Samstag, 2. März 2019

Die Gier der Zwangspsychiatrie

A) Dem Drängen der Berufsbetreuer, mehr Geld zu bekommen, will die GroKo nachkommen. Die-BPE wurde zu dem entsprechenden Gesetzentwurf um eine Stellungnahme gebeten. Sie hat die Gelegenheit genutzt zu fordern, in dem geplanten Gesetz im Sinne des Beschlusses der JuMiKo Folgendes im Abschnitt 3 des Gesetzentwurfs zu löschen:
§ 4
(3) Verfügt der Betreuer über besondere Kenntnisse, die für die Führung der Betreuung nutzbar sind, so richtet sich die Vergütung
1. nach Vergütungstabelle B, wenn diese Kenntnisse durch eine abgeschlossene Lehre oder eine vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben sind;
2. nach Vergütungstabelle C, wenn diese Kenntnisse durch eine abgeschlossene Ausbildung an einer Hochschule oder durch eine vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben sind.
Dann könnten Berufsbetreuer endlich verstehen, dass auch jede schleichende bzw. vorbereitende Einführung einer Berufsbetreuer-Qualifizierung durch die Bezahlungs-Hintertür unmöglich geworden ist, weil es um grundsätzlich gewaltfrei zu erlangtes Vertrauen und eben nicht um berufliche Qualifizierung geht. Berufliche Qualifizierung ist genauso unsinnig, wie wenn für eine Heirat ein Heiratsqualifizierungsschein verlangt würde.

Auch wenn diese ausbildungsabhängige Vergütung im derzeit geltenden Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz vom 21. April 2005  schon so enthalten ist, wäre es ein Fortschritt diese Vergütungsstaffelung zu beseitigen. Dadurch würde unterstrichen, was die JuMiKo so klar und deutlich als wesentlich für Betreuung benannt hat: es steht im Widerspruch zu dem gesetzlichen Leitbild der (ehrenamtlichen) Betreuung, wenn durch Kenntnisse der Berufsbetreuer in verschiedenen Rechtsgebieten außerhalb des Betreuungsrechts, im Bereich der Vermögensverwaltung und Privatinsolvenz und der Medizin eine Hierarchisierung von Betreuenden geschaffen würde.
Das Bundesjustizministerium hat diese Stellungnahme hier veröffentlicht: 
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Stellungnahmen/2019/Downloads/02012019_Stellungnahme_BPE_Betreuerverguetung.pdf?__blob=publicationFile&v=3

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B) Alles Placebo:
Die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtete am 23.2., wie wirksam der Glauben an die Vodoo-Künste der Ärzte ist. Bei dem besonderen Machtgefälle und der nötigenden Gewalt in der Psychiatrie muss man vermuten, dass nur dieses "Glauben machen" wirkt. Siehe Bericht hier:
https://www.faz.net/aktuell/wissen/die-macht-der-einbildung-ein-placebo-ist-die-beste-medizin-16045174.html

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C) Die Zwangspsychiatrie kann den Hals nicht voll genug bekommen:
Hat sie sich bisher darauf verlassen können, dass "Wissenschaft" all ihre Forderungen bestätigt, ist nun deren Gier offenbar so übermächtig geworden, dass eine "wissenschaftliche" Untersuchung gefälscht wurde - zumindest wird von einem entsprechenden Betrugsverdacht in Spektrum der Wissenschaft prominent berichtet.
Manipulationsverdacht bei deutschlandweiter Psychiatrie-Studie
siehe: https://www.spektrum.de/news/manipulationsverdacht-bei-deutschlandweiter-psychiatrie-studie/1625790

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Dies sind Nachrichten des Werner-Fuß-Zentrums
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