Mittwoch, 27. Januar 2016

Jobcenter setzt Kranke rechtswidrig unter Druck


Entgegen der Angaben des Senats und der Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit weigert sich Jobcenter team.arbeit.hamburg, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen als Grund für die Absage von Meldeterminen anzuerkennen – und kürzt Berechtigten entsprechend die Leistungen. In einer Schriftlichen Kleinen Anfrage (Drs. 21/2842) der Fraktion DIE LINKE hatte der Senat noch bestätigt, dass Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen grundsätzlich als „wichtiger Grund“ gelten, der das Nichterscheinen im Jobcenter rechtfertigt – wie es auch die „Fachlichen Hinweise“ der Bundesagentur vorsehen. Nur im Einzelfall könne ergänzend ein ärztliches Attest eingefordert werden. Ein aktuelles Schreiben belegt jedoch, dass t.a.h regelhaft Atteste einfordert. „Dieses Vorgehen ist eindeutig ein Verstoß gegen die eigenen Fachlichen Hinweise der Bundesagentur für Arbeit“, kritisiert Inge Hannemann, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft. „Den Leistungsberechtigten wird damit unzulässigerweise suggeriert, dass sie auch bei Krankheit die Meldetermine unter allen Umständen wahrnehmen müssen – und ihnen sonst die Leistungen gekürzt werden.“
Hannemann erinnert an die Amtsermittlungspflicht, wonach eine so genannte Wegeunfähigkeitsbescheinigung auch durch Zeugenbeweis erfolgen kann, und an das SGB III, wonach mit einer gültigen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kein Meldetermin wahrgenommen werden muss. „Der Senat signalisiert in seiner Antwort an uns rechtskonformes Handeln und zeitgleich verschickt t.a.h weiterhin Einladungen, in denen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einfach nicht als wichtiger Grund anerkannt wird“, kritisiert Hannemann. „Das ist völlig inakzeptabel.“

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