Sonntag, 14. Mai 2017
[Mehrsprachig] Welche Rechte habe ich als Saisonarbeiter in der Landwirtschaft?
"...Arbeitsvertrag: Darin müssen Lohn, Arbeitszeiten, Überstunden und
Urlaub geregelt sein. Fordern Sie eine Abschrift. Unterschreiben Sie
nichts, was Sie nicht verstehen! Arbeitszeit: Diese beträgt 8 Stunden
am Tag und nur in Ausnahmefällen bis zu 12 Stunden. Jede Arbeitsstunde
muss bezahlt werden. Wenn Sie mehr als 6 Stunden/Tag arbeiten, muss
Ihnen eine (unbezahlte) Pause gewährt werden! Stunden: Notieren Sie
Ihre Stunden und schreiben Sie die Adressen von Kollegen auf, die
diese bezeugen können. Akkordlohn: Notieren Sie sich zusätzlich zu den
Stunden die genaue Anzahl an geernteten Kisten.Mindestlohn: in der
Landwirtschaft liegt dieser bei 8,60 €/Stunde, ab November 2017 bei
9,10 €. Der Akkordlohn darf nicht unter dem Mindestlohn liegen! Sie
haben das Recht auf eine schriftliche Lohnabrechnung." Mehrsprachige
DGB-Information vom 10. Mai 2017 mit Link zum Info-Poster für
Saisonbeschäftigte
http://www.dgb.de/themen/++co++a53abce4-3592-11e7-ace4-525400e5a74a
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