- DIE LINKE hat die Fragen völlig igoriert und nicht geantwortet. Wir raten von deren Wahl ab.
- Die CDU
hat zwar geantwortet, aber ihre hier
dokumentierten Antworten sind völlig enttäuschend. Auf
Zwang sollen Ärzte von sich aus verzichten und vorgeblich soll
Zwang zwar vermieden werden, aber gesetzlich soll dem
Zwangsregime der Ärzte eben gerade nicht das Handwerk
gelegt werden. Damit ignoriert die CDU die Feststellungen
des UN-Komitees für die Rechte von Menschen mit
Behinderungen und negiert die Forderungen des UN-Sonderberichterstatters
über Folter. Sie offenbart sich damit - wie in Berlin -
als eine Partei der Foltergesetzmacher.
Besonders erschreckend ist, dass die CDU bei der
Zwangsbehandlung die Menschenrechte, ausbuchstabiert in der
Behindertenrechtskonvention, völlig unbeachtet läßt. Sie
überlässt folterartige Zwangsbehandlung damit dem Filz von
Ärzten, Richtern und Betreuern und ignoriert völlig die
Stellungnahme von Papst Franziskus , der diese
als Folter bezeichnet hat, siehe
hier.
Das ganze Ausmaß des Obrigkeitsstaatlich bzw. paternalistischen Denkens der CDU offenbart sich in dieser Antwort: "Daher ist es wichtig, vorzeitig einen möglichen Betreuer zu bestimmen." Anstatt zur Vorsorgevollmacht zu raten, empfhiehlt die CDU, man solle in vorwegeilendem Gehorsam in die Falle tappen, einen Betreuer zu benennen. Eine dann gerichtlich angeordnete Vormundschaft, die nur zur Irreführung "Betreuung" gennant wird, kann man im Gegensatz zu einer Vorsorgevollmacht nicht mehr kündigen. Man muss alles Weitere einer neuen Entscheidung des Gerichts überlassen. Selbstbestimmung ade - Obrigkeitsstaat pur!
Wir können nur von deren Wahl dringend abraten. - Wie die CDU ignoriert die SPD
in ihren hier
dokumentierten Antworten die Feststellungen
des UN-Komitees für die Rechte von Menschen mit
Behinderungen und negiert damit auch den Bericht des UN-Sonderberichterstatters
über Folter. Sie offenbart sich damit - wie die
GroKo in Berlin - als eine Partei der Foltergesetzmacher.
Auf unsere Frage zur möglichen Entrechtung der Vorsorgebevollmächtigten durch Professionalisierung der Betreuung geht die SPD - wie die CDU - gar nicht ein, sondern redet nur über ehrenamtliche Betreuung. Sie ist also - genauso wie die CDU - gefangen in obrigkeitsstaatlich bzw. paternalistischem Denken, denn jede Betreuung steht schon unter der Fuchtel des Gericht, es gibt keine Kündigung einer Betreuung. Wie sie vom Gericht dann aufgezwungen werden kann, wenn man keine Vorsorgevollmacht vorweisen kann, so kann ein Wechsel oder z.B. eine Aufhebung der "Betreuung" nur durch das Gericht entschieden werden. Man ist eben schlichtweg entmündigt.
Wir können nur von deren Wahl dringend abraten. - Die Antwort der Grünen
ist hier dokumentiert. Zwar behaupten die Grünen, sich
konsequent für eine menschenrechtskonforme Psychiatrie
einzusetzen. Sie scheuen aber, sich der Sichtweise des
UN-Berichterstatters über Folter und dem UN-Fachausschuss für
die Rechte von Behinderten anzuschließen, dass psychiatrische
Zwangsbehandlung Folter ist. Stattdessen
weichen sie aus, Zitat: "Wir haben in einem ersten Schritt
das PsychKG an den Vorgaben der UNBehindertenrechtskonvention
[BRK] angepasst." Das ist schlichtweg eine
Regierungslüge und macht die Grünen unglaubwürdig.
Entweder kennen sie die abschließenden Bemerkungen zum
Staatenbericht nicht, aber zu vermuten ist eher, das sie diese
nicht zur Kenntnis nehmen wollen, obwohl in der Frage explizit
darauf hingewiesen wurde.
Wie CDU und SPD fokusieren auch die Grünen auf die Entmündigung, die irreführend "Betreuung" genannt wird, statt auf die Selbstbestimmung durch eine Vorsorgevollmacht. Damit ignorieren sie genauso wie CDUund SPD diese und antworten nicht auf unsere Frage. Aus dem flauen Wischi-Waschi der Grünen eine Schlussfolgerung zu ziehen bzw. eine Wahlentscheidung zu treffen, möchten wir den Leserinnen und Lesern überlassen. - Die
FDP hat geantwortet, auch versichert, dass sie
die Folterfreiheit achten würde, aber in ihrer weiteren hier
dokumentierten Antworten widerspricht sie dem, wenn es auf
die Psychiatrie angewendet wird. Aus diesem Hin und Her eine
Schlussfolgerung zu ziehen bzw. eine Wahlentscheidung zu
treffen, möchten wir den Leserinnen und Lesern überlassen.
- Als einzige sind die Piraten bereit, in ihren hier
dokumentierten Antworten auf unsere Fragen substantiell
einzugehen. Sie haben in ihrer Anwort auch Initiativen
dokumentiert, die sie in der vergangenen Legislatur ergriffen
haben. Nur ihrem Vorschlag, noch mehr Gutachten für eine
Betreuung zu fordern, können wir überhaupt nicht zustimmen! Wir
fordern dagegen ganz schlicht und einfach nur ein Wort im § 1896
BGB zu streichen, so dass er endlich ein BRK konformes Gesetz
wird: Keine
Betreuung gegen den erklärten [natürlichen]
Willen!
-----------------------------------------------
Die Fragen von die-BPE:
(1) Die Prüfung des deutschen Staatenberichts zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hat 2015 bestätigt, dass psychiatrische Zwangsmaßnahmen im Sinne der UN-BRK eine Foltermaßnahme sind. Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen fordert als zuständige Kontrollinstanz eine Abschaffung aller psychiatrischer Gewaltmaßnahmen.
Frage (a): Mit welchen konkreten parlamentarischen Initiativen (Anträgen, Entwürfen, Anfragen usw.) hat sich Ihre Partei für die Durchsetzung des Folterverbots in der aktuellen Legislaturperiode im Landtag eingesetzt??
Frage (b): Dennoch werden noch immer und alltäglich psychiatrische Gewaltmaßnahmen gegen Insassen in saarländischen Psychiatrien angewendet. Welche konkreten Maßnahmen wird Ihre Partei in der kommenden Legislatur ergreifen, um Psychiatriegewalt ausnahmslos abzuschaffen und darüber hinaus auch als Menschenrechtsverbrechen zu ächten?
(2) Artikel 12 der UN-Behindertenrechtskonvention gibt vor, dass Menschen mit angeblichen oder tatsächlichen psychischen Störungen rechtlich gleichzustellen sind. Eine solche Gleichstellung schließt Sondergesetze für „psychisch Kranke“, wie die sogenannten Psychisch-Kranken-Gesetze der Bundesländer aus. Auch hier fordert der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in seinen ersten Allgemeinen Bemerkungen: „Die Vertragsstaaten müssen Verfahren und gesetzliche Bestimmungen abschaffen, die eine Zwangsbehandlung oder entsprechende Rechtsverstöße legitimieren.“
Frage (c): Mit welchen konkreten parlamentarischen Initiativen (Anträgen, Entwürfe, Anfragen usw.) hat sich Ihre Partei für die Abschaffung des PsychKG in NRW (bzw. der darin enthaltenen Gewaltlegitimierungen) in der aktuellen Legislaturperiode im Landtag eingesetzt?
Frage (d): Wird Ihre Partei in der kommenden Legislaturperiode konkrete Bemühungen verfolgen, das PsychKG abzuschaffen und der anhaltenden Entrechtung von Menschen mit angeblichen oder tatsächlichen psychischen Störungen konsequent entgegen treten?
(3) Die Berufsbetreuer streben aktuell eine „Professionalisierung des Betreuungswesens“ an. In der Folge könnten Richter Vertrauenspersonen als Vorsorgebevollmächtigte diese Vollmacht mit der Begründung entziehen, das Wohl des/r Betroffenen könne auch entgegen dessen geäußerten Wünschen nur noch professionell von Personen mit einer beruflichen Qualifizierung bestimmt werden, insbesondere dann, wenn Ärzte dazu drängen. Damit sind Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, die die Selbstbestimmung festschreiben, akut bedroht! Denn in der Vergangenheit haben sich gerichtlich bestellte Betreuer regelmäßig als psychiatriehörige Befürworter von Psychiatriegewalt erwiesen, die sich nicht an den geäußerten Willen der Betroffen gebunden fühlen.
Frage (e): Wird Ihre Landes Partei dieses Anliegen der Betreuer auf Bundesebene, insbesondere auch durch den Bundesrat, versuchen zu verhindern?
Was werden sie dazu tun?
Wenn nicht, warum nicht?
--------------------------------------------------
Dies ist eine Nachricht des Werner-Fuß-Zentrums
im Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin
http://www.psychiatrie-erfahrene.de
Geisteskrank? Ihre eigene Entscheidung!
Informieren Sie sich: http://www.patverfue.de
Bitte vormerken:
8.-12. Oktober Protest gegen den Weltkongress der Psychiatrie in Berlin; Erklärungen und Details siehe Flyer-Zeitung: http://www.die-bpe.de/fiktive_wissenschaft
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen