23.01.2016
Es ist keine Seltenheit, dass Unterlagen von Hartz IV-Antragstellern im Jobcenter verloren gehen. Wer erwartet, dass die Behörde für den Schaden aufkommt, irrt. Vielmehr müssen die Leistungsberechtigten zum Teil erhebliche Einbußen in Kauf nehmen, sofern sie nicht stichhaltig beweisen können, dass die Unterlagen tatsächlich abgegeben bzw. zugeschickt wurden.
Es ist keine Seltenheit, dass Unterlagen von Hartz IV-Antragstellern im Jobcenter verloren gehen. Wer erwartet, dass die Behörde für den Schaden aufkommt, irrt. Vielmehr müssen die Leistungsberechtigten zum Teil erhebliche Einbußen in Kauf nehmen, sofern sie nicht stichhaltig beweisen können, dass die Unterlagen tatsächlich abgegeben bzw. zugeschickt wurden.
Eigentlich ist es nicht kompliziert. Das Jobcenter fragt
verschiedene Unterlagen an und die Antragsteller sendet diese zu. Dieser
gibt diese zur Sicherheit am Empfang ab, damit diese nicht auf dem
Postweg verloren gehen. Einige Jobcenter haben sogar einen extra
Briefkasten, damit die Unterlagen dort eingeworfen werden können. Und
danach müsste dann die Bearbeitung des Hartz IV Antrages beginnen. Doch
genau an dieser Stelle hakt es, wie Vertreter im Pressegespräch von dem
Bündnis „Aufrecht bestehen Rhein-Main“ kritisieren. Oftmals kommen
angeforderte und abgegebene Unterlagen nicht bei den Sachbearbeitern der
Behörden an. Für die Antragsteller hat das weitgehende Folgen.
„Diese Problematik ist bei uns seit Jahren manifest“, sagt Harald Rein, Berater beim Frankfurter Arbeitslosenzentrum (FALZ). Fast jeden Tag kommen Betroffene in die Beratungsstelle und berichten von Sanktionen, weil angeblich Unterlagen nicht abgegeben worden wären. Sind die Unterlagen weg, müssen die Leistungsberechtigten nachweisen, dass sie diese fristgerecht abgegeben hätten. „Oft beginnt dann ein Ping-Pong-Spiel zwischen Jobcenter und den Beziehern“, erklärt Helga Röller, Sprecherin von „Aufrecht bestehen“.
Doch die Lösung könnte so einfach sein. Die Jobcenter müssten den Empfang einfach nur schriftlich bestätigen. Am besten sei eine standardisierte Empfangsbestätigung. Seit September 2014 macht sich der Verbund von Erwerbslosengruppen dafür stark, dass eine solche Lösung umgesetzt wird. „Es ist fast schon unangenehm, wegen so einer Kleinigkeit so viel Aufwand zu betreiben“, sagt Röller, „aber da hängt ein Riesenrattenschwanz an Problemen dran.“
Gegen-Hartz.de hat erst vor einigen Tagen einen Vordruck veröffentlicht, den Alle nutzen können, um sich den Empfang der Unterlagen bestätigen zu lassen. Doch manche Ämter weigern sich sogar dann, wenn man selbst einen Vordruck vorlegt. Nach Angaben der Initiative weigerten sich beispielsweise die Jobcenter Frankfurt West und die Außenstelle Höchst eine Bestätigung auszugeben. Seit kurzer Zeit wird diese nach Protesten und Kritik ausgestellt. Aber nur, wenn Betroffene danach fragen. (sb)
„Diese Problematik ist bei uns seit Jahren manifest“, sagt Harald Rein, Berater beim Frankfurter Arbeitslosenzentrum (FALZ). Fast jeden Tag kommen Betroffene in die Beratungsstelle und berichten von Sanktionen, weil angeblich Unterlagen nicht abgegeben worden wären. Sind die Unterlagen weg, müssen die Leistungsberechtigten nachweisen, dass sie diese fristgerecht abgegeben hätten. „Oft beginnt dann ein Ping-Pong-Spiel zwischen Jobcenter und den Beziehern“, erklärt Helga Röller, Sprecherin von „Aufrecht bestehen“.
Doch die Lösung könnte so einfach sein. Die Jobcenter müssten den Empfang einfach nur schriftlich bestätigen. Am besten sei eine standardisierte Empfangsbestätigung. Seit September 2014 macht sich der Verbund von Erwerbslosengruppen dafür stark, dass eine solche Lösung umgesetzt wird. „Es ist fast schon unangenehm, wegen so einer Kleinigkeit so viel Aufwand zu betreiben“, sagt Röller, „aber da hängt ein Riesenrattenschwanz an Problemen dran.“
Gegen-Hartz.de hat erst vor einigen Tagen einen Vordruck veröffentlicht, den Alle nutzen können, um sich den Empfang der Unterlagen bestätigen zu lassen. Doch manche Ämter weigern sich sogar dann, wenn man selbst einen Vordruck vorlegt. Nach Angaben der Initiative weigerten sich beispielsweise die Jobcenter Frankfurt West und die Außenstelle Höchst eine Bestätigung auszugeben. Seit kurzer Zeit wird diese nach Protesten und Kritik ausgestellt. Aber nur, wenn Betroffene danach fragen. (sb)
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