Dienstag, 23. Mai 2017

Amazon: Sonntagsarbeit war rechtswidrig - Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel. Keine Rund-um-die-Uhr-„Öffnungs“-zeiten im Online-Handel



"Das Verwaltungsgericht Kassel hat mit Urteil vom 16. Mai 2017 
entschieden, dass die Genehmigungen von Sonntagsarbeit bei Amazon in 
Bad Hersfeld in der Vorweihnachtszeit im Jahr 2014 rechtswidrig waren. 
Wie schon das Verwaltungsgericht Augsburg und in den entsprechenden 
Eilverfahren die Oberverwaltungsgerichte Bautzen und Düsseldorf sowie 
der Verwaltungsgerichtshof München kommt auch das Verwaltungsgericht 
Kassel zum dem Ergebnis, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die 
Zulassung von Sonntagsarbeit bei Amazon nicht vorlagen. Nach den 
einschlägigen Regelungen des Arbeitszeitgesetzes kann in Einzelfällen 
Sonntagsarbeit zugelassen werden, wenn diese aufgrund 
außergewöhnlicher Umstände zur Vermeidung eines erheblichen Schadens 
erforderlich ist. Diese Voraussetzungen waren bei Amazon auch in der 
Vorweihnachtszeit nicht gegeben..." Pressemitteilung von und bei 
ver.di Landesbezirk Hessen vom 19.5.2017
http://www.verdi.de/presse/pressemitteilungen/landespressemitteilung/++co++b915a9dc-3c62-11e7-8098-525400940f89

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