Donnerstag, 22. September 2016
Zwangsverrentung bei Hartz IV geändert. Abschläge wegen Frühverrentung bleiben jedoch
"Hartz-IV- Betroffene sollen nun doch nicht frühzeitig in Rente
geschickt werden, vorausgesetzt, sie sind danach [nicht] von
Grundsicherung abhängig. So entschied das Bundessozialministerium.
Derzeit drängen die Jobcenter, Hartz-IV-Bezieher, mit 63 in Rente zu
gehen, auch wenn sie dadurch weniger Geld bekommen. Das dürfen die
Jobcenter allerdings auch in Zukunft, jedoch nicht, wenn die Abschläge
von der Rente zu Bedürftigkeit führen. Hartz-IV-Bezieher sollen
indessen auch weiterhin vorzeitig Rente beantragen, wenn ihr „Bedarf
gedeckt sei“. (...) Annelie Buntenbach vom DGB sagt: „Die Regierung
muss aufhören, ältere Erwerbslose vorzeitig in die Rente zu zwingen.“
Jeder Monat, den ein Erwerbsloser vorzeitig in Rente geht, bedeutet
0,3 % weniger Rente. Wer also gezwungen wird, mit 63 in die Rente
einzutreten, dem stehen ein Leben lang 8,7 % weniger Altersrente
zu..." Mitteilung vom 16. September 2016 bei gegen-hartz.de (mit einer
kleinen Korrektur von uns)
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/zwangsverrrentung-bei-hartz-iv-geaendert.php
Also, kein Grund zum Feiern, weil so nur der Umstand behoben wird,
dass statt Leistung nach dem SGB II, die nicht bedarfsdeckende Rente
aufgestockt werden müsste...
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