Donnerstag, 22. September 2016

Zwangsverrentung bei Hartz IV geändert. Abschläge wegen Frühverrentung bleiben jedoch


"Hartz-IV- Betroffene sollen nun doch nicht frühzeitig in Rente 
geschickt werden, vorausgesetzt, sie sind danach [nicht] von 
Grundsicherung abhängig. So entschied das Bundessozialministerium. 
Derzeit drängen die Jobcenter, Hartz-IV-Bezieher, mit 63 in Rente zu 
gehen, auch wenn sie dadurch weniger Geld bekommen. Das dürfen die 
Jobcenter allerdings auch in Zukunft, jedoch nicht, wenn die Abschläge 
von der Rente zu Bedürftigkeit führen. Hartz-IV-Bezieher sollen 
indessen auch weiterhin vorzeitig Rente beantragen, wenn ihr „Bedarf 
gedeckt sei“. (...) Annelie Buntenbach vom DGB sagt: „Die Regierung 
muss aufhören, ältere Erwerbslose vorzeitig in die Rente zu zwingen.“ 
Jeder Monat, den ein Erwerbsloser vorzeitig in Rente geht, bedeutet 
0,3 % weniger Rente. Wer also gezwungen wird, mit 63 in die Rente 
einzutreten, dem stehen ein Leben lang 8,7 % weniger Altersrente 
zu..." Mitteilung vom 16. September 2016 bei gegen-hartz.de (mit einer 
kleinen Korrektur von uns)
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/zwangsverrrentung-bei-hartz-iv-geaendert.php

Also, kein Grund zum Feiern, weil so nur der Umstand behoben wird, 
dass statt Leistung nach dem SGB II, die nicht bedarfsdeckende Rente 
aufgestockt werden müsste...

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