Sonntag, 14. Mai 2017

Syrische Flüchtlinge: Kein Asyl für Kriegsdienstverweigerer



"Wer sich in Syrien der Einberufung zum Wehrdienst entzieht, hat 
keinen Anspruch auf Asyl. So entschied vor wenigen Tagen das 
Oberverwaltungsgericht Münster. Das Urteil stieß auf Kritik - nun löst 
die Begründung einen Sturm der Empörung aus. (...) In ihrem Urteil 
bestreitet das OVG Münster, dass der syrische Staat 
Wehrdienstentziehern eine oppositionelle Gesinnung unterstelle. Die 
Richter kritisieren dabei nicht nur den UN-Flüchtlingskommissar, 
sondern auch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, der eine solche 
politische Verfolgung bejaht hat. Das sei eine "unplausible 
Spekulation", heißt es in der Begründung. Um den Asylanspruch 
abzulehnen, müssen die Münsteraner Richter aber noch einen Schritt 
weiter gehen und verneinen, dass die syrische Armee generell einen 
völkerrechtswidrigen und verbrecherischen Krieg führt. Denn im 
Asylgesetz gilt ausdrücklich als Anerkennungsgrund, wenn sich ein 
Soldat der Beteiligung an solchen Verbrechen durch Flucht entzieht. 
(...) Im Übrigen sei der Asylbewerber ja gar kein richtiger 
Wehrdienstsverweigerer, sondern jemand, der sich dem Dienst durch 
Flucht entzogen habe. Für einen Asylanspruch hätte er dem syrischen 
Militär "eine inhaltlich ablehnende Erklärung" abgegeben müssen - so, 
wie das auch in Deutschland geregelt sei..." Bericht von Arnd Henze 
vom ARD Hauptstadtstudio vom 10. Mai 2017 bei tagesschau.de mit Link 
zum Sendebeitrag (Dauer: ca. 1:30 Min.)
http://www.tagesschau.de/inland/asyl-muenster-urteil-101.html

Dazu die DFG-VK NRW: "... "Alle verurteilen die mörderischen Kriege in 
Syrien oder anderswo. Wenn dann ein junger Mann den Mut aufbringt, zum 
Töten nein zu sagen und sich damit in diesem Fall in Lebensgefahr 
begibt, müssen wir ihm doch Schutz gewähren." Die Organisation 
verurteilt besonders, das das Gericht dem syrischen Staat das Recht 
zuspricht, den Dienst bei der Armee gewaltsam durchzusetzen. Es sei 
unverständlich, dass ein Gericht eines Landes, das das Recht auf 
Kriegsdienstverweigerung im Grundgesetz verankert hat, sich zu so 
einer Aussage hinreissen läßt."

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