Sonntag, 14. Mai 2017
Syrische Flüchtlinge: Kein Asyl für Kriegsdienstverweigerer
"Wer sich in Syrien der Einberufung zum Wehrdienst entzieht, hat
keinen Anspruch auf Asyl. So entschied vor wenigen Tagen das
Oberverwaltungsgericht Münster. Das Urteil stieß auf Kritik - nun löst
die Begründung einen Sturm der Empörung aus. (...) In ihrem Urteil
bestreitet das OVG Münster, dass der syrische Staat
Wehrdienstentziehern eine oppositionelle Gesinnung unterstelle. Die
Richter kritisieren dabei nicht nur den UN-Flüchtlingskommissar,
sondern auch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, der eine solche
politische Verfolgung bejaht hat. Das sei eine "unplausible
Spekulation", heißt es in der Begründung. Um den Asylanspruch
abzulehnen, müssen die Münsteraner Richter aber noch einen Schritt
weiter gehen und verneinen, dass die syrische Armee generell einen
völkerrechtswidrigen und verbrecherischen Krieg führt. Denn im
Asylgesetz gilt ausdrücklich als Anerkennungsgrund, wenn sich ein
Soldat der Beteiligung an solchen Verbrechen durch Flucht entzieht.
(...) Im Übrigen sei der Asylbewerber ja gar kein richtiger
Wehrdienstsverweigerer, sondern jemand, der sich dem Dienst durch
Flucht entzogen habe. Für einen Asylanspruch hätte er dem syrischen
Militär "eine inhaltlich ablehnende Erklärung" abgegeben müssen - so,
wie das auch in Deutschland geregelt sei..." Bericht von Arnd Henze
vom ARD Hauptstadtstudio vom 10. Mai 2017 bei tagesschau.de mit Link
zum Sendebeitrag (Dauer: ca. 1:30 Min.)
http://www.tagesschau.de/inland/asyl-muenster-urteil-101.html
Dazu die DFG-VK NRW: "... "Alle verurteilen die mörderischen Kriege in
Syrien oder anderswo. Wenn dann ein junger Mann den Mut aufbringt, zum
Töten nein zu sagen und sich damit in diesem Fall in Lebensgefahr
begibt, müssen wir ihm doch Schutz gewähren." Die Organisation
verurteilt besonders, das das Gericht dem syrischen Staat das Recht
zuspricht, den Dienst bei der Armee gewaltsam durchzusetzen. Es sei
unverständlich, dass ein Gericht eines Landes, das das Recht auf
Kriegsdienstverweigerung im Grundgesetz verankert hat, sich zu so
einer Aussage hinreissen läßt."
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