Donnerstag, 22. September 2016
EuGH-Urteil: EU-Bürger können künftig gegen Sparmaßnahmen klagen
"Experten sprechen von einem historischen Urteil: Der Europäische
Gerichtshof ermöglicht Schadensersatzklagen, wenn EU-Maßnahmen in
Krisenländern Grundrechte verletzen. (...) "Das ist ein Durchbruch für
den Grundrechtsschutz", sagt der Grünen-Europapolitiker Sven Giegold.
Menschen, die in Krisenländern wie Griechenland, Portugal, Irland oder
Zypern von sozial einseitigen Strukturprogrammen betroffen seien,
"können ihre Forderungen endlich auf dem Rechtsweg durchsetzen".
Giegold kündigte Unterstützung für Bürger bei solchen Klagen an. Der
Bremer Rechtswissenschaftler Andreas Fischer-Lescano sprach gegenüber
SPIEGEL ONLINE von einem "historischen Urteil". (...) Als mögliches
Beispiel für Fälle, in denen Bürger künftig klagen könnten, nannte er
die Regelung der Medikamentenzuzahlung im sogenannten Memorandum of
Understanding mit Griechenland..." Artikel von Markus Becker, Brüssel,
vom 20.09.2016 beim Spiegel online
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/eugh-urteil-eu-buerger-koennen-kuenftig-gegen-sparmassnahmen-klagen-a-1113172.html
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