Edouard Balladur für den Privatsektor, 2003 unter Präsident Jacques Chirac und Premier Jean-Pierre Raffarin für die öffentlichen Dienste, 2010 unter Präsident Nicolas Sarkozy für alle Beschäftigtengruppen, und 2013 unter François Hollande, vgl. https://www.luipresident.fr/francois-hollande/engagement/reforme-des-retraites-131 ) gemeint sei. Abendfüllende Diskussionen etwa beim Privatfernsehsender BFM TV beschäftigten sich mit der Frage, ob es nun um die Aushebelung der offiziell geltenden 35-Stunden-Woche – die von Anfang an, also seit ihrer Einführung per sozialdemokratischem Gesetz vom 19. Januar 2000, mit Arbeitswochen variabler Länge gemäß den Bedürfnissen der Unternehmen einherging! – oder aber um eine neuerliche Anhebung des Rentenalters ginge. Diesbezüglich ist nun die Katze aus dem Sack, dazu gleich Näheres…
Was hat sich nun zwischen den Testballons in den Stunden und Tagen nach der (durch das Feuer bei Notre-Dame-de-Paris verhinderten) Ansprache vom 15. April und den tatsächlichen Ankündigungen vom 25. April verändert?
Zunächst gibt es eine Veränderung bezüglich des Referendumspläne: Emmanuel Macron schloss nun die Tür für die Idee von per Bürger/innen/begehren zu erzwingenden Abstimmungen gänzlich. Auch lokaler Ebene sind sie nicht vorgesehen. Auch die, durch die „Gelbwesten“ oder Teile von ihr favorisierte Anerkennung des Ungültig-Stimmens bei Wahlen als zu berücksichtigte und mitzuzählende Stimmabgabe (welche die Prozentzahlen für die jeweils antretenden Parteien im Gesamtergebnis absenken würde) wird nicht eingeführt.
Stattdessen möchte Emmanuel Macron ein an das Parlament zu adressierendes Bürger/innen/begehren ermöglichen. Genauer gesagt, will er die Schwelle dafür absenken (Vgl. http://www.lefigaro.fr/flash-actu/macron-dit-non-au-ric-au-vote-obligatoire-et-a-la-reconnaissance-du-vote-blanc-20190425 ) Dieses verpflichtet das Parlament, sich mit dem Gegenstand der auf eine Unterschriftensammlung gestützten Forderung zu befassen, um dann in der Folge entweder einen Gesetzestext zu dem Anliegen zu verabschieden oder aber – im Falle einer Weigerung – einen solchen zur Abstimmung zu stellen. Die Hoheit über die Ausformulierung der Abstimmungsvorlage behält dabei jedoch das Parlament. Die „Gelbwesten“ ihrerseits hatten gefordert, dass 700.000 Unterschriften (das entspricht einem guten Prozent der Wohnbevölkerung) eine Abstimmung auch am Parlament vorbei erzwingen könnten.
Andere Ankündigungen Macrons vom gestrigen Abend liegen vollständig auf der Linie seiner eigenen Programmatik und sind lupenreiner Bestandteil seiner politischen Logik. So soll die Anzahl der Abgeordneten um ein Viertel bis ein Drittel verkleinert werden. Dies war bereits Gegenstand der „Reform der Institutionen“, die im Vorjahr 2018 verabschiedet werden sollte, dann jedoch aufgrund der von Skandalen belasteten Agenda der Regierungspartei – damals brach die „Benalla-Affäre“ aus, vgl. dazu letztmals Labournet vom Mittw., den 24.04.19 – auf unbestimmte Zeit verschoben werden musste, da die Opposition damals quer schoss und eine „Obstruktionstaktik“ in der Nationalversammlung fuhr. Die „Reform der Institution“ sieht eine Verringerung der Anzahl der Parlamentarier/innen vor, was laut Vorstellung Macrons in der Öffentlichkeit Gefallen finden soll (dank weniger Abgeordnetendiäten plus verbreiteten, i.Ü. nicht grundlos existierenden doch oft reaktionär aufgeladenen, Ressentiments gegen Berufspolitiker/innen). Allerdings sieht dieselbe „Reform“ ebenfalls vor, dass etwa in Fachausschüssen des Parlaments nur die Mehrheitsparteien Änderungsanträge zu Gesetzentwürfen auf die Tagesordnung bringen dürfen, also eine drastische Beschneidung der Oppositionsrechte…
Sowohl bei den „Indiskretionen“ über Macrons geplante Rede vom 15. April 19, als auch in der jetzigen realen TV-Ansprache vom 25. April enthalten ist eine Forderung nach Abschaffung der Elitehochschule ENA (Ecole nationale de l’administration), in welcher bislang eiN Gutteil des politischen Personals sowie der höheren Beamtenschaft ausgebildet wird. (Vgl. http://www.lefigaro.fr/flash-actu/macron-je-pense-qu-il-faut-supprimer-l-ena-20190425 ) Die ENA ist sicherlich als solche nicht unbedingt eine überaus verteidigungswerte Institution. Doch Emmanuel Macrons Projekt läuft darauf hinaus, statt der bislang dominierenden etatistisch-zentralisierenden Logik in der höheren Verwaltung eher ein Rentabilitäts- und Management-Denken einziehen zu lassen. Die Arznei ist also wohl schlimmer als das Übel, das sie zu behandeln vorgibt…
Sowohl bei den „Indiskretionen“ über Macrons geplante Rede vom 15. April 19, als auch in der jetzigen realen TV-Ansprache vom 25. April enthalten ist eine Forderung nach Abschaffung der Elitehochschule ENA (Ecole nationale de l’administration), in welcher bislang eiN Gutteil des politischen Personals sowie der höheren Beamtenschaft ausgebildet wird. (Vgl. http://www.lefigaro.fr/flash-actu/macron-je-pense-qu-il-faut-supprimer-l-ena-20190425 ) Die ENA ist sicherlich als solche nicht unbedingt eine überaus verteidigungswerte Institution. Doch Emmanuel Macrons Projekt läuft darauf hinaus, statt der bislang dominierenden etatistisch-zentralisierenden Logik in der höheren Verwaltung eher ein Rentabilitäts- und Management-Denken einziehen zu lassen. Die Arznei ist also wohl schlimmer als das Übel, das sie zu behandeln vorgibt…
Nun kommen wir zum, unter dem Gesichtspunkt der Sozial- und Wirtschaftspolitik wohl wichtigsten Punkt: den Renten. An diesem Punkt enthält Emmanuel Macrons TV-Ansprache ein reales doch punktuelles Zugeständnis, das auch im Vorfeld bereits angekündigt worden, Mitte März d.J. hatte die Regierungspartei LREM es sich bereits auf die Fahnen geschrieben, wie Labournet es damals berichtete. Es handelt sich um die Wiedereinführung des Inflationsausgleichs für die niedrigeren Renten (bis zu 2.000 Euro monatlich) – vgl. http://www.lefigaro.fr/flash-eco/emmanuel-macron-annonce-une-reindexation-des-retraites-de-moins-de-2000-euros-des-le-1er-janvier-prochain-20190425 -, den Macron und seine Camarilla selbst im Sommer 2018 abschafften (vgl. https://www.huffingtonpost.fr/2018/08/27/desindexation-des-pensions-on-a-calcule-le-manque-a-gagner-pour-les-retraites_a_23510040/ )
Allerdings wird die automatische Anpassung der Renten an den Preisanstieg erst zum 1. Januar 2020 wieder eingeführt: Ab jenem Datum werden die dann anfallenden Preiserhöhungen wieder auf die Rente angerechnet. Die verrenteten Lohnabhängigen werden dabei insgesamt rund zwei Jahre an Kaufkraftanpassung verlieren. Darauf wies (aber natürlich nur, weil er derzeit auf den Oppositionsbänken sitzt) der konservative Parteichef Laurent Wauquiez, in der Sache zu Recht, hin. (Vgl. https://actu.orange.fr/politique/emmanuel-macron-n-a-rien-compris-magic-CNT000001fcedW.html und https://actu.orange.fr/politique/videos/conference-de-presse-de-macron-l-opposition-tacle-le-chef-de-l-etat-CNT000001fdMop.html ) Derselbe bezeichnete schon zuvor die Rentner/innen als „Hauptopfer“ von Macrons Sozial-, Steuer- und Abgabepolitik (vgl. https://www.bfmtv.com/politique/pour-wauquiez-les-retraites-ont-ete-les-principales-victimes-de-macron-1652101.html ), was aber von seiner Seite auch damit zusammenhängt, dass er die Rentner/innen gerne als Kernklientel der Konserativen sähe.
Die, selbstverständlich auch durch sämtliche Gewerkschaften geforderte, Wiedereinführung des Preisanstiegs-Ausgleichs für die Verrenteten ist freilich nur der kleine Zuckerguss, mit dem die erwarteten Einschnitte jedenfalls für künftige Renter/innen überzogen wird.
Diese betreffend, ist die Katze nun aus dem Sack: Ja, Emmanuel Macron möchte das faktische Rentenalter anheben. Nicht das theoretische, das Mindest-Antrittsalter für die Rente soll bei 62 bleiben (der Arbeitgeberverband MEDEF forderte jüngst seine Anhebung auf 64 Jahre, vgl. http://www.lefigaro.fr/conjoncture/le-medef-propose-de-relever-progressivement-l-age-legal-de-depart-a-la-retraite-de-62-a-64-ans-20190418 ). Aber das faktische. Denn Emmanuel Macron stellte klar, dass er an eine Erhöhung der Anzahl der erforderlichen Beitragsjahre – die letzten „Reformen“ zum Thema hoben sie bereits auf 42,5 für einen vollen Rentenbezug an – denkt. (Vgl. http://www.lefigaro.fr/flash-eco/macron-evoque-un-allongement-de-la-duree-de-cotisation-20190425 ) Heuchlerisch wird dies mit einem Bekenntnis zur Wahlfreiheit verknüpft: Ja klar, man wolle Menschen, die auf ein erschwertes Arbeitsleben zurückblickten – also früh kaputt seien – nicht daran hindern, zu einem relativ frühen Zeitpunkt in Rente zu geben.
Tatsächlich werden die Menschen in der künftign Praxis eben, hihi hohoho, das Recht auf die Wahl zwischen den Optionen „Warten und Aufschieben des Renteneintritts“ einerseits und „Abschläge bei der Zahlung und niedrige Elendsrenten“ andererseits (kein wörtliches Zitat) haben. Eine wunderschöne Aussicht. Und natürlich vollständig vorsätzlich geplant. Ja, darf man nicht verlangen, dass Rentner/innen künftig ein bisschen dazu arbeiten, wenn sie sich darüber beschweren, dass ihnen das Geld zum Leben nicht ausreicht…?
Mit Bestimmtheit werden diese Vorhaben Emmanuel Macrons nicht konfliktfrei über die Bühne gehen. Wir werden ausführlich über die weiteren Ereignisse berichten…!
Bis dahin wird am morgigen Samstag, den 27. April nun eine erneute Mobilisierung der „Gelben Westen“ stattfinden. Zu ihr gibt es auch einen (bereits deutlich vor Macrons gestriger TV-Ansprache veröffentlichten) Aufruf zur Beteiligung von acht Mitgliedsorganisationen der CGT, allerdings nicht ihres Dachverbands. (Vgl. u.a. https://www.facebook.com/infocomcgt/posts/1348753615275601 und http://www.frontsyndical-classe.org/2019/03/mobilisation-nationale-le-27-avril-un-appel-d-organisations-de-la-cgt-federation-de-la-chimie-du-commerce-des-unions-departementales )
LabourNet bleibt selbstverständlich am Ball!
Artikel von Bernard Schmid vom 26.4.2019 – wir danken!
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