Donnerstag, 22. September 2016

BMAS legt Referentenentwurf zu Regelbedarfen für 2017 und Änderungen im SGB XII vor



Regelbedarfsermittlungsgesetz

"Letzte Woche hat Fr. Nahles das Regelbedarfsermittlungsgesetz 
vorgelegt, darin wurde bei  Alleinstehenden eine Regelbedarfserhöhung 
von 5 EUR bestimmt.  Diese Armutsregelsätze erfahren berechtigt- und 
richtigerweise heftige Kritik. So hat die Diakonie gemeinsam mit Dr. 
Irene Becker die Regelsatzberechnung des Bundesministeriums für Arbeit 
und Soziales geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass Erwachsene 
durch  unsachgemäße Abzüge von Bedarfspositionen, die weder im 
Regelsatz enthalten, noch durch personenbezogene Sonderbedarfe 
abgedeckt sind, eine Kürzung von 147,36 € erfahren. Die Berechnungen 
der Caritas kommen auf einen zusätzlichen Bedarf von 60 Euro im Monat. 
  (…) Mein Kurzkommentar dazu:  Diese Regelbedarfsfestsetzung ist eine 
Frechheit, sie ist Nahles´sches Regelsatzkleinrechnen um die 
Armutsbevölkerung weiterhin in prekäre Beschäftigung und in den 
Niedriglohn zu hungern. Das muss sich ändern und zwar nicht dadurch, 
dass die AFD gewählt wird, sondern indem die Betroffenen mal auf die 
Straße gehen und klarmachen, dass es reicht!“ Aus dem Thomé Newsletter 
vom 17.09.2016, darin Stellungnahmen
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2070/

Siehe für Hintergründe: Weniger essen. Bedarf einfach weggestrichen: 
Sozialverbände kritisieren geplante Hartz-IV-Erhöhung als verdeckte 
Kürzung. Artikel von Susan Bonath in junge Welt vom 20.09.2016
http://www.jungewelt.de/2016/09-20/index.php

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