Donnerstag, 22. September 2016
Betriebsrätewesen und BetrVG
Gegenmacht organisieren. Betriebsräte haben durchaus
Gestaltungsmöglichkeiten – wenn sie gegenüber Unternehmern eine eigene
Strategie entwickeln und die Beschäftigten beteiligen
"... Der selbst vom höchsten deutschen Verfassungsgericht benannte
»Interessengegensatz« zwischen abhängig Beschäftigten und
Kapitaleignern erlaubt also Betriebsräten durchaus, ihr Amt im Sinne
der Gegenwehr der Belegschaft zu nutzen. Das heißt aber noch lange
nicht, dass jedes Gremium sich diese Ausrichtung zu eigen macht. (...)
Schwierig ist das Agieren der Betriebsräte vor allem deshalb, weil
Unternehmen eine Spaltung der Belegschaft betreiben. (...) Für viele
Betriebsräte bedeutet »Gegenwehr« deshalb, zunächst einmal gegen diese
prekären Arbeitsverhältnisse anzugehen. (...) Ein Problem ist das
fehlende politische Bewusstsein vieler Beschäftigter. Das erschwert
die Arbeit der Betriebsräte. (...) Um den Betriebsräten ihre Tätigkeit
zu erschweren, beinflussen die Unternehmen ganz gezielt das
Unternehmensklima. (...) Die genannten Beispiele verdeutlichen, wie
Betriebsräte Gegenwehr entwickeln können – gleichzeitig zeigen sie
aber auch, dass ein Agieren nur auf der jeweiligen betrieblichen Ebene
oftmals nicht ausreicht. Eine Vernetzung über Gewerkschaften
ermöglicht Gegenwehr auf tariflicher Ebene..." Artikel von Marcus
Schwarzbach in junge Welt vom 16.09.2016
http://www.jungewelt.de/2016/09-16/055.php
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen