Mexikaner klagen an
Vor dem Prozess gegen Waffenproduzent Heckler
& Koch um illegale Waffenlieferungen nach Mexiko kommt es zum
stummen Protest in vor dem Gericht in Stuttgart.
Frankfurter Rundschau v. 27.8.2018
Mit ernstem Blick passieren Leonel Gutíerrez Solano und Sofía de Robina Castro am Mittwochmorgen die Türen zum Gerichtssaal. Stillschweigend nehmen sie Platz. Obwohl sie von Mexiko mehrere Tausend Kilometer Reise zurücklegen mussten, sind sie am Stuttgarter Landgericht lediglich als Besucher präsent und nicht, wie man annehmen könnte, als Zeugen geladen. Genau am vierten Jahrestag des Verbrechens von Ayotzinapa geht der Strafprozess gegen die Rüstungsfirma Heckler&Koch weiter. Gegenstand des langwierigen Strafprozesses gegen fünf ehemalige Mitarbeiter des Unternehmens sind Tausende G36-Sturmgewehre, die zwischen 2006 und 2009 in zwei mexikanische Bundesstaaten exportiert worden sind, für die es keine Ausfuhrgenehmigung seitens der Bundesregierung gab.
Leonel Gutiérrez Solano ist der Bruder des heute 24 Jahre alten Aldo Gutiérrez, der auf den Tag genau seit vier Jahren im Koma liegt. Die Kugel, die die Hälfte seines Gehirns zerstörte, stammte höchstwahrscheinlich aus einem der vielen illegal gelieferten G36 Gewehre, die H&K in den Bundesstaat Guerrero verschickte. Im Gerichtssaal legt der Bruder, der als Taxifahrer arbeitet, für alle sichtbar zwei große Bilder über die Bänke. Sie zeigen Aldo Gutiérrez; einmal im Koma und mit Schläuchen verbunden, und dann in Porträtformat als junger sympathischer Mann. Plötzlich drängen sich acht Justizbeamte durch den Eingang zum Gerichtssaal. In harschem Ton veranlassen sie, die Bilder einzupacken.
"Wir sind hier, um Druck gegenüber der deutschen und mexikanischen Regierung aufzubauen, damit das, was passierte, endlich aufgeklärt wird"
Leonel Gutiérrez Solano gegenüber der FR In der Nacht vom 26. auf den 27. September 2014 wurden Dutzende Studenten der Lehramtsschule im Dörfchen Ayotzinapa in einer nahe gelegenen Kleinstadt von Polizisten und lokalen Mitgliedern des organisierten Verbrechens angegriffen. Wie genau dort stationierte Soldaten in das Verbrechen verstrickt waren, bleibt weiterhin ungeklärt. Drei Studenten starben, über hundert wurden verletzt und 43 sind bis heute verschwunden. Die Mühlen der mexikanischen Justiz mahlen langsam und nicht selten wurden die Untersuchungen einer unabhängigen Expertenkommission direkt behindert. Mitte Juni dieses Jahres erbrachte eine Auswertung der Befragung von Soldaten seitens der Interamerikanischen Menschenrechtskommission (CIDH) neue belastende Informationen. Dem Bericht zufolge sollen einige Militärs in einem „Verwandtschaftsverhältnis ersten Grades mit führenden Mitgliedern des organisierten Verbrechens“ stehen.
„Wir sind hier, um Druck gegenüber der deutschen und mexikanischen Regierung aufzubauen, damit das, was passierte, endlich aufgeklärt wird“, sagte Gutiérrez der FR. Zeitgleich bedauert er, dass im Gericht keine Zeugenaussagen aus Mexiko über ein Verbrechen gehört werden, das durch den Einsatz deutscher Waffen möglich wurde. Unterstützung erhält er von Sofía de Robina Castro, die als Anwältin beim Menschenrechtszentrum „ProDH“ in Mexiko-Stadt den Fall eingehend begleitet. Eingeladen wurden die beiden Mexikaner von der Deutschen Menschenrechtskoordination Mexiko – wozu Amnesty International, Brot für die Welt, Carea und weitere gehören – um in Deutschland auf den Fall Ayotzinapa aufmerksam zu machen und die Rolle von H&K darin zu thematisieren. Weil das Gericht aber lediglich Verstöße gegen das Kriegswaffen- und Außenwirtschaftsgesetz behandelt, nicht aber die Folgen davon, sind die Aussagen von Gutiérrez Solano oder de Robina Castro für den Prozess nicht von Belang.
Der gestrige 16. Prozesstag konzentrierte sich auf Bonizahlungen und Umsatzentwicklungen, um zu erörtern, wie viel Geld letztlich für wie viele Waffen floss. Bis vor kurzem noch erschöpfte sich die Verteidigungsstrategie darin, dem Gericht zu vermitteln, dass die Angeklagten nicht wussten, dass die verkauften Waffen in verbotenen Gebieten landen würden. Weil die Gebiete weder in den Lieferverträgen noch in den Endverbleibserklärungen, die die Bundesregierung von jedem Empfängerland anfordert, aufgelistet wären. Dies würde erklären, warum Mitarbeiter des Bundesausfuhramts und des Bundeswirtschaftsministeriums den Lieferverträgen grünes Licht gaben. „Aber es war nie die Möglichkeit gegeben, die Kontrolle ob des Endverbleibs zu garantieren“, schlussfolgert Robina Castro.
Im August berichtete das ARD-Magazin Report Mainz erstmals über den Inhalt der Lieferverträge. Holger Rothbauer ist der Anwalt von Jürgen Grässlin, der vor acht Jahren Anzeige gegen H&K erstattete. Rothbauer ist zudem selbst Ankläger im Verfahren. In manchen der 16 Verträge ist sehr wohl der Endverbleib der Waffen festgehalten worden. In einem Vertrag aus dem Jahr 2006 über 700 Gewehre wurde vereinbart, dass 370 Stücke an „die Regierung des Bundesstaates Guerrero“ gehen werden.
Obwohl Guerrero zu diesem Zeitpunkt auf der schwarzen Liste stand. Irritierend dabei ist außerdem der Zusatz, dass die restlichen 330 Gewehre „für den Verkauf an zukünftige Besteller“ bestimmt sind. Auf Nachfrage der FR an das Bundeswirtschaftsministerium, warum trotz der Schwierigkeit, den Endverbleib der Waffen zu kontrollieren, die Exportgenehmigung dennoch erteilt wurde, hieß es ausweichend, man äußere sich nicht zu einzelnen Genehmigungsverfahren.
http://www.fr.de/politik/heckler-und-koch-mexikaner-klagen-an-a-1590279,0#artpager-1590279-1
Mit ernstem Blick passieren Leonel Gutíerrez Solano und Sofía de Robina Castro am Mittwochmorgen die Türen zum Gerichtssaal. Stillschweigend nehmen sie Platz. Obwohl sie von Mexiko mehrere Tausend Kilometer Reise zurücklegen mussten, sind sie am Stuttgarter Landgericht lediglich als Besucher präsent und nicht, wie man annehmen könnte, als Zeugen geladen. Genau am vierten Jahrestag des Verbrechens von Ayotzinapa geht der Strafprozess gegen die Rüstungsfirma Heckler&Koch weiter. Gegenstand des langwierigen Strafprozesses gegen fünf ehemalige Mitarbeiter des Unternehmens sind Tausende G36-Sturmgewehre, die zwischen 2006 und 2009 in zwei mexikanische Bundesstaaten exportiert worden sind, für die es keine Ausfuhrgenehmigung seitens der Bundesregierung gab.
Leonel Gutiérrez Solano ist der Bruder des heute 24 Jahre alten Aldo Gutiérrez, der auf den Tag genau seit vier Jahren im Koma liegt. Die Kugel, die die Hälfte seines Gehirns zerstörte, stammte höchstwahrscheinlich aus einem der vielen illegal gelieferten G36 Gewehre, die H&K in den Bundesstaat Guerrero verschickte. Im Gerichtssaal legt der Bruder, der als Taxifahrer arbeitet, für alle sichtbar zwei große Bilder über die Bänke. Sie zeigen Aldo Gutiérrez; einmal im Koma und mit Schläuchen verbunden, und dann in Porträtformat als junger sympathischer Mann. Plötzlich drängen sich acht Justizbeamte durch den Eingang zum Gerichtssaal. In harschem Ton veranlassen sie, die Bilder einzupacken.
"Wir sind hier, um Druck gegenüber der deutschen und mexikanischen Regierung aufzubauen, damit das, was passierte, endlich aufgeklärt wird"
Leonel Gutiérrez Solano gegenüber der FR In der Nacht vom 26. auf den 27. September 2014 wurden Dutzende Studenten der Lehramtsschule im Dörfchen Ayotzinapa in einer nahe gelegenen Kleinstadt von Polizisten und lokalen Mitgliedern des organisierten Verbrechens angegriffen. Wie genau dort stationierte Soldaten in das Verbrechen verstrickt waren, bleibt weiterhin ungeklärt. Drei Studenten starben, über hundert wurden verletzt und 43 sind bis heute verschwunden. Die Mühlen der mexikanischen Justiz mahlen langsam und nicht selten wurden die Untersuchungen einer unabhängigen Expertenkommission direkt behindert. Mitte Juni dieses Jahres erbrachte eine Auswertung der Befragung von Soldaten seitens der Interamerikanischen Menschenrechtskommission (CIDH) neue belastende Informationen. Dem Bericht zufolge sollen einige Militärs in einem „Verwandtschaftsverhältnis ersten Grades mit führenden Mitgliedern des organisierten Verbrechens“ stehen.
„Wir sind hier, um Druck gegenüber der deutschen und mexikanischen Regierung aufzubauen, damit das, was passierte, endlich aufgeklärt wird“, sagte Gutiérrez der FR. Zeitgleich bedauert er, dass im Gericht keine Zeugenaussagen aus Mexiko über ein Verbrechen gehört werden, das durch den Einsatz deutscher Waffen möglich wurde. Unterstützung erhält er von Sofía de Robina Castro, die als Anwältin beim Menschenrechtszentrum „ProDH“ in Mexiko-Stadt den Fall eingehend begleitet. Eingeladen wurden die beiden Mexikaner von der Deutschen Menschenrechtskoordination Mexiko – wozu Amnesty International, Brot für die Welt, Carea und weitere gehören – um in Deutschland auf den Fall Ayotzinapa aufmerksam zu machen und die Rolle von H&K darin zu thematisieren. Weil das Gericht aber lediglich Verstöße gegen das Kriegswaffen- und Außenwirtschaftsgesetz behandelt, nicht aber die Folgen davon, sind die Aussagen von Gutiérrez Solano oder de Robina Castro für den Prozess nicht von Belang.
Der gestrige 16. Prozesstag konzentrierte sich auf Bonizahlungen und Umsatzentwicklungen, um zu erörtern, wie viel Geld letztlich für wie viele Waffen floss. Bis vor kurzem noch erschöpfte sich die Verteidigungsstrategie darin, dem Gericht zu vermitteln, dass die Angeklagten nicht wussten, dass die verkauften Waffen in verbotenen Gebieten landen würden. Weil die Gebiete weder in den Lieferverträgen noch in den Endverbleibserklärungen, die die Bundesregierung von jedem Empfängerland anfordert, aufgelistet wären. Dies würde erklären, warum Mitarbeiter des Bundesausfuhramts und des Bundeswirtschaftsministeriums den Lieferverträgen grünes Licht gaben. „Aber es war nie die Möglichkeit gegeben, die Kontrolle ob des Endverbleibs zu garantieren“, schlussfolgert Robina Castro.
Im August berichtete das ARD-Magazin Report Mainz erstmals über den Inhalt der Lieferverträge. Holger Rothbauer ist der Anwalt von Jürgen Grässlin, der vor acht Jahren Anzeige gegen H&K erstattete. Rothbauer ist zudem selbst Ankläger im Verfahren. In manchen der 16 Verträge ist sehr wohl der Endverbleib der Waffen festgehalten worden. In einem Vertrag aus dem Jahr 2006 über 700 Gewehre wurde vereinbart, dass 370 Stücke an „die Regierung des Bundesstaates Guerrero“ gehen werden.
Obwohl Guerrero zu diesem Zeitpunkt auf der schwarzen Liste stand. Irritierend dabei ist außerdem der Zusatz, dass die restlichen 330 Gewehre „für den Verkauf an zukünftige Besteller“ bestimmt sind. Auf Nachfrage der FR an das Bundeswirtschaftsministerium, warum trotz der Schwierigkeit, den Endverbleib der Waffen zu kontrollieren, die Exportgenehmigung dennoch erteilt wurde, hieß es ausweichend, man äußere sich nicht zu einzelnen Genehmigungsverfahren.
http://www.fr.de/politik/heckler-und-koch-mexikaner-klagen-an-a-1590279,0#artpager-1590279-1
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