Wir dokumentieren im folgenden ein Papier des Ältestenrates der Partei Die Linke vom 24. Januar 2019. Der Ältestenrat ist gemäß Satzung der Partei ein Konsultationsgremium und fungiert als beratendes Organ für den Parteivorstand. Er beteiligt sich mit Vorschlägen und Empfehlungen an der parteiöffentlichen Debatte. (jW)
Der Ältestenrat hat auf dem Leipziger Parteitag im Juni 2018 vorgeschlagen, ein »Linkes Zukunftsprogramm Ostdeutschland« auszuarbeiten und wiederholt bekundet, im Rahmen seiner Möglichkeiten dabei mitzuwirken. Was wir hier vorlegen, kann nur ein Anstoß sein. Ob und wie die Führungsorgane der Partei und die Fraktionsvertreter im Bund und in den Ländern ihn aufgreifen, welche Beachtung er in politischen Debatten der Partei und in linken Bewegungen findet, wird sich zeigen. Die Wählerzustimmung in den ostdeutschen Ländern zeigt Zeichen einer »Abnutzung«. Es gilt, die Herausforderung, sich frei von Anpassung und mit klaren Zielen für die Interessen der Ostdeutschen einzusetzen, anzunehmen.
Wir können als Partei nur Stabilität bewahren und wachsende Zustimmung gewinnen, wenn wir uns, ausgehend von einer kritischen Analyse, ganz entschieden und konsequent mit allen unseren Möglichkeiten für die Interessen der Ostdeutschen engagieren.
Ziel des Projektes sollte die programmatische Forderung der Partei Die Linke nach einem »Ostdeutschen Zukunftsprogramm« sein.
I. Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse
Nach 29 Jahren findet die Vereinigungskrise ihren Ausdruck in einer Reihe von wirtschaftlichen, sozialen und politischen Fehlentwicklungen, die dem im Vereinigungsvertrag und dem Artikel 72 Abs. 2 des Grundgesetzes verankerten Prinzip der »Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet« entgegenstehen.
Erstens: Wichtige gesamtwirtschaftliche Indikatoren belegen die anhaltende Stagnation der ostdeutschen Wirtschaft seit der zweiten Hälfte der 1990er Jahre. Eine Angleichung der Wirtschaftskraft an die des Westens ist nicht in Sicht. Der Anteil Ostdeutschlands am gesamtdeutschen Bruttoinlandsprodukt (BIP) liegt unverändert bei zwölf Prozent. Das ostdeutsche BIP ist 2017 um lediglich 1,9 Prozent gestiegen, das westdeutsche BIP um 2,3 Prozent. Hinsichtlich des BIP und der Arbeitsproduktivität liegen die ostdeutschen Bundesländer nach wie vor bei etwa 70 Prozent der westdeutschen. Wichtigste Ursache dafür ist die Vernichtung der Wirtschaftskraft der DDR (besonders die Zerschlagung von 140 der 145 DDR-Großbetriebe mit über 5.000 Beschäftigten).
Die Wirtschaftspolitik der Regierenden hatte besonders in den ländlichen Regionen Ostdeutschlands verheerende und anhaltende wirtschaftliche und soziale Folgen hinsichtlich der Arbeitsplätze, Verkehrsverbindungen, Bibliotheken, Jugendklubs, Kindergärten usw.
Zweitens: Infolge der wirtschaftlichen Schwächung sind die ostdeutschen Bundesländer unverändert von der finanziellen Unterstützung durch wirtschaftsstarke westdeutsche Länder und durch den Bund abhängig. Die Entwicklung der ostdeutschen Bundesländer zu lebensfähigen Regionen mit einem selbsttragenden Wirtschaftsaufschwung ist in weite Ferne gerückt.
Die Einnahmen der ostdeutschen Länder lagen 2017 bei 68,8 Prozent des bundesdeutschen Durchschnitts. Alle ostdeutschen Länder stehen hinter dem Saarland als dem einnahmeschwächsten westdeutschen Bundesland. Im Bundesfinanzausgleich sind sie so allesamt »Nehmerländer«. Im Jahre 2017 erhielten sie aus dem Finanzausgleich 7,7 Milliarden Euro oder 69 Prozent aller Mittel, die an finanzschwächere Länder gingen. Vom Bund bekommen die ostdeutschen Länder z. B. im Rahmen der teilungsbedingten Sonderleistungen 2018 und 2019 4,9 Milliarden Euro.
Im Jahre 2019 wird der Länderfinanzausgleich in seiner bisherigen Form abgeschafft und das System der Zuwendungen des Bundes stark verändert. Das Thema Finanzierung der ostdeutschen Bundesländer wird damit 2019 zu einem zentralen Thema der Politik.
Drittens: In Ostdeutschland müssen die Lohnabhängigen pro Woche drei Stunden länger arbeiten und bekommen weniger Lohn. Eine Tarifmauer trennt den Osten weiterhin vom Westen (wobei auch im Westen die Tarifbindung dramatisch abnimmt).
Der durchschnittliche Bruttoverdienst eines ostdeutschen Vollzeitbeschäftigten betrug im Jahre 2017 mit 2.690 Euro etwa 81 Prozent des durchschnittlichen Bruttoverdienstes eines westdeutschen Vollzeitbeschäftigten. Im Jahre 2000 lag der Anteil der Betriebe mit Tarifbindung in Westdeutschland bei 49 Prozent, im Osten bei 29 Prozent; im Jahre 2017 waren es 29 Prozent im Westen und 19 Prozent im Osten. Seit dem 1. Januar 2015 gibt es, wie von der Partei Die Linke seit langem beharrlich gefordert, erstmals einen Mindestlohn für ganz Deutschland. Das war eine positive Maßnahme. Daraufhin erhöhten sich in Ostdeutschland die Stundenlöhne um etwa sieben Prozent.
Im Vergleich mit Westdeutschland sind Arbeitslosigkeit und prekäre Arbeitsverhältnisse in den ostdeutschen Ländern verbreiteter. Dabei ist die Arbeitslosigkeit in Ostdeutschland mittlerweile zurückgegangen. Dennoch liegt sie immer noch 1,8 Prozentpunkte höher als im Westen. Wenn man das westdeutsche Durchschnittseinkommen zugrunde legt, gibt es in Ostdeutschland etwa doppelt so viele Niedriglöhner wie in Westdeutschland.
Der Osten ist nach wie vor eine Abwanderungsregion. Etwa sieben Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Ostdeutschen arbeiten im Westen. Vor allem junge qualifizierte und weibliche Personen ziehen nach Westdeutschland. Die Folgen sind ein Fachkräftemangel und eine verstärkte Überalterung der Bevölkerung.
Viertens: Die ostdeutschen Renten liegen unter dem Niveau der Westrenten, da die Angleichung der Renten nach dem Einigungsvertrag an die Lohnentwicklung gebunden ist. Im Zusammenhang mit der Entwertung der Lebensleistung der Ostdeutschen wurden zahlreiche in der DDR erworbene Rentenansprüche in Zusatz- und Sonderversorgungssystemen gestrichen. Davon sind heute noch mindestens eine halbe Million Bürgerinnen und Bürger betroffen. Hinzu kamen Strafrenten für Funktionsträger der DDR, von denen noch etwa 100.000 leben. Die Gesetzesinitiativen der Bundestagsfraktion der Partei Die Linke zur Beseitigung dieses »Unrechts per Gesetz« sind neu einzubringen.
Mit dem Rentenüberleitungsabschlussgesetz vom 1. Juli 2017 werden nunmehr die Rentenwerte der Ostrenten schrittweise bis zum Jahre 2024 an die der Westrenten angepasst. Der aktuelle Rentenwert Ost liegt derzeit bei 95,82 Prozent des Westwerts.
Fünftens: Die Folge der Verschleuderung der 12.354 volkseigenen Betriebe, der 465 Staatsgüter und der 3,3 Millionen Wohnungen (plus Verkehrsbetriebe, Versicherungseigentum und Handelsorganisationen) durch die Treuhand ist eine anhaltende Beherrschung der ostdeutschen Wirtschaft durch westdeutsche Eigentümer. Ein riesiges Volksvermögen von etwa 600 Milliarden DM zerrann »im Zeitraffer zu nichts« (Die Woche, 6.6.1997). Westdeutsche Kapitaleigner übernahmen etwa 80 Prozent der ostdeutschen Wirtschaft. Heute werden fast alle Zeitungen und etwa 25 Prozent der Unternehmen von Westdeutschen geführt. 60 Prozent der Immobilien sind in westdeutscher Hand. Etwa zwei Drittel der leitenden Angestellten in den 100 größten ostdeutschen Unternehmen sind Westdeutsche.
Sechstens: Einer der großen Skandale der Vereinigung ist der sogenannte Elitentransfer, d. h. die dauerhafte Besetzung der Führungspositionen im Staat mit Westdeutschen. In Gesamtdeutschland sind lediglich 1,7 Prozent der Führungskräfte Ostdeutsche. Bis 1992 besetzten entsprechend den Festlegungen über »Verwaltungshilfe« in Artikel 15, Abs. 2 des Einigungsvertrages 35.000 Beamte und Politiker die staatlichen und politischen Schlüsselpositionen in den ostdeutschen Ländern. Sie brachten zugleich ihre »Netzwerke« mit. Die Verstetigung des dominierenden Einflusses der Westdeutschen wurde zum Normalzustand.
Der Anteil der Ostdeutschen an der Gesamtbevölkerung in den sogenannten neuen Bundesländern liegt heute bei 87 Prozent; der Anteil z. B. der ostdeutschen Richter bei 13,3 Prozent, der Anteil ostdeutscher Manager bei 33 Prozent. Etwa 90 Prozent der neu berufenen Professoren an ostdeutschen Universitäten kommen aus Westdeutschland. Von den 35 zwischen 1990 und 2004 tätigen Staatssekretären im Freistaat Sachsen kamen 85,3 Prozent aus Westdeutschland (Thüringen 74,4 Prozent von 42).
II. Fehlentwicklungen unter Missachtung des Einigungsvertrages
Der Einigungsvertrag vom 31. August 1990 war kein Vertrag gleichberechtigter Partner, sondern ein Eingliederungsvertrag, ein Diktat der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der DDR. Er war ein »Fahrplan« für die ökonomische und politische Konterrevolution. Er ist so auch in seiner Gesamtheit ungeeignet, zur »Fahne« bei der Verteidigung ostdeutscher Interessen zu werden.
Aber es gibt eine Reihe von Bestimmungen dieses Vertrages (bzw. weiterer juristischer Dokumente, auf deren Grundlage der Anschluss der DDR an die Bundesrepublik vollzogen wurde), die verletzt wurden. Das betrifft im besonderen Maße das in Artikel 72, Abs. 2 des Grundgesetzes fixierte Staatsziel der »Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse«. Aber es betrifft auch die Friedensfrage, die Verfassungsfrage, das im Einigungsvertrag formulierte verbriefte Anteilsrecht am volkseigenen Vermögen und die Sanktionierung der Enteignungen auf besatzungsrechtlicher und besatzungshoheitlicher Grundlage.
Die Präambel des Einigungsvertrages bekennt sich zu »Frieden und Freiheit«. Konkret wird zum Friedensprinzip (wie es auch in Artikel 26 Grundgesetz verankert ist) im Vertrag der BRD und der DDR sowie der vier ehemaligen Besatzungsmächte (»Zwei-plus-vier-Vertrag«), der am 12. September 1990 unterzeichnet wurde und am 15. März 1991 in Kraft trat, Stellung genommen. Im Artikel 2 dieses Vertrages bekräftigen beide deutsche Staaten »ihre Erklärungen, dass von deutschem Boden nur Frieden ausgehen wird«.
Dieser Vertrag ist weitgehend aus dem öffentlichen Diskurs verschwunden, weil er der Kriegführung der Bundesregierung in aller Welt (der Beteiligung am Jugoslawien-Krieg, den Rüstungsexporten in Kriegsgebiete und der aktuellen Aufrüstung der Bundeswehr, gerichtet ganz offenkundig gegen die Russische Föderation) entgegensteht. Es ist Aufgabe der Partei Die Linke, in den Debatten um die Militarisierung Deutschlands beständig an diesen Vertrag zu erinnern.
Der Einigungsvertrag sanktionierte entgegen dem Wortlaut und dem Sinn von Artikel 146 des Grundgesetzes, der im Falle einer Vereinigung die Ausarbeitung einer neuen Verfassung vorsah, die in den Jahren 1990 ff. betriebene Politik der Verfassungsverweigerung. Im Rahmen der Gemeinsamen Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat kam es nur zu einigen wenigen Änderungen des Grundgesetzes. Zugleich aber setzte damals die SPD durch, dass mit dem Einigungsvertrag Artikel 146 in seiner demokratischen Substanz nicht »aufgezehrt« wurde. Der Artikel fixiert so auch heute für zukünftige Zeiten das Recht des Volkes auf Verfassungsgebung »in freier Entscheidung«. Zu prüfen wäre, ob die Zeit herangereift ist, da die in ihrer Bedeutung zunehmenden demokratischen Bewegungen sich auch als Verfassungsbewegungen für soziale Grundrechte, mehr Demokratie und eine konsequente Friedenspolitik entwickeln.
In Artikel 25, Abs. 6 des Einigungsvertrags wurde den »Sparern« die Möglichkeit zugesichert, ihnen »zu einem späteren Zeitpunkt für den bei der Umstellung 2 : 1 reduzierten Betrag ein verbrieftes Anteilsrecht am volkseigenen Vermögen« einzuräumen. Das »Gesetz zur abschließenden Erfüllung der verbliebenen Aufgaben der Treuhandanstalt« vom 9. August 1994 hat dieses Anteilsrecht beseitigt.
Von enormer Bedeutung ist die Festlegung in Artikel 40, Abs. 2 des Einigungsvertrages über die Übernahme der rechtlichen Regelungen, die die Enteignungen auf besatzungsrechtlicher und besatzungshoheitlicher Grundlage zwischen 1945 und 1949 betreffen. Enteignet wurden damals insbesondere rund 14.000 Inhaber von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, darunter 7.100 Güter. Vielfältige Versuche der Alteigentümer, den hiermit begründeten Restitutionsausschluss zu beseitigen, sind gescheitert. Zugleich aber gelang es, diese Regelung auf vielfältige Weise zu durchbrechen. Es gab großzügige Entschädigungsregelungen über »Wiedergutmachungs- und Ausgleichszahlungen«. Alteigentümer konnten durchsetzen, dass sie zwar nicht ihre Immobilien, aber ihre »Mobilien« zurückbekamen. Von dem Restitutionsausschluss ausgenommen wurden auf B-Listen aufgeführte Unternehmen, die angeblich nicht hätten enteignet werden können. Mehrere hunderttausend »Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsansprüche« wurden so befriedigt. Einer der großen Skandale der Vereinigungsgeschichte war, dass in diesem Zusammenhang etwa 70.000 Erben von Bodenreformland von den ostdeutschen Ländern entschädigungslos enteignet wurden. Mittels einer Dokumentation sollte möglichst das ganze Ausmaß der Missachtung und Umgehung der Festlegung von Artikel 40 Abs. 2 Einigungsvertrag dargestellt und belegt werden.
III. Geschichtsbewusstsein und politisches Denken in Ostdeutschland
Linke Politik in Ostdeutschland schließt eine linke Erinnerungspolitik an die Vereinigungsgeschichte und an die DDR-Geschichte ein, die die Erinnerungspolitik der Regierenden (so auch in den jährlichen Berichten über den »Stand der deutschen Einheit«) als Beschönigung des Vereinigungsprozesses bzw. als Kriminalisierung der DDR kritisiert.
Zu beachten ist, dass nach wie vor ein großer Teil der noch lebenden »Erlebnisgeneration« meint, dass die Einheit längst nicht Realität ist und eine gerechte und differenzierte Bewertung der ostdeutschen Geschichte nach 1945 sowie der Vereinigungsgeschichte aussteht. Es sollte ein aktuelles Bild des differenzierten politisch-geschichtlichen Alltagsdenkens vermittelt werden, wie es sich aus entsprechenden Studien, aus aktuellen Umfragen und besonders auch aus jährlichen Untersuchungen der ostdeutschen Landesregierungen (Monitor-Studien) ergibt. Der Sinn dieser Dokumentation ist der Nachweis, wie tief die Kluft zwischen der Erinnerungspolitik der Regierenden und dem politischen Alltagsdenken der Menschen ist.
Folgende Tendenzen sind dabei genauer zu untersuchen und zu belegen: Es gibt nach wie vor einen größeren Teil der Erlebnisgeneration, der die mittlerweile staatlich verordnete Darstellung der DDR als Unrechtsstaat und mit dem Nazifaschismus wesensverwandte Diktatur nicht mitträgt. Vor allem die gewonnenen Erfahrungen mit dem realen Kapitalismus beeinflussen die DDR-Rückschau und das heutige DDR-Bild. In Umfragen meinen regelmäßig etwa 50 Prozent der Befragten, dass die DDR mehr gute als schlechte Seiten hatte. Etwa 25 Prozent sprechen sich für eine »Rückkehr« zum Sozialismus aus. Soziologen schätzen die Größe des noch vorhandenen »DDR-nostalgischen Milieus« auf drei Millionen Menschen.
Verschlechterungen gegenüber dem Leben in der DDR werden insbesondere darin gesehen:
– Eine Vielzahl von sozialen Regelungen wie Stipendien für alle Studierenden und sogar für die Schülerinnen und Schüler der 11. und 12. Klasse, kostenloses Gesundheitswesen, einheitliche Sozialversicherung usw. fielen ersatzlos weg.
– Verloren gingen solidarische Arbeitsbeziehungen, soziale Gleichheit, soziale Sicherheit, die erreichte Chancengleichheit von Frauen, Vollbeschäftigung und viel an Mitbestimmung in den Betrieben.
– Verloren ging das Faschismusverbot in der DDR-Verfassung und im politischen Leben.
– Verloren ging das Bemühen um die Wiedereingliederung von Straffälligen. Erinnert werden sollte daran, dass es in der gesamten DDR jährlich weniger Straftaten gab als heute in einem halben Jahr in Brandenburg.
– Bedauert wird von vielen Menschen die Beseitigung der systematischen wirtschaftlichen und kulturellen Förderung der ländlichen Regionen.
Zur heutigen »Ostidentität« gehört die anhaltende Verärgerung über die Ungerechtigkeiten im Vereinigungsprozess. Etwa 80 Prozent der Befragten beurteilen die Arbeit der Treuhand negativ. Nur etwa 20 Prozent meinen, dass die Einheit vollzogen ist. Nach Ansicht einer deutlichen Mehrheit gibt es noch »große Unterschiede«. Ein zunehmendes Gewicht, z. T. sogar Übergewicht, gewinnt in der ostdeutschen Bevölkerung der »Niveauabstand zu den alten Bundesländern« als »neue Dimension der Lebenslagebewertung«.
Die Bewertung der DDR mit dem Nazivergleich bzw. mit dem Vokabular der Faschismuskritik wird von etwa zwei Drittel der Befragten abgelehnt. Mehrheitlich gibt es unter Ostdeutschen die Meinung, dass sich »Kapitalismus und Gerechtigkeit« ausschließen.
IV. Ostdeutsche Zukunftskonzeption
Vierzig Jahre war Deutschland durch die Gründung der BRD in zwei Staaten geteilt. Der Einigungsvertrag wurde zur Rechtsbasis des Beitritts der DDR, und der Zwei-plus-vier-Vertrag bot die Möglichkeit, diesen Prozess zu vollziehen. 30 Jahre nach dem Beitritt der DDR zur BRD gemäß Artikel 23 Grundgesetz ist ein deutscher Staat als vereinigte Bundesrepublik Deutschland entstanden. Noch immer ist der Volksentscheid über eine vom Volk gegebene und getragene Verfassung laut Artikel 146 des Grundgesetzes offen. Es bestehen Ungleichheiten, ungleiche Rechtsauslegungen, Demütigungen, Kränkungen und Ungerechtigkeiten, die nach der »Wende« entstanden sind. Die Partei Die Linke wird ihre Initiative auf folgende Entscheidungsfelder richten:
1. Standortpolitik und Wirtschaftsförderung
– Ende der Kohleförderung und Ansiedlung neuer Industrien, Rekultivierung
– Sicherung und Weiterentwicklung des Fahrzeugbaus und weiterer Wirtschaftskerne
– Förderung von Industriebetrieben mit Exportperspektiven
– Sonderförderung für Klein- und mittlere Unternehmen (KMU)- Wirtschaftsfaktor – EU – Regionen
– Bedingungen für Forschung und Innovation
2. Sozialpolitik
– Rentenfragen – Angleichung der Rentenpunkte
– Aufhebung der Ungleichheit bei der Mütterrente in Ost und West
– Aufhebung der Ungleichheiten in der Bezahlung (z. B. Pastoren)
– gleiche Löhne und Beseitigung von Tarifmauern
– Gleichheit auf den Arbeitsmärkten
– Der Abbau nach 1990 hat 10.000 Wohnungen zerstört; Wohnungsbau und Mietenfrage
3. Entscheidungen zur Rechtslage
– Auflösung der Bundesbehörde für die Unterlagen des MfS und Übergabe der Akten an das Bundesarchiv
– Beendigung von Sonderüberprüfungen Ost, die auch nachwachsenden Generationen Chancen zur Teilnahme an gesellschaftlicher Verantwortung geben
– Aufarbeitung der Ergebnisse der »Aufarbeitung«, Einleitung einer neuen Forschungsphase
– außerordentliche Maßnahmen zur Aufdeckung des im Rahmen der Treuhand begangenen Unrechts
– Analyse der politischen Bildung und Setzen neuer Maßstäbe für eine Erinnerungskultur angesichts der Rechtsentwicklungen in der EU und in der BRD
4. Achtung und Einhaltung der Forderungen und des Geistes des Zwei-plus-vier-Vertrages
– Schließung der militärischen Übungsplätze
– kein Aufmarschbereich für NATO-Kräfte gegen Russland
5. Bildungswesen und Daseinsfürsorge als gesamtdeutsche Erfahrungen
– Schulsystem und gemeinsames Lernen
– Polikliniken
– ärztliche Betreuung in ländlichen Regionen
6. Entwicklung der ländlichen Regionen
– Analyse und Maßnahmen gegen eine Entvölkerung ganzer ländlicher Regionen nach 1990 in Ostdeutschland
– Überprüfung der Handlungen zur Bodenreform entsprechend Zwei-plus-vier-Vertrag
– Entwicklung von Programmen in den östlichen Bundesländern für den ländlichen Raum
7. Aufschwung Ost
Analyse der Verantwortungsstrukturen in staatlichen Organen, im Hochschulbereich, im Bereich der Daseinsvorsorge und zum Anteil Ostdeutscher in Führungsbereichen
Regierungsprogramm für die Förderung und den Aufbau von Wissenschaftszentren in Ostdeutschland
8. Der Ältestenrat hebt hervor, dass die Partei Die Linke ihr Verständnis als sozialistische Partei stärken muss und eine Zukunftsvision, besonders zur Gewinnung der jungen Generation, entwickeln muss.
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