Immer wieder gibt es nicht nur in Magdeburg Diskussionen über Graffiti und Tags im öffentlichen Raum. Sie sind für „Hausbesitzer und Investoren ein Ärgernis “, schreibt beispielsweise das Stadteilblättchen „Mein Stadtfeld“. Als Schutz gegen illegale Graffiti wird explizit Werbung für legale Auftragsarbeiten von zum Beispiels der Firma „Strichcode“ gemacht. O-Ton: „Die Wobau verwendet einen speziellen Lack. Damit ließe sich Graffiti recht einfach entfernen. (…)“ Genossenschaftsvorstand Hornemann verweist auf eine andere Alternative: „Legale Graffiti sind eine schöne Möglichkeit, Flächen zu gestalten. In der Sprayerszene gibt es den Grundsatz, bereits gestaltete Flächen zu verschonen. (…) Wir haben bislang überwiegend positive Erfahrungen damit gesammelt.“
Was meint er mit „positive Erfahrungen“? Was der Herr Hornemann damit deutlich sagen will ist, dass ihm klar ist, dass man mit dem Einsatz von „legalen Graffiti“ MalerInnen davon abhält, sich unautorisiert zu verewigen.
Um vorweg mal klarzustellen: Wenn wir von Graffiti schreiben, meinen wir damit das, was andere „Schmierereien“ oder „Verunstaltungen“ nennen und als „illegal“ bezeichnen. Graffiti ist im Ursprung und an sich illegal. Walls of Fame lassen wir in dieser Erläuterung mal außen vor, da sie nicht im Kontext von Aufwertung und Profitmaximierung stehen. Graffiti ist kein Konsumprodukt oder etwas, was sich ein HauseigentümerInnen oder die Stadt nach eigenen Vorstellungen an ihre Hauswände malen lassen. Graffiti ist nicht ein gekauftes Bild über deinem Sofa. Graffiti fragt nicht um Erlaubnis oder schert sich um die ästhetische Bewertungen irgendwelcher PolitikerInnen, Institutionen oder Stadteilmanagements. Deren Ziel ist es doch lediglich, den Stadtteil im Interesse von InvestorenInnen und SpekulantenInnen, aber auch HauseigentümerInnen, aufzuwerten.
Und genau das tun AuftragsmalerInnen. Sie malen teilweise sehr schöne Arbeiten an öffentliche und private Wände und agieren damit im Interesse der Besitzenden. Denn die EigentümerInnen oder die Stadtverwaltung bestimmen somit, was wünschenswert und schön ist. Schön und wünschenswert sind dann meistens Dinge, die den Stadtteil im Sinne der EigentümerInnen sauber, attraktiv und geordnet erscheinen lassen. Der Stadtteil soll investorInnenenfreundlich und ästhetisch so gestaltet sein, dass vor allem die besserverdienenden Menschen gerne hohe Mieten zahlen, um in diesem hippen und urbanen Stadtteil wohnen zu dürfen. Zudem soll legales Graffiti auch davor schützen, in Immobilien investiertes Geld nicht durch beispielsweise die Abwertung des Stadtteils, sinkende Immobilienwerte und Mieteinnahmen und den damit verbundenen Zuzug von sozial schwachen Menschen , zu verlieren. „Legales Graffiti“ bedeutet schlussendlich Aufwertung und Gestaltung im Sinne derer die meinen, durch ihren Besitz bestimmen zu dürfen, wie der öffentliche Raum gestaltet wird. Die ärmeren Menschen, die nicht Besitzansprüche auf Wände und Häuser etc. haben, dürfen nicht entscheiden, wie der öffentliche Raum, der uns ja eigentlich allen gehört, gestaltet werden darf.
Das ist die kapitalistische Logik, gegen welche sich Graffiti indirekt immer richtet. Sie stellt öffentliches und privates Eigentum beziehungsweise sein Erscheinungsbild in Frage.
Ebenfalls ignorieren sollten wir die Argumentation mit der Lebensqualität, welche häufig ins Feld geführt wird. Sinkt unsere Lebensqualität wirklich durch ein bemaltes Haus ab? Vielmehr sollten wir uns fragen, ob unsere Lebensqualität nicht eher durch horrende Mieten, Verdrängung und profitgeile InvestorInnen angegriffen wird. Lieber in einer bemalten, bezahlbaren Wohnung wohnen, als in einem überteuerten Stadtteil auf der Straße leben zu müssen.
Das grundlegende Problem dieser Diskussion bleibt jedoch letztlich der Umgang der „MalerInnenszene“ mit dieser Thematik. Denn die Logik der Stadtherren und HauseigentümerInnen trägt die Thematik zurück in die Szene und spaltet damit direkt die „Künstler und Vandalen“. Es gilt: Niemand übermalt ein Bild eines anderen Sprühers/Sprüherin. Dieses ungeschriebene Gesetz machen sie sich zu eigen und nutzen es zum Schutz ihrer Kapital- und Eigentumsinteressen, also „ihrer“ Häuser und Wände. Dieses „Gesetz“ sollte jedoch nur für diejenigen gelten, die durch Illegalisierung und Verfolgung durch die Repressionsbehörden einer ständigen Kriminalisierung ausgesetzt sind – Graffiti-WriterInnen.
Nicht anwendbar jedoch ist dieses Grundverständnis für Auftragsmalereien, mit denen Geld verdient, Besitz und Eigentum reproduziert oder das öffentliche Erscheinungsbild festgeschrieben werden soll. Sollen doch AuftragsmalerInnen damit ihr Geld verdienen. Jedoch sollten sie akzeptieren, dass es nicht den gleichen Anspruch auf den Ethos der Writer haben kann, wie ein „StreetbomberInnen“ oder „TrainwriterInnen“.
Vielleicht sollten AuftragsmalerInnen auch im Kopf behalten, dass jede übermalte Auftragsarbeit auch wieder einen neuen Auftrag und Geld aus den Kassen der EigentümerInnen bedeutet. Also eine Win-Win-Situation für die Szene und seine illegalisierten Akteure und nicht für die Besitzenden und Bestimmenden. Lassen wir uns nicht durch die Unlogik des Eigentums spalten.
Um vorweg mal klarzustellen: Wenn wir von Graffiti schreiben, meinen wir damit das, was andere „Schmierereien“ oder „Verunstaltungen“ nennen und als „illegal“ bezeichnen. Graffiti ist im Ursprung und an sich illegal. Walls of Fame lassen wir in dieser Erläuterung mal außen vor, da sie nicht im Kontext von Aufwertung und Profitmaximierung stehen. Graffiti ist kein Konsumprodukt oder etwas, was sich ein HauseigentümerInnen oder die Stadt nach eigenen Vorstellungen an ihre Hauswände malen lassen. Graffiti ist nicht ein gekauftes Bild über deinem Sofa. Graffiti fragt nicht um Erlaubnis oder schert sich um die ästhetische Bewertungen irgendwelcher PolitikerInnen, Institutionen oder Stadteilmanagements. Deren Ziel ist es doch lediglich, den Stadtteil im Interesse von InvestorenInnen und SpekulantenInnen, aber auch HauseigentümerInnen, aufzuwerten.
Und genau das tun AuftragsmalerInnen. Sie malen teilweise sehr schöne Arbeiten an öffentliche und private Wände und agieren damit im Interesse der Besitzenden. Denn die EigentümerInnen oder die Stadtverwaltung bestimmen somit, was wünschenswert und schön ist. Schön und wünschenswert sind dann meistens Dinge, die den Stadtteil im Sinne der EigentümerInnen sauber, attraktiv und geordnet erscheinen lassen. Der Stadtteil soll investorInnenenfreundlich und ästhetisch so gestaltet sein, dass vor allem die besserverdienenden Menschen gerne hohe Mieten zahlen, um in diesem hippen und urbanen Stadtteil wohnen zu dürfen. Zudem soll legales Graffiti auch davor schützen, in Immobilien investiertes Geld nicht durch beispielsweise die Abwertung des Stadtteils, sinkende Immobilienwerte und Mieteinnahmen und den damit verbundenen Zuzug von sozial schwachen Menschen , zu verlieren. „Legales Graffiti“ bedeutet schlussendlich Aufwertung und Gestaltung im Sinne derer die meinen, durch ihren Besitz bestimmen zu dürfen, wie der öffentliche Raum gestaltet wird. Die ärmeren Menschen, die nicht Besitzansprüche auf Wände und Häuser etc. haben, dürfen nicht entscheiden, wie der öffentliche Raum, der uns ja eigentlich allen gehört, gestaltet werden darf.
Das ist die kapitalistische Logik, gegen welche sich Graffiti indirekt immer richtet. Sie stellt öffentliches und privates Eigentum beziehungsweise sein Erscheinungsbild in Frage.
Ebenfalls ignorieren sollten wir die Argumentation mit der Lebensqualität, welche häufig ins Feld geführt wird. Sinkt unsere Lebensqualität wirklich durch ein bemaltes Haus ab? Vielmehr sollten wir uns fragen, ob unsere Lebensqualität nicht eher durch horrende Mieten, Verdrängung und profitgeile InvestorInnen angegriffen wird. Lieber in einer bemalten, bezahlbaren Wohnung wohnen, als in einem überteuerten Stadtteil auf der Straße leben zu müssen.
Das grundlegende Problem dieser Diskussion bleibt jedoch letztlich der Umgang der „MalerInnenszene“ mit dieser Thematik. Denn die Logik der Stadtherren und HauseigentümerInnen trägt die Thematik zurück in die Szene und spaltet damit direkt die „Künstler und Vandalen“. Es gilt: Niemand übermalt ein Bild eines anderen Sprühers/Sprüherin. Dieses ungeschriebene Gesetz machen sie sich zu eigen und nutzen es zum Schutz ihrer Kapital- und Eigentumsinteressen, also „ihrer“ Häuser und Wände. Dieses „Gesetz“ sollte jedoch nur für diejenigen gelten, die durch Illegalisierung und Verfolgung durch die Repressionsbehörden einer ständigen Kriminalisierung ausgesetzt sind – Graffiti-WriterInnen.
Nicht anwendbar jedoch ist dieses Grundverständnis für Auftragsmalereien, mit denen Geld verdient, Besitz und Eigentum reproduziert oder das öffentliche Erscheinungsbild festgeschrieben werden soll. Sollen doch AuftragsmalerInnen damit ihr Geld verdienen. Jedoch sollten sie akzeptieren, dass es nicht den gleichen Anspruch auf den Ethos der Writer haben kann, wie ein „StreetbomberInnen“ oder „TrainwriterInnen“.
Vielleicht sollten AuftragsmalerInnen auch im Kopf behalten, dass jede übermalte Auftragsarbeit auch wieder einen neuen Auftrag und Geld aus den Kassen der EigentümerInnen bedeutet. Also eine Win-Win-Situation für die Szene und seine illegalisierten Akteure und nicht für die Besitzenden und Bestimmenden. Lassen wir uns nicht durch die Unlogik des Eigentums spalten.
Graffiti ist keine Ware sondern eine Kultur…
„Jeder Mensch ist ein Künstler“
Die Mieten runter – die Wände bunter!
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zusammen kämpfen magdeburg
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