Worauf alle Bergleute auf Prosper-Haniel gewartet haben, nämlich dass nun endlich der Sozialplan offen gelegt wird – diese Erwartung wurde enttäuscht.
Korrespondenz aus Bottrop
Das Wort „Sozialplan“ wurde gar nicht in den Mund genommen, sondern der Begriff wurde in „Abschlussvereinbarung“ umbenannt. Allen Mitarbeitern wird angeboten, ihn bei der Personalleitung einzusehen. Dadurch wird das demokratische Recht der Einsichtnahme schon eingeschränkt.
Es muss wohl große Angst von Geschäftsleitung und IGBCE-Führung geben, wenn der Sozialplan den Leuten nicht ausgehändigt wird. Damit werden die bergmännischen Rechte wieder einmal beschnitten. Das versteht Personaldirektor Bernd Beier darunter, dass die Ruhrkohle AG (RAG) „die Kumpels immer fair behandelt hat“.
Unterschiedliche Aussagen zur Wasserhaltung
Die Betriebsversammlung zeigte, das es unterschiedliche Aussagen zur Wasserhaltung gibt. Die Werksleitung sagte, dass die Umsetzung des Wasserhaltungskonzept planmäßig bis 2022 durchgeführt wird.
Im Gegensatz dazu wurde auf der Betriebsversammlung bei BT (Bereich Technik und Service) berichtet, dass der Zeitplan so nicht zu halten ist. Im Gespräch ist, dass die Umsetzung mindestens bis 2024 dauert.
Was passiert mit Anpassungsregelung?
Interessant ist dabei, dass der Betriebsratsvorsitzende nichts zur Klärung dieses Widerspruchs beitragen konnte. Was passiert dann aber mit der Anpassungsregelung, die nur bis Ende 2022 Gültigkeit hat?
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