es gibt zwar eine Extra-Mailingliste für den Austausch über selbstorganisierte Verkehrswendeaktionen, aber hier mal eine Zusammenfassung für ähnliche/themenüberschneidende Listen, damit Ihr auf dem Stand der Dinge seid:
Verkehrswendeaktionen in GießenUnser zweiter Verkehrswendeplan ist fertig und 5000x gedruckt. Er zeigt auf der Innenseite einen Stadtplan von Gießen, wie er 2025 aussehen soll - mit Fahrradstraßen, Straßenbahnen, einer Uni-Seilbahnlinie, autofreier Innenstadt usw. Wir haben dazu und zu zukünftigen Aktionen am 19.3. ein Pressegespräch gemacht. Hier die Artikel zu unserem Verkehrsplan, soweit online:
- Gießener Allgemeine: https://www.giessener-allgemeine.de/regional/stadtgiessen/Stadt-Giessen-Strassenfest-fuer-die-Verkehrswende-in-Giessen;art71,566787
- Gießener Anzeiger: https://www.giessener-anzeiger.de/lokales/stadt-giessen/nachrichten-giessen/eine-seilbahn-fur-giessen-projektwerkstatt-macht-weiteren-vorschlag-zur-verkehrswende_20026821
- Woche vorher: Anwohner*innenflyer verteilen, Massenflyer auf Radgepäckträger usw.
- Donnerstag, 2.5.
- 16-19 Uhr: Material zu einem Zwischenlager nahe dem Oswaldsgarten schaffen
- 19 Uhr: Critical Mass (ab Uni-Hauptgebäude)
- Freitag, 3.5.
- 8-13 Uhr: Aufbau am Oswaldgarten
- 12-15 Uhr: Friday for Future – verschiedene Aktionen
- 13-15 Uhr: Musik, Fahrradstraßen und erste Aktionen am Oswaldsgarten
- 15-21 Uhr: Straßenfest am Oswaldsgarten und Fahrradstraße vom Markt bis Ende Rodheimer Brücke
- Ab 21 Uhr: Abbauparty und eventuell Begegnungs-/Konzertabend als Abschluss
Für genauere Infos und die Planung zum 3. Mai gibt es ein Wiki (Teil einer neuen Gießener Wiki-Plattform, bei der verschiedene Gießener Gruppen Seiten schaffen können, so dass mensch auch darüber mehr Infoaustausch hinkriegt): https://wiki.obscuro.cc/doku.php?id=aktion_3._mai_2019
Östlich von Gießen liegt das Wiesecktal - und auch da haben wir einen Verkehrswendeplan erarbeitet und schon vor einem halben Jahr öffentlich vorgestellt. Wir wollten auch einen ländlichen Raum bearbeiten. Nachdem ein bisschen Sendepause war, haben einige Busecker*innen jetzt recht "rabiat" (schnell und bündig ;-) die Idee umgesetzt, zu einem Treffen zu laden, wo wir sondieren, ob bzw. wie wir weiter agieren wollen, sollen, können. Das Treffen ist auf ca. 2 Stunden angesetzt: Di., 26. März, 18 Uhr, im Thalschen Rathaus in Buseck (Ortsmitte, Anger).
Und überregional sind wir bei verschiedenen Aktivitäten mit dabei:
Samstag, 06.04.2019 11:00-18:00 Uhr in Kassel, Stadtteilzentrum Vorderer Westen (Elfbuchenstraße 3, 34119 Kassel)
Bundesweites Vernetzungstreffen zu Nulltarif und Verkehrswendeaktionen.
Bundesweites Vernetzungstreffen zu Nulltarif und Verkehrswendeaktionen.
Aktionsschwarzfahr-Revision am 12.4. in München (im folgenden die Presseinfo von eben)
Freitag, 12.4., 10 Uhr am OLG München: Aktionsschwarzfahrer-Freispruch vor dem Revisiongericht
Fast genau auf den Tag ein Jahr nach dem Freispruch für einen Aktionsschwarzfahrer vor dem Landgericht München steht das Urteil auf dem Prüfstand. Am Freitag, den 12. April, will das Oberlandesgericht München (10 Uhr, Nymphenburger Str. 16, Saal A 22) über den Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft verhandeln. Dabei folgte der Freispruch vom Vorwurf der „Erschleichung“ damals logisch auf die Feststellungen in der Beweisaufnahme. Schließlich war die angeklagte Handlung Teil einer bundesweit angekündigten Demonstration für den Nulltarif und gegen die Kriminalisierung des Schwarzfahrens. Der sogenannte „Täter“ war gemeinsam mit vier anderen Beteiligten sowie umgehängten Schildern, Transparenten und Flyern in den Zügen unterwegs. Von „Erschleichen“, wie es der Strafparagraph erfordert, konnte also keine Rede sein.
Trotzdem legte die Staatsanwaltschaft Revision ein will das Urteil auf Oberlandesgerichtsebene kippen. Das Argument jedoch wirkt hilflos. So behauptet die Staatsanwaltschaft, dass eine Beförderung bzw. Reise schon mit dem Betreten der Bahn und nicht erst mit der Abfahrt des Zuges beginnen würde. Die Verteidigung des Angeklagten wird dem Oberlandesgericht die offiziellen Definitionen der beiden Begriffe vorlegen, die ausnahmslos und überall die tatsächliche Fortbewegung zum Inhalt haben (siehe unten). Zudem würde ein Erfolg der Staatsanwaltschaft absurde Verhältnisse im öffentlichen Personenverkehr schaffen. Denn beginge jede*r eine Straftat, die*der zu einem Fahrkartenautomaten oder mit der noch unberührten Fahrkarte zum Abstempler in der Bahn schreitet, wäre ein Massendelikt geboren. Auch der freundliche Helfer, der einer gehandicapten Person den Koffer ins Abteil trägt, wäre plötzlich ein Straftäter.
„Wir setzen auf Sieg – und hoffen, dass dann viele Menschen mit uns für eine echte Verkehrswende mit Nulltarif kämpfen“, hoffen die damaligen Aktivisten der dem Verfahren zugrundeliegenden Aktionsschwarzfahrt vom 2. März 2015 gemeinsam. „Wir fordern eine Abkehr vom Fahrkartenwesen. Mobilität ist Menschenrecht“, stand damals auf ihren Flyern, und: „Nulltarif kann es in jeder Stadt oder Region geben – wenn Ihr Euch dafür engagiert!“
Freitag, 12.4., 10 Uhr am OLG München: Aktionsschwarzfahrer-Freispruch vor dem Revisiongericht
Fast genau auf den Tag ein Jahr nach dem Freispruch für einen Aktionsschwarzfahrer vor dem Landgericht München steht das Urteil auf dem Prüfstand. Am Freitag, den 12. April, will das Oberlandesgericht München (10 Uhr, Nymphenburger Str. 16, Saal A 22) über den Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft verhandeln. Dabei folgte der Freispruch vom Vorwurf der „Erschleichung“ damals logisch auf die Feststellungen in der Beweisaufnahme. Schließlich war die angeklagte Handlung Teil einer bundesweit angekündigten Demonstration für den Nulltarif und gegen die Kriminalisierung des Schwarzfahrens. Der sogenannte „Täter“ war gemeinsam mit vier anderen Beteiligten sowie umgehängten Schildern, Transparenten und Flyern in den Zügen unterwegs. Von „Erschleichen“, wie es der Strafparagraph erfordert, konnte also keine Rede sein.
Trotzdem legte die Staatsanwaltschaft Revision ein will das Urteil auf Oberlandesgerichtsebene kippen. Das Argument jedoch wirkt hilflos. So behauptet die Staatsanwaltschaft, dass eine Beförderung bzw. Reise schon mit dem Betreten der Bahn und nicht erst mit der Abfahrt des Zuges beginnen würde. Die Verteidigung des Angeklagten wird dem Oberlandesgericht die offiziellen Definitionen der beiden Begriffe vorlegen, die ausnahmslos und überall die tatsächliche Fortbewegung zum Inhalt haben (siehe unten). Zudem würde ein Erfolg der Staatsanwaltschaft absurde Verhältnisse im öffentlichen Personenverkehr schaffen. Denn beginge jede*r eine Straftat, die*der zu einem Fahrkartenautomaten oder mit der noch unberührten Fahrkarte zum Abstempler in der Bahn schreitet, wäre ein Massendelikt geboren. Auch der freundliche Helfer, der einer gehandicapten Person den Koffer ins Abteil trägt, wäre plötzlich ein Straftäter.
„Wir setzen auf Sieg – und hoffen, dass dann viele Menschen mit uns für eine echte Verkehrswende mit Nulltarif kämpfen“, hoffen die damaligen Aktivisten der dem Verfahren zugrundeliegenden Aktionsschwarzfahrt vom 2. März 2015 gemeinsam. „Wir fordern eine Abkehr vom Fahrkartenwesen. Mobilität ist Menschenrecht“, stand damals auf ihren Flyern, und: „Nulltarif kann es in jeder Stadt oder Region geben – wenn Ihr Euch dafür engagiert!“
Der Termin am Oberlandesgericht ist öffentlich.
Infoseite der Aktionsschwarzfahrer*innen: www.schwarzstrafen.tk
Infoseite der Aktionsschwarzfahrer*innen: www.schwarzstrafen.tk
Anhang: Was ist „Beförderung?“ (hier weggelassen)
Mo, 15.4. Verkehrsaktionstag in Dresden
Danach noch mehr Aktionen wären der Extinction-Rebellion-Aktionswoche ab 15.4., u.a. in Gießen
Danach noch mehr Aktionen wären der Extinction-Rebellion-Aktionswoche ab 15.4., u.a. in Gießen
Und mehr: Es gibt in den nächsten Wochen mehrere Verkehrswendeaktionen-Workshops in verschiedenen Städten, z.B.
- Mittwoch, 10.04.2019 20:00 Uhr in Nürnberg, KV, Kunstverein Hintere Cramergasse e.V. Frankenstraße 200
Wer Lust hat, den auch in der eigenen Stadt/Region mal zu haben, kann sich gerne melden.
Und: Dienstag, 04.06.2019 09:00 Uhr in Gießen, Amtsgericht (Gutfleischstr. 1, Raum 204 im Gebäude A)
SCHWARZFAHR-PROZESS
SCHWARZFAHR-PROZESS
Gruß aus der sonnendurchfluteten Projektwerkstatt, Jörg
P.S. Wer noch nicht bei einem Direct-Action-Training war: Es gibt mal wieder eines - im Hambi-Camp am letzten März-Wochenende. Wer genauere Infos braucht - siehe untere Terminseite im Internet oder nachfragen!
-- (Bitte bei Antworten lange Mailzitate wegschneiden ... spart Daten, Zeit und Unübersichtlichkeit :-) Projektwerkstatt Saasen, 06401-90328-3, Fax -5 Ludwigstr. 11, 35447 Reiskirchen-Saasen (20 km östlich Giessen) www.projektwerkstatt.de/saasen- Seminarhaus und politische Aktionswerkstätten - Archive, Bibliotheken und Gruppenräume (mit Bahnanschluss) PGP und Rückmeldeformulare unter www.projektwerkstatt.de/index.php?p=20441 Ihr wollt über Aktionen/Termine informiert sein? Tragt Euch in die Newsletter ein: www.projektwerkstatt.de/index.php?p=10221 Datenschutzbestimmungen unter www.projektwerkstatt.de/media/text/datenschutzhinweise.pdf Spannende Bücher und DVDs unter www.projektwerkstatt.de?a=shop! Angebote für Aktionstrainings, Workshops und Vorträge: www.projektwerkstatt.de?p=20225. Die Projektwerkstatt lebt davon, dass woanders Sachen übrig sind: Eine Liste, was gebraucht wird, ist unter www.projektwerkstatt.de?p=10323 zu finden, z.B. Riesen-Straßenkreide, 12V-Solarbatterie, Obstpresse, 1 Billardkugel, SD-Karten ab 16GB, Ansteckmikrofone (mit Kabel oder per Funk), CanonEF- oder M-Objektive, E-Motor-unterstützter Fahrradhänger und viele Verbrauchsmaterialien.
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