Donnerstag, 22. September 2016
BMAS legt Referentenentwurf zu Regelbedarfen für 2017 und Änderungen im SGB XII vor
Regelbedarfsermittlungsgesetz
"Letzte Woche hat Fr. Nahles das Regelbedarfsermittlungsgesetz
vorgelegt, darin wurde bei Alleinstehenden eine Regelbedarfserhöhung
von 5 EUR bestimmt. Diese Armutsregelsätze erfahren berechtigt- und
richtigerweise heftige Kritik. So hat die Diakonie gemeinsam mit Dr.
Irene Becker die Regelsatzberechnung des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass Erwachsene
durch unsachgemäße Abzüge von Bedarfspositionen, die weder im
Regelsatz enthalten, noch durch personenbezogene Sonderbedarfe
abgedeckt sind, eine Kürzung von 147,36 € erfahren. Die Berechnungen
der Caritas kommen auf einen zusätzlichen Bedarf von 60 Euro im Monat.
(…) Mein Kurzkommentar dazu: Diese Regelbedarfsfestsetzung ist eine
Frechheit, sie ist Nahles´sches Regelsatzkleinrechnen um die
Armutsbevölkerung weiterhin in prekäre Beschäftigung und in den
Niedriglohn zu hungern. Das muss sich ändern und zwar nicht dadurch,
dass die AFD gewählt wird, sondern indem die Betroffenen mal auf die
Straße gehen und klarmachen, dass es reicht!“ Aus dem Thomé Newsletter
vom 17.09.2016, darin Stellungnahmen
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2070/
Siehe für Hintergründe: Weniger essen. Bedarf einfach weggestrichen:
Sozialverbände kritisieren geplante Hartz-IV-Erhöhung als verdeckte
Kürzung. Artikel von Susan Bonath in junge Welt vom 20.09.2016
http://www.jungewelt.de/2016/09-20/index.php
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