Donnerstag, 22. September 2016

Betriebsrätewesen und BetrVG



Gegenmacht organisieren. Betriebsräte haben durchaus 
Gestaltungsmöglichkeiten – wenn sie gegenüber Unternehmern eine eigene 
Strategie entwickeln und die Beschäftigten beteiligen

"... Der selbst vom höchsten deutschen Verfassungsgericht benannte 
»Interessengegensatz« zwischen abhängig Beschäftigten und 
Kapitaleignern erlaubt also Betriebsräten durchaus, ihr Amt im Sinne 
der Gegenwehr der Belegschaft zu nutzen. Das heißt aber noch lange 
nicht, dass jedes Gremium sich diese Ausrichtung zu eigen macht. (...) 
Schwierig ist das Agieren der Betriebsräte vor allem deshalb, weil 
Unternehmen eine Spaltung der Belegschaft betreiben. (...) Für viele 
Betriebsräte bedeutet »Gegenwehr« deshalb, zunächst einmal gegen diese 
prekären Arbeitsverhältnisse anzugehen. (...) Ein Problem ist das 
fehlende politische Bewusstsein vieler Beschäftigter. Das erschwert 
die Arbeit der Betriebsräte. (...) Um den Betriebsräten ihre Tätigkeit 
zu erschweren, beinflussen die Unternehmen ganz gezielt das 
Unternehmensklima. (...) Die genannten Beispiele verdeutlichen, wie 
Betriebsräte Gegenwehr entwickeln können – gleichzeitig zeigen sie 
aber auch, dass ein Agieren nur auf der jeweiligen betrieblichen Ebene 
oftmals nicht ausreicht. Eine Vernetzung über Gewerkschaften 
ermöglicht Gegenwehr auf tariflicher Ebene..." Artikel von Marcus 
Schwarzbach in junge Welt vom 16.09.2016
http://www.jungewelt.de/2016/09-16/055.php

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