Hannemann erinnert an die Amtsermittlungspflicht, wonach eine so genannte Wegeunfähigkeitsbescheinigung auch durch Zeugenbeweis erfolgen kann, und an das SGB III, wonach mit einer gültigen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kein Meldetermin wahrgenommen werden muss. „Der Senat signalisiert in seiner Antwort an uns rechtskonformes Handeln und zeitgleich verschickt t.a.h weiterhin Einladungen, in denen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einfach nicht als wichtiger Grund anerkannt wird“, kritisiert Hannemann. „Das ist völlig inakzeptabel.“
Mittwoch, 27. Januar 2016
Jobcenter setzt Kranke rechtswidrig unter Druck
Hannemann erinnert an die Amtsermittlungspflicht, wonach eine so genannte Wegeunfähigkeitsbescheinigung auch durch Zeugenbeweis erfolgen kann, und an das SGB III, wonach mit einer gültigen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kein Meldetermin wahrgenommen werden muss. „Der Senat signalisiert in seiner Antwort an uns rechtskonformes Handeln und zeitgleich verschickt t.a.h weiterhin Einladungen, in denen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einfach nicht als wichtiger Grund anerkannt wird“, kritisiert Hannemann. „Das ist völlig inakzeptabel.“
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