„Vor Kurzem ist im Kanton St. Gallen die Vernehmlassungsfrist zum neuen Polizeigesetz abgelaufen. Dieses beinhaltet etwa Massnahmen zur Bekämpfung von Stalking und häuslicher Gewalt. Doch zum Gesetzespaket gehört auch ein Vorhaben, das bisher kaum Aufmerksamkeit erhielt, obwohl es die Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit drastisch zu beschneiden droht: Neu soll der Polizei erlaubt werden, «extremistische Veranstaltungen» präventiv zu verbieten. Zuerst gefordert hatte dies die CVP/GLP-Fraktion des St. Galler Kantonsrats. Sie war wie fast der gesamte Rat der Meinung, dass in St. Gallen «die Rechtssicherheit im Umgang mit Extremismus verstärkt werden muss.» Was also ist los an der St. Galler Extremistenfront? (…) Bei der gegenwärtigen politischen Grosswetterlage und entsprechend der Launen des St. Galler Polizeikommandos dürfte es künftig sogar insbesondere gegen Linksradikale zum Einsatz kommen. Bereits in der Vergangenheit haben die St. Galler Behörden zur Genüge bewiesen, dass für sie der Hauptfeind links steht und sie auf dem rechten Auge blind sind. Der behelfsmässig gebastelte Zusatz, dass bloss solche Veranstaltungen verboten seien, die «Angst und Schrecken» verbreiten, ist keineswegs eine Absicherung, sondern geradezu ein Freipass für Behördenwillkür…“ – aus dem Beitrag „Fear and Loathing in St. Gallen“ am 22. März 2019 im Untergrundblättle – sozusagen über deutsche Verhältnisse in der Schweiz…
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