Montag, 18. November 2019

Vergleich der Stiftung Warentest: Für Arme sind die Konten meist besonders teuer


Bail Out People! Not Banks“… Sie sollen den Ärmsten helfen, doch in vielen Fällen sind sie offenbar besonders teuer: Die Stiftung Warentest hat die gesetzlich vorgeschriebenen Basiskonten von 124 Banken getestet. Ernüchterndes Ergebnis: „Wer arm ist und kein regelmäßiges Einkommen hat, zahlt für ein Girokonto meist viel mehr als Gehalts- und Rentenempfänger.“ Nur 47 der getesteten Banken verlangten demnach weniger als 100 Euro im Jahr. Bei den teuersten Instituten kostete die Kontoführung jährlich mehr als 200 Euro. Mit dem Basiskonto soll sichergestellt werden, dass alle Verbraucher Überweisungen abwickeln und bargeldlos wirtschaften können. Seit 2016 haben alle Personen, die sich rechtmäßig in der EU aufhalten, Anspruch darauf. Obdachlose und Flüchtlinge erhalten es ebenso wie Personen mit negativer Schufa-Auskunft. Das Konto wird meist auf Guthabenbasis geführt – kann also nicht überzogen werden. Der Bedarf für solche Angebote scheint groß: Nach Angaben der Finanzaufsicht Bafin gab es Mitte 2018 etwa 500.000 Anträge für Basiskonten in Deutschland. (…)Eine Höchstgrenze für die Kosten gibt es bislang nicht. Das Zahlungskontengesetz verlangt lediglich ein „angemessenes Entgelt“, das „marktüblich“ sein soll. „Angesichts der Rolle von Sparkassen sind die hohen Preise irritierend und ärgerlich“, sagte Dorothea Mohn vom Bundesverband der Verbraucherzentralen: „Das Testergebnis lässt die Vermutung aufkommen, dass es sich auch um Abwehrpreise handelt.“ Die Verbraucherschützer fordern deshalb Nachbesserungen. Basiskonten dürften nicht teurer sein als normale Girokonto. Wie viel im Einzelfall zu viel ist, hat das Oberlandesgericht Frankfurt bereits festgestellt: Es entschied, dass das Basiskonto der Deutschen Bank mit einem monatlichen Grundpreis von 8,99 Euro sowie 1,50 Euro pro Überweisung unangemessen hoch und damit unwirksam ist. Basiskonten müssten zwar nicht als günstigstes Kontomodell angeboten werden. Die Preise sollten aber das durchschnittliche Nutzerverhalten dieser Kontoinhaber angemessen widerspiegeln, heißt es in der Urteilsbegründung (Az. 19 U 104/18). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.” Beitrag von Jan Petter vom 11. November 2019 beim Tagesspiegel online externer Link

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